Protokoll der Sitzung vom 21.02.2024

In diesem Beschluss heißt es weiter:

„Vor diesem Hintergrund stellt der Deutsche Bundestag fest, dass die Verschleppung, Versklavung und Vergewaltigungen der Frauen von Beginn an systematisch durch den IS eingesetzt wurden, um Êzîdinnen und Êzîden in ihrer Gesamtheit und Geschlossenheit über Generationen hinweg zu zerstören. Der Deutsche Bundestag erkennt die besonders vulnerable Situation von Kindern êzîdischer Frauen, die ein nichtêzîdisches Elternteil haben, an.

Der Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden ist im Irak noch immer allgegenwärtig. Noch immer werden mehr als 2 700 Êzîdinnen und Êzîden vermisst. Noch immer werden Massengräber entdeckt. Außerdem halten sich etwa 300 000 Êzîdinnen und Êzîden derzeit in den Camps für Binnenvertriebene in der Region Kurdistan-Irak, im Zentralirak oder in Syrien ohne Aussicht auf die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr in ihre Heimatregion auf. Ihre sichere Rückkehr ist aufgrund der hoch volatilen Sicherheitslage, die noch immer in Sinjar vorherrscht, kaum möglich: Immer wieder erstarken lokale Keimzellen des IS in Sinjar oder um- liegenden Gebieten. Weitere nichtstaatliche bewaffnete Akteure spielen ebenso eine destabilisierende Rolle. Militäroperationen vonseiten des Irans verletzen die staatliche Souveränität des Iraks. Bei diesen Angriffen werden auch Zivilisten zu Opfern und zivile Infrastruktur wird zerstört. Auch die Militäroperationen der Türkei verletzen die staatliche Souveränität des Iraks und haben das Potenzial zur Destabilisierung des Nordiraks, einschließlich der Region KurdistanIrak.“

Meine Damen und Herren! Mit diesen Worten erkannte der Deutsche Bundestag die grau- samen Verbrechen, die der IS an der Gruppe der Jesidinnen und Jesiden verübte, als Völkermord an. Der Beschluss enthält zahlreiche Maßnahmen, die die Aufarbeitung dieses Völkermords unterstützen und die Ahndung der grausamen Verbrechen sichern sollen. Er bekennt sich außerdem - durch die Reden aller demokratischen Fraktionen zog sich ein klares und unmissverständliches Bekenntnis dazu - zur weiteren Notwendigkeit des Schutzes von Jesidinnen und Jesiden hier in der Bundesrepublik. Denn hier lebt die größte jesidische Diaspora weltweit, mit etwa 200 000 Angehörigen.

Wie auch die Berichte von Menschenrechtsorganisationen, internationalen Hilfswerken und insbesondere Organisationen der jesidischen Aktivistinnen, die seit Jahren die ihnen widerfahrenen Verbrechen aufarbeiten und um das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit kämpfen, begründet der Bundestag diese Notwendigkeit mit der nach wie vor gefährlichen, instabilen und unzumutbaren Lage im Irak. Und auch heute gilt: Der Irak ist nicht sicher.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe noch nie einen Beschluss des Bundestages so umfassend zitiert. Allein das zeigt, dass es nicht nur katastrophal ist, sondern auch den eigenen Beschlüssen und Einschätzungen widerspricht, was wir seit Ende des letzten Jahres vermehrt lesen mussten. Denn aus Deutschland wird wieder in den Irak abgeschoben und es werden auch Angehörige der jesidischen Minderheit, die einen besonderen Schutz haben sollen, in eine humanitär unzumutbare und hochgradig gefährliche Lage abgeschoben. Das halten wir für inakzeptabel und das wollen wir mit unserem Antrag stoppen.

