Protokoll der Sitzung vom 26.01.2024

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Ist aber so!)

Ich habe es nicht geprüft. Das können wir gern bilateral klären.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. - Herr Scharfenort, bitte.

Herr Ruland, mich interessiert, wie Sie dazu stehen. Wir haben auf der einen Seite bei den Kommunen die Doppik. Nun kommen doch

langsam nach und nach die Jahresabschlüsse, sodass wir sagen können: Jetzt bekommen wir vielleicht langsam doch ein realistisches Bild der tatsächlichen Finanzvermögensantragslage der Kommunen.

Auf der anderen Seite haben wir ja das Land, das keine Doppik anwendet.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Doppik!)

Meine Frage ist, ob Sie bereits einschätzen können, ob die Kommunen durch die Umstellung auf die Doppik - wir haben ja ein realistischeres Bild der Kommunen -, vom Ergebnis her tendenziell schlechter dastehen, weil wir vorher viele Sachen gar nicht gesehen haben. Und ob das Land, das die Doppik nicht anwendet, wenn es sie denn anwenden würde, sogar noch schlechter dastehen würde, als es ohne- hin schon dasteht. Wie würden Sie das ein- schätzen?

Vielen Dank für die Frage. Sie wissen, dass wir als CDU dem Thema Jahresabschlüsse bereits eine Weile hinterherlaufen. Ein bedeutsamer Punkt, warum man für das vertikale Gutachten ein wenig Zeit ins Land habe gehen lassen müssen, war, dass man ja belastbares Zahlmaterial braucht. Sie haben es oft genug im Ausschuss gefordert.

Ob sich jemand mit der doppischen Buchführung schlechter rechnet oder nicht, ist gar nicht die Frage. Die doppische Buchführung schreibt einfach bestimmte Sachen vor, wie das Erwirtschaften von Abschreibungen.

Für die Kameralistik kann ich das - ich bin mit der doppischen Buchführung aufgewachsen;

für mich waren es böhmische Dörfer, als ich das erste Mal als Stadtrat mit der Kameralistik konfrontiert wurde - nicht einschätzen. Aber meines Erachtens war es nicht erforderlich, Abschreibungen zu erwirtschaften.

Wie es sich auf das Land im Detail auswirken würde, das wäre eine fatale Mutmaßung. Aber ich sage einmal: Wir haben viel Landesbesitz, demzufolge haben wir wahrscheinlich auch viele Abschreibungen. Es wäre jetzt famos - - Ich weiß, Sie wollen hören, dass wir dann noch schlechter dastehen. Aber ich kann es nicht bewerten. Es steht aber auch gerade nicht zur Debatte.

Was aktuell zur Debatte steht - ich bin froh, dass Sie mir mit Ihrer Frage ein bisschen Zeit gegeben haben, weil ich es nicht unterbringen konnte -: Wir brauchen das im Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des KVG vorgeschlagene schärfere Schwert mit Blick auf die Frage, was passiert, wenn ich mit meinen Jahresabschlüssen nicht zu Potte komme.

Wir sehen natürlich jetzt, wohin das führt. Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Abhängigkeit der Kreise von ihren kreisangehörigen Gemeinden auf Planzahlen basiert, dann habe ich als Stadtrat sehr viel Fantasie, selbst wenn die Kämmerer uns einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, wie ich den Ergebnishaushalt noch ins Negative bewegen kann. Deswegen brauchen wir hierfür mit Maß und Mitte neue Regelungen im KVG. Die Anpassung, die Fortentwicklung 102 ist, aus meiner Sicht, dafür genau der richtige Weg.

Und dann sei darüber nachzudenken, wie man es erreichen kann, dass Heilungsprozesse zukünftig nicht mehr auf Klageverfahren basieren, sondern vielleicht - wir reden ja des

Öfteren über Ergebnisse des Vorvorjahres - auf einem Nachjustieren, damit man sich, ich sage einmal, beim Modulieren, Modifizieren und Gestalten seiner Ergebnispläne nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen kann bzw. dass es im zweiten Jahr danach wieder auf- geholt werden kann. Das ist ein Ansatz, über den wir diskutieren müssen.

Aber wir machen das nicht haltlos mit einem schnell geschriebenen Antrag, der mit einer Überschrift beginnt, die Aufmerksamkeitshascherei betreibt, sondern auf der Grundlage fundamental richtiger Daten, mit allen Variablen auf dem Tisch und mit einer vernünftigen Entscheidung.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Ruland. - Der letzte Debattenredner ist Herr Henke für die Fraktion DIE LINKE. - Bitte.

(Zuruf von Guido Heuer, CDU)

Der Retter in der Not. - Herr Präsident, vielen Dank. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ich bin Kommunalpolitiker seit 1990. Das war ich nicht nur im Hauptamt, sondern über viele Jahre auch im Ehrenamt, bis heute bin ich Kreistagsmitglied.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage, einmal zu schauen, ob es sich hierbei tatsächlich um ein strukturelles Problem handelt oder nicht,

stellt sich für mich nicht. Denn meine Erfahrung sagt mir etwas ganz anderes. In der Tat haben wir ein strukturelles Problem. Das wird an vielen Stellen von vielen Partnern auch gesagt.

Und ich habe an dieser Stelle hier in diesem Hause nicht zum ersten Mal bei der Debatte über die Kommunalfinanzen an dieser Stelle betont, dass die Kommunen in Sachsen-Anhalt neben den Städten und Dörfern natürlich und ganz besonders auch die Landkreise, die dazu zählen, nicht - ich erlaube mir an der Stelle einmal eine bildhafte Sprache aus früheren Jahrhunderten - als Bittsteller am Katzentisch sitzen dürfen, sondern so, wie sie es erwarten und auch verdient haben, nämlich als Partner auf Augenhöhe mit uns, wenn es um die grundsätzliche Frage geht, was es dann in der Tat an finanzieller Ausstattung braucht, um neben den gesetzlich verankerten Aufgaben auch das leisten zu können, was eben nicht ausdrücklich im Gesetz verankert ist,

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LIN- KE)

aber so sehr gebraucht wird, um den Menschen im Land - egal, ob sie in großen oder in kleinen Städten, in Ortschaften oder in Orts- teilen leben - in ihrem Lebensumfeld auch eine vielschichtige Lebensqualität bieten zu können.

An der Stelle erinnere ich an das Grußwort des Ministers Robra bei der Landkreisversammlung am 5. Oktober 2023. Er hielt das Grußwort im Auftrag der Landesregierung. Dort hat er gesagt, dass genau diese Bedeutung eine der wichtigsten der Landkreise ist, nämlich für vernünftige Lebensqualität zu sorgen. Er sagte auch, dass es im umgekehrten Maße unsere Aufgabe ist, der Landesregierung genauso wie

der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Landkreise auch entsprechend in die Lage versetzt werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn es um Rechtsverpflichtungen der Landkreise aus den Sozialgesetzgebungen geht, dann tragen in der Tat die Landkreise und die kreisfreien Städte die Hauptlast. Und wenn wir uns die Ausgabenentwicklungen in den letzten Jahren anschauen, dann stellen wir fest, dass sie in der Tat kontinuierlich an- gestiegen sind. Diese Kosten werden zwar vom Bund und vom Land getragen. Aber diese hohen Sozialausgaben sind auch oftmals ein Indikator für eine viel zu geringe Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden, sodass den hohen Sozialausgaben unzureichende Einnahmen der Landkreise gegenüberstehen, zum einen im Bereich der Landeszuweisungen und zum anderen natürlich auch wegen der nicht aus- reichenden Kreisumlagen. Da bleibt nicht viel Luft, um überaus wichtige freiwillige Auf- gaben der Selbstverwaltung realisieren zu können.

Dazu zählen neben den vielen notwendigen Investitionen in die kreisliche Infrastruktur vor allem Aufgaben im Bereich der Förderung von Projekten in der Kultur und in der Kunst - der Kollege Gebhardt hat die Finanzierung des Theaters in Eisleben beschrieben - oder die Unterstützung von Vereinen im Sport, in der Heimat-, der Brauchtums- und der Traditionspflege, in der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit und an vielen anderen Stellen mehr.

Dabei lösen auch unsere höheren im FAG beschlossenen Zuweisungen an die Kommunen nicht das Grundproblem der nicht auskömmlichen Ausstattung der Kommunen mit Finanzmitteln, was jetzt aufgrund der aktuellen Recht-

sprechung des Oberverwaltungsgerichtes noch verschärft wird. Deshalb gibt es noch mehr Unterstützung für die Forderungen, die auch der Landkreistag formuliert hat.

Kollege Kosmehl, ich gebe Ihnen recht: Es gibt in der Tat keine einfache Lösung. Dazu ist das Problem viel zu komplex. Aber wenn wir uns hier und heute darin einig sind, dass wir versuchen, das Bestmögliche, das Bestmachbare, das, was in unserem Rahmen möglich ist, auch für die Landkreise und für die anderen Kommunen tun zu wollen, dann sind wir, glaube ich, schon ein Stück weiter. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke, Herr Henke. - Es gibt noch eine Frage von Herrn Ruland.

Danke, Herr Präsident. - Lieber Kollege Henke, der letzte Satz war natürlich noch eine Megasteilvorlage. Sie wollen ja das Beste für die Landkreise tun und bestimmt auch für den Landkreis, in dem die Stadt liegt, in der Sie

einmal Oberbürgermeister waren.

Wie bewerten Sie es denn auf einer Fairnessskala von null bis zehn, wenn eine Gemeinde eine privatrechtliche Gesellschaft in 100 % öffentlicher Hand unterhält, die über Ergebnisabführungsverträge Gewinne von anderen Kommunalunternehmen am Haushalt vorbei logischerweise für freiwillige Aufgaben quasi bedarfserhöhend abführt? Wie finden Sie es, dass diese Gewinnausschüttung auf der

Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages am Haushalt vorbei jongliert wird? Ist das das, was Sie als möglichst fairen und auskömmlichen Umgang mit Ihrem Landkreis definieren würden?

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Das ist Notwehr! - Guido Kosmehl, FDP, lacht)

Sie zielen ja mit Ihrer Frage genau darauf ab. Kollege Guido Heuer hat zu Beginn meiner Rede darauf hingewiesen, jetzt kommt die NOSA GmbH. Ich weiß ja genau, auf was Sie hier anspielen.

Halberstadt hat zu dieser Zeit nichts anderes gemacht als das, was Gesetze vorgegeben haben und was Gesetze als Möglichkeit eingeräumt haben. Jede andere Kommune hätte das auch machen können. Und mittlerweile gibt es viele Beispiele dafür, dass Kommunen das machen, dass sie ihre kommunalen Beteiligungen sozusagen in einer Holding zusammenfassen, um über Ergebnisabführungsverträge das zu finanzieren, was ansonsten mit dem Haus- halt nicht mehr möglich gewesen wäre, nämlich die Kinder- und Jugendarbeit,

(Zustimmung bei der LINKEN)

die Sportarbeit oder andere Sachen in der sozialen Arbeit.

(Guido Kosmehl, FDP: Darunter leiden die anderen Kommunen!)

Ja.

Ja, dann dürfen Sie das aber nicht den Kommunen vorwerfen, sondern dann ist es eine Frage der Gesetzlichkeit.

(Zuruf von der CDU)