Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben gestern hier eine Debatte geführt. Meine Kollegin Frau von Angern hat hier gesprochen. Sie hat auf unseren umfassenden Antrag zum Thema Jugendkriminalität verwiesen, der bspw. auch auf Integration und offensichtlich fehlende Integrationserfolge als einen Teilkomplex des Problems der Jugendkriminalität hinweist. Hier zu sagen: „Wenn wir über Rassismus reden, müssen wir über Jugendkriminalität reden“, das halte ich für falsch.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir sortieren die Dinge. Wenn wir über Jugendkriminalität reden, dann reden wir über Jugendkriminalität. Wenn wir über Rassismus reden, dann reden wir über Rassismus. Das eine Problem rechtfertigt doch nicht das andere. Es führt auch nicht zum anderen.

(Andreas Silbersack, FDP: Aber wir reden über Migration! Das ist einfach so!)

- Das können wir doch machen. Dennoch ist Jugendkriminalität das Thema Jugendkriminalität und Rassismus das Thema Rassismus.

Herr Krull hat auf verschiedene Dinge hingewiesen. Das Mantra, das eine ist das eine, das andere ist das andere - ja, in der Tat, ich glaube schon, darin liegt ein Problem.

Schauen wir uns an: Wie funktioniert diese Theorie, die hier herrschend ist und die Sie, die

Sie in diesem Land regieren, verfolgen? Wo sind bei der Strategie, wir trennen Asyl und Flucht strikt von Fachkräften, die Erfolge? Wir haben es doch gerade festgestellt. Auch Sie haben einen Haufen Probleme diagnostiziert. Vielleicht besteht doch einmal Anlass, darüber nachzudenken, ob die Strategie, das eine ist das eine, das andere ist das andere, so erfolgreich ist. Augenscheinlich ist es das nicht. Ich habe es für unsere Fraktion sehr klar gesagt: Es ist absurd, einerseits händeringend Kampagnen zu entwerfen, um Menschen ins Land zu holen, damit sie hier arbeiten, und andererseits Menschen, die hier sind, das Recht auf Arbeit zu verweigern. Das ist Ideologiegetriebenheit.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Sie haben gesagt, die Polizei müsse nicht darauf hingewiesen werden, was ihre Aufgaben sind. Herr Krull, ich schätze Sie, ich schätze Ihre Arbeit in diesem Hause und ich schätze Ihre Arbeit und Ihre Wachheit im Innenausschuss, in dem wir gemeinsam sitzen. Sie waren bei der Bearbeitung des Themas Femizid in Bad Lauchstädter dabei. Was ist dabei eigentlich bei der Polizei schiefgelaufen trotz eindeutiger Regeln und Abläufe und einem Verständnis, das sagt, das müsse die Polizei wissen? Sie waren dabei. Sie waren dabei, als wir uns mit der Frage beschäftigt haben, was bei CSD schiefgelaufen ist, bei denen Menschen angegriffen werden, obwohl es eigentlich sehr klare Regeln, polizeiliche Handlungsempfehlungen und Richtlinien gibt.

Nein, es reicht nicht, darauf zu vertrauen. Wenn ein Fünftel der Menschen, die bundesweit bei rassistischen Attacken verletzt werden, in Sachsen-Anhalt lebt, dann müssen wir uns hier aktiv die Frage stellen, was wir und auch die Polizei besser machen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben Probleme angesprochen. Darüber bin ich froh, und es ist schon ein Gewinn in der Debatte, wenn wir nicht nur sagen, es sei alles fein, die Regierung mache ihren Job und alle Behörden seien toll. Was Sie nicht angesprochen haben, ist, wie Sie es besser machen wollen. Sie haben das Thema Englisch als zweite Amtssprache angesprochen. Ich habe mir gedacht, dass das für einige Emotionen sorgen wird. Ich sage Ihnen dringend: Sagen Sie das nicht mir, sondern sagen Sie es der IHK Magdeburg; denn sie hat die Forderung aufgestellt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun sind wir am Ende der Debatte angelangt.

Abstimmung

Es wurde beantragt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an den Sozialausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Bildungsausschuss sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu überweisen.

(Guido Kosmehl, FDP: UWE!)

- UWE, genau.

Wer diesem Antrag auf Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus - bis auf die AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Vier Stimmenthaltungen bei der CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.

Werte Kolleginnen und Kolleginnen! Wir setzen unsere Tagesordnung fort. Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 6

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3849

Der Gesetzentwurf wird eingebracht vom Mitglied der Landesregierung Frau Dr. Hüskens. Sie ist bereits am Rednerpult und sie erhält jetzt das Wort. - Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der IT-Planungsrat hat im vergangenen Juli den Entwurf des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrages verabschiedet und so den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Juni 2022 umgesetzt, der die Finanzmodalitäten der föderalen IT-Kooperation FITKO auf eine neue Grundlage stellen sollte.

Nach der Zustimmung durch die Finanzministerkonferenz im September letzten Jahres hat die MPK am 6. November den zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Änderungsstaatsvertrages beschlossen und die Länder aufgefordert, den Änderungsstaatsvertrag bis Ende 2023 zu unterzeichnen.

Das Ziel ist das Inkrafttreten des Staatsvertrages zum 1. Dezember 2024. Mitte November hat

das Kabinett dem Zweiten Änderungsantrag zugestimmt und dem Landtag gemäß Abschnitt 2 Nr. 2 der Landtagsinformationsvereinbarung unterrichtet.

Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des ITStaatsvertrages wurde von den Ländern und im Bund zwischen Ende November und dem Jahreswechsel unterzeichnet. Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat den Staatsvertrag am 21. Dezember 2023 unterzeichnet.

Mit Kabinettsbeschluss vom 13. November 2023 wurde das Ministerin für Infrastruktur und Digitales zudem beauftragt, nach Unterzeichnung des Staatsvertrages den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes vorzulegen, mit dem der Staatsvertrag ratifiziert werden soll. Dieser Entwurf liegt Ihnen heute vor.

Meine Damen und Herren! Damit könnte ich die Einbringung eigentlich auch schon abschließen. Aber ich vermute, dass sich nicht jeder in diesem Raum jeden Tag mit all den Gremien befasst, über die wir die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland steuern. Erlauben Sie mir deshalb ein paar grundsätzliche Überlegungen zur Koordinierung der Digitalisierung in

Deutschland.

Digitalisierung geht - das sagen Ihnen Menschen, die sich damit beschäftigen - natürlich in zentralen Strukturen besonders einfach. Diese Aussage beantwortet auch schon das eine oder andere Lamento, das wir in Deutschland immer wieder vortragen, nämlich dass es bei uns langsamer ginge, als in dem ein oder anderen Land auf dieser Welt. Es wird niemanden überraschen, dass es auch in Deutschland immer wieder einmal die Forderung gibt, dass man Digitalisierung einfach schön zentral vorschreiben solle. Wir haben das - an dieser Stelle muss man ehrlich sein - in Sachsen-Anhalt in einzelnen Facetten auch aufgenommen, etwa beim Zu-

schnitt meines eigenen Ressorts. Denn die Konzentration aller Zuständigkeiten rund um die Digitalisierung in einem Ministerium ist das Ergebnis einer solchen Forderung und der Erkenntnis, dass aus einer Hand mit weniger Abstimmungsnotwendigkeiten viele dieser Dinge schneller umzusetzen sind.

Sachsen-Anhalt hat sich auch dazu entschieden, der Einrichtung einer Digitalministerkonferenz zuzustimmen, und das obwohl ich nicht unbedingt ein bekennender Fan von vielen großen Konferenzen und Besprechungen bin. Aber ich bin davon überzeugt, dass eine Digitalministerkonferenz, die die Länderkoordinierung auf ein ganz anderes Level setzt, auch eine Konzentrationswirkung auf das Wimmelbild digitaler Zuständigkeiten hat.

(Beifall bei der FDP)

Allerdings müssen wir uns aber auch immer klarmachen: Unsere Verfassung in Deutschland sieht vor, dass Deutschland aus 16 Ländern besteht, die einen Bund bilden. Unsere Verfassung sieht auch vor, dass die kommunale Autonomie ein hohes Gut ist. Das bedeutet, dass wir bei der Digitalisierung diese Aspekte schlicht und ergreifend zu berücksichtigen haben. Das heißt, ich muss die Länderhoheiten akzeptieren. Das heißt, ich muss die kommunalen Interessen berücksichtigen. Deshalb stellen wir uns auch in Sachsen-Anhalt - ich nehme das aber auch für ganz Deutschland wahr - der Herausforderung, die Digitalisierung der Verwaltung in all ihrer Vielschichtigkeit umzusetzen und nicht einfach nach Einheitlichkeit für alle zu rufen.

Genau dafür spielen der IT-Planungsrat und die FITKO eine wesentliche Rolle. Sie koordinieren die Digitalisierung über die Ländergrenzen hinweg, entwickeln einheitliche Standards und geben Sicherheitsanforderungen vor; das wird auch immer wichtiger.

So hat der IT-Planungsrat gerade in diesen Tagen durch eine Initiative des CIO des Landes Sachsen-Anhalt über die Errichtung eines föderalen Standardisierungsboards befunden. Dabei wünschen wir uns sicher alle noch mehr Geschwindigkeit. Aber ich bin überzeugt: Sowohl die föderalen Strukturen als auch die kommunale Selbstverwaltung sind es wert, dass wir uns bei der Digitalisierung unserer Verwaltung dieser Mühe auch unterziehen. Deshalb sind wir als Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Landkreistag, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund, gemeinsam mit vielen Kommunen in unserem Land der KITU beigetreten, um mit den Kommunen auf Augenhöhe die Verwaltungsdigitalisierung in unserem Bundesland voranzubringen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb setzen wir gemeinsam mit den Kommunen die digitalen Leistungen um. Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, das ist sehr aufwendig, manchmal auch zäh und oft sehr mühsam. Wir halten es letztlich für erfolgreich. Ich kann Ihnen sagen, dass die Präsenta- tionen der digitalen OZG-Leistungen inklusive der Schnittstellen zu den kommunalen Fachverfahren in den letzten Monaten sehr deutlich gezeigt haben, dass wir hierbei auch endlich vorankommen und ein Ziel sehen. Dabei bin ich Landkreisen wie dem Harz, Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld, aber auch der Landeshauptstadt und anderen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Weg auch gemeinsam mit uns gehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir schon Ende dieses Jahres endlich in vielen Landkreisen wirklich digitale Leistungen angeboten bekommen und für uns als Bürger das Büro von Zuhause, das Fehlen von Gängen zum Amt, kein Behördenbingo mehr spielen zu müssen, tatsächlich ein Stück unserer Realität werden.

Meine Damen und Herren! Gerade bei den OZG-Leistungen zeigt sich, dass das sogenannte

EfA-Prinzip „Einer für alle“ endlich auch Früchte trägt. Die Bundesländer stellen eines nach dem anderen immer mehr digitale Leistungen zur Verfügung, über die die Kommunen inzwischen aus einem breiten Angebot auch verfügen können.

Meine Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, dass die föderalen, die kommunalen Zuständigkeiten bei uns gut justiert sind und dass wir bei der Digitalisierung unserer Verwaltung trotzdem erfolgreich sein können. Dafür werden der IT-Planungsrat und auch die FITKO eine wesentliche Rolle spielen und deren finanzielle Grundlagen setzen wir mit diesem Gesetzentwurf auf einen neuen Level.

Ich bitte Sie nach den Beratungen in den Ausschüssen um Zustimmung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Wir steigen in die Debatte der Fraktionen ein. Für die AfDFraktion spricht Herr Matthias Büttner, Stendal.