Protokoll der Sitzung vom 21.02.2024

aus Planungs- und Genehmigungsgründen unerlässlich. So bleiben aus unserer Sicht Wald- gebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Windkraftanlagen tabu. Das gilt auch für Naturschutzgebiete, Naturparke - meine Vorrednerin hat weitere genannt - und für andere geschützte und schützenswerte Flächen bzw. auch für solche mit Bodenschutzfunktion etc.

Natürlich muss auch der Artenschutz hierbei weiter im Fokus bleiben. Aber wir müssen noch einmal sagen: Wir Menschen brauchen und schätzen die Wälder nicht nur als Erholungsraum und Rohstofflieferant, sondern wir wissen auch um die Funktion als CO2-Speicher. - So weit, so klar.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir wissen auch, dass der Wald für zahllose Tier- und Pflanzenarten der Rückzugsraum und Lebensraum ist. Seine Funktion kann der Wald aber nur dann erfüllen, wenn er gesund und widerstandsfähig ist. Mit Windkraftanlagen lassen sich Wirtschaftswälder um eine CO2-sparende Nutzungsform erweitern. Im Übrigen kann gleichzeitig für Waldbesitzende die Errichtung von Windrädern eine Einnahmemöglichkeit sein, um damit ihre Aufforstungen und Verjüngungsmaßnahmen zu bezahlen. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes zu.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Tarricone spricht nunmehr für die FDPFraktion. - Frau Tarricone, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Was hat denn das Bundesverfassungsgericht ganz genau im Jahr 2022 entschieden? Es hat entschieden, dass der § 10 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes ungerechtfertigt in das Eigentumsgrundrecht eingreift. Das hat es entschieden.

Aus diesem Urteil ergeben sich unmittelbare Folgen auch für unser Waldgesetz, weil wir über einen gleichlautenden Paragrafen verfügen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Minister Schulze hat es ausgeführt; das müssen wir nicht noch vertiefen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll diese nunmehr verfassungswidrige Regelung gestrichen werden.

(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Meine Fraktion akzeptiert, dass ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald in gleicher und ähnlicher Pauschalität - das einmal in Richtung der AfD, weil immer wieder die Frage kommt, ob wir das wie in Thüringen tun wollen - durch uns als Landesgesetzgeber grundsätzlich kaum haltbar sein dürfte. Wir erkennen aber auch die Nöte vieler Waldbesitzer an. Sie benötigen Mittel, um Kalamitätsflächen aufzuforsten, weil dort auf Jahre hinaus keine Einnahmen aus dem Holzeinschlag erwartet werden können.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Wir Freie Demokraten werben deshalb für Modelle, mit denen bspw. Ökosystemleistungen vergütet werden.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, von Olaf Feuerborn, CDU, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Darüber hinaus ist eine Vergütung der CO2- Bindung im Wald im Rahmen des Emissionshandels eine marktwirtschaftliche Chance für die Waldbesitzer.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, und von Olaf Feuerborn, CDU)

Das generiert den Waldbesitzern Einnahmen neben denen aus dem Holzverkauf. Wir Freie Demokraten möchten hier in Sachsen-Anhalt ein weiteres Werkzeug nutzen, um den Waldbesitzern wirksam zu helfen. Wir wollen Kompensationsmaßnahmen in den Wald lenken.

Dem Bau von Windenergieanlagen in Wäldern wollen wir hingegen Grenzen setzen. Auf Waldflächen mit großer Artenvielfalt oder in Regionen von besonderer touristischer Bedeutung soll die Windenergienutzung aus dem Wald herausgehalten werden.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Allerdings können wir als Land nach dem Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts solche Regelungen vermutlich nicht im Waldgesetz treffen.

In den Ausschussberatungen werden wir diese Fragen eingehender erörtern können. Ich

beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur federführenden Beratung sowie in den Umweltausschuss und in den Wirtschaftsausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Frau Tarricone, ich frage: zur federführenden Beratung in den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Umwelt und für Wirtschaft?

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Ja! - Zurufe von der CDU: Ja!)

