Protokoll der Sitzung vom 21.02.2024

(Unruhe bei der CDU)

immer an einer praktikablen, zeitgemäßen und volksnahen Regelung interessiert ist, stimmen wir der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz natürlich zu. - Vielen Dank an dieser Stelle.

(Beifall bei der AfD)

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Hövelmann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Nur wenige Bürger können und wollen ihre Dokumente in Gerichtsverfahren auf viel Papier ausdrucken und dann persönlich bei Gericht vorbeibringen. Im Falle von Anwälten gilt die Pflicht zur elektronischen Einreichung ohnehin schon seit dem Jahr 2022. Ausgerechnet unser Landesverfassungsgericht, möge man sagen, unser höchstes Gericht, sieht aber in seinem Gesetz die elektronische Einreichung bisher nicht vor. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nun wahrlich aus der Zeit gefallen.

Die Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht haben gegenüber dem Parlament diesen Missstand immer wieder angesprochen.

Von daher begrüßt meine Fraktion den vor- liegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Bezug auf die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes ist dabei die wohl unkomplizierteste Variante einer Neuregelung und schafft Rechtssicherheit.

Die Vorteile, die sich durch den Gesetzentwurf für die Arbeit der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ergeben, sind eindeutig: weniger Papier, mehr Übersicht. Die Papierakte kennt nur ein Ordnungssystem, nämlich zu welchem Zeitpunkt die Akte im Ordner gelandet ist. Die elektronische Akte hingegen kann ganz nach den Wünschen der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters sortiert und durchsucht werden.

Gleichzeitig gewährleistet der Gesetzentwurf weiterhin den uneingeschränkten Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Landesverfassungsgericht. Natürlich hat auch heute nicht jeder und jede die Möglichkeit, sein oder ihr Anliegen elektronisch einzureichen. Die Einreichung auf Papier ist für ihn und für sie daher weiterhin möglich.

Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf damit eine gut ausgewogene Regelung eines dringend änderungswürdigen Zustandes. Des- wegen hoffe ich, dass wir die Beratung im Rechtsausschuss schnell abschließen können. Ich bitte um die entsprechende Überweisung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Eva von Angern. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist gut und richtig, dass der Gesetzentwurf vorliegt. Für die Fraktion kann ich erklären, dass wir der Überweisung selbstverständlich zustimmen.

Es ist gut und richtig, und zwar gerade wegen der Menschen, bei der Individualverfassungsbeschwerde weiterhin die Möglichkeit des Papiernutzens zu ermöglichen.

Ich will auf einen Punkt eingehen, der mir dann doch wichtig erscheint. Frau Ministerin sprach davon, dass den Wünschen und Bedarfen zeitgemäß Rechnung getragen wird. Davon sind wir Welten entfernt. An dieser Stelle müssen wir uns nicht mehr gegenseitig in die Tasche schwindeln. Es war nicht die letzte, sondern es waren die vorletzte und die vor- vorletzte Wahlperiode, in der wir über die elektronische Akte gesprochen haben.

Wenn man dem damaligen Staatssekretär Thomas Wünsch zugehört hat, dann hätten wir die elektronische Akte an allen Gerichten schon lange vor den Anwälten haben müssen. Ich bin tatsächlich unglücklich über den Kompromiss im Bund, dass dies erst im Jahr 2026 an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland realisiert werden soll.

Herr Hövelmann, Sie haben nur die halbe Wahrheit vorgetragen. Die Anwälte haben tatsächlich bereits seit dem 1. Januar 2018 eine passive Pflicht, das besondere Anwaltsfachpostfach vorzuhalten. Es gibt bspw. ein Urteil vom Amtsgericht Nürnberg, in dem eine Geldbuße in Höhe von 3 000 € verhängt worden ist, weil es nicht vorgehalten worden ist. Der Staat macht es sich einfach und sagt: Nö, wir

unterliegen keiner Geldbuße. Ich finde dies aber schwierig.

Wir haben im Bereich Digitalisierung in der Justiz in Sachsen-Anhalt noch einige Baustellen. Wir haben in Dessau zwar den Raum gezeigt bekommen, in dem eine Videokonferenz möglich ist, aber wir, also diejenigen, die in diesen Bereichen unterwegs sind, wissen auch, wie es an allen anderen Gerichtsstandorten in Sachsen-Anhalt aussieht. Ich halte das für sehr prekär. Es ist überhaupt nicht mehr zeit- gemäß.

Insofern kann ich Ihnen sagen, dass wir das Gesetz im Rechtsausschuss nicht blockieren werden. Wir halten es nur für wichtig, noch einmal grundsätzlich über das Thema zu reden.

Mich hätte natürlich auch interessiert, wie die Anwaltschaft zu dem Gesetz steht. Vielleicht erfragen wir das auch noch. Dafür bedarf es aber keiner großen Anhörung. Ich glaube, dem Grunde nach kommen wir sehr schnell zu einem gemeinsamen Punkt. Insofern wer- den wir dem Gesetzentwurf so, wie er derzeit vorliegt, zustimmen können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dann können wir weiter voranschreiten. Herr Kosmehl spricht für die FDP-Fraktion. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab eine

Bemerkung zu Herrn Hecht machen. Es ist natürlich schwierig, wenn Sie sich selbst immer wieder einreden müssen, dass Sie demokratisch seien,

(Zustimmung bei der FDP - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Autosuggestion!)

aber das hilft vielleicht manchmal.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir Ihren Gesetzentwurf anzuschauen. Ich habe festgestellt, dass er auch handwerklich schlecht gemacht ist. Sie haben Regelungen aus Brandenburg übertragen, aber Sie haben nicht die Begründung aus Brandenburg zu den einzelnen Regelungen übertragen, sondern eine eigene Begründung geschrieben. Was heißt bei Ihnen z. B.: Die Originaldokumente sind mindestens bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren? Wie lange denn? Wir brauchen eine klare Frist dafür, wie mit Originaldokumenten, die nicht elektronisch eingereicht werden, umgegangen werden soll. Das muss man doch definieren, zumindest im Gesetzentwurf, damit ein Gericht das auch auslegen kann. Das sind handwerkliche Fehler, die Sie machen. Diese sind einfach so eklatant, dass man Ihre Vorschläge nicht übernehmen kann.

Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Punkt, warum wir als Freie Demokraten darum gebeten haben, eine Debatte im Hohen Haus dazu zu führen; denn eigentlich ist die Materie sehr überschaubar. Mir fehlt aber ein Punkt.

Frau Ministerin, ich kündige schon jetzt an, dass wir im Ausschuss gern darüber streiten werden, ob wir nicht den Stichtag nach § 55b der Verwaltungsgerichtsordnung, nämlich den 1. Januar 2026, für die Führung elektronischer

Prozessakten mit aufnehmen sollten. Denn wir müssen irgendwann einmal sagen, ab wann wir unsere Gerichte zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Führung elektronischer Akten verpflichten wollen. Ich weiß, dass die Frist mit Blick darauf, dass wir schon das Jahr 2024 haben, vielleicht sehr kurz ist. Die Regelung gibt es im Bundesgesetz seit 2018. Dahin müssen wir aber eigentlich kommen. Vielleicht spricht auch etwas dagegen. Man kann vielleicht in einer Anhörung darüber sprechen, ob wir das etwas später machen. Aber eigentlich sieht die Verwaltungsgerichtsordnung für Bundes- und Landesbehörden einen expliziten Stichtag, den 1. Januar 2026, dafür vor. Aus unserer Sicht als Freie Demokraten würden wir das gern anstreben.

Deshalb bitte ich das Ministerium herzlich darum, dem Ausschuss die Anhörungsunterlagen vielleicht schon vorab zur Verfügung zu stellen. Dann können wir - Frau von Angern hat es an- gesprochen - im Rechtsausschuss darüber entscheiden, ob wir noch eine eigene Anhörung durchführen oder nicht, weil uns die Unter- lagen aus der Regierungsanhörung ausreichen und die Argumente vielleicht schon klar sind. Dann kann darüber jedenfalls relativ zügig beraten werden.

In der Sache, die elektronische Einreichung zu ermöglichen, sind wir uns alle einig. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von Eva von Angern, DIE LINKE)

Herr Striegel spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen - das ist vielleicht wenig überraschend - den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Was für alle Gerichte in unserem Land passend ist, das muss für unser Landesverfassungsgericht umso mehr möglich sein. Der sichere elektronische Rechtsverkehr ist auch dem Landesverfassungsgericht als Standard zu ermöglichen. Eine Klarstellung hierzu in das Gesetz aufzunehmen, um die bereits geübte Praxis - es ist tatsächlich so, dass man es auch bisher schon tun konnte - auf rechtssichere Füße zu stellen, finden wir sinnvoll. Das entspricht den Anregungen, die wir in Dessau als Ausschuss bekommen haben.

Das Thema, das Herr Kosmehl angesprochen hat, sollten wir uns natürlich auch angucken.

Aber noch eine kleine Bemerkung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Das Landesverfassungsgericht soll unserer Auffassung nach möglichst niedrige Hürden haben. Insoweit ist auch zu bedenken, ob wirklich eine Pflicht für sogenannte professionelle Einreicher eingeführt werden soll oder ob man es nicht bei einer Wahlmöglichkeit belassen sollte. Ich erinnere daran, vor dem Landesverfassungsgericht sind nicht nur Rechtsanwälte vertretungsberechtigt, sondern eben auch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Diese haben nicht alle zwingend die Möglichkeit, eine elektronische Übermittlung zu realisieren. Diesen kleinen fachlichen Punkt müssen wir uns noch einmal an- gucken. Das ist keine große Sache. Wir sollten darüber miteinander sprechen. Die Hochschulprofessoren gehören zu den professionellen Einreicherinnen. Insofern: Lassen Sie uns dazu einfach miteinander beraten.

(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜ- NE)

Danke. - Wir kommen zu Herrn Albrecht, dem Redner für die CDU-Fraktion. Er ist der Letzte in unserer Debatte heute. Er hat das Wort. - Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht doch mehr Rede- bedarf bei diesem Thema als gedacht. Ich fasse mich aber kurz.

Das Landesverfassungsgericht hat bei unserer Sitzung dort einen Wunsch geäußert. Diesem kommt die Legislative gern nach und ermöglicht jetzt für alle die elektronische Einreichung. Die Rechtsanwälte wird es freuen, und den Wald wird es schonen, weil wir weniger Bäume für Papier zum Ausdrucken brauchen. Ich glaube, auch die Hochschullehrer werden es hinbekommen, das elektronisch zu versenden, zur Not mit der De-Mail. Das heißt, ich würde auch keine Wahlmöglichkeit eröffnen, sondern es wie bei allen anderen Gerichten zur Pflicht machen.

Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverfassungsgerichts, die einen tollen Job machen. Der Tag dort war sehr interessant.

Dann hatten wir einen zweiten Punkt, der bisher etwas hinten runtergefallen ist, die

Änderung des Hinterlegungsgesetzes. Das ist eher eine redaktionelle Anpassung; denn das BGB hat sich einfach umstrukturiert und des- wegen stimmen die Paragrafen, die darin stehen, nicht mehr.

Ich beantrage, das an den Rechtsausschuss zu überweisen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Albrecht. Jetzt haben wir gelernt, dass Gesetze sich selbst umstrukturieren. Wozu braucht es dann noch einen Landtag? Aber ich weiß schon, wie es gemeint war.

(Guido Heuer, CDU: Juristen machen sich auch immer einmal selbstständig!)