Das können Sie auch an einem anderen Thema sehen, wenn ich das ein bisschen ausweiten darf. Wir haben vor drei Wochen unser Wasserstoffgutachten als einen Teil unserer eigenen Wasserstoffstrategie vorgestellt. Wir haben gesehen, dass wir im Grunde in der Lage sein werden, in den nächsten Jahren, jedenfalls bis zum Jahr 2050, etwa 75 % des erforderlichen Wasserstoffes im Land selbst zu produzieren und darüber auch einen wesentlichen Teil unserer Versorgung sicherzustellen.
Wir wissen, dass wir in diesem Land über eine erstklassige Kavernenstruktur verfügen, die es erlaubt, dort, wo jetzt noch Gas eingespeichert wird, künftig auch Wasserstoff einzuspeichern. Auch darin sehen wir eine größere Chance. Wir sehen sogar die Möglichkeit, dass Sachsen- Anhalt - Stichwort: Wasserstoffland SachsenAnhalt - an dieser Stelle zu einem Vorreiter wird, vor allen Dingen zu einem Land, in dem auch besonders viel der bundesweit erforderlichen Wasserstoffkapazität vorgehalten werden kann, und zwar in unseren entsprechenden Kavernen.
Kurzum: Wir sind dabei, die Kraftwerksstrategie für uns umzusetzen, auch mit den Optionen, die sich bei uns im Lande ergeben, sind dabei aber auch im Austausch mit den Nachbarbundesländern und denen, in denen es wesentlich mehr Kraftwerke gibt.
Eine Nachfrage noch, Herr Minister. Vielen Dank erst einmal. Wir haben die Situation, dass Schkopau nach dem, was in der Kohlekommission besprochen worden ist, planmäßig im Jahr 2034 vom Netz gehen würde. Wir sehen Marktentwicklungen, die nahelegen, dass das durchaus früher der Fall sein könnte, dass es sogar wahrscheinlich ist, dass das früher der Fall ist, weil sich das Kraftwerk dann einfach nicht mehr rechnet und kein Betreiber ein nicht rentables Kraftwerk betreiben wird. Insofern haben wir einen engen Zeithorizont vor uns, wenn wir wollen, dass Schkopau Energiestandort bleibt. Ich glaube, dieses Ziel teilen wir miteinander.
Meine Frage wäre, ergänzend mit Blick auf diesen engen Zeithorizont, wie diesbezüglich vielleicht Zeitmarken, wie vielleicht auch Wegmarken für Sie und für die Landesregierung aussehen.
Auch dazu gern eine Antwort, Herr Striegel. Das ist kein Kraftwerk, das das Land betreibt, sondern ein Energieunternehmen. Wir sind mit diesem Energieunternehmen, mit der MIBRAG, in einem sehr engen Austausch über deren Umbaupläne. Diese gehen über die Kraftwerksstrategie deutlich hinaus. Wir als Land haben ein gesteigertes Interesse daran, diesen dann möglicherweise umgewandelten Konzern auch
Eine Option dabei sind auch Gespräche über Schkopau. Ich will jetzt mit Ihnen nicht lange über das bisher planmäßige Ende 2034 orakeln und darüber, dass das Kraftwerk sich wahrscheinlich wegen der entsprechenden CO2-Bepreisung und überhaupt der Marktentwicklungen über das Jahr 2030 hinaus nicht weiter rentabel betreiben lässt. Das ist eine unternehmerische Entscheidung, die nicht die Landesregierung zu treffen hat, sondern das Unternehmen selbst.
Gleichwohl haben wir - ich darf das für die Landesregierung ausdrücklich sagen - ein hohes Interesse daran, mit der MIBRAG diesen Um- bau zu gestalten und dafür zu sorgen, dass dort in der Region weiterhin Energie erzeugt wird. Dabei ist die Kraftwerksstrategie ein Teil, aber auch der weitere Ausbau, insbesondere der erneuerbaren Energien, ein wichtiges Thema für die MIBRAG, und dafür bin ich dankbar.