- Alles klar. - Dann können wir in der Rednerreihenfolge weiter voranschreiten. Frau Frederking ist bereits auf dem Weg und spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man sich die Heftigkeit der Diskussionen anhört, dann könnte man meinen, Wohl und Wehe des Waldes hingen von der Frage von Windanlagen im Wald ab. Aber das ist nicht so.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Allein durch die 100 km Nordverlängerung der A 14 in Sachsen-Anhalt sind mehrere Hundert Hektar Wald verschwunden.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Darüber hat sich keiner von der CDU oder der FDP aufgeregt! - Guido Kosmehl, FDP: Das ist aber abgewo- gen worden! - Zuruf von Nadine Koppehel, AfD)

Dem Wald geht es schon heute sehr, sehr schlecht. Er leidet massiv unter der Trockenheit der vergangenen Jahre. „Noch nie sind so viele Bäume abgestorben“. - Das ist eine Schlagzeile der „Tagesschau“ vom 13. September 2023. Die Beschreibung in dem Artikel hat es in sich. Ich zitiere:

„Eine Langzeitstudie hat [jetzt] erstmals bestätigt: Der menschengemachte Klimawandel ist für das massive Baumsterben in Deutschland verantwortlich. Und es wird immer schlimmer.“

Das Landeswaldgesetz wird nun angefasst, um das pauschale Verbot von Windkraftanlagen im Wald, das verfassungswidrig ist, aufzuheben. Wir möchten diese Novellierung nutzen und im Waldgesetz Aspekte verankern, damit wir mehr sowie naturnahen und dadurch widerstandsfähigeren Wald bekommen.

(Guido Kosmehl, FDP: Das haben Sie doch jahrelang verhindert!)

Entsprechende Ziele finden sich in unserem Entschließungsantrag. So soll z. B. die Ökosystemstabilität bei der Ermittlung des zulässigen Holzeinschlages gleichrangig zum Vorratszuwachs behandelt werden.

Ein Beispiel. Ich war auf einer Fläche in der Dübener Heide. Dort wurden zu viele Buchen auf einmal abgeholzt. Der Effekt war, dass der Boden austrocknete und die verbliebenen Bäume Sonnenbrand bekamen. Das sind in-

zwischen Probleme. Diese gab es vor zehn Jahren nicht. Die Waldbewirtschaftung wird sich deshalb an die neue Realität anpassen müssen.

Wir meinen, im Landeswaldgesetz soll klar- gestellt werden, dass Flächen mit Schutzstatus wie Nationalparke oder Natura-2000- Gebiete für Windkraftanlagen weiterhin tabu sind. Darüber hinaus soll das Landesamt für Umweltschutz Ausschlusskriterien für naturschutzfachlich bedeutsame Flächen und Waldgebiete mit besonderen Qualitäten erarbeiten. Diese sind dann von den regionalen Planungsgemeinschaften bei der Ausweisung von Windnutzungsgebieten anzuwenden. Denen steht - das haben meine Vorrednerinnen auch gesagt - jetzt eine besondere Rolle zu.

Ich will es ganz klar sagen: Für uns sind Windkraftanlagen über dem Wald eine nach- geordnete Option und sollten nur in Ausnahmen realisiert werden, wenn es keine Konflikte mit Umwelt und Natur gibt, z. B. stark geschädigte Flächen wie baumfreie Schadflächen.

Wer dem Wald wirklich helfen will, der tut etwas für den Klimaschutz. Dazu gehört auch, ernst zu machen mit dem Aktionsplan des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen, Frau Frederking. - Herr Scheffler spricht für die CDU-Fraktion und beschließt die Debatte. - Bitte sehr, Herr Scheffler, Sie haben das Wort.

Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir reden über die Änderung des Landeswaldgesetzes. Daher sind Emotionen bei dem Thema Wind im Wald schwer zu vermeiden. Allerdings brauchen wir eine Änderung des Landeswaldgesetzes. Wir müssen das Thema sachlich, nüchtern und nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten betrachten.

Ein Verbot von Windenergieanlagen im Wald im Land Thüringen wurde als verfassungs- widrig beurteilt. Ich bin kein Jurist. Aber als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion finde ich es schwierig, einen offensichtlich verfassungswidrigen Teil im Gesetz einfach so zu belassen. Das hieße: Wir kümmern uns nicht. Wir könnten warten, bis ein Windinvestor gegen das Waldgesetz klagt und gewinnt.

(Angela Gorr, CDU: Genau!)

Das verstehen wir aber nicht unter verantwortungsvoller Politik.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Aufgrund verschiedener, teils fragwürdiger Entscheidungen der Bundesregierung brauchen wir trotzdem Strom. Wir haben ein bundes- deutsches, wenn auch teils umstrittenes Windan-Land-Gesetz. Aber es gilt. Sachsen-Anhalt wurde verpflichtet, seinen Anteil in Bezug auf Windkraft zu leisten. Dies kann man nun blöd finden oder jubelnd begrüßen. Das spielt am Ende keine Rolle. Denn politische Mehrheiten in Berlin, die auch wir nicht gut finden, haben das so in ein Gesetz gegossen.

Die CDU ist dafür, dass wir in Sachsen-Anhalt mit unseren Bürgern selbst bestimmen, wo die Windparks entstehen. Unsere Bürger sollen mitbestimmen und mit profitieren. Wir brauchen keinen rein investorengetriebenen Wildwuchs von Windrädern.