Die Kosten für erfolglose Integrationsversuche, ausufernde Sozialleistungen an Wirtschaftsmigranten und eine Infrastruktur im Niedergang sind eben nicht mehr leistbar. Die Verschuldung steigt ins Unermessliche. Doch statt einer groß angekündigten Abschiebeoffensive erleben wir totales Regierungsversagen und die Bekämpfung der einzigen demokratischen Oppositionspartei in unserem Land.
DIE LINKE und die anderen Altparteien sind blind für diese Tatsachen. Sie fordern mehr Geld, ohne sich mit den tiefgreifenden Problemen auseinanderzusetzen. Mehr Geld zu fordern, ohne das Leck zu stopfen, ist, wie Wasser in ein Sieb zu gießen. Es ist eine Verantwortungsflucht in eine Politik des Versagens.
Man kann zwar gegen die ökonomischen Gesetze regieren, nicht aber gegen ihre Folgen. Darum brauchen wir eine Politik, die sich an den realen Bedürfnissen unserer Bürger und nicht an weltfremden Ideologien orientiert. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Einwanderungspolitik und eine vernünftige Umweltpolitik, die nicht auf Kosten unserer Kommunen und Bürger geht.
Nur die demokratische AfD hat den politischen Willen, diese Missstände abzustellen. Das wissen Sie. Deswegen überschütten Sie uns mit Hass und Hetze.
Am Ende aber werden sich die Realität und damit auch die demokratische AfD durchsetzen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle schon einmal fest, dass sich die AfD mit Blick auf dieses Thema inhaltlich nicht beteiligen will,
was sehr schade ist, weil, so glaube ich, es sich lohnt, dass sich jede hier vertretene Fraktion mit Blick auf das Thema „Finanzbeziehungen zwischen Land und der kommunalen Ebene“ in all ihren Facetten - Landkreise - kreisfreie Städte - kreisangehörige Gemeinde - entsprechend einbringt. Denn es gibt eben nicht die einfache Lösung, lieber Herr Kollege Gebhardt. Ich kann Ihren Ansatz verstehen. Da ist der eigene Landkreis und man will Flagge zeigen und deutlich machen, dass man sich dafür einsetzt. Aber wir müssen auch schauen: An welchen konkreten Punkten können wir überhaupt einwirken? Bringt es überhaupt etwas zu sagen: Pauschal mehr Geld! Sie kennen den Landeshaushalt. Sie selbst haben dagegen gewettert, dass der Landeshaushalt mit einer GMA, die bei knapp 3 % liegt, schon auf Kante genäht ist.
Woher wollen Sie jetzt die Gelder nehmen? Oder geht es nur darum, dass es ausschließlich Ihren Landkreis betrifft? - Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns bei der Frage des Finanzausgleichs genau anschauen: Wie viel Geld ist im System? Wird das Geld richtig verteilt? Geschieht das nach richtigen Faktoren, auch angemessen? Denn unser Finanzausgleichsgesetz ist aufgabenbezogen. Das ist vor vielen Jahren umgestellt worden, auch nach Verfassungsgerichtsurteilen in Thüringen und anderswo. Deshalb muss man sich das sehr genau anschauen. Denn: Für die Auf- gaben, die wir der kommunalen Ebene über- tragen, sind gemäß der Konnexität auch die entsprechenden Gelder zur Verfügung zu stellen.
Sie haben gesagt - dem will ich ausdrücklich widersprechen -: Sie kriegen immer mehr Aufgaben und kein Geld. - Natürlich sind bei neuen Aufgaben wegen der Konnexität auch immer
die entsprechenden Gelder mitberechnet worden. Wir können uns gern darüber streiten, ob das immer angemessen ist, ob das aus- reichend ist. Aber dagegen, Herr Kollege Gebhardt, könnte die entsprechende Ebene klagen. Sie könnte das mit Blick auf die Konnexität einklagen, weil das bei uns ein Verfassungsgrundsatz ist.
