Hause über den Schulentwicklungsplan gesprochen. Wieder einmal wird darüber gesprochen, dass wir Schulschließungen verhindern müssen. Und wieder einmal ist das völlig berechtigt. Denn vor allem der ländliche Raum blutet in dieser Frage brutal aus. Warum ist das so?
Erstens stellt das Regierungshandel nach der Ansicht meiner Fraktion den Versuch dar, den definitiv vorhandenen Lehrermangel künstlich zu drücken. Schulschließungen zwingen die Lehrer, sich bei den noch verbliebenen Schulen zu bewerben, wodurch dort das Kollegium ver- größert werden kann. Dass wir diese infame Art und Weise, dem durch die Bildungskrise hervorgerufenen Lehrermangel zu begegnen, ab- lehnen, das versteht sich von selbst.
Zweitens haben wir es - das kann man nie oft genug betonen - gerade im ländlichen Raum einfach mit einem Mangel an Nachwuchs zu tun. Die teilweise bedrückenden politischen und wirtschaftlichen Umstände verunmög- lichen es viel zu vielen Menschen, sich aktiv für Kinder zu entscheiden. Dieses oft euphemistisch als demografische Krise bezeichnete Volkssterben ist auch eine Folge von konkretem Regierungshandeln; und als Antwort erhalten wir Schulschließungen. Von aktivierender Familien- und Geburtenpolitik fehlt dabei weiterhin jede Spur.
Nun ist dies aber, wie eingangs erwähnt, alles nicht neu. Bereits 2019 hat die AfD-Fraktion mit den Anträgen zu den Themen „Schulen im ländlichen Raum erhalten - Mehr Flexibilität bei der Schulentwicklungsplanung“ sowie „Grundschulschließungen verhindern - Bürokratie in der Schulentwicklungsplanung abbauen“ auf diese Problematik hingewiesen. Im Jahr 2020 wurde es mit dem Antrag zum Thema „Sozialen Frieden in Siersleben wiederherstellen - Ausnahmegenehmigungen für Grundschulen erteilen“ ganz konkret.
Kernbestandteil all dieser Anträge war es, die zu hoch angesetzten Mindestschülergrößen, bei deren Unterschreiten eine Schule automatisch als bestandgefährdet gilt, zu verringern, sowie eine flexible und realitätsnahe Verbundlösung für bestandsgefährdete Grundschulen herbeizuführen. Alles Dinge, für die es lediglich des politischen Willens dieses Hauses bedurft hätte. Aber was ist geschehen? - Natürlich nichts. Denn diese Anträge wurden von allen Fraktionen abgelehnt - von allen! -, auch von den Linken, die hier heute, fünf Jahre später, wieder in dasselbe Horn blasen.
Wir werden Ihrem Antrag dennoch natürlich zustimmen; denn er geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Nur hätten wir das alles und viel mehr auch schon früher, nämlich vor fünf Jahren, haben können. Für viele, viele Schulen kommt es einfach zu spät. Dabei braucht man auch nicht irgendeine Semantik bemühen und sagen: Na ja, diese Schule wurde ja nicht geschlossen, die wurde nur fusioniert;
Brettin und Genthin hinweisen. Auch da wird wieder Selbiges passieren, obwohl dort viel Herzblut investiert wird, um das zu verhindern. Aber wir sehen die Mehrheiten höchstwahrscheinlich hier und damit wird sich daran leider nichts ändern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Schulnetz erhalten und bedarfsgerecht ausbauen“ - ich würde den Antrag gern ein bisschen umformulieren, weil ich denke, dass er aus meiner Sicht dann noch ein bisschen passender wird. Aber das ist nur meine ganz persönliche Ansicht. Ich würde sagen: Schulnetz bedarfsgerecht entwickeln.
Daran, dass für diese Entwicklung oder für den bedarfsgerechten Ausbau, wie auch immer, die Verordnung für die Schulentwicklungsplanung der richtige Ansatz ist, habe ich meine Zweifel. Denn ich bin der Überzeugung, dass für die Probleme, welche die Antragstellerin lösen möchte und die aus meiner Sicht in vielen Positionen durchaus auch vorhanden sind, diese Verordnung zur Schulentwicklungsplanung
Meine Aussage würde ich gern mit drei Beispielen begründen. Einmal die geplante neue Grundschule in der Stadt Seeland im Salzlandkreis. Hier werden drei Grundschulen zu einer zusammengefasst, obwohl die Schulträger
durchaus die Möglichkeit hätten, diese als Haupt- und Nebenstandorte mit 80 Schülern und 40 Schülern weiter fortzuführen. Sie werden zusammengefasst. Eine solche Zusammenfassung kann natürlich nur gelingen, wenn man den Bürgern und vor allem natürlich den Eltern die Vorteile erläutert und sie in den Entscheidungsprozess einbezieht. Das Ganze wird dann in einem modernen Schulneubau in der Stadt Nachterstedt enden. Das ist eine gute Sache, wie ich sehe.
Das zweite Beispiel: die Fusion der beiden Gymnasien im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg. Das neu entstehende Gymnasium könnte man durchaus, so wie Sie es hier despektierlich nennen, als Schulfabrik bezeichnen. Aber diese Entscheidung fiel meines Erachtens ziemlich freiwillig aus der Sicht des Schulträgers.
Ich habe vor Ort Kontakt gesucht und mich erkundigt, welche Alternativen geprüft wurden. Aber der Schulträger selbst hat aus meiner Sicht keine ernsthaften Alternativen geprüft.
Das dritte Beispiel: Dazu führe ich meine Heimatstadt Dessau-Roßlau an. Ich muss mich jetzt ein bisschen beeilen, weil die Zeit schon fast herum ist. Das Problem, das ich dort sehe, ist hausgemacht; denn die Schülerzahlen der beiden Gymnasien würden für die beiden Gymnasien reichen. Aber Ihrer Fraktion im Stadtrat fallen Schuleinzugsbereiche ein. Dann kommen Sie
hier damit, den Elternwillen zu berücksichtigen. Jetzt frage ich mich, wie man, wenn man Schulprofile stärken will - - Das ist nämlich die Lösung aus meiner Sicht. Die Lösung sind Schulprofile mit Schulentwicklungsberatung, die durchaus gegeben ist, aber keine Schuleinzugsbereiche.
Denn beide müssen das gleiche Angebot vorhalten. Es ist keine Lösung. Ich kann den Eltern nicht erklären, dass jetzt hier der Elternwille berücksichtigt wird.
Wie gesagt, wir werden darüber gern im Bildungsausschuss diskutieren; denn dazu gibt es eine ganze Menge Diskussionsbedarf, aber bestimmt nicht bei der Schulentwicklungsplanungsverordnung. - Danke.
Danke, Herr Bernstein. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Sziborra-Seidlitz, bitte. - Sie können in Ruhe austrinken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gutenberg-Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt ist erfolgreich. Sie ist so erfolgreich, dass sie im Jahr 2011 den Deutschen Schulpreis gewonnen hat. In der Laudatio zur Preisvergabe wurde die Schule explizit dafür gelobt - ich zitiere -, „wertvolle Elemente der Schulkultur in der DDR-Zeit, die es - trotz berechtigter Kritik - ja durchaus gegeben hat, auf organische Weise mit ‚westlichen‘ Ideen zu binden und auf fruchtbare Weise zu neuen Qualitäten zu bringen.“
Zu diesen wertvollen Elementen gehörte nicht nur eine gute Taktung der Ganztagsstruktur der Schule, dazu gehört auch die Idee des längeren gemeinsamen Lernens. Doch leider reichte auch dieser Schulpreis nicht aus, damit die Gutenberg-Schule in Wolmirstedt ihre gymnasiale Oberstufe behalten durfte. In diesem Jahr wird der letzte Abiturjahrgang die Schule verlassen. Danach ist Schicht im Schacht für Lernen ab der 11. Klasse an diesem Schulstandort. Und warum? - Weil die Gutenberg-Schule die Vorgaben aus der - meine Güte, was für ein Wort - Schulentwicklungsplanungsverordnung nicht einhalten kann. Vorgaben, die völlig an der Realität von Gemeinschaftsschulen vorbeigehen.
Es ist eigentlich total logisch. Idealerweise kann ein Mensch an einer Gemeinschaftsschule entweder einen Abschluss nach der 10. Klasse machen oder nach zwölf bis 13 Schuljahren das Abitur machen. Logisch ist dann natürlich auch, dass ab der 11. Klasse weniger Schüler auf der Gemeinschaftsschule sind als noch in der 5. Klasse. Die, die nach der 10. Klasse Schluss gemacht haben, gehen ja dann ab.
Unlogisch sind deswegen Festlegungen zu einer Mindestschuljahrgangsstärke in einer gymna- sialen Oberstufe für Gemeinschaftsschulen. Es entkernt den eigentlichen Sinn von Gemeinschaftsschulen, wenn diese dann aufgrund der aktuellen Schulentwicklungsplanung keine gymnasiale Oberstufe mehr haben. Das ist dann eben keine echte Gemeinschaftsschule mehr. Es macht Gemeinschaftsschulen gegenüber Gymnasien dadurch um einiges unattraktiver.
Am Beispiel der Gemeinschaftsschulen lässt sich die Unwucht der aktuellen Schulentwicklungsplanungsverordnung gut darstellen. Schulen, die in ländlichen Räumen schließen müssen, weil sie Mindestschuljahrgangsstärken nicht erreichen, Schüler*innen, die deswegen stundenlang mit dem Bus zur Schule fahren müssen. Deswegen ist es ein richtiges Anliegen, dass DIE LINKE mit ihrem Antrag die Schulentwicklungsplanung anpassen wollen. Es ist ein erster richtiger Schritt dahin, dass mehr Schulen in Sachsen-Anhalt erhalten bleiben können getreu dem Motto: kurze Beine, kurze Wege.
Aber es ist eben nur ein erster Schritt. Wir als Bündnisgrüne lehnen starre Schuljahrgangs- stärken als alleiniges Instrument für Schulentwicklungsplanung ab. Stattdessen sollen andere Parameter wie der Schulerfolg, wie regionale Gegebenheiten, wie z. B. die Länge von Schulwegen, wie auch Strukturdaten usw. für die Entscheidungen herangezogen werden. Dennoch ist es ein erster wichtiger Schritt. Ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss. - Vielen Dank.