Protokoll der Sitzung vom 21.02.2024

Die CDU ist dafür, dass wir in Sachsen-Anhalt mit unseren Bürgern selbst bestimmen, wo die Windparks entstehen. Unsere Bürger sollen mitbestimmen und mit profitieren. Wir brauchen keinen rein investorengetriebenen Wildwuchs von Windrädern.

Lassen Sie uns deshalb gestalten, statt zu warten, bis jemand klagt. Lassen Sie uns hier im Land die Grundsätze festlegen, welche Waldflächen wir für geeignet halten und welche nicht, nämlich im Landesentwicklungsplan.

Wir, die Koalitionsfraktionen, erkennen demokratische Prozesse an. Deshalb vertrauen wir auf die gewählten Stadt- und Gemeinderäte, die Kreistage sowie auf die Planungsregionen. Das sind die Gremien, die über Projekte im Bereich erneuerbarer Energien mitentscheiden. Sie kennen ihre Region und können Wildwuchs verhindern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die im Land vielfach gestellte Frage „Bist du für Windenergieanlagen im Wald oder dagegen?“ möchte ich gern beantworten: Wir sind gegen Wildwuchs von Windenergieanlagen im Wald.

(Zuruf von Nadine Koppehel, AfD)

Nur eine Änderung des Landeswaldgesetzes versetzt uns in die Lage, selbst zu steuern. Lassen Sie uns im Ausschuss über die Kriterien, wo wir Projekte ermöglichen und wo nicht, beraten. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Umwelt und für Wirtschaft. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Es gibt eine Intervention von Herrn Roi. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Ich will nur zwei Aspekte aufgreifen. Sie haben gesagt, Sie sind gegen Wildwuchs. Sie haben gesagt, Sie wollen das zusammen mit den Bürgern gestalten. Sie sind seit dieser Legislaturperiode Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses. Ich gebe Ihnen, weil wir immer auf der Grundlage von Fakten reden wollen, eine Drucksachennummer mit - diese kann sich auch der Minister aufschreiben -: Es handelt sich um Drs. 7/1055. Sie ist aus dem Jahr 2017. Daraus geht hervor, zum damaligen Zeitpunkt waren es 2 990 Windräder. Davon standen damals 955 - das sind 32 % - außerhalb der von den Planungsgemeinschaften ausgewiesenen Vorranggebiete.

Sie haben mit Ihrer Gesetzgebung in den letzten Jahren - - Herr Willingmann hat eindeutig gesagt, dass er das will. Es handelt sich um gewachsene Energieparks. Sie haben sie alle legalisiert. Jetzt betreiben Sie Repowering. Genau so, wie Sie die Leute hiermit schon betrogen haben, machen Sie jetzt weiter mit dem Wald. Sie sagen jetzt: Wir wollen keine Windräder im Wald, wir streichen aber das Verbot. Aber Sie unternehmen nichts, um Bedingungen so aufzustellen, damit das groß- flächig verhindert wird.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Gott sei Dank steht unser Land voller Windräder!)

Das haben Sie damals schon so getan. Unser Land steht jetzt voller Windräder. Sie tun es

weiter. Sie unterscheiden sich nicht von den GRÜNEN.

Herr Roi, eine Minute ist vorüber. Danke.

Das wollte ich nur sagen.

(Beifall bei der AfD)

Herr Scheffler, Sie können antworten, wenn Sie wollen.

Im Wesentlichen habe ich schon alles gesagt. Ich habe gesagt, wir tun das mit den Bürgern. Ich habe auch gesagt, wir akzeptieren die gewählten Stadtrats- und Kreistagsgremien und die Planungsregionen.

(Guido Kosmehl, FDP: Er hört doch nicht zu!)

Das sind demokratische Gremien, die darüber mitbestimmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie streben an, dort überall die Macht zu übernehmen. Dann werden Sie dort in den Gremien sitzen. Aber so lange es so ist wie jetzt, geht es um diejenigen, die jetzt

gewählt sind. Wir ändern nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes das Gesetz, weil wir es müssen. Denn wir wollen nicht, dass irgendeiner klagt, gewinnt und das Windrad dann dort aufstellt, wo er das gern möchte, die Bürger es aber nicht wollen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wir wollen vielmehr, dass die Regionen selbst darüber bestimmen und dass wir in unserem Land, in unserem Bundesland, in unserem Wald festlegen, wo wir das Windrad nicht haben wollen und wo wir es aufstellen. So ist das. Das habe ich gesagt. Das haben die Vorredner alle auch gesagt.

In Ordnung. Herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren Fragen. - Wir sind am Ende der Debatte angelangt und können nunmehr zu der Abstimmung kommen.

Abstimmung

Es gibt einen Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus. Gibt es weitere Überlegungen, Anregungen, Vorschläge? - Offensichtlich nicht.

Dann werde ich so darüber abstimmen lassen. Wer für die Überweisung in die drei genannten Ausschüsse ist - federführend zuständig soll der Landwirtschaftsausschuss sein -, den bitte

ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Da- mit ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden.

Wir können den Tagesordnungspunkt 13 beenden und kommen nunmehr zu dem Tagesordnungspunkt 14.

(Unruhe)

- Es wäre wirklich besser, wenn wir das Grundgeräusch bei uns im Plenum ein bisschen senken würden. Das würde die Aufmerksamkeit erhöhen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3717

Einbringer für die Landesregierung ist Sven Schulze als zuständiger Minister. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung

tierseuchenrechtlicher Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt vorstellen. Die geplanten Änderungen betreffen zwei Landesgesetze: zum einen das Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und zum anderen das Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.

Bezüglich des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes sind folgende Änderungen vor- gesehen. Die Tierseuchenkasse soll zum einen in Fällen zur Entschädigung verpflichtet wer- den, in denen bestimmte Tiere nur zu Zwecken der Schlachtung oder vorübergehend außerhalb Sachsen-Anhalts verbracht wurden. Dadurch soll die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Ausgaben durch Entschädigungszahlungen und den Einnahmen durch die von der Tierseuchenkasse erhobenen Beiträge beseitigt werden.

Zum anderen soll die Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte in der Tierseuchenbekämpfung auch bei kreisüber- greifenden Tierseuchengeschehen verdeutlicht werden. Des Weiteren soll eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnungsregelung des Landes zur Fortbildung und Prüfung von Tiergesundheitskontrolleuren geschaffen werden.

Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

dient unter anderem der Umsetzung unseres Koalitionsvertrags. Mit der Änderung des Gesetzes soll nämlich der Landeszuschuss zu den Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung wieder eingeführt werden. Dafür sind in den

Haushalt 2024 Landesmittel in Höhe von 800 000 € eingestellt worden. Ab dem Jahr 2025 gehen wir von benötigten Haushalts- mitteln in Höhe von ca. 1,55 Millionen € pro Jahr aus.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass in diesem Zusammenhang die Hürden der bei- hilferechtlichen Genehmigungen der EU-Kommission zu überwinden sind. Die Vorbereitungen dazu finden derzeit in meinem Hause statt.

Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für den Vollzug des Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetzes, die bisher in der Zuständigkeitsverordnung SOG-LSA festgelegt sind, nun im Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz geregelt. Wie bisher nehmen die Landkreise und die kreisfreien Städte die Aufgabe der Beseitigungspflicht bestimmter tierischer Nebenprodukte als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr.

Einige Zuständigkeiten, die bisher beim Landesverwaltungsamt liegen, sollen künftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen werden. Das dient der Effizienzsteigerung.

Weiterhin wollen mit der Änderung des Gesetzes eine Regelung zur Kostenübernahme für die unschädliche Beseitigung von Wild in bestimmten Fällen einführen; dies vor allem vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest. In diesen Fällen sollen Landesmittel bereitgestellt werden.