Gerichte müssen das überprüfen können. Und Gerichte tun das auch. So hat auch die AfD in Sachsen-Anhalt eine Klage eingereicht, damit sie nicht als Verdachtsfall beobachtet wird. Im einstweiligen Rechtsschutz wurde der Antrag vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Gleiches gilt für die Unterlassungsklage der
AfD gegen die Einstufung des Bundesverbandes als Verdachtsfall. Hierüber hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Ich bin offen dafür, die bestehenden Instrumente zum Schutz vor Extremismus zu schärfen. Hierzu hat die Bundesinnenministerin einige Überlegungen veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang von einem Putsch zu sprechen, ist allein schon deswegen abwegig, weil kein einziger konkreter neuer Vorschlag auf dem Tisch liegt.
Hinzu kommt, dass im Wesentlichen wieder- holt wird, was die Bundesinnenministerin bereits vor zwei Jahren in ihrem Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zur Diskussion gestellt hat. Eines ist auch klar: Jede Änderung von bestehenden Gesetzen, gerade auch Bundesgesetzen, die sich möglicherweise aus diesen Überlegungen der Bundesinnenministerin ableiten, muss einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten. Das weiß auch die Bundesinnenministerin. Daher weist sie auch darauf hin, dass im Augenblick bspw. noch geprüft wird, ob das Bundesverfassungsgericht als wichtigster Hüter der Verfassung gestärkt werden kann. Diesbezüglich muss wirklich sorgfältig geprüft werden. Schnellschüsse verbieten sich, insbesondere wenn damit eine Änderung des Grundgesetzes einhergehen sollte.
Die 13 Punkte der Bundesinnenministerin richten sich im Wesentlichen an den Bund. Wir haben bei uns im Land eine gute Grundlage und Arbeitsgrundlage mit dem Verfassungsschutzgesetz des Landes, aber sicherlich auch eine gute Arbeitsgrundlage mit dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit. - Vielen Dank.
Es gibt einen verstärkten Fragebedarf. Zuerst gibt es eine Frage von Herrn Tillschneider. - Herr Tillschneider, bitte.
Die Bundesinnenministerin Faeser profiliert sich dadurch, dass sie dieses neu definierte Beobachtungsfeld „Delegitimierung des Staates“ stark macht und einen Fokus darauf legt. Im Rahmen dieses Beobachtungsgebiets wurde in den Akten des Landesverfassungsschutzes über mich notiert: Tillschneider unterstellt der Regierung schlechte Absichten.
Das ist sozusagen ein Grund, meine Person als rechtsextrem einzustufen und festzustellen: der delegitimiert. Ich halte also fest: Man darf der Regierung keine schlechten Absichten unterstellen. Wenn ich der Regierung also gute Absichten unterstellen muss, um nicht als böser Rechtsextremist zu gelten, dann wird die Kritik reduziert auf Verbesserungsvorschläge.
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Das ist doch lächerlich! So lächerlich! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Herr Tillschneider, ich habe dieser Regierung ständig böse Absichten unter- stellt!)
Denn in diesem Rahmen kann ich nur noch Verbesserungsvorschläge anbringen. Das ist auch das, was Sie untereinander tun. Sie bringen immer Verbesserungsvorschläge an. Aber Grundsatzkritik ist nicht mehr erlaubt. Das erinnert mich an ein Lied aus der DDR. Damals gab es eine SED-Singegruppe, die hieß „Oktoberklub“. Sie hat ein Lied gemacht, in dem es hieß: Mach doch mal einen Verbesserungsvorschlag.
(Lachen - Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Sie können sich überhaupt nicht an die DDR erin- nern! Sie waren ja gar nicht hier!)
Jetzt frage ich Sie: Was unterscheidet das Beobachtungsgebiet „Delegitimierung des Staates“, mit dem die Regierung der Opposition vorschreibt, wie weit ihre Kritik gehen darf, von der „staatsfeindlichen Hetze“ in der DDR?
Sie haben schon mehrfach den Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates angesprochen. Aber das Wort „verfassungsschutzrelevant“ lassen Sie jeweils unter den Tisch fallen.
Der Phänomenbereich heißt: verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Damit haben Sie schon das entscheidende Unterscheidungsmerkmal. Es geht nicht darum, dass Kritik an Regierungen nicht zulässig ist.
Das war zulässig, das bleibt zulässig. Dafür werde ich mich auch immer einsetzen, völlig egal, ob ich selbst der Regierung angehöre oder nicht. Denn das ist Ausdruck von Meinungsfreiheit, das ist Ausdruck von Demokratie.
Hierbei geht es darum, dass die Delegitimierung des Staates verfassungsschutzrelevant ist, weil am Ende dahinter steht, unseren Staat in seiner jetzigen Form abzuschaffen.
Ich habe Ihnen an verschiedenen Stellen auch schon gesagt: Es gibt verschiedene Phänomenbereiche, und wer dem Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zugeordnet wird, der wird gerade nicht zwingend anderen Phänomenbereichen wie bspw. dem Rechtsextremismus zugeordnet. Es kann durchaus sein, dass jemand, der der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zugeordnet wurde, vielleicht auch durch andere Äußerungen, vielleicht durch einen Wandel in seinen Über-
zeugungen später anderen Phänomenbereichen wie bspw. dem Rechtsextremismus zu- geordnet wird. Aber eigentlich gibt es eine klare Trennung. Deswegen sage ich auch: Wer dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus zugeordnet wurde und wird, der bleibt dort auch und wird nicht noch ergänzend in einem anderen Phänomenbereich geführt.
steht auf dem Standpunkt, dass derjenige, der der Regierung schlechte Absichten unterstellt, verfassungsschutzrelevant delegitimiert. Jetzt frage ich Sie ganz kurz: Muss ich Ihnen gute Absichten unterstellen?
(Zustimmung - Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Jan Scharfenort, AfD: Aber wie kann es dann sein, dass das dort steht?)
Ich habe zumindest zwischenzeitlich eine Intervention von Herrn Scharfenort gesehen. Ja oder nein? - Nein, offensichtlich nicht. - Dann gibt es eine Frage von Herrn Lizureck. - Herr Lizureck. Bitte.
Vor meiner Frage eine kurze Einleitung: Sie missbrauchen den Begriff des Extremismus; denn Sie unterstellen uns Extremismus. Wir sind nicht extrem.
Wir sind die Opposition. Aus reinem Macht- erhalt werden hier Dinge in den Raum gestellt und Menschen verunglimpft, die niemals irgendwo extremistisch sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie im Hinblick auf Gefahren hier in Deutschland fragen: Sind es AfDler oder Leute, die dem rechten Flügel zugeordnet werden, die dafür
sorgen, dass sich Menschen bzw. Frauen, z. B. am Stadtsee in Stendal oder in Magdeburg- Neustadt, nach 18 Uhr, wenn es dunkel wird, nicht mehr auf die Straße trauen? Sind die dafür verantwortlich? Sind es Menschen aus dem rechten Flügel, die jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen hier in Deutschland durchführen? Kommen Sie in die Realität zu- rück und sorgen Sie sich um die Dinge, die in diesem Land wirklich wichtig sind!
- Das müssten Sie bitte vorher konkret an- zeigen. - Wenn Sie wollen, dann können Sie antworten, Frau Ministerin.
Der Versuch ist offensichtlich. Deswegen habe ich gesagt, das Narrativ des Regierungsschutzes, das hier schon vielfach bemüht wird, ist der Versuch, den Verfassungsschutz zu diskreditieren.