- Nein, okay. - Dann führen wir die Abstimmung ohne Namensaufruf durch und sparen uns ein bisschen Zeit.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drs. 8/3861 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen?
- Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung abgelehnt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 15 verlassen.
Berichterstatter ist Herr Falko Grube. Er steht in den Startlöchern und hat nunmehr das Wort. - Bitte sehr.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 43. Sitzung am 2. Juni 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
eines von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie EG 2005/36 haben die Europäische Kommission und die Bundesrepublik gemeinsam einen Kompromiss zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieurinnen und Ingenieure ausgehandelt. Dieser Kompromiss führt zu Änderungen in der Musterbauordnung. Diese sollen in Landes- recht umgesetzt werden, um die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens sicher-
zustellen. Deshalb sollen mit diesem Gesetzentwurf die §§ 64 bis 64d sowie 87 und die Anlage 1 neu gefasst werden.
Regelungen zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Einführung von Verfahrenserleichterungen sowie zum Abbau von Hemmnissen waren bereits Gegenstand der 57. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2024. Auf weitere Einzelheiten verzichte ich und verweise auf die Drs. 8/3458.
Die erste Beratung über einen Teil des Gesetzentwurfs fand in der 20. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 23. Juni 2023 statt. In der 23. Sitzung am 3. November 2023 fand eine Anhörung statt. Dazu waren eingeladen:
der Landkreistag Sachsen-Anhalt, die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die Handwerkskammer Magdeburg, die Handwerkskammer Halle (Saale) und die zuständige EU-Kommission.
In der 26. Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16. Februar 2024 legte die Vertreterin des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales dar, dass es ein Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gibt. In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass Sachsen-Anhalt wie alle anderen Bundesländer auch gebeten ist, die Regelungen zu der Bauvorlageberechtigung in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bis spätestens zum zweiten Quartal 2024 umzusetzen.
Der Infrastrukturausschuss erhielt vom GBD mit Schreiben vom 12. März 2024 eine Synopse zu Teil 2. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales einvernehmlich abgestimmten rechtsförmlichen und sprachlichen Empfehlungen zu der Änderung des § 1 Nrn. 1, 6 bis 8, 10 und 11 sowie zu der Anlage des Gesetzentwurfs. Die Synopse hat der Ausschuss in der 27. Sitzung am 15. März 2024 ausführlich diskutiert. Auf Hinweis des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales gab es eine Änderung im § 64b Abs. 3 Satz 3, welche mit 7 : 3 : 3 Stimmen beschlossen wurde.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Infrastrukturausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der Vorlage 20. Darin empfahl er mit 7 : 5 : 1 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt schloss sich dem in der 29. Sitzung am 3. April 2024 mit 6 : 2 : 1 Stimmen an.
Der Infrastrukturausschuss erhob die vorläufige Beschlussempfehlung in der 28. Sitzung am 19. April 2024 zur Beschlussempfehlung. Diese liegt Ihnen heute als Drs. 8/4134 vor. Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 7 : 4 : 1.
Ich sehe keine Fragen oder Bemerkungen an den Berichterstatter. - Ja, Herr Grube, die Begeisterung hielt sich in Grenzen;
(Dr. Falko Grube, SPD: Ich hätte wenigstens mit einem leichteren Applaus gerechnet! - Lachen bei der SPD)
übergehen. Auch hierzu die Frage: Gibt es den Wunsch, über einzelne Bestimmungen getrennt abzustimmen? - Dies scheint mir nicht so zu sein. Deswegen können wir jetzt zu der Abstimmung kommen, und zwar stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales zu dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung der Drs. 8/4134, also der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die AfDFraktion und die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit gibt es eine Mehrheit für das Gesetz in der Fassung der vor- liegenden Drs. 8/4134. Wir können den Tagesordnungspunkt 16 beenden.