zu dem Härtefallfonds gestellt, weil sie da- mit unzufrieden war. Hier im Land wird das natürlich wieder umgekehrt: Wir können ja nicht anders. In den Ländern und im Bund - je nachdem, wo die CDU mitregiert oder nicht mitregiert - liegen die Dinge anders. Aber das ist nicht mein eigentliches Thema.
Ich habe vorhin gesagt, dass in dem Bundesfonds jede Menge Geld liegen bleiben wird. Könnten Sie sich denn vorstellen, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um vielleicht doch noch einmal dahin gehend zu appellieren, dass die Mittel nicht verfallen bzw. ggf. auch erhöht werden, um den Härtefallfonds wirklich zu einem Gerechtigkeitsfonds zu machen? Denn im Landtag sind Sie mit in der Regierung und hätten die Möglichkeit, dahin gehend etwas zu unternehmen.
Daher gibt es auch einmal unterschiedliche Auffassungen. Dass wir als Landes-CDU manchmal eine andere Auffassung vertreten als die Bundes-CDU, bei größtmöglicher Deckungsgleichheit, ist an der Stelle eine natürliche Sache.
Bevor wir über die Einrichtung eines Gerechtigkeitsfonds diskutieren, muss die Frage gestellt werden: Wie viel Geld bleibt tatsächlich übrig? - Wir haben die Antragstellung, die Bearbeitung läuft an der Stelle ja bereits. Das bleibt also noch abzuwarten.
Zur Frage eines Gerechtigkeitsfonds. Wenn wir einen Gerechtigkeitsfonds aufstellen, der mit ähnlichen bürokratischen Hindernissen, mit relativ geringen Summen auf den Weg gebracht wird, dann kann man nur sagen: Es macht keinen Sinn.
Das heißt erstens, es bleibt abzuwarten, wie viel Geld übrig bleibt. Zweitens. Einen Fonds aufzulegen, macht nur Sinn, wenn genug Geld bereitgestellt wird, sodass die Erwartungshaltung zumindest zum Teil befriedigt wer- den kann und ein solcher Fonds nicht - ich möchte nicht sagen: eine Nullnummer wird - deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt, wie es bei dem aktuellen Härtefallfonds der Fall ist.
Herr Krull, vielen Dank. - Herr Kurze, Sie haben sich erst nach dem Ende des Debattenbeitrages gemeldet.
Wir haben noch mehrere Debattenbeiträge. Vielleicht ergibt es sich, dass man diese Frage woanders unterbringt.
(Tobias Rausch, AfD: Er kann doch seinen eigenen Kollegen nicht interviewen! Das gibt es doch gar nicht! Das ist sein eigener Fraktionskollege!)
Wir haben eine Aktuelle Debatte. Wir haben keine Antragsberatung oder Beratung über Gesetzentwürfe. - Herr Rausch ist der nächste Redner.
Werte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Und wo bleibt die Gerechtigkeit? - Das ist eine gute Frage.
Die jetzt vorhandenen Ungerechtigkeiten sind bereits im Einigungsvertrag geschaffen worden. Warum wurden die 27 Zusatzrentensysteme der DDR nicht in das bundesdeutsche Rentensystem überführt? Und warum brauchte man erst Gerichtsentscheidungen, um zumindest zehn Zusatzrentensysteme anzuerkennen? Für die restlichen 17 Zusatzrentensysteme sollten andere Regelungen gefunden werden. Aber diese anderen Regelungen wurden eben bis heute nicht gefunden.
Wo sind die Beiträge der Einzahler in die Zusatzrente geblieben? Sind die Gelder in die bundesdeutsche Rentenkasse überführt worden oder was ist damit passiert? Denn eines ist klar: Derjenige, der die Gelder eingezogen hat, steht in der Pflicht, entsprechende Leistungen auszuzahlen.
Die Werktätigen, die damals in die Zusatzrente eingezahlt haben, haben naturgemäß einen Anspruch auf eine spätere Auszahlung. Wenn sich das System ändert und man keine Übertragung in das bundesdeutsche Rentenrecht wollte, dann müssten die Kassen aufgelöst und die Einzahler nach einem zu ermitteln- den Schlüssel ausbezahlt werden; das alles ist nicht passiert. Die Fehler wurden gemacht. Aber 34 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es einfach zu spät, um Gerechtigkeit zu schaffen.
Werte LINKE! Aber spätestens zu dem Zeitpunkt, als Sie, damals noch als PDS, im Jahr 1994 hier in Sachsen-Anhalt mit dem Magdeburger Modell einen nicht geringen Einfluss auf die Landesregierung hatten, hätten Sie darauf drängen müssen, dass die Landesregierung sich in Berlin dafür einsetzt, die Ungerechtigkeiten bei der Rentenfrage zu klären.
Das sagt schon der Name. Es sollen soziale Härten abgefedert werden. Aber der Härtefallfonds ist schon so angelegt worden, dass neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Wie kann es sein, dass der Wohnort darüber
entscheidet, welche Auszahlungen ich am Ende bekomme? Gibt es jetzt Anspruchsberechtigte erster und zweiter Klasse?
Die Bürger fragen sich zu Recht: Warum bekomme ich in Berlin oder in Hamburg die doppelte Summe, nämlich 5 000 €, und in SachsenAnhalt eben nur 2 500 €? Ja, wir alle wissen, warum das so ist. Aber es ist dem Bürger nicht zu erklären, weil es eben ungerecht ist.
Am 15. Dezember 2022 diskutierten wir hier im Plenum über dieses Thema und der Alternativantrag der Koalition wurde beschlossen; das wurde schon mehrfach gesagt. Damit hatte die Koalition einen Prüfauftrag zum Beitritt Sachsen-Anhalts zum Härtefallfonds beschlossen. Das Ergebnis ist bekannt. Und somit bekommen die Rentner in Sachsen-Anhalt eben nur 2 500 €.
Jetzt, nach dem Antragsschluss und nach ersten Entscheidungen über die Bewilligung, kann man sehen, dass die Zahl der eventuell eingehenden Anträge zu hoch eingeschätzt worden ist. In Sachsen-Anhalt wurden 2 181 Anträge gestellt. Von den bisher entschiedenen 344 Fällen wurden 93 Anträge bewilligt und 251 Anträge abgelehnt. Die Zahlen wurden schon genannt. Das heißt, die Quote der bewilligten Anträge legt bei ca. 30 %.
Jetzt meine Überschlagsrechnung: Wenn bei 2 181 Antragstellern die Bewilligungsquote bei 30 % liegt, dann sind 654 Bewilligungen zu erwarten. Diese 654 Bewilligungen mal 2 500 € ergeben eine Summe in Höhe von 1,6 Millionen €. Das wäre also eine weitaus geringe Summe als ursprünglich angenommen.
Selbst wenn wir mit einer Bewilligungsquote von 100 % rechnen würden, kämen wir auf 5 bis 6 Millionen €. Das wäre also, wie gesagt,
eine weitaus geringere Summe als angenommen. Das würde möglicherweise bedeuten, dass die Einlage des Fonds bei Weitem nicht gebraucht wird.
Jetzt gilt es, die Anträge zügig abzuarbeiten und Entscheidungen zu treffen. Da man natürlich im laufenden Prozess die Rahmenbedingungen nicht ändern kann, muss der Fonds erst einmal abgearbeitet werden. Danach muss analysiert werden, wie viel Geld übrig bleibt und ob es noch weitere Spielräume gibt.
Nach meinen grob überschlägigen Berechnungen sollte Geld übrig sein. Dieses und weiteres Geld kann man dann einsetzen, um einen Härtefallfonds 2.0 aufzulegen. Als Gerechtigkeitsfonds würde ich ihn nicht bezeichnen; denn Gerechtigkeit wird es in diesen Fällen nicht geben.
Wie gesagt, 34 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es unmöglich, allen gerecht zu wer- den. Dann muss über die neuen Zugangsbedingungen gesprochen werden, insbesondere über die 830-€-Grenze. Hier sollten sich alle Akteure an einen runden Tisch setzen und über umsetzbare und realistische Möglichkeiten diskutieren, vor allen Dingen über realistische Möglichkeiten.
Bei all diesen Problemen darf man natürlich auch die zukünftigen Rentner nicht aus den Augen verlieren. Die Rente muss zum Leben reichen. Das ist eine Kernforderung der AfD.
Die CDU und die FDP haben das immer mit- getragen. Und mit der schrittweisen Senkung der Witwenrenten verschärft sich dieses Problem noch weiter. In Deutschland sind mehr als 1 Million Rentner in der Grundsicherung. Mindestens 10 Millionen Vollzeitbeschäftigte verdienen so wenig, dass sie später in die Grundsicherung fallen werden. Das ist nicht hinnehmbar.
Wir müssen unsere Rentenkassen fit machen. Das wurde auch schon gesagt. Das bedeutet als Erstes: Wir brauchen mehr Einzahler. Auch wir als Politiker sollten mit gutem Beispiel vorangehen und in die Rentenkasse einzahlen.
Man sollte auch einmal die Frage stellen: Brauchen wir in Deutschland so viele Beamte? Wir sollten die Verbeamtungen auf hoheitliche Aufgaben beschränken. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und damit das Beitragsaufkommen enorm gesteigert.
Aber natürlich brauchen wir auch eine Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen; denn es sind unsere Kinder, die unser aller Rente bezahlen.