Protokoll der Sitzung vom 21.02.2024

Ich darf jetzt aufrufen den

Tagesordnungspunkt 26

Zweite Beratung

Reproduktive Selbstbestimmung stärken. Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt sicherstellen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2139

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/3695 neu

(Erste Beratung in der 34. Sitzung des Landtages am 26.01.2023)

Frau Dr. Schneider wird für den Ausschuss zum Gang der Beratungen Bericht erstatten. - Frau Dr. Schneider, bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2139 in der 34. Sitzung am 26. Januar 2023 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für

Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere eine Erhöhung der öffentlichen Förderung zur Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung von 80 % auf 100 % sowie die Sicherstellung der Durchführung und das Erlernen von Schwangerschaftsabbrüchen in den landes- eigenen Kliniken.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 8. März 2023 mit dem Antrag und verständigte sich darauf, zur Klärung von Fachfragen ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen.

Mit den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen befasste sich der Sozialausschuss in der 27. Sitzung am 30. August 2023. Ein Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Durchführung einer weiteren, mündlichen Anhörung fand dort keine Mehrheit.

In der 34. Sitzung am 1. Februar dieses Jahres wurde die Thematik abschließend im Ausschuss beraten. Dazu lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP zu dem Antrag in modifizierter Fassung mit dem Titel „Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt zukunftssicher gestalten“ vor.

Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, die Ihnen in der Drs. 8/3695 neu vor- liegende Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Schneider. - Für die Landesregierung wird Frau Ministerin GrimmBenne sprechen.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit der ersten Beratung des zugrunde liegenden Antrages sind verschiedene Varianten der Finanzierung von Schwangerenberatungsstellen mit dem Ziel diskutiert worden, den Eigenanteil der Träger an den Kosten der Beratungsstellen zu senken.

Nunmehr liegt eine Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vor. Demnach soll es eine hundertprozentige Finanzierung der Personalkosten und eine achtzigprozentige Finanzierung der Sachkosten für die Schwangerschaftsberatungsstellen geben. Zudem soll die bislang vorhandene Differenzierung zwischen erster und zweiter Beratungskraft entfallen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit dem heute zu fassenden Beschluss die Finanzierung der Schwangerenberatung zukünftig gesichert ist. Es verbleibt künftig nur ein kleiner Teil der Finanzierung, nämlich 20 % der Sachkosten,

die wiederum nur ungefähr ein Sechstel der Gesamtkosten ausmachen, bei den Trägern. Mir ist wichtig, dass damit den Beraterinnen die gleichen Entgelte wie den vergleichbaren Beschäftigten beim Land zufließen können.

Bei der Aufgabe der Schwangerenberatung handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die ohne Mitwirkung der freien Träger nicht fach- gerecht erledigt werden kann. Es handelt sich unter anderem um Aufgaben der gesetzlichen Hilfen für Schwangere, Beratung hinsichtlich der Lösung von psychosozialen Konflikten, der Möglichkeit der anonymen Geburt, der Konfliktberatung, um an dieser Stelle nur die wichtigsten zu nennen.

Frauen, die vor der Frage stehen, ob sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen in dieser schwierigen Lage unbedingt darauf vertrauen können, dass sie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten alle für sie relevanten medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen stellen können, und dass im Falle der Entscheidung für den Abbruch dieser dann auf qualitativ hohem Niveau durch- geführt wird.

Deshalb ist es richtig, dass in der Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe medizinische, rechtliche und ethische Kompetenzen, auch mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, sowie wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten zur Vorgehensweise beim medikamentösen und beim operativen Schwangerschaftsabbruch

vermittelt werden. Ich bitte daher, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir steigen ein in die Debatte. Der erste Redner ist Herr Köhler für die AfD-Fraktion.

(Unruhe)

- Ich habe keine Fragen gesehen. Gab es Fragen? - Nein. So, dann ist der erste Redner Herr Köhler.

