Auch wenn ich bekanntlich kein Fan des Vorrangs von Radschnellwegebau gegenüber Radwegebau zwischen den Ortsteilen und den Landkreisen bin, fand ich den Gesetzentwurf aufgrund des grundsätzlichen Wollens durch- aus sympathisch.
Kollege Dr. Grube hat im Dezemberplenum auf Offenes und zum Teil Widersprüchliches im Gesetzentwurf hingewiesen. In den beiden Fachausschusssitzungen ist es nicht gelungen,
hierbei eine Überarbeitung vorzunehmen, weshalb die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfes vorsieht.
Da DIE LINKE das zwar im ganz Allgemeinen ganz toll findet, aber in der Umsetzung nicht so prima, wird sie sich bei der Abstimmung hierzu der Stimme enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Landesstraßengesetzes zielt auf zwei Aspekte ab. Zum Ersten soll mit der Einführung der Kategorie Radschnellwege in das Straßengesetz des Landes eine Legaldefinition für eigenständige, also nicht straßen- begleitende Radwege geschaffen werden, um damit die Baulastträgerschaft klarzustellen. Zum Zweiten soll eine Sondernutzung von Verkehrsflächen für Carsharing eingeführt wer- den, um entsprechende Angebote besser sichtbar zu machen.
Der Ausschuss hat, wie eben bereits erwähnt, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch- geführt. Dabei wurde deutlich, dass den Grundintentionen durchaus Sympathien entgegengebracht werden, aber eben auch, dass der vorliegende Gesetzentwurf eher nicht hilfreich ist. Radschnellwege sind sicherlich verkehrspolitisch prestigeträchtig, aber wir als Freie Demokraten legen die Prioritäten im
Fahrradwegebau klar auf die Verbesserung des Netzes. Wir kommen damit in dieser Legislaturperiode deutlich besser voran als in der vorangegangenen.
Die geforderte Einführung der Kategorie Radschnellwege in das hiesige Landesstraßengesetz würde dazu aus ganz objektiven Gründen keinerlei Beitrag leisten. Es gibt in Sachsen-Anhalt dafür keine Notwendigkeit, weil hierzulande, abgesehen von der Verbindung Halle - Leipzig, keine geeigneten Wegebeziehungen existieren. Es gibt bessere Möglichkeiten des Fahrradwegeausbaus. Darauf sollten wir uns auch weiterhin konzentrieren.
Bei dem Thema Einführung einer Sondernutzung Carsharing waren in der Anhörung im Ausschuss insbesondere die Ausführungen der Vertreter der Stadt Halle interessant. Nach den Statistiken des Bundesverbands Carsharing war Halle im Jahr 2022 die einzige Stadt in Sachsen-Anhalt mit einer bedeutenden Flotte aus Carsharingfahrzeugen. Die Stadtverwaltung hat insofern vergleichsweise viel Erfahrung mit dieser Rechtsmaterie. Sie beklagte zwar, dass die rechtlichen Grundlagen lange auf sich haben warten lassen, teilte aber mit, dass sie zwischenzeitlich bestehen. Es wurden bereits Parkplätze mit dem Verkehrsschild „Carsharing“ eingerichtet, das im Jahr 2021 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden ist. An der Verwaltungspraxis würde sich nach Aussage der Stadtverwaltung durch eine Änderung des Landstraßengesetzes absolut nichts ändern.
Allerdings gibt es unter den Verwaltungsgerichten unterschiedliche Ansichten, inwieweit beim nicht-stationären Carsharing, dem
sogenannten Free Floating, eine straßenrechtliche Sondernutzung vorliegt oder auch nicht. Möglicherweise ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt hierzu ein gesetzgeberischer Regelungsbedarf. Mit Stand heute werbe ich da- für, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will gestehen, ich war doch ein wenig überrascht von der kompletten Ablehnung unseres grünen Straßengesetzes durch die Koalition. Dass man den Interessen der Wirtschaftsunternehmen - Carsharingunternehmen haben gerade in den letzten Jahren einen deutlichen wirtschaftlichen Zuwachs erhalten - aufseiten eines FDPHauses und einer vermeintlich wirtschaftsfreundlichen CDU-Fraktion so begegnet, hat mich tatsächlich überrascht.
Das Modellprojekt, das Ministerin Frau Hüskens angesprochen hat, ist etwas völlig anderes. Dabei geht es darum, dass Kommunen befähigt werden sollen - offenbar mit Schwierigkeiten, die ich, ehrlich gesagt, auch voraus- gesehen habe -, selbst Carsharing zu unter- nehmen. Das, was wir wollen, ist ein erleichterter oder gleichberechtigter Marktzugang von Unternehmen, die bereits existieren, des-
(Alexander Räuscher, CDU: Es wird doch kei- ner diskriminiert! Reden Sie doch nicht so einen Stuss!)
Zudem geht es darum, in den Mittelstädten - denn zwischen flachem Land, Städten und urbanem Raum gibt es noch eine ganze Menge anderes - Bürokratieerleichterungen zu schaffen.
Die Anhörung im Ausschuss war an diesem Punkt eindeutig: Eine landesweite Regelung zu den Ausschreibungsmodalitäten von Carsharing im öffentlichen Straßenraum schafft bessere Rahmenbedingungen und größere Wachstumschancen für Carsharing. Es dürfte offensichtlich sein: Für diese Angebote ist es weitaus günstiger, auch im öffentlichen Raum agieren zu können und nicht nur auf privaten Stellplätzen.
Ebenso liegt es auf der Hand, dass im Grunde genommen die Kommunen, die derzeit gezwungen sind, via Stellplatzsatzung einzeln tätig zu werden, eine sehr viel höhere Hürde haben müssten und dass der viel beschworene Flickenteppich an dieser Stelle droht. Warum hier das Thema Carsharing nur mit angezogener Handbremse vorangetrieben wird, weiß ich nicht. Auf die Frage, warum nicht einmal das Carsharinggesetz des Bundes, das noch aus den Zeiten der großen Koalition stammt, mit seinem rein technischen Regelungsgehalt umgesetzt wird, habe ich keine Antwort.
der bundesbedeutsamen Radschnellverbindungen auf alles anzuwenden. Es geht vielmehr darum klarzustellen: Es gibt überregional bedeutsame, landesbedeutsame Radwege, die analog zu den Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen und in Umsetzung des Radwegenetzziels, dem das Haus sich verpflichtet fühlen sollte, als Gemeinde-, Kreis- und Landesradwege auszuweisen sind.
Dabei geht es auch nicht nur um die ganz großen Kommunen. Auch mit Blick auf kleine Kommunen, wie etwa bei dem aktuellen Baustart des Radweges zwischen Kalbe und Bismark - das sind nur zwei Gemeinden -, gibt es jede Menge abzustimmen, zu koordinieren, Eigenmittel aufzubringen. Dabei hätte dieses Gesetz helfen können. Ich kann abschließend nur feststellen, dass ich es tatsächlich aus tiefstem Herzen bedauere, dass das so nicht geschehen wird.
Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, dass Carsharing gerade in den Oberzentren, wahrscheinlich auch in der einen oder anderen Mittelstadt, ein gutes Angebot wäre, ergänzend zu dem, was wir derzeit haben. Ich denke auch, dass es sich für Anbieter lohnen würde, das Ganze auszubauen.
auch wenn man sich das einmal jenseits von Statistiken überlegt. Wenn das eine Auto, das dort zur Verfügung steht, zum Pendeln zwischen Salzwedel und Wolfsburg genutzt wird, dann ist es auch weg. Es ist also eher etwas für die Oberzentren und für die Mittelstädte.
Mir wäre es relativ egal, ob man es als Radschnellweg oder Radweg bezeichnet. Die Hauptsache ist: Es ist ein Radweg vorhanden. Und ja, auch das ist vorrangig für die Nutzung durch eine größere Masse vorgesehen und somit wieder etwas für die Oberzentren und die Mittelstädte.
Ich sage denen, die dem ein bisschen skeptisch gegenüberstehen, weil sie eher auf das Auto setzen, das wäre auch gut für sie. Ich nehme einmal das Beispiel Intel. Wenn es irgendwann ausgebaut worden ist und dort 20 000 Menschen arbeiten, haben sie einen relativ großen Einzugsbereich in Sachsen-Anhalt. Völlig un- strittig ist: Viele davon werden auf das Auto angewiesen sein, weil sie am Morgen ansonsten nicht innerhalb einer zumutbaren Zeit dorthin kommen. Es wird aber auch Menschen geben, die sehr nah daran wohnen, und es wäre besser, wenn möglichst viele von denen, die nah daran wohnen, mit dem Rad oder dem ÖPNV fahren. Denn je weniger Leute mit dem Auto fahren, desto weniger stehen im Stau. Das ist eine ganz einfache Rechnung.
Jenseits der Ausführungen dazu, wie sinn- voll Carsharing und Radwege bzw. Radschnellwege sind, stellt sich die Frage: Kann dieser
Gesetzentwurf irgendetwas dazu beitragen, den Zustand zu verbessern? - Die Antwort ist: Nein. Zu den Radschnellwegen und den Festschreibungen im Straßengesetz habe ich schon in der Einbringung gesagt, dass ich skeptisch bin, dass das irgendetwas verbessern würde. Frau Lüddemann hat eben von landesbedeutsamen Radwegeverbindungen gesprochen.
Rein systematisch haben sie mit den Gemeindestraßen nicht wirklich viel zu tun. Also: Nichts wird bei der praktischen Planung dadurch besser, dass sie als Kategorie im Gesetz auftauchen.
Auch bei der Ausweisung von Carsharingplätzen trägt der Gesetzentwurf nichts zur Verbesserung bei. Ja, die Carsharinganbieter haben sich das gewünscht, weil es für sie auch ein Signal gewesen wäre. Aber in der Stadt Halle, in der hierzulande das großflächigste Carsharingangebot vorgehalten wird, hat man gesagt: Mit den Regelungen kommen wir gut hin.
Denn die Regelungen und die Möglichkeit, Plätze auszuweisen, sind gar nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr, vor Ort zu entscheiden: Welcher Platz wird dem allgemeinen öffentlichen Raum, dem Straßenraum, dem Parkraum, entzogen, um dann zu sagen: Dort gibt es eine Sondernutzung? Es ist also keine Frage von rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern es ist eine Frage von Entscheidungen vor Ort, und dorthin gehören sie auch. Dafür reichen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.
Danke, Herr Grube. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales in der Drs. 8/3693, mit der eine Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen wird.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE.