Protokoll der Sitzung vom 21.02.2024

Deswegen beantrage ich für die Koalitionsfraktionen, dass wir den Antrag in den Innenausschuss überweisen. Frau Ministerin hat bereits angekündigt, dass dort auch zur aktuellen Lage im Irak berichtet wird. Dann kann daraus auch eine entsprechende Beschlussempfehlung werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Erben. - Es folgt von der AfDFraktion Herr Dr. Tillschneider.

(Zuruf von der AfD: Er kommt!)

- Er kommt. - Herr Dr. Tillschneider, bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jesiden sind eine kleine kurdische Volksgruppe, deren traditionelle Siedlungsgebiete im Irak, in der Türkei und in Syrien liegen. Da Jesiden einer ganz eigenen, mit dem Zoroastrismus verwandten Religion anhängen, waren sie, als sich von 2014 bis 2017 der sogenannte Islamische Staat auf ihrem Gebiet ausbreitete,

schwerster Verfolgung ausgesetzt. Zu dieser Zeit haben Jesiden völlig zu Recht Asyl in Deutschland bekommen; denn für solche Fälle ist das Asylrecht gedacht.

Seitdem aber im Dezember 2017 dem Islamischen Staat seine letzten Gebiete im Irak abgenommen wurden, ist dieser sogenannte Islamische Staat als Protostaat Geschichte und existiert nur noch als Terrororganisation mit seitdem stetig abnehmender Aktivität. Der IS ist Geschichte und damit ist auch die Verfolgung der Jesiden Geschichte. Da unser Asylrecht - solange die Verfolgungsgründe bestehen - nur ein Gastrecht auf Zeit ist, müssen die Jesiden selbstverständlich wieder zurück in ihre Heimat. Wenn sie nicht freiwillig gehen, dann müssen sie abgeschoben werden. Was denn sonst?

(Beifall bei der AfD)

Dies umso mehr, als sich die Sicherheitslage seit der Regierungsbildung im Irak im Jahr 2022 merklich beruhigt hat. Es gibt überhaupt keinen Grund mehr, Jesiden, die abschiebepflichtig sind, nicht mehr zurückzuschicken. Die Begründung im Antrag der LINKEN ist auffallend dünn. Sie schreiben: „Die Lage im Irak ist weiterhin äußerst unsicher.“

Wissen Sie, es ist vieles äußerst unsicher. Äußerst unsicher ist auch der Zustand mancher Straßen in Sachsen-Anhalt. Die Lage ist in vielen Staaten der Welt äußerst unsicher, ohne dass daraus für die Angehörigen dieser Staaten ein Bleiberecht in Deutschland folgen würde. Mit Ihrer luftigen Behauptung, es sei irgendwo äußerst unsicher, können Sie jedenfalls keinen Abschiebestopp begründen.

(Beifall bei der AfD)

Ergänzend führen Sie zur Begründung an - ich zitiere aus Ihrem Antrag -, es sei „unverantwortlich, Menschen, die als Opfer eines Völkermords anerkannt wurden, in das Land des geschehenen Völkermords abzuschieben.“

Was soll das heißen? Jesiden werden im Irak nicht mehr verfolgt. Aber weil sie in der Vergangenheit verfolgt wurden, sollen sie heute nicht mehr dorthin abgeschoben werden können? Das ist doch absurd. Wenn die Verfolgung endet, endet auch das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland - basta.

(Beifall bei der AfD)

Hinzukommt, dass Jesiden unter Integrationsgesichtspunkten hochgradig problematisch

sind. Heiratet eine Jesidin oder ein Jeside einen nicht-jesidischen Partner, wird er oder sie aus der jesidischen Gemeinschaft verstoßen. Jesiden befolgen eine extrem endogame Heiratsmoral, die mit unseren Lebensvorstellungen und den Grundwerten unserer Verfassung und erst recht mit den Grundwerten der LINKEN nicht vereinbar sind. In Deutschland gehen mehr Ehrenmorde auf das Konto von Jesiden als von Muslimen. Auch deshalb brauchen wir keinen Abschiebestopp für Jesiden, sondern im Gegenteil einen konsequenten Abschiebeimperativ. Jesiden sind abzuschieben. Abschieben!

(Beifall bei der AfD)

Als nächster Redner folgt Herr Kosmehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ganz so einfach, wie Herr Tillschneider sich die Welt malt, ist sie nicht.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Doch! - Zuruf von der AfD: Nur für Juristen nicht!)

Deshalb bauen wir unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auch auf den Rechtsstaat auf und nicht auf Behauptungen der AfD.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD - Zustim- mung bei der LINKEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist kein einfaches. Ich muss sagen, das, was der Deutsche Bundestag beschlossen hat, ist richtig, weil es Völkermord war. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir mit den Jesidinnen und Jesiden so umgehen, dass wir die Geschichte, die sie ertragen mussten - ihre Familie, Verwandtschaft, aber auch Bekannte -, natürlich nicht gänzlich ausblenden können. Gleichwohl - das sage ich auch - gilt, auch hierbei das Recht anzuwenden. Das bedeutet, dass wir auch auf die Sicherheitslage Rücksicht nehmen müssen, dass wir auch schauen müssen, ob diejenigen, die hier sind, noch ein Bleiberecht haben.

Aber weil das eben sehr kompliziert ist und weil es nicht die Einschätzung gibt, dass der Irak vollkommen sicher ist, auch in der Fläche sicher ist - deshalb ist jetzt dies zu tun oder jenes zu lassen -, haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, diesen Antrag in den Innenausschuss zu überweisen und sich dort mit dem Innenministerium auszutauschen, auch mit deren Informationen aus der Sicht

der Bundesebene. Wir als Länder sind auch davon abhängig, welche Lageeinschätzung der Bund gibt, um dann zu schauen, wie wir hier in Sachsen-Anhalt konkret mit Einzelfällen um- gehen, damit wir eine angemessene und eine, wie ich finde, menschliche Entscheidung treffen können, die trotzdem auf der Grundlage des Rechts geschieht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. Ich sehe keine Fragen. - Als nächster Redner folgt Herr Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Herbst letzten Jahres traten Jesidinnen und Jesiden in Deutschland in einen lang andauernden Hungerstreik und demonstrierten vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Haben Sie davon etwas mitbekommen? Sie nahmen dabei sogar körperliche Schädigungen in Kauf und mussten zum Teil ins Krankenhaus gebracht werden. Haben Sie davon etwas mitbekommen? - Nein.

Hat nicht der Bundestag erst vor einem Jahr - es ist gesagt worden - die Verbrechen an den Jesidinnen und Jesiden durch den Islamischen Staat im Irak als Völkermord anerkannt? Die weltweit größte jesidische Exilgemeinschaft befindet sich in Deutschland. Mehr als 200 000 Jesidinnen leben hier. Diese Menschen haben hier bei uns Schutz vor Vertreibung, Vergewaltigung und Tod gesucht.

Haben wir diesen Menschen ein sicheres Dach über dem Kopf gegeben? - Ja. Reißen wir es nun wieder ab? - Ich meine, wir sollten das nicht tun.

Im Jahr 2023 ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak stark angestiegen. Wurde in den Jahren 2021 und 2022 noch niemand aus Sachsen-Anhalt in den Irak abgeschoben, begann die Landesregierung im Jahr 2023, mehrere Personen in den Irak abzuschieben. Es bleibt zu befürchten, dass darunter auch Jesidinnen und Jesiden waren oder es in Zukunft sein werden, wenn wir jetzt nichts ändern.

Meine Damen und Herren! Jesidinnen und Jesiden sind als Überlebende des Völkermordes im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anzuerkennen. Deswegen schließen wir uns den Forderungen nach Schutz an und meinen, das auch mit guten Gründen für Sachsen-Anhalt einfordern zu können.

Nehmen Sie sich ein Beispiel am CDU-geführten Innenministerium Schwarz-Grün in NRW und verhängen Sie einen befristeten Abschiebestopp in den Irak, bis das Bundesinnenministerium aktiv wird und den entsprechenden Abschiebestopp auch für Jesidinnen und Jesiden beschließt.

Derzeit läuft im Bereich des Auswärtigen Amtes - auch das ist schon gesagt worden - die Neubewertung der Sicherheitslage für den Irak. Ich meine aber, dass wir neben einem Abschiebestopp den Jesidinnen und Jesiden auch insgesamt eine sichere und langfristige Aufenthaltsperspektive geben müssen.

Ich komme zu einer grundsätzlichen Bemerkung zum Themenkreis Migration. Wir müssen uns an dieser Stelle miteinander ehrlicher machen. Wenn jemand hier ist, wenn jemand

gut integriert ist, dann gibt es gute Gründe, ihm am Ende auch einen Spurwechsel zu ermöglichen und zu sagen: Leute, es mag sein, dass jetzt sogar eine sichere Sicherheitslage im Irak vorhanden ist, und trotzdem kann es sinnvoll sein, dass Menschen hier- bleiben.

Ich werbe dafür, dass wir zu einem flexibleren und uns ehrlich machenderen Migrationsrecht kommen. Die Ampel hat dafür gut vorgelegt. Ich glaube, wir sind einige wichtige Schritte gegangen, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Einen Augenblick, Herr Striegel. Es gibt eine Frage von Herrn Dr. Tillschneider, wenn Sie diese zulassen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein!)

- Herr Striegel lässt die Frage nicht zu.

Dann interveniere ich halt, ich habe mich ja hingestellt.

Sie haben sich erst gemeldet gehabt. Das war deutlich eine Frage. Sie haben sich eben erst hingestellt. Es tut mir leid.

(Zurufe von der AfD: Alles Willkür hier! - Wenn man mit zweierlei Maß misst!)

- Ich weise zurück, mit zweierlei Maß zu messen. Das weise ich ganz deutlich zurück. Sie wissen, dass ich im Präsidium immer darauf achte, dass alle gleichermaßen berücksichtigt werden. - Es folgt Herr Schulenburg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben in Deutschland ein bewährtes System und eine klare Zuständigkeit auch im Asylverfahren.

Das BAMF prüft im Rahmen der Anhörung individuell. Der Antragsteller kann eine mögliche Gefahrenlage bzw. Verfolgung vortragen. Das BAMF entscheidet, ob Schutz in Deutschland gewährt wird oder nicht.

Das Auswärtige Amt prüft parallel dazu die aktuelle Lage in den Herkunftsländern, wie sich die politische Lage entwickelt und dar- stellt, aber auch, ob die Gefahr besteht, dass Minderheiten z. B. aus religiösen Gründen in dem Land weiterhin verfolgt werden.

Wie die Ministerin dargestellt hat, gibt es auf der Grundlage der Lagebeurteilung keine Gefahr für Jesiden im Irak. So soll es auch bleiben. Wie sich das zurückliegend entwickelt hat, werden wir uns im Innenausschuss genauer anschauen. Am Beispiel der Jesiden wird aber deutlich, wie bestialisch der Islamische Staat vorgegangen ist. Gezielte Tötungen, Verschleppungen, Versklavungen, Vergewaltigungen und Massaker waren auf der Tagesordnung. Noch immer werden Hunderte Entführungsopfer vermisst.

Es liegt auch in der sicherheits- und außen- politischen Verantwortung Deutschlands, dass