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Es hat sich keiner gefunden!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grüne Fraktion hatte sich mit ihrem ursprünglichen Antrag unter anderem dafür ausgesprochen, dass die Landesregierung sich auf der Ebene des Bundes dafür einsetzen möge, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Erfreulicherweise ist von diesem Machwerk in der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht mehr viel übrig geblieben. Das begrüßen wir an dieser Stelle ausdrücklich.

(Zustimmung bei der AfD)

Was uns jedoch in der Beschlussvorlage fehlt, ist ein klares Bekenntnis des Landtags zum Wert des Lebens, ob geboren oder ungeboren. Der Erhalt des Lebens sollte immer das vorrangige Ziel sein, auch bei jeder Beratung. Für betroffene Frauen muss es immer eine Alternative zur Abtreibung geben, ebenso eine Vielzahl denkbarer Wege, die im Anschluss an die Geburt beschritten werden können. Mit dem entsprechenden gesamtgesellschaftlichen

Willen lässt sich für jedes neue Leben ein Weg in das Leben selbst finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hierzu betone ich, dass wir all jenen Akteuren eine Absage erteilen, die das menschliche Leben mit einem ökologischen Fußabdruck vergleichen und danach zwischen lebenswert und un- lebenswert unterscheiden. Dazu beziehen wir als AfD-Fraktion klar Stellung für das Leben.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir erteilen damit auch jenen grünen und linken Ideologen eine klare Absage, die die §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch herauslösen wollen.

Ich komme zu Punkt 4 bzw. auch zu Punkt 3 Ihrer Beschlussempfehlung. Darin haben Sie richtigerweise § 12 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angeführt. Wir sehen bei Punkt 4, bei dem es um das Curriculum der Studenten geht, dass der genannte Raum des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, demzufolge niemand zur Mitwirkung beim Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden kann, fehlt. Deswegen werden wir Ihre Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Köhler. - Während Herr Pott für die FDP-Fraktion zum Rednerpult schreitet, begrüßen Sie mit mir Damen und Herren der Stiftung Bildung und Handwerk aus Magdeburg. Sie haben als letzte Besuchergruppe dieses Tages auf der Tribüne Platz genommen. - Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich hoffe, dass Sie eine interessante und an- regende Stunde oder vielleicht sogar mehrere Stunden verbringen. - Herr Pott, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Schwangerschaftsabbrüche sollten kein Tabuthema sein. Es ist wichtig, dass sich Frauen selbstbestimmt die entsprechenden Informationen einholen und Entscheidungen treffen können.

(Zustimmung von Xenia Sabrina Kühn, CDU)

Gerade bei ungewollten Schwangerschaften kann es zu Konflikten kommen und dafür braucht es Hilfsangebote.

Es ist kein Geheimnis, dass es unter den Koalitionspartnern unterschiedliche Ansichten zum Schwangerschaftsabbruch gibt. Das hat sich auch daran gezeigt, dass wir durchaus etwas Zeit benötigt haben, bis wir die Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht haben.

Trotzdem enthält sie aus meiner Sicht wichtige Punkte. Der Fokus liegt zum einen bei den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Sie wollen wir im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2025 und 2026 finanziell stärken und die entsprechenden Verordnungen anpassen.

Zum anderen wird die ärztliche Ausbildung fokussiert. Bereits jetzt finden sich der operative und der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch als Teil des Curriculums für die

fachärztliche Ausbildung im Bereich Gynäkologie und Geburtsheilkunde wieder. Mit der Beschlussempfehlung wird angeregt, auch medizinische, rechtliche und ethnische Aspekte als verbindlichen Teil in die Curricula des Medizinstudiums aufzunehmen. Dieser Schritt hilft dabei, dass den betroffenen Frauen besser geholfen werden kann.

Ich betone abschließend, dass es auf der Ebene des Bundes in dieser Legislaturperiode bereits wichtige rechtliche Anpassungen gab, die in unseren Augen wichtige Verbesserungen für betroffene Frauen bedeuten. Ein Beispiel dafür ist § 219a, der auf Initiative des Justizministers Marco Buschmann gestrichen wurde und Frauen somit der Zugang zu Informationen enorm erleichtert worden ist.