Im Herbst 2023 wurde die Abschiebung einer jesidischen Familie mit zwei Kindern aus Bayern in den Irak bekannt. Ebenfalls wurde der Fall einer jungen Frau aus Nordrhein-Westfalen bekannt, die vor dem IS geflohen war und nun die Aufforderung zur Ausreise erhalten hat. Beide Fälle sorgten für einen berechtigten Aufschrei von Menschenrechtsorganisationen. Beide stehen im Widerspruch zu dem einhelligen Beschluss des Bundestags und zu der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes. Beide sind keine Einzelfälle, und beide machen Jesidinnen und Jesiden, aber auch anderen irakischen Geflüchteten, zunehmend Angst.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Seit die Bundesregierung im letzten Jahr mit dem Irak einen neuen Deal zur Zusammenarbeit im Bereich Migration eingegangen ist, hat sich die Zahl der Abschiebungen in den Irak gegenüber dem Jahr 2022 allein bis Oktober bundesweit auf 164 verdoppelt. Betroffen sind Familien, Alleinreisende und Menschen, die schon länger mit dem Status der Duldung leben und z. B. keine Pässe haben.

Um es ganz deutlich zu sagen: Abschiebungen von Menschen in eine solche Situation werden auch dann nicht hinnehmbar oder vertretbar, wenn sie nur wenige Menschen treffen, wenn sie nur zurückhaltend betrieben werden, wenn sie nur Straftäter oder alleinreisende Männer ohne Integrationsleistung treffen.

Der Bundestagsbeschluss stellt die Probleme der Strafverfolgung, insbesondere auch für IS-Täter im Irak, umfassend dar. Wer will, dass diese und andere Verbrechen wie auch die Vorbereitung von Terroranschlägen hier durch solche IS-Täter rechtsstaatlich und konsequent geahndet werden, der muss dafür sorgen, dass diese Verfahren hier geführt werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Abschiebungen in den Irak, insbesondere von Jesidinnen und Jesiden, sind nicht hinnehmbar und müssen auf- hören. Deshalb braucht es einen Abschiebestopp aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen hier im Land und im Bund. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass ich finde und dass meine Fraktion findet, dass das für alle Abschiebungen in den Irak gilt.

Unser Antrag setzt dort an, wo der Bundestag im letzten Jahr in überwältigender Einmütigkeit die Schutznotwendigkeit für die Gruppe der jesidischen Minderheit festgestellt hat, und will das mit der Anerkennung des Völkermordes an den Jesiden gegebene Bekenntnis in praktisches Handeln überführen. Wir wünschen uns diese Einmütigkeit auch hier. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Jesidinnen und Jesiden keine Angst mehr vor einer Abschiebung in den Irak haben müssen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung, Frau Quade. - Es ist eine Dreiminutendebatte verabredet worden. Zuvor wird Frau Dr. Zieschang für die Landesregierung sprechen.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Schutzbedürftigkeit asylbegehrender irakischer Staatsangehöriger mit jesidischer Volkszugehörigkeit wird durch das Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge, also das BAMF, im Rahmen des Asylverfahrens jeweils individuell geprüft. Die Gesamtschutzquote für irakische Jesiden war nach Angabe des BAMF im Jahr 2023 rund doppelt so hoch wie für andere irakische Staatsangehörige. Das BAMF trägt also offensichtlich den individuellen Schutzbedarfen im Rahmen der Asylverfahren Rechnung.

Nach Angaben des BAMF gibt es im Irak keine Gruppenverfolgung der Jesiden mehr. Die Terrororganisation Islamischer Staat hält dort seit Ende 2017 keine Gebiete mehr besetzt. Die asylrechtliche Entscheidungspraxis des BAMF wird auch durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich bestätigt.

Vor diesem Hintergrund besteht meines Erachtens kein Anlass, zusätzlich zu der stattfindenden asylrechtlichen Prüfung des BAMF einen generellen Abschiebungsstopp nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes für den Irak zugunsten von jesidischen Volkszugehörigen anzuordnen. Es kommt auf das individuelle Ergebnis des jeweiligen Asylverfahrens an. Das wird nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt. Es ist im Ergebnis verwaltungsgerichtlich überprüf- bar oder kann von den Verwaltungsgerichten überprüft werden und es ist dann auch zu akzeptieren.

Ich sehe deswegen im Augenblick auch keinen Anlass dafür, sich für einen generellen Abschiebungsstopp auf Bundesebene einzusetzen. Ich denke, wir werden auch im Innenausschuss bei den weiteren Beratungen die Möglichkeit haben, noch einmal detaillierter auf die aktuelle Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes mit Blick auf den Irak einzugehen.

Sie, Frau Abg. Quade, haben vorhin auf eine Lageeinschätzung aus dem August 2014 Bezug genommen. Wir müssen gucken, wie das

Auswärtige Amt die aktuelle Lage einschätzt. Aber das werden wir dann sicherlich im Ausschuss beraten können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir steigen ein - -

(Zuruf von Henriette Quade, DIE LINKE)

- Es gibt eine Intervention von Frau Quade.

(Oh! bei der AfD)

Frau Ministerin, in der Tat habe ich mich nicht auf eine Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 2014 bezogen. Ich habe mich auf die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 2022, die bis heute nicht erneuert wurde, bezogen.

Die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes aus dem Oktober 2022 lautet, dass das Auswärtige Amt keine Erkenntnisse hat, die auf eine systematische Diskriminierung von aus Deutschland zurückgeführten Irakern schließen lässt. Das ist das, was mir vorliegt.

(Zuruf von der AfD: Ja, genau! So ist es! - Wei- terer Zuruf - Lachen bei der AfD)

Aber deswegen sage ich auch: Wir können uns die aktuelle Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes für das Jahr 2023 im Innenausschuss gern anschauen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Bevor wir mit der Debatte starten, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion um das Wort gebeten. - Herr Kurze, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - In Anbetracht des guten Zeitregimes schlage ich vor, dass wir die Tagesordnungspunkte 22 und 23 an das Ende der heutigen Tagesordnung setzen und deren Beratung heute noch vollziehen.

Erhebt sich dagegen Widerspruch?

(Zuruf: Nein!)

- Nein?

Gemäß § 57 der Geschäftsordnung müssen wir darüber abstimmen.

Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann müssen wir auch nicht darüber abstimmen.

(Zuruf von der AfD: Wir sind dagegen!)

- Sie sind dagegen.

(Zuruf: Natürlich!)

Dann stimmen wir darüber ab. Das war die Frage. Wer ist dafür, die Tagesordnungspunkte 22 und 23, die für Freitag vorgesehen waren, am Ende der heutigen Sitzung zu behandeln? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist beschlossen, dass wir diese beiden Tagesordnungspunkte heute noch aufrufen werden.

Wir beginnen mit der Debatte. Den Anfang macht Herr Erben von der SPD-Fraktion. - Herr Erben, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der LINKEN. Zunächst haben Sie natürlich mit der Feststellung recht, dass die Jesiden eine Minderheit sind, die ein besonders schweres Verfolgungsschicksal in ihrem Heimatland gehabt haben oder auch haben. Sie haben mit der Feststellung recht, dass das, was der IS gegenüber den Jesiden verübt hat, Völkermord war.

Zugleich haben wir die Situation, dass in Deutschland abgesichert ist, dass es ein Asyl- verfahren für alle hier aufhältigen Jesiden gibt. Sie müssen im Blick haben, dass wir mehrere Hunderttausend Jesidinnen und Jesiden in Deutschland zurzeit aufhältig haben. Der Teil, über den Sie reden, ist ein sehr geringer Anteil

derselbigen, nämlich diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Zugleich kann man die Begründungen, die in Nordrhein-Westfalen oder auch in Thüringen zu den dortigen Entscheidungen geführt haben, nicht einfach von der Hand weisen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Deswegen beantrage ich für die Koalitionsfraktionen, dass wir den Antrag in den Innenausschuss überweisen. Frau Ministerin hat bereits angekündigt, dass dort auch zur aktuellen Lage im Irak berichtet wird. Dann kann daraus auch eine entsprechende Beschlussempfehlung werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.