- Wenn man in seinem Recht verletzt wird, dann kann man auch Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Das ist dem Rechtsstaat immanent.
aber ich mache es trotzdem. - Herr Finanzminister, zu Ihrer Berechnung zum Bedarf der Landkreise, insbesondere in Bezug auf die möglichen Einnahmen aus der Kreisumlage 2024, die Sie über Stufen prozentual von 22 auf 23, auf 24 hochgerechnet haben - mehr als 800 Millionen €. Sie wissen, das ist - und zwar un- abhängig von den Urteilen - viel, viel zu hoch. Das haben Ihnen auch die Landkreise gesagt.
Aber - das sage ich Ihnen an der Stelle auch - die Landkreise waren in der Staatskanzlei und haben gesprochen. Dann hat es eine Vereinbarung gegeben, dass es die zusätzlichen 35 Millionen € gibt. Die Landkreise haben signalisiert, das wäre das, was man erwarten
könne. Ich glaube trotzdem, dass wir im Rahmen der Revision des FAG genau darauf schauen müssen, weil die Isteinnahmen im Jahr 2023 und auch im Jahr 2022 deutlich niedriger waren als die Annahmen, die man prozentual hochgerechnet hat. Diesbezüglich wird uns einiges bevorstehen.
Der zweite Punkt - auch das will ich an der Stelle sagen -: Herr Kollege Erben, ich halte es für schwierig, wie folgt zu argumentieren: Es gibt reiche Gemeinden, die auf Kosten der armen Gemeinden ihr Geld zurückbekommen.
Die Gemeinde Barleben hat unter dem Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff, FDP, eine erfolgreiche Entwicklung vollzogen.
Dass sie schaut, wie sie ihre Mittel richtig einsetzt, kann man ihr nicht versagen. Auch dafür steht der Rechtsstaat. Deshalb ist es auch nicht gut zu sagen: Die reichen Gemeinden machen sich auf Kosten der armen Gemeinden noch reicher.
Wir müssen am Ende sehr genau schauen, wie wir die einzelnen Gruppen, und zwar aufgabenbezogen, finanziell so ausstatten können, dass sie ihre Aufgaben auch wahrnehmen können. Dabei erwarte ich auch von der kommunalen Familie, dass sie sich an den Gesprächen beteiligt, damit wir eine echte Binnenverteilung ordnungsgemäß gemeinsam auf den Weg bringen.
Ich bin - das ist mein letzter Satz, Herr Präsident - sehr dankbar dafür, dass der Finanzminister heute erklärt hat, dass die Landesregierung - ich habe es nicht anders erwartet -, sobald der korrekte Antrag auf Liquiditätshilfe
in der notwendigen Höhe vorliegt, auch sofort helfen wird, weil wir unsere Kommunen, unsere Landkreise natürlich nicht alleinlassen. Das ist die Aussage in der heutigen Debatte. Über alles andere reden wir im Zusammenhang mit der KVG-Novelle, den nächsten Revisionen des FAG und gern auch im Ausschuss für Finanzen sowie im Ausschuss für Inneres und Sport, weil wir beide Ausschüsse als fachlich zuständig ansehen. - Danke.
Herr Kosmehl, die heutige Diskussion zeigt doch deutlich auf, dass - letztendlich egal auf welcher Ebene: kommunaler Ebene, Landesebene, Bundesebene - einfach zu wenig da ist, weil wir einfach zu viele Kosten haben. Die Produktivität des Landes sinkt. Daher müssen wir schon über die grundsätzlichen Dinge sprechen, bei denen Sie auch immer mit dabei sind. Das ist nun einmal das Thema Migration. 50 Milliarden € beim Bund, Auslandszahlungen 61,85 Milliarden €. Mit Blick auf die Transformation des Heizungsgesetzes erinnere ich nur daran, dass Sie selbst eine Studie in Auftrag gegeben haben, bei der herauskam: Das wird uns 2 Billionen € kosten. Trotzdem haben Sie auch dem wieder zugestimmt. Das wird nicht folgenlos bleiben.
