Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Unterbrechung: 17:37 Uhr.

Wiederbeginn: 17:53 Uhr.

Die Erstellung des Protokolls wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber wir haben hier einige Punkte zusammengetragen.

Es hat jetzt - ich glaube, weil ich die Sitzung unterbrochen habe - eine Reihe von Abgeordneten den Saal verlassen. Ich schlage vor, damit hier nicht alles auseinandergeht, dass wir um Punkt 18 Uhr mit der Sitzung fortfahren.

Unterbrechung: 17:54 Uhr.

Wiederbeginn: 18:03 Uhr.

Wir setzen die Sitzung fort. Ich habe bereits ausgeführt, dass es einige Zeit dauern wird, das

Protokoll zu erstellen. Zum Ersten behalte ich mir vor - bis ich den Wortlaut von dem, was Frau Quade am Rednerpult geäußert hat, insbesondere mit Blick auf die persönliche Zuschreibung, zur Verfügung habe -, einen Ordnungsruf zu erteilen.

Zum Zweiten erteile ich Herrn Striegel einen Ordnungsruf für die Verwendung des Begriffs Faschistenpack; das ist eine politische Zuschreibung in Kombination mit einem durchaus pejorativen Begriff, der auf eine Gruppe gemünzt war. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Zum Dritten erteile ich Herrn Rausch einen Ordnungsruf für die unqualifizierte Kritik an der Sitzungsleitung, die es mir nicht ermöglicht hat, auf diese Situation angemessen zu reagieren. Sie haben es noch einmal bestätigt. Das funk- tioniert so nicht, deswegen dieser Ordnungsruf.

Wir fahren in der Sitzung fort. Frau Quades Rede war unterbrochen worden. Frau Quade wird sich jetzt weiter zu dem Tagesordnungspunkt äußern.

(Zuruf von Matthias Redlich, CDU - Unruhe)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es gibt zahl- reiche Ungerechtigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gesellschaft: dass Menschen nicht von ihrer Rente leben können, dass Menschen trotz Arbeit arm sind, dass sich die Chancen auf sozialen Aufstieg seit den 1980er- Jahren nicht verbessert, sondern verschlechtert haben. Es gibt zahlreiche Ungerechtigkeiten. Nicht nur wir als LINKE, aber auch wir als LINKE kritisieren diese vehement und immer wieder.

Keine dieser Ungerechtigkeiten hängt in irgendeiner Weise mit der Anwesenheit oder den Leis-

tungen, die Ukrainerinnen oder andere Geflüchtete und Asylsuchende bekommen, zusammen.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Keine dieser Ungerechtigkeiten würde beseitigt werden, wenn sie weniger Geld bekämen. Denn sie sind nicht Zwangsläufigkeit, sondern Ergebnis politischer Entscheidungen. Dass Ukrainerinnen im Jahr 2022 zumindest qua Gesetz einen schnellen Zugang zu den regulären Sozialleistungen bekamen, war richtig. Es stellte auf die Situation der Betroffenen, zumeist Frauen mit Kindern, ab. Es sollte die Voraussetzungen für ein möglichst gutes Ankommen und Auskommen schaffen. Es soll Menschen in einer Ausnahmesituation helfen.

Und ja, es liegt eine Ungerechtigkeit darin, dass das für Ukrainerinnen möglich gemacht wurde, was anderen in einer vergleichbaren Situation über Jahrzehnte verwehrt wird. Wir haben schon im Jahr 2022 gesagt: Die gute und richtige Aufnahmepolitik für Ukrainerinnen und Ukrainer sollte als Grundlage für eine Humanisierung der Aufnahmepolitik für alle Geflüchteten genommen werden.

(Zustimmung bei den LINKEN und bei den GRÜNEN)

Ukrainerinnen sollen nicht zurück in das Asylbewerberleistungsgesetz. Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den LINKEN und bei den GRÜNEN - Daniel Sturm, CDU: Wer soll denn das bezahlen?)

Als nächster Redner folgt Herr Kosmehl.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung auf europäischer Ebene und dann auch auf der Ebene des Bundes, den Flüchtlingen aus der Ukraine einen besonderen Status zuzugestehen, war aus der Sicht der Freien Demokraten zu dieser Zeit richtig.

Er war begründet, weil es einen Unterschied gemacht hat mit Blick auf das Verhältnis der Europäischen Union zur Ukraine und zu anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union. Denn die Europäische Union hatte bereits vor dem Angriffskrieg Russlands ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine unterzeichnet, mit welchem bspw. ein erleichterter Zugang zu Visa geregelt wurde, und es war zu dem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten. Deshalb konnte man auf eine EU-Regelung zurückgreifen, die im Zuge des Jugoslawienkrieges geschaffen wurde, nämlich auf die sogenannte MassenzustromRichtlinie. Sie ist auf europäischer Ebene aktiviert worden. Das war zum damaligen Zeitpunkt richtig.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Richtig ist aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man sich im Laufe der Zeit immer wieder anschauen muss, ob wir den Systemwechsel, der damals vollzogen wurde und im Übrigen - darauf hat Staatsminister Robra hingewiesen - der zu einer deutlichen Entlastung der Länder geführt hat, weil der Bund einen Großteil der Kosten übernommen hat, dauerhaft mittragen können. Oder ob sich die Idee, die dahinter stand, nämlich durch den Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II den Zugang durch schnellere Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, tatsächlich als dauerhaft messbar darstellt. Deshalb ist es richtig, dass man darüber nachdenkt, ob es dauerhaft so bleiben muss.

Diese Diskussionen werden wir auf der Bundesebene führen. Sie sind auch Teil der Gespräche gewesen, die die Ampelbundesregierung mit Blick auf den Bereich der qualifizierten Zuwanderung und Einwanderung geführt hat, um das Rückführungsverbesserungsgesetz auf den Weg zu bringen.

Deshalb meine letzte Bemerkung, werter Kollege Kurze: Wer sich die Vorschläge der CDU/CSU aus dieser Woche angeschaut hat, der stellt sich natürlich Fragen. Sie haben das Bürgergeld quasi mit den durch den Vermittlungsausschuss vorgenommenen Änderungen mitbeschlossen. Jetzt soll ein Kurswechsel kommen.

Was wir allerdings auf jeden Fall brauchen, sind mehr Schritte hin zu einer geordneten Migra- tionspolitik. Deshalb hoffe ich, dass die CDU in Sachsen-Anhalt dieses Unternehmen auf der Bundesebene unterstützen wird, z. B. am Freitag im Bundesrat. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP - Zuruf: Oh!)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Ich sehe keine Nachfragen. Als nächster Redner folgt Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten zwei Jahren haben wir um die Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten gerungen. Bund und Länder konnten sich nach harten Runden auf eine Pro-Kopf-Pauschale einigen. Und wir werden dieses Fass doch bitte nicht erneut öffnen, indem wir ukrainische Geflüchtete, die

jetzt schon hier sind, zurück in das Asylbewerberleistungsgesetz holen.

Nein, die Übernahme dieser Gruppe von Menschen in das SGB II war ein Kraftakt. Und dieses Vorgehen bleibt richtig. Es bleibt jedoch problematisch - Frau Kollegin Quade hat darauf hingewiesen -, dass es hierbei zu einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen Geflüchteter kommt. Der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten hat gezeigt, dass die Übernahme in die Regelstrukturen der richtige Weg ist, um die Behörden und die Kommunen zu entlasten.

Wichtig wäre es doch, dass alle arbeitsfähigen Menschen aus der Gruppe der Geflüchteten schnell und unkompliziert in den Arbeitsmarkt gelangen können. Wir sollten deshalb alle Arbeitsverbote und unnötigen bürokratischen Aufwand abschaffen, ein gutes Augenmaß bei der Anerkennung von vergleichbaren Qualifikationen beweisen und flächendeckend Deutschkurse anbieten.

Das, was der Burgenlandkreis jetzt macht, indem er eine offensichtliche Lücke schließt, die das Land lässt, ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Wir brauchen mehr Deutschkurse und wir brauchen auch wirklich mehr Augenmaß bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Gucken wir einmal nach Merseburg. Dort haben wir eine große Gruppe von bspw. türkischen Geflüchteten. Dort sind Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher dabei. Sie sind nach zwei oder drei Jahren noch immer nicht im deutschen Regelsystem des Arbeitsmarktes angekommen, weil wir es als Gesellschaft nicht hinbekommen, unsere formalen Regeln so zu gestalten, dass deren Berufsabschlüsse anerkannt werden.

Das ist doch ein Problem. Und daran müssen wir arbeiten und uns nicht irgendwelchen Schein-

debatten hingeben. Ich denke, wir sollten viel stärker die Regelstrukturen stärken. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Es folgt Frau Dr. Richter-Airijoki.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus gutem Grund wurde die EU-Richtlinie über die Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen umgesetzt. Die Geflüchteten aus der Ukraine wurden mit anerkannten Asylbewerbern und Einheimischen leistungsrechtlich gleichgestellt.

(Zuruf von der AfD)

- Im Gegenteil. - Dieser Übergang, genannt Rechtskreiswechsel, wurde mit viel Aufwand zum 1. Juni 2022 eingeführt. Der Leistungsübergang für Ukraine-Geflüchtete von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bedeutet, dass die Anträge durch die Jobcenter abgewickelt werden und eben nicht mehr durch die Sozialämter. Das entlastet die Kommunen, vereinfacht den Prozess und reflektiert auch unsere Solidarität.

Für Kinder und junge Erwachsene können Kosten für schulische Nachhilfen übernommen werden. Auszubildende und Studierende haben einen Bafög-Anspruch. Umfassende Hilfen zur Gesundheitsversorgung, Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch zu Sprach- und

Integrationskursen und Weiterbildungen fördern den Zugang zum Arbeitsmarkt. Und auch das ist eben ein sehr wichtiger Aspekt; denn unser großes Anliegen muss es sein, dass die Geflüchteten dem deutschen Arbeitsmarkt so schnell wie möglich zur Verfügung stehen.

Eine Rückführung in das Asylbewerberleistungsgesetz würde jedoch das Gegenteil bewirken. Sie würde bürokratische Hindernisse aufbauen und die enormen finanziellen Herausforderungen zurück in die Zuständigkeiten der Kommunen bringen und die Kommunen wieder bedeutend mehr belasten.

Hören wir endlich auf mit der Märchenstunde. Wir müssen da ganz klar sein. Der vermeintlich geringe Prozentsatz an Geflüchteten im Arbeitsverhältnis liegt nicht an der Höhe des Bürger- geldes.

(Zustimmung bei der SPD - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)

- Danke.

(Zuruf von der AfD: Jetzt klatscht sogar Herr Striegel!)