Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

(Zustimmung bei der FDP)

Kommen wir zum eigentlichen Thema, über das wir heute diskutieren. Die Digitalisierung ist kein Prozess, sondern sie ist eine Daueraufgabe. Als Freie Demokraten wollen wir die virtuelle Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen im Land schaffen.

Anträge müssen schneller und effizienter bearbeitet werden. Die Transparenz und die Zugänglichkeit von Verwaltungen müssen besser werden. Papierformulare und Pendelmappen müssen endlich weg vom Tisch. Die gute Nachricht ist: Daran wird gearbeitet. Die ersten wichtigen Erfolge sind sichtbar.

Das zeigt auch der vorliegende IT-Staatsvertrag. Denn eine wichtige Erfahrung der Verwaltungsdigitalisierung in den letzten Jahren ist, dass es nur zusammen erfolgreich funktionieren kann. Der Bund und die Länder müssen noch stärker als bisher zusammenarbeiten, auch auf der technischen Ebene. Notwendig dafür sind dauerhafte Digitalisierungsbudgets und länderübergreifende Lösungen, die schnell eingesetzt werden können und sofort einen Mehrwert bieten.

(Zustimmung bei der FDP)

Für mich liegt das zentrale Problem aber insbesondere bei den Kommunen. Dort haben die meisten Menschen im Land mit der Verwaltung zu tun. Ob Ummeldung, Kfz-Zulassung, Baugenehmigung, Personalausweis oder Unternehmensgründung - die Liste lässt sich ewig weiterführen. Gleichzeitig treffen Digitalisierungs- kosten aber in den Städten, Gemeinden und Kreisen auf knappe Budgets.

Deswegen freue ich mich darüber, dass das Land Sachsen-Anhalt an dieser Stelle weiter vorangeht. Zum Beispiel kann das Land durch seinen Beitritt zur Kommunalen IT-Union für die Kommunen schnelle und einfache digitale Lösungen bestellen.

Ein Projekt, das besonders ausfällt, auch im deutschlandweiten Vergleich, ist das CIO-Projekt, im Rahmen dessen das Land und die Kommunen erstmals dringende Fragen zur Digitalisierung aufgearbeitet und Konzepte dazu ent-

wickelt haben, wie man schnell und effektiv mehr Geschwindigkeit und Kraft in die digitale Transformation bringt. An dieser Stelle danke ich dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales für diese Initiative.

(Zustimmung bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich ein gutes Zeichen, dass die meisten Kommunen endlich davon überzeugt sind, dass digitale Lösungen der richtige Weg sind, um die Fragen der Zukunft zu lösen. Ich blicke dabei auf den Fachkräftemangel, der auch die Verwaltungen erreicht hat, aber auch auf neue Anforderungen an Behörden, welche durch Großansiedlungsvorhaben, die uns als Land erreichen, erhoben werden.

Die Einmalzahlung von 200 € hat gezeigt, wie es funktionieren kann. Im Übrigen unter der Federführung Sachsen-Anhalts, Herr Striegel, wurden 2,8 Millionen Verfahren vollständig digital ab- gewickelt; dabei wurde kein einziger Sach- bearbeiter beschäftigt.

(Zustimmung bei der FDP)

Die Online-Kfz-Zulassung wird gerade vorbereitet; die ersten Landkreise sind dabei bereits sehr weit. Jetzt muss es noch weitergehen. Zentrale Digitalisierungshürden müssen beseitigt werden. Es geht z. B. darum, Schriftformerfordernisse abzubauen; denn noch sind leider in vielen Bereichen Papierberge geltendes Recht.

Der neue IT-Staatsvertrag passt gut in die Zeit; denn auch das neue Online-Zugangsgesetz 2.0 bringt mehr Geschwindigkeit und unter anderem das Recht auf digitale Verwaltung. Damit haben alle das Recht, ab dem Jahr 2029 Behördendienstleistungen des Bundes auch digital zu beantragen. Ein Schritt, den wir sehr begrüßen.

Das OZG 2.0 ermöglicht nun, dass Standards einheitlich und zentral festgelegt werden können, auch für die Kommunalverwaltungen. Das ist ein echter Meilenstein. Denn so können Leistungen schneller in der Fläche angeboten werden. Außerdem finden Bürgerinnen und Bürger bundeseinheitlich den gleichen Prozess vor und müssen sich nicht umgewöhnen, nur weil sie ein paar Kilometer weitergezogen sind.

(Zustimmung bei der FDP)

Der vorliegende Staatsvertrag ermöglicht, das Online-Antragsverfahren nach dem Prinzip „einer für alle“ durch Bund und Länder gemeinsam finanziert werden können. Die föderale IT-Kooperation soll weiter gestärkt werden und damit ein leistungsfähiger Baustein in der bundesweiten Digitalisierungskooperation werden.

Insgesamt sind es also gute Konzepte, um weiter Geschwindigkeit aufzunehmen, wenngleich es auch überall noch viel zu tun gibt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Ich sehe keine Fragen. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitalisierung beantragt worden. Gibt es andere Vorschläge?

(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)

- Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur

Abstimmung

kommen. Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung in den von mir genannten Ausschuss

überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Ich frage: Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden.

Für den Fall, dass der Finanzausschuss der Meinung ist, dass er sich das auch anschauen will, hat er gemäß § 28 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung natürlich die Möglichkeit dazu. Damit hätten wir diesen Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Wir kommen zu den entscheidenden Fragen, nämlich: Wer darf wann wie lange essen? Es gibt abweichend von dem im Ältestenrat vorgelegten Zeitplan den Vorschlag - übermittelt vom CDU-Geschäftsführer -, die Mittagspause auf 30 Minuten zu verkürzen.

Bevor wir über diesen Vorschlag abstimmen, weise ich kurz darauf hin, dass sich die fach- politischen Sprecher des Sozialausschusses im Raum A0 51 treffen und die fachpolitischen Sprecher des Bildungsausschusses im

Raum 001.

Mir ist bereits signalisiert worden, dass die Verkürzung der Mittagspause kein Konsens ist, deswegen stimme ich darüber ab. Wer für die Verkürzung der Mittagspause auf 30 Minuten ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind zwei Abgeordnete der CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist in einer Kampfabstimmung entschieden worden, dass wir uns in 30 Minuten - das ist exakt um 12:40 Uhr, wieder treffen werden.

Unterbrechung: 12:10 Uhr.

Wiederbeginn: 12:40 Uhr.

Ich will daran erinnern, dass wir vor exakt 30 Minuten mit großer Mehrheit beschlossen haben, die Mittagspause auf 30 Minuten zu verkürzen. Da offensichtlich die Konsequenz, also die Tragweite dieses Beschlusses, noch nicht allen deutlich geworden ist, werden wir jetzt noch zwei Minuten warten, also bis die Beschlussfähigkeit in diesem Raum wiederhergestellt worden ist, worauf ich hoffe.

Unterbrechung: 12:40 Uhr.

Wiederbeginn: 12:42 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 12:42 Uhr. Wir fahren mit der Beratung über die Tagesordnung fort.

Wir kommen nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung

Artensterben ernst nehmen - Naturschutzstrategie auf den Weg bringen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/3872

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3925

Der Einbringer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Mitglied des Landtages Herr Aldag. Herr Aldag hat das Wort. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Diejenigen, die jetzt noch nicht da sind, verpassen etwas, weil ich Sie gern auf eine Reise mitnehmen möchte. Also, Sie können sich langsam zurücklehnen, kurz für Sekunden die Augen schließen und sich vielleicht erinnern

(Lachen bei den GRÜNEN - Unruhe bei der CDU und bei der FDP)

- kurz - an den letzten Ausflug in nahe gelegene Natur, vielleicht an eine Wanderung im Harz, an einen Sonnenspaziergang durch die Goldene Aue oder entlang der Saale, an all die frische Luft, kein Straßenlärm, an Vogelgezwitscher, an einen Buntsprecht, der eifrig vor sich hin klopft, vielleicht an die eine oder andere Kröte, die da quakt. Dort kann man einfach abschalten, die Akkus wiederaufladen, vielleicht mit dem einen oder anderen ins Gespräch kommen und sich gemeinsam darüber freuen,

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

dass es solche kostbaren Orte der Ruhe und der Naherholung gibt. Da frage ich Sie, Herr Präsident, meine Damen und Herren: Sind all die tollen Naturschutzschätze direkt vor unserer Haustür in Sachsen-Anhalt nicht ein unglaubliches Geschenk?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wenn ich die Augen schließe, dann sehe ich die Bilder meines letzten Spazierganges in der Natur wieder. Gemeinsam mit meiner Fraktionsvorsitzenden und Mitarbeitern des WWF sind wir durch den Lödderitzer Forst gewandert und haben uns die beeindruckende Auenlandschaft angeschaut, die nach der Deichrückverlegung und nach rund 180 Jahren zum ersten Mal wieder mit Wasser gefüllt war.