Jetzt können wir uns hier und da akademisch darüber streiten. Aber Sie sehen es doch: Die Kaskade geht von unten nach oben. Wir schieben das jetzt an die Landkreise. Die Landkreise
fordern das Land. Das Land ist auch hoch verschuldet und der Bund ist es genauso. Deshalb müssen wir anfangen, uns über die grundsätzlichen Dinge zu unterhalten. Daher erwarte ich von Ihnen Einsicht und die Vernunft, auch hierzu Ihre Position zu überdenken.
Noch ein weiterer, kurzer Aspekt, den ich einwerfen muss. Das Beispiel zeigt sehr schön, wie wichtig es ist, die Jahresabschlüsse fertig- zustellen; denn, wenn sich - weil man mit den Abschlüssen sehr spät dran ist - sehr spät zeigt, dass die Lage vielleicht doch nicht so schlecht aussieht, dann könnte das sehr peinlich werden und dem Finanzminister ein bisschen recht geben.
Herr Scharfenort, wir können uns in diesem Landtag natürlich immer wieder über Grundsätzlichkeiten unterhalten. Wir können auch alles mit der Frage der Migration verbinden. Ich bin eigentlich immer ein Anhänger davon, dass wir uns sachgerecht Antrag für Antrag durchhangeln. Jetzt liegt ein Antrag vor, in dem es ganz konkret um die kommunale Selbstverwaltung am Beispiel der OVG-Klagen geht. An der Stelle brauchen wir Lösungen bzw. müssen - das hat der Finanzminister gemacht - den gesamten Sachverhalt einmal darstellen.
Darüber hinaus muss man anerkennen, dass es in der Vergangenheit, z. B. durch die Bundesregierung, auch Entlastungen der kommunalen Ebene gegeben hat. Zum Beispiel hat der Bund
bei den KdU zusätzlich 25 % übernommen, und zwar dauerhaft. Es gibt zusätzliche Hilfen für die Herausforderungen, die wir im Zuge der Ukrainekrise zu bewältigen haben. Man kann darüber diskutieren, dass es mehr sein muss. Ich bin aber immer dafür, dass wir sehr genau darauf schauen, wo unsere Kommunen stehen, welche Aufgaben sie haben und wie sie mit der Aufgabenerledigung zurechtkommen. Es gibt Gemeinden, die das deutlich schlanker machen, und es gibt Gemeinden, bei denen es deutlich mehr kostet. Auch deshalb braucht man einen Vergleich von Aufgaben, Kostenersatz und Ähnlichem. Das müssen wir im Detail bereden.
Wenn Sie über Migration reden wollen, dann sollten wir das unter einem anderen Tagesordnungspunkt machen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Urteil zur Kreisumlage kracht es im Gebälk der Kommunalfinanzen; geknirscht hat es ja schon eine Weile. Die Auswirkungen für die Kreise sind tatsächlich ernst, stehen sich doch Kommunen und Landkreise nicht nur recht unversöhnlich gegenüber, sondern klafft nun auch ein Finanzloch beim Kreis.
Ursächlich müssen wir an das zugrunde liegende Problem heran. Dies bleibt die zum Teil unzureichende finanzielle Ausstattung der
Kommunen. Es ist jedoch ein „Aber“ an der Stelle anzubringen. Meine Sorge ist tatsächlich, dass selbst bei erheblicher Ausweitung der Finanzmittel, die eher theoretisch ist, wenn es um die Frage der Erheblichkeit der wirklich großen Menge geht, die Rechtsunsicherheit bestehen bleibt. Kollege Erben ist darauf ein- gegangen.
Wir stehen hier als Gesetzgeber und warten im Prinzip darauf, wie sich die Rechtslage entwickelt. Das ist eigentlich nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, sondern wir müssten uns tatsächlich fragen: Was müssen wir denn tun, um in der kommunalen Familie in Bezug auf die Frage der Kreisumlage Rechtssicherheit herzustellen? Wir leiden seit Jahren daran. Das ist ein komplexer Zusammenhang; das ist klar.
Die Auswertung des Urteils im Detail muss daher Anlass zur Prüfung der Frage sein, mit welchen Änderungen im Landesrecht Rechts- und Finanzsicherheit für die Landkreise und die Kommunen hergestellt werden kann.