Protokoll der Sitzung vom 22.02.2024

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 60. Sitzung des Landtages der achten Wahlperiode. Ich begrüße Sie ganz herzlich und wünsche Ihnen einen guten Morgen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit fest.

Wir setzen jetzt die 28. Sitzungsperiode fort. Heute stehen zwei Aktuelle Debatten auf der Tagesordnung, und zwar unter den Punkten 2 und 31.

Bevor wir in die Debatten einsteigen, möchte ich darauf aufmerksam machen - Sie alle wissen es -, dass wir heute spätestens um 12 Uhr die Sitzung beenden. Da der Festakt nachher im Plenarsaal stattfindet, sollte bitte jeder seine gesamten Sachen mitnehmen, sodass der Saal festakttauglich ist. Ich bitte also darum, dass niemand persönliche Dinge oder Unterlagen zurücklässt, wie wir das sonst während der Sitzungsperiode immer handhaben können.

Alle sind bereit. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Aktuelle Debatte

Und wo bleibt die Gerechtigkeit? - Die Anerkennung von erworbenen DDR-Rentenansprüchen muss erfolgen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3743

Wir gehen nach dem üblichen Schema vor: zehn Minuten Redezeit für jede Fraktion und auch für die Landesregierung. Zunächst hat für die Antragstellerin Frau Hohmann das Wort. - Frau Hohmann, bitte.

(Beifall)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ankündigung eines Härtefallfonds für DDR-Renten hat damals riesige Hoffnungen geweckt. Die Ernüchterung folgte natürlich sehr schnell.

Seit Dezember 2022 hat meine Fraktion das Thema Rentengerechtigkeit und Härtefallfonds regelmäßig im Landtag auf die Tagesordnung setzen lassen - sei es durch Anfragen oder Anträge -, und zwar insgesamt elfmal. Damit wollten wir das kleine Zeitfenster zum Härtefallfonds, das durch den Bund geöffnet wurde, nicht ungenutzt lassen. Dabei ging es uns um Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und Menschen, die bei der Ost-West-Rentenüberleitung Benachteiligungen erfahren haben.

Das Land Sachsen-Anhalt sollte in einem ersten Schritt dem durch den Bund eingerichteten Härtefallfonds beitreten, um die Einmalzahlung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner deutlich anzuheben, nämlich zu verdoppeln. Ebenfalls forderten wir den Bundesgesetzgeber auf, endlich abzusichern, dass Arbeit und Leben in der DDR genauso viel wert sind wie in der alten Bundesrepublik.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nach wie vor bestehenden Ungerechtigkeiten widersprechen der Würdigung ost-

deutscher Lebens- und Arbeitsleistungen. Erst durch die Anerkennung ihrer Zusatzansprüche würden viele ehemalige Facharbeiterinnen und Facharbeiter auf Augenhöhe mit Renten für vergleichbare Berufsgruppen im Westen kommen. Deshalb ging es nicht allein um Armutsbekämpfung durch einen Härtefallfonds für lediglich einen Bruchteil der Betroffenen, wie ihn die Bundesregierung plante, sondern ebenso um die Schaffung eines deutlich umfangreicheren Gerechtigkeitsfonds.

Was können wir heute nach gut einem Jahr bilanzieren? - Sachsen-Anhalt ist der Stiftung Härtefallfonds nicht beigetreten. Das Ergebnis des Prüfauftrages in Bezug auf das Ansinnen, der Stiftung beizutreten, aus dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vom Dezember 2022 steht wahrscheinlich noch aus, zumindest ist mir noch kein Prüfergebnis bekannt.

Unsere Änderungsanträge zu den Haushaltsplanentwürfen für die Jahre 2023 und 2024, in denen wir einen entsprechenden Haushaltstitel mit der finanziellen Untersetzung für einen Härtefallfonds forderten, wurden im Sozial- und im Finanzausschuss sowie im Plenum abgelehnt.

Meine Anfragen zum Härtefallfonds beantwortete der Ministerpräsident stets damit, dass es keinen Alleingang von Sachsen-Anhalt geben solle, sich die Ministerkonferenz der ostdeutschen Länder dazu noch verständigen werde und es noch nicht zu einer abschließenden Lösung gekommen sei. Trotzdem sind von den sechs ostdeutschen Bundesländern drei der Stiftung Härtefallfond beigetreten. Das sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin. Weitere zwei Bundesländer, nämlich Hamburg und Bremen, sind ebenfalls der Stiftung beigetreten.

Ich sage dazu nur so viel: Ein Alleingang von Sachsen-Anhalt wäre hierbei nicht zu verzeichnen gewesen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nach 34 Jahren stehen wir noch immer am Anfang dieser Ungerechtigkeiten, weil Bund und Länder sich nicht einigen können, und das, obwohl in den Koalitionsverträgen - schaut man im Bund oder auch in Sachsen-Anhalt - immer wieder eine Lösung in Aussicht gestellt wurde. Mittlerweile sind viele Betroffene und leider auch gegenwärtige Antragsteller, die eine Zusage auf ihren Antrag erhalten haben, bereits verstorben und der Kreis wird immer kleiner. Man könnte meinen, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern eine biologische Klärung bevorzugen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie wissen, wurde die Antragsfrist für den Härtefallfonds bis zum 31. Januar 2024 verlängert, da die Antragstellung sehr schleppend verlief. Von der prognostizierten Anzahl der Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung in Sachsen-Anhalt - die Landesregierung ging damals von 10 728 aus - haben insgesamt 2 181 Betroffene einen Antrag gestellt. Davon wurden bisher 93 positiv entschieden und 251 abgelehnt. Bei den Spätaussiedlern lag die Prognose der Landesregierung bei 1 859 Personen. Davon haben 1 048 Betroffene einen Antrag gestellt. Hier wurden 86 bewilligt und 258 Anträge abgelehnt. Bei den Kontingentflüchtlingen lautete die Prognose der Landesregierung 720 Personen, die antragsberechtigt seien. Hier gingen 1 008 Anträge ein - davon 33 Ablehnungen und 202 Zusagen. - Das alles ist der Stand vom 16. Februar 2022.

Auf Nachfrage hin bei der Stiftung Härtefallfonds, warum es gerade bei den Betroffenen zur Ost-West-Rentenüberleitung so viele Ab-

lehnungen gegeben hat, wurde mir mitgeteilt, dass der Hauptgrund die Höhe der Rente war - es waren 99 Anträge, die abgelehnt wurden -, dann war es die Berufsgruppenzugehörigkeit - es waren 76 Anträge, die abgelehnt wurden - und auch die Altersgrenze der Antragsteller war hierbei ursächlich zu nennen.

Die Zahlen aus Sachsen-Anhalt sind analog zum Bundestrend. Das heißt im Klartext, dass jede Menge Geld aus dem Härtefallfonds des Bundes nicht abgerufen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Das heißt, es bleibt eine ganze Menge liegen. Das war auch unsere Befürchtung, als wir Ende September erstmalig die Zahlen für Sachsen- Anhalt abgefragt haben. Wir hätten also ruhig der Stiftung beitreten können.

Die Aussage unseres Ministerpräsidenten, dass wir mit dem Beitritt die Situation durch die Landesregierung anerkennen und damit die Bemühungen um gerechte Lösung beenden würden, kann so auch nicht nachvollzogen werden.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat auf eine diesbezügliche Frage aus dem Petitionsausschuss - wir hatten dazu eine Petition - wie folgt geantwortet - ich zitiere -: Vereinbarungen und gesetzliche Regelungen, die im Falle eines Beitritts die Beendigung dieser Verhandlungen rechtlich erzwingen würden, sind nicht ersichtlich.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn also jetzt jede Menge Geld im Topf des Härtefallfonds liegen bleibt, bestünde noch einmal die Chance, auf Bundesebene über einen Gerechtigkeitsfonds zu verhandeln. Mein Blick geht in Richtung SPD, GRÜNE und auch FDP; denn sie

stellen die Ampelregierung in Berlin. Vielleicht finden Sie eine kluge Lösung, wie man das Geld anderweitig zur Verfügung stellen kann, damit wir hierbei zumindest ein wenig Gerechtigkeit erreichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir alle wissen, dass der Härtefallfonds nicht zu einer Befriedung der sozialen Härtefälle führt. Wir wissen auch, dass damit neue Ungerechtigkeiten geschaffen und die Anerkennung der Lebensleistungen Hunderttausender Rentner missachtet wurden; denn im Bund war die Rede von ca. 500 000 Rentnerinnen und Rentnern. Wenn Sie sich die Zahlen an- sehen, dann sehen Sie, es ist erschreckend.

Wir wissen auch, dass 90 % der Betroffenen leer ausgingen. Deshalb muss es endlich um die Anerkennung der Lebensleistungen dieser Bürgerinnen und Bürger gehen. Wir brauchen eine Lösung für alle statt Almosen für wenige. Unsere Forderung heißt daher: Gerechtigkeitsfonds. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hohmann, für die Eröffnung der Aktuellen Debatte. - Jetzt spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Grimm-Benne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Problem der Überführungslücken bei der Rentenüberleitung von DDR-Recht in das bundes-

deutsche Rentenrecht war und ist immer wieder Thema im Hohen Hause, zuletzt während der Landtagssitzungen am 13. Dezember 2022 sowie am 13. Oktober 2023. Deshalb möchte ich zunächst auf diese verweisen, um nicht Gesagtes zu wiederholen.

Was wird also in der heutigen Aktuellen Debatte gefordert? - Doch eigentlich genau das, was die Landesregierung seit Jahren verfolgt. Es muss eine Regelung geben, um die Verzerrungen im Rentensystem zwischen West und Ost auszugleichen und um eine gerechte Lösung für die im Rahmen der Rentenüberleitung untergegangenen Rentenansprüche zu finden. Genau so steht es im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien.

Ja, es ist zutreffend: Sachsen-Anhalt ist trotz der Verlängerung der Antragsfrist und damit auch der Verlängerung der Möglichkeit des Beitritts zum Härtefallfonds diesem nicht bei- getreten. Eben weil dieser Fonds in seiner Ausgestaltung den Forderungen der Betroffenen nicht gerecht wird, würde ein Beitritt wahrscheinlich kaum zu weiteren positiven Bescheiden führen.

Die geringe Anzahl der Bewilligungen resultiert vermutlich aus den zu strengen Zugangskriterien. So kommen bspw. für eine Einmalzahlung nur Rentnerinnen und Rentner infrage, die nicht mehr als 830 € monatliche Rente beziehen. Bei den meisten Betroffenen geht es aber um Zusatzansprüche wie etwa bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehe- maligen Reichsbahn.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Schauen wir uns nur die Zahlen zum Härtefallfonds für unser Land an, so sind von den mit Stand vom 31. Januar 2024 - Frau Hohmann hat es schon gesagt - insgesamt 2 181 ein-

gegangenen Anträgen 344 durch die Stiftung Härtefallfonds des Bundes bearbeitet worden. Und ja, lediglich 93 Anträge wurden bewilligt. 251 Anträge wurden mithin abgelehnt. Die Bewilligungsquote liegt damit bei ca. 30 %.

Unser Land ist aber kein Ausreißer. Auch in den anderen neuen Bundesländern ist die Zahl der bewilligten Anträge ähnlich. In Thüringen erfolgten bis zum 31. Januar 2024 lediglich 75 Bewilligungen, in Mecklenburg-Vorpommern 91, in Brandenburg 45, in Berlin 21 und selbst im bevölkerungsreichsten Bundesland Sachsen lediglich 155.

So ist es nicht verwunderlich, dass sogar Betroffenenvertretungen wie der Runde Tisch Rentengerechtigkeit e. V. es im Petitionsausschuss begrüßt haben, dass die Landesregierung die Leistungen aus dem Härtefallfonds in der bestehenden Fassung nicht mitträgt.

Die Position der Landesregierung zur Anerkennung von DDR-Rentenansprüchen und zur teilweisen Umsetzung durch die Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung hat sich nicht geändert. Die Ausgestaltung der Stiftung Härtefallfonds des Bundes wird von der Landesregierung auch in der Rückschau immer noch kritisch gesehen. Dies betrifft die finanzielle Ausstattung, die vom Bund im Haushalt 2023 von 1 Milliarde € auf 500 Millionen € reduziert wurde.

Dies betrifft auch die vom Bund geforderte Beteiligung der Länder, um die Lücke zu füllen. Zudem haben die Kriterien für eine Anspruchsberechtigung dazu geführt, dass bei Weitem nicht alle betroffenen Gruppen erreicht wurden. Auch ist zu hinterfragen, ob eine Einmalzahlung die richtige Lösung sein könnte, um die Härtefälle adäquat zu würdigen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Daher muss es weiterhin das Bestreben sein, eine Lösung zu finden, die auch andere Personengruppen als in der bisherigen Konstruktion des zum 31. Januar 2024 ausgelaufenen Härtefallfonds berücksichtigt.

Ergänzend wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Landesregierung den Bund weiterhin in der rentenrechtlichen Nachregulierungspflicht sieht. Damit ist auch gemeint, dass die ostdeutschen Länder aktuell noch immer 50 % der Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz übernehmen, obwohl die ostdeutschen Bundesländer nicht die Rechtsnachfolger der DDR sind.

Im Falle Sachsen-Anhalts handelt es sich jährlich um ca. 425 Millionen €. Mit dieser bereits bestehenden Belastung ist es dem Land nicht möglich, weitere Lasten zu tragen, für die keine Rechtsverpflichtung besteht. Hierzu sei mir der Hinweis auf die bereits erwähnte Sitzung des Petitionsausschusses erlaubt. Genau dies ist auch vom Runden Tisch Rentengerechtigkeit e. V. vorgetragen worden.