Die Frage lautet: Standen die Landes- oder die Bundesregierung mit „Correctiv“ in Kontakt bezüglich des abgehörten privaten Treffens von Bürgern im November 2023 in Potsdam?
Ich bin aber dankbar dafür, dass überhaupt offenkundig geworden ist, was dort statt- gefunden hat, unabhängig vom Detail.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Was hat denn stattgefunden?)
Ich kann Ihnen sagen: Ich bin regelmäßig mit Opfern und auch mit Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus in Kontakt, in sehr persönlichem Kontakt.
Sie unterstützen uns Demokratinnen und Demokraten ganz ausdrücklich, wenn es darum geht, dass bestimmte Dinge in
Deutschland in der Zukunft und auf immer tabu sein müssen und nie wieder statt- finden dürfen, auch die Befassung mit diesen Themen.
Die Fragen wurden nicht beantwortet; aber egal. Wir werden diese auch noch einmal schriftlich stellen.
Ist der Landesregierung bekannt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Landesamt für Verfassungsverfassungsschutz von Sachsen-Anhalt in jeglicher Form mit „Correctiv“ zusammengearbeitet haben, das Treffen im Abhörverdacht steht oder Informationen von diesen beiden Ämtern an „Correctiv“ gegeben wurden?
Ich arbeite grundsätzlich im Rahmen meiner Tätigkeit nur mit meiner Staatskanzlei. Über alle anderen Dinge könnte ggf. Frau Zieschang etwas sagen.
Für das Bundesamt für Verfassungsschutz kann ich an dieser Stelle nicht sprechen, sondern nur für die Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium. In diesem Zusammenhang kann ich eine Zusammenarbeit mit „Correctiv“ ausschließen.
Danke. - Noch einmal zur Geschäftsordnung: Jeder, der an der Reihe ist, hat die Möglichkeit, eine Frage sowie zwei Nachfragen zu stellen. Das war für manche etwas unklar. Daher gebe ich den Hinweis. - Als Nächste ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mitglieder des Ältestenrates wurden darüber informiert, dass es einen mündlichen Hinweis auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik gibt wegen der fortgesetzten Nichtbesetzung der Stelle des Datenschutz- beauftragten.
Meine Frage an die Landesregierung ist: Was können Sie uns zu dieser Information sagen und was sind die Folgen eines solchen Vertragsverletzungsverfahrens?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung kann dazu im Grunde genommen gar nichts sagen, was nicht auch im Gesetzblatt steht. Die Zuständigkeit für die Berufung des Datenschutzbeauftragten liegt seit Jahren in der Verantwortung des Landtages.
Ich habe als Teilnehmer der Ältestenratssitzung - um das gewissermaßen auch für die Öffentlichkeit klarzustellen, damit nicht lange herumgerätselt wird - mitbekommen, dass der Vorsitzende der Datenschutzkonferenz in Deutschland von seinem Pendant bei der Europäischen Union, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten - wohlgemerkt: nicht die Kommission - gefragt worden sei, wie der Stand der Nachbesetzung der Stelle von Herrn Dr. von Bose sei, und dieses dabei angedeutet hat, dass er sich Gedanken darüber mache, ob ein Vertragsverletzungsverfahren in Betracht kommen könnte.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat insofern keine eigenen Zuständigkeiten, sondern wird allenfalls bei der Kommission an- regen können, in dieser Sache tätig zu wer-
den. Die Kommission würde sich, wie bei jedem Vertragsverletzungsverfahren, zunächst einmal an die Bundesrepublik Deutschland wenden müssen, gegen die sich ein etwaiges Vertragsverletzungsverfahren auch richten
Wir sind nach meinem Empfinden - das sage ich jetzt in meiner Funktion als Europaminister - weit davon entfernt. Es ist noch einmal ein Weckruf von der europäischen Ebene. Auch der Ministerpräsident hatte vor geraumer Zeit schon einmal auf diese denkbaren Zusammenhänge hingewiesen. Denn wir bewegen uns ja auf der Grundlage der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die in Deutschland unmittelbar gilt.
Viel mehr kann ich jetzt aus der Sicht der Landesregierung nicht dazu sagen. Ich habe das volle Vertrauen in den Landtag von Sachsen- Anhalt, dass diese Frage geklärt werden wird.
Herr Minister, nun gehe ich davon aus, dass die Landesregierung ein großes Interesse daran hat, dass die Stelle des Datenschutzbeauftragten besetzt wird,
und dass sie in einem regelmäßigen Kontakt mit den regierungstragenden Fraktionen steht, die die Nichtwahl bisher immer wieder herbeigeführt haben.
Insofern würde ich Sie bitten, erstens noch einmal die Folgen eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens und zweitens den Zeitplan der Landesregierung zur Besetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten darzustellen.
(Anne-Marie Keding, CDU: Wieso? Das ist unser Zeitplan! - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP - Unruhe bei der CDU und bei der LIN- KEN)
Deutschland hat schon verschiedene Stadien in Vertragsverletzungsverfahren durchlaufen. Selten ist ein Vertragsverletzungsverfahren bis zum Abschluss gediehen, der dann ja beim Europäischen Gerichtshof läge. Insofern, glaube ich, erübrigt es sich, dass ich hier all- gemeine Ausführungen zum Vertragsverletzungsverfahren und seinem denkbaren Verlauf mache.
Die Landesregierung hat aber, wie der Landtag auch, ein hohes Interesse daran, dass die Behörde des Datenschutzbeauftragten in Übereinstimmung mit dem deutschen, dem europäischen und nicht zuletzt auch mit dem
Landesrecht angemessen geleitet wird. Wie gesagt, der Ministerpräsident hat vor geraumer Zeit dazu auch schon einmal an den Landtag geschrieben und das zum Ausdruck gebracht. Auch insofern habe ich dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.
Danke, Herr Robra. Es gibt hierzu keine weitere Nachfrage. - Aber ich habe eine Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden.