Protokoll der Sitzung vom 11.06.2024

Erforderliche in dem dafür zuständigen Ministerium getan wird, um das noch in diesem Jahr umzusetzen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1661 überwies der Landtag in der 27. Sitzung am 12. Oktober 2022 ebenfalls zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Die antragstellende Fraktion verfolgt mit dem Antrag das Ziel, das Landesbesoldungsgesetz zu novellieren und die Möglichkeit eines Dienstradleasings für Beamten und Beamtinnen zu schaffen.

Der Finanzausschuss befasste sich in mehreren Sitzungen mit diesem Antrag, wobei die abschließende Beratung mehrmals zurückgestellt wurde, so auch in der 25. Sitzung am 24. November 2022. - Vielen Dank für das Verständnis, Kollege Meister.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Aber es ging um die Sache. Darin waren sich alle einig. Es gab eine Verständigung, sich nach den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 erneut mit diesem Antrag zu befassen. Das Haushaltsgesetz 2023 wurde im März 2023 beschlossen.

Im Juni 2023 verlangte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Landtages die Abgabe eines Berichtes über den Stand der Beratungen zu diesem Antrag. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Drs. 8/2761 verweisen.

In der 57. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 11. Januar 2024 wurde die abschließende Beratung des Antrages erneut zurückgestellt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat sich zwar für das Dienstradleasing geöffnet

und festgelegt, unter welchen Bedingungen Dienstradleasing als Option für die Länder möglich sein soll. Die Koalitionsfraktionen baten jedoch noch um Gelegenheit für eine finale Verständigung untereinander.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs der regierungsragenden Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP zur Änderung des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 8/4029 wurde dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechnung getragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der 60. Sitzung am 2. Mai dieses Jahres befasste sich der Ausschuss für Finanzen abschließend mit dem Gesetzentwurf sowie mit dem Antrag in der Drs. 8/1661. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit redaktionellen und rechtsförmlichen Empfehlungen vor. Dafür vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen des GBD.

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der in der Synopse vom GBD empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun zur Entscheidung in der Drs. 8/4189 vor.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde für erledigt erklärt, weil dem An- liegen mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt inzwischen entsprochen wurde. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun in der Drs. 8/4188 vor.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussemp-

fehlungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. Des- wegen können wir gleich zum Abstimmungs- verfahren kommen.

Abstimmung

In der unter Tagesordnungspunkt 19 a auf- geführten Drs. 8/4189 handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Ich frage deswegen auch an dieser Stelle, ob es den Wunsch gibt, getrennte Abstimmungen über die einzelnen Bestimmungen zu realisieren. Auch an dieser Stelle sehe ich, dass dieser Wunsch nicht existiert. Deswegen können wir gleich über den Gesetzentwurf abstimmen.

Wer dem Gesetzesentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 8/4189 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind zögernd die Koalition, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden.

Wir kommen nunmehr zu der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 19 b. Das ist die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 8/4188. Darin soll der Antrag für erledigt erklärt werden. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wiederum die

Fraktion Die Linke, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Offensichtlich die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zu- gestimmt worden.

Dann kommen wir nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 20

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3733

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/4190

(Erste Beratung in der 59. Sitzung des Landtages am 21.02.2024)

Die Berichterstatterin ist Frau Juliane Kleemann. - Sie haben nunmehr das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen- Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3733 in der 59. Sitzung am 21. Februar 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Mit dem im Entwurf vorliegendem Gesetz wird die Zustimmung zu dem vom 13. Juli 2023 bis 26. September 2023 von den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt unterzeichneten Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle beschlossen. Der Staatsvertag wurde nach dem Hochwasser 2002 beschlossen, um ein koordiniertes Handeln der Länder bei künftigen Hochwasserereignissen unter anderem in Bezug auf die Flutung der Havelpolder vorzunehmen.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmals in der 28. Sitzung am 6. März 2024 befasst. Da der Gesetzentwurf unstrittig ist, hat der Ausschuss bereits in der ersten Beratung eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Mit 13 : 0 : 0 Stimmen empfahl er die Annahme des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Fassung.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 59. Sitzung am 4. April 2024 mit dem Gesetzentwurf sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst und sich dieser einstimmig angeschlossen.

In der 30. Sitzung am 8. Mai 2024 hat sich der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt erneut mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die Ihnen in der Drs. 8/4190 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Er empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie,

Klimaschutz und Umwelt zu folgen, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)

Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen.

Abstimmung

Werden getrennte Abstimmungen über die beiden Artikel gewünscht? - Nein, das ist nicht der Fall. Wir können also direkt fortfahren mit der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der Drs. 8/4190. Wer dieser Drucksache zum Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und der Einrichtung der gemeinsamen Schiedsstelle zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartezeichen. - Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die gibt es offensichtlich nicht. Dem- zufolge ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.

Ich kann übrigens nur jedem Mitglied des Landtags empfehlen, sich, wenn er genug Zeit hat, die Wehrgruppe Quitzöbel anzuschauen, um die es gerade ging. Sowohl für Naturfreunde als auch für Bewunderer der Ingenieurskunst ist das ein lohnendes Ausflugsziel.

(Lachen)

Damit haben wir aber diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir kommen nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 21

Zweite Beratung

Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4039

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/4229

(Erste Beratung in der 66. Sitzung des Landtages am 25.04.2024)

Berichterstatter - so steht es zumindest bei mir - ist der Kollