Aber natürlich brauchen wir auch eine Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen; denn es sind unsere Kinder, die unser aller Rente bezahlen.
Wir als AfD sind immer für Gespräche bereit und werden uns immer für ein gerechtes und stabiles Rentensystem einsetzen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Über die Anerkennung von erworbenen DDR-Rentenansprüchen sprechen wir hier im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht zum ersten Mal. Bereits in der Sitzung am 15. Dezember 2022 stand das Thema auf der Tageordnung und wir haben dazu einen Beschluss gefasst. Das wurde bereits mehrfach angesprochen und ich werde darauf auch im späteren Verlauf meiner Rede noch einmal zurückkommen.
Als Erstes möchte ich aber klarstellen, dass jede Lebensleistung unabhängig von der Berufs- und der Personengruppe zu würdigen ist. Das muss natürlich unabhängig davon sein, in welchem Teil Deutschlands die Menschen gearbeitet haben. Deshalb ist es sehr bedauerlich, dass durch die Wiedervereinigung bestimmte Lebensleistungen nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Um die vorliegende Debatte zu den ost- und westdeutschen Renten besser verstehen zu können, möchte ich aber zunächst auf dem Hintergrund eingehen. Im Jahr 1991 ist das Gesetz zur Rentenüberführung verabschiedet worden. Das trat dann im Jahr 1992 in Kraft. Geregelt wurde damit die Überleitung der DDR-Renten in das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland. Das, was sich erst ein- mal einfach anhört, ist dann in der Praxis aber häufig leider nicht einfach.
Durch den Übergang kam es zu Benachteiligungen von ostdeutschen Bürgerinnen und Bürgern. 40 Jahre lang besaßen beide Teile Deutschlands ein eigenes Rentensystem. Während das System der DDR von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen und von einer Grundrente geprägt war, war das Rentensystem der BRD eine leistungsbezogene und dynamische Alterssicherung. Es ist offensichtlich schwierig, das zu überführen und miteinander in Einklang zu bringen. Dazu kommt der zeitliche Druck, unter dem das damalige Gesetz entstanden ist.
Bereits im Jahr 1993 kam es zu ersten Klagen von einzelnen Berufsgruppen der ehemaligen DDR. Bis heute sind nicht alle Berufs- und Personengruppen vollumfänglich übergeleitet und berücksichtigt worden. Und auch heute ist die Debatte darüber noch nicht abgeschlossen, wie es der heutige Tagesordnungspunkt und die heutige Aktuelle Debatte zeigen. Betroffen sind bspw. nach DDR-Recht geschiedene Frauen, Arbeitnehmer der Reichsbahn, Balletttänzerinnen, Krankenschwestern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post.
Ein erster Schritt für die Betroffenen ist der Härtefallfonds, der von der jetzigen Bundesregierung auf den Weg gebracht worden ist. Ich möchte betonen, er ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber er darf auch nicht das Ende der Debatte sein. Der Härtefallfonds umfasst eine Einmalzahlung durch den Bund in Höhe von 2 500 € und ist an die Härtefälle der Rentenüberleitung Ost-West, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion gerichtet.
Um Anspruch auf die Einmalzahlung zu haben, müssen aber weitere Kriterien erfüllt sein, bspw. ein Rentenbezug von weniger als
830 € netto, geboren vor dem 2. Januar 1952 oder ein Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996, welcher zusätzlich an weitere Kriterien geknüpft ist.
Neben der Einmalzahlung des Bundes gab es für die Bundesländer die Möglichkeit, einer eigens zu dem Zweck gegründeten Stiftung beizutreten. Damit hätten sich die Einmalzahlungen auf 5 000 € verdoppelt. Die zweite Hälfte muss bzw. müsste dann mit Landesmittel finanziert werden. Ein Beitritt der Länder war bis zum 31. März 2023 möglich. Bei- getreten sind der Stiftung die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen und Bremen.
Auch die Frist für die Antragstellung ist mittlerweile abgelaufen. Nach einer Verlängerung der Antragsfrist am 30. September 2023 war es möglich, bis zum 31. Januar 2024 Anträge für eine Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds zu stellen.
Wie sind dann aber die Zahlen in Sachsen- Anhalt? - Die Zahl der gestellten Anträge ist gering. Das Maß der abgelehnten Anträge fällt aber recht hoch aus. Nur etwa jeder vierte Antrag wird genehmigt. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da liegt ein zentrales Problem.
In den bereits geführten Debatten zum Thema Härtefallfonds brachten die Koalitionsfraktionen einen Alternativantrag ein, der unter anderem einen Prüfauftrag zum Beitritt zur Stiftung beinhaltete. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, so ehrlich bin ich an der Stelle: Ich finde es bedauerlich, dass man im Nachgang zu diesem Beschluss davon leider fast nichts mehr gehört hat und ich nicht weiß, wann, wie und mit welchem Ergebnis der Prüfauftrag abgeschlossen wurde.
Klar ist der Härtefallfonds nicht die Lösung zur abschließenden Gerechtigkeit, falls es so etwas überhaupt gibt. Aber hier hätte ich mir zumindest mehr Transparenz gewünscht.
Aus meiner Sicht ist der Härtefallfonds keine komplette Würdigung der Lebensleistung. Er ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Anmerkung sei mir am Ende der Rede auch noch gestattet: Wir müssen auch schauen, dass das Rentensystem zukunftsfähig gemacht wird. Der demografische Wandel führt dazu, dass das umlagefinanzierte System an die Grenzen kommt. Wir wollen dort weitreichende Reformen. Die Kolleginnen und Kollegen im Bund und in Berlin arbeiten daran, dass wir zu mehr Kapitaldeckung und zu einer Aktienrente kommen.
Das dürfen wir aus meiner Sicht aus der Debatte nicht komplett ausklammern; denn bei den Renten müssen wir auch die Zukunft im Blick haben und nach vorne schauen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Pott, ich habe Ihnen aufmerksam zu- gehört. Stutzig wurde ich, als Sie erwähnten, dass die Debatte noch nicht beendet sei, also, dass das Ende der Debatte noch nicht erreicht sei. Deshalb meine Frage: Wissen Sie dann mehr als wir? Oder was soll ganz konkret noch passieren? Denn ich erinnere daran, dass die Rentnerinnen und Rentner, die praktisch von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind, nun in einem sehr hohen Alter sind. Deshalb haben wir, glaube ich, auch nicht mehr die Zeit, um das noch ewig auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Deshalb meine Frage: Was planen Sie?
Ich meinte damit das, was ich auch in der Rede betont habe: Aus meiner Sicht kann der Härtefallfonds nicht die abschließende Lösung sein, sondern wir müssen nach weiteren Möglichkeiten schauen. Der Härtefallfonds ist mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung, aber er darf eben nicht das Ende sein.
Deswegen muss die Debatte zu weiteren Möglichkeiten, die es vielleicht gibt, weitergehen. Wir müssen uns dazu mit dem Bund gemeinsam an einen Tisch setzen und schauen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Des- wegen habe ich gesagt, dass die Debatte aus meiner Sicht noch nicht zu Ende ist.
Vielen Dank, Herr Pott. - Die nächste Rednerin ist Frau Sziborra-Seidlitz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März letzten Jahres titelte „tagesschau.de“: „Gerechtigkeitsdilemma der Ostländer“. Schätzungsweise 500 000 Menschen in den neuen Bundesländern haben mit dem Übergang in das Rentensystem der Bundesrepublik ihre Rentenansprüche teilweise verloren.
Das wird persönlich und politisch als große Ungerechtigkeit erlebt, die durchaus auch ein Puzzlestein für den heutigen Blick vieler Seniorinnen auf den Prozess der Wiedervereinigung sein kann. Nach einem langen Arbeitsleben, oft mit besonderen Anstrengungen in der Zeit der Transformation, mit besonderen Erfahrungen und Aufbauleistungen erleben diese Ostrentnerinnen seit Jahren und nun endgültig die Abwertung ihrer Lebensleistung und stehen zum Lebensende nicht selten vor einer prekären wirtschaftlichen Situation.
Diesen Befund, das Gefühl für diese Ungerechtigkeit, teilen in den neuen Bundesländern wohl alle demokratischen Parteien. Die Frage, wie damit umzugehen gewesen wäre, wird offenbar weitaus differenzierter betrachtet.
Es war in der Märzsitzung 2023, die dem Bericht auf „tagesschau.de“, den ich am Anfang zitiert habe, vorausging, als wir hier im Hohen Haus sehr kontrovers über den Beitritt des
Landes zum Härtefallfonds des Bundes diskutiert haben. Schließlich hat sich unsere Landesregierung damals geweigert, diesen Fonds mit Landesmitteln aufzustocken.
Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gingen andere Wege. Das ist schon erwähnt worden. Deren Regierungen haben sich nicht formal mit der verkürzten Sichtweise herausgeredet, die Rentenpolitik sei ein Bundesthema. Vielmehr haben sie erkannt, dass die Ungerechtigkeiten, die bei der Rentenüberleitung entstanden sind, eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sind.
Nach Jahrzehnten endlich wenigstens etwas Gerechtigkeit zu schaffen, ist eine Aufgabe aller politischen Ebenen, also des Bundes und der Länder, und ist vor allem wichtig für den gesellschaftlichen Frieden.
Die Rentenüberleitung ist keine Rentenpolitik as usual, sondern war ein historischer Sonderfall, der auch als ein solcher abseits formaler Zuständigkeiten hätte behandelt werden müssen. Sich mit dem Standardsatz aller Unwilligen „ich bin nicht zuständig“ herauszureden, ist schlicht ein unwürdiges Wegducken.
In der Debatte im März 2023 hat Ministerpräsident Haseloff seinen weiteren Einsatz in dieser Sache zugesagt. Ich bin wirklich sehr gespannt, was das Land inzwischen unternommen hat. Mir scheint: bisher nichts; zumindest ist mir davon nichts bekannt geworden. Anscheinend wurde auch wenig unternommen, um die Betroffenen und potenziell Anspruchsberechtigten zu informieren, zu beraten und über ihre Rechte aufzuklären.
Zumindest zeugen die geringen Antragszahlen und auch die hohen Ablehnungsquoten davon. Herr Pott hat das gerade schon erwähnt. Auch
hierbei wäre weit mehr Engagement des Landes nötig und möglich gewesen. Jetzt ist das Thema mit dem Auslaufen der Antragsfrist leider erst einmal an ein formales Ende gelangt.
Auf der Bundesebene wird man nach diesem Härtefallfonds sicherlich kaum noch einmal einen Neustart hinbekommen. Ich hoffe allerdings sehr darauf, dass der Bund sich noch einmal bewegt, sollte es wirklich bei dieser hohen Ablehnungsquote von Anträgen bleiben. Das bleibt abzuwarten. Denn bis Ende Januar wurden in Sachsen-Anhalt erst 15 % der Anträge bearbeitet. Sollte die Quote der abgelehnten Anträge auch am Ende, wie jetzt, tatsächlich bei fast 75 % liegen, dann scheint die Definition von „Anspruchsberechtigung“ doch klar zu eng gezogen worden zu sein.
Dann muss nachgebessert werden. Dann muss sichergestellt werden, dass die bereitgestellten Gelder auch wirklich ausgezahlt werden können und dass mit diesen bereitgestellten Geldern Gerechtigkeit geschaffen werden kann.
Dass sich der Bund dem Thema dann wirklich noch einmal widmet, halte ich angesichts des Umstands, dass sich im vorigen Jahr gezeigt hat, wie unwillig und unbeweglich manche Landesregierungen in Sachen Härtefallfonds agierten, persönlich doch für ziemlich un- sicher. Aber natürlich werde ich in der Bundestagsfraktion der GRÜNEN genau dafür werben.
An dieser Stelle sei mir ein Einschub erlaubt: Wenn wir über ein gerechtes Rentensystem reden, dann müssen wir das gesamte System in den Blick nehmen
und darüber sprechen, dass in unsere Rentenversicherung auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen sollten, die am Ende selbstverständlich auch von den ausgezahlten Renten profitieren sollten. Eine solidarische Rente für alle Bürger unseres Landes wäre eine gerechte Rente.