Danke, Herr Minister. - Die erste Runde haben wir geschafft. Wir setzen mit der Fraktion der CDU fort. - Frau Kühn, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - In Sachsen-Anhalt gelten höchste Sicherheitsstandards beim Transport von gefährlichen Straftätern. Diese müssen sowohl im Strafvollzug als auch im
Maßregelvollzug konsequent umgesetzt werden. Der aktuelle Vorfall bei der Überführung eines Straftäters offenbart diesbezüglich eklatante Mängel im Maßregelvollzug, für den das Sozialministerium zuständig ist.
Ich frage die Landesregierung: Welche Standards und Routinen gibt es im Maßregelvollzug für die Durchführung solcher Transporte, und wie wird sichergestellt, dass die Standards eingehalten werden?
Bevor Frau Ministerin antwortet, begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Saaleschule für Halle.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Kühn, wie Sie wissen, wird der Maßregelvollzug in unserem Land als öffentliche Aufgabe durch die zu 100 % vom Land getragene Salus gGmbH als Beliehene wahrgenommen. Für den Transport von untergebrachten Personen finden die Vorschriften der §§ 19 und 20 Abs. 1 und 3 des Maßregelvollzugsgesetzes zum Ergreifen allgemeiner und besonderer Sicherungsmaßnahmen sowie die Dienstanweisung „Transport und Sicherung der untergebrachten Personen bei Außenterminen“ Anwendung.
nahmen in jedem Einzelfall erforderlich sind. Neben allgemeinen Standards wie der Nutzung gesicherter Fahrzeuge sowie der Begleitung durch besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird über weitere Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Fesselung, Anzahl und Ausstattung der Begleitpersonen und auch die Geheimhaltung von Route, Ziel und Abfahrtszeit befunden. Dies erfolgt in einer sogenannten Anordnung zu Transport und Sicherung.
Soweit ich davon ausgehe, dass Sie mit Ihrer Frage auf die am 24. Januar 2024 - man bedenke: einen Monat später in einer aktuellen Fragestunde - erfolgte Überstellung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten in die JVA Burg hindeuten, möchte ich wie folgt ausführen: Das Sozialministerium hat hierzu die Salus gGmbH um einen umfassenden Bericht gebeten, der sämtliche Details beinhalten soll.
Dieser Bericht liegt nunmehr vor. Es ist selbstverständlich beabsichtigt, die Einzelheiten hieraus, auch unter Einbeziehung der Salus gGmbH, im Rahmen der angekündigten Befassungen in den Ausschüssen für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Recht und Verfassung sowie für Inneres und Sport darzulegen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang voranstellen, dass dabei auch über die Einschätzung, ob es sich um eklatante Mängel gehandelt hat, noch zu befinden sein wird.
Vielen Dank. Mit Ihrem letzten Absatz haben Sie quasi meine Nachfrage schon vorweg- genommen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Nachfrage bezieht sich auf die Bezahlkarten für Asylbewerber. Man konnte der öffentlichen Berichterstattung entnehmen, dass entgegen einem gefassten Beschluss bei der Umsetzung seitens des Bundes jetzt doch - ich sage es einmal ganz salopp - herumgeeiert wird. Bayern hat erklärt, hier etwas Eigenes auf den Weg bringen zu wollen.
Meine Frage an die Landesregierung: Wie positioniert sich diese zu diesem Sachverhalt bzw. strebt man an, hierbei eine eigene Lösung umzusetzen? Denn auf den Bund scheint hier- bei kein Verlass zu sein. - Danke.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, der Sachstand ist im Augenblick eigentlich kein anderer als bei der letzten Regierungsbefragung. Bei
der letzten Regierungsbefragung ist ebenfalls gefragt worden, was das Land im Einzelnen zur Umsetzung und Einführung der Bezahlkarte tut. Ich habe damals schon ausgeführt, dass sich 14 von 16 Bundesländern dazu entschieden haben, auf der Grundlage der von den Chefs der Staatskanzleien beschlossenen bundeseinheitlichen Mindeststandards Dataport mit einem Vergabeverfahren zu beauftragen, um einen Dienstleister für die Umsetzung einer Bezahlkarte im Wege eines Ausschreibungsverfahrens zu ermitteln.
Die Chefs der Staatskanzleien haben auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler nicht nur das Commitment der Länder erfolgte, dass sie sich auf bundes- einheitliche Mindeststandards verständigen wollten, sondern dass zugleich auch der Bund zugesagt hat, diverse Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern bzw. dort auch klarstellende Formulierungen für die Einführung einer Bezahlkarte aufzunehmen. Es gab dann noch einmal einen Beschluss der Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien. In diesem ist im Einzelnen aufgeführt, welche Paragrafen im Asylbewerberleistungsgesetz klarstellend bzw. ändernd angegangen werden müssen.
Nach meinem Kenntnisstand sind die Beratungen auf der Bundesebene noch nicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass Zusagen des Bundeskanzlers gegenüber den Ländern eingehalten werden.
Danke. Es gibt keine Nachfrage dazu. - Dann setzen wir fort mit der Fraktion DIE LINKE. - Herr Lippmann, bitte.
Herr Präsident! Seit Tagen schwelt eine ungewöhnlich massive Auseinandersetzung zwischen den Medien und der Spitze des Bildungsministeriums um verschiedene Vorgänge im Zusammenhang mit der Besetzung einer Intel-Stabsstelle. Zuletzt ging es dabei um die Echtheit einer E-Mail, aus der hervorgeht, dass mit dem Wissen der Ministerin gezielt dienstliche Informationen beseitigt werden sollten. Die Amtsführung der Ministerin und ihr gesamter Leitungsstab stehen dadurch massiv in der Kritik. Wenn das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums wiederhergestellt werden soll, müssen diese Vorgänge endlich vorbehaltlos aufgeklärt werden. Die bisherigen Erklärungen aus dem Bildungsministerium lassen jedoch sehr viele Fragen offen.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wenn es stimmt, dass diese E-Mail gefälscht ist, wieso haben dann der angebliche Sender und der angebliche Empfänger der E-Mail nicht sofort, sondern erst nach Tagen in eidesstattlichen Erklärungen die Echtheit der E-Mail verneint, und warum gibt es bis heute von der ins „Cc“ gesetzten Ministerin keine eidesstattliche Erklärung zu diesen Fragen?
Herr Präsident! Vorab will ich sagen: Hier findet eine Hetzkampagne gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses und gegen mich persönlich statt. Darum sage ich hier noch einmal klipp und klar:
Legen Sie doch irgendwelche Beweise auf den Tisch! Ich habe hier alles transparent berichtet. Wenn Sie irgendetwas haben - es sind alles Gerüchte, es sind nur Behauptungen -, legen Sie es auf den Tisch! Wenn es etwas gibt,
dann sichere ich Ihnen heute dazu absolute Aufklärung zu. Aber bisher höre ich nur: Konjunktiv, Behauptungen usw.
Ich komme zu Ihrer Frage, Herr Lippmann. Ich habe eine Nachfrage vom MDR gehabt. Der MDR hat gesagt: Da gibt es eine E-Mail. Mehr wussten wir nicht. Übrigens kenne ich die angebliche, die Fake Mail bis heute nicht. Ich habe sie nur in der Zeitung abgedruckt gesehen: ein Wisch Papier, ein Fake, zerrissen, zerknüllt. Ich muss ehrlich sagen: Das kann doch wirklich niemand ernst nehmen, jetzt einmal ganz ehrlich. Ich lache mich doch kaputt,
(Zuruf von der AfD: Das klingt doch nach „Correctiv“-Recherche! - Lachen bei der AfD - Zurufe von der AfD: Ja, von „Correctiv“! - Das klingt ja wie eine „Correctiv“-Recher- che, Frau Feußner! - Lachen bei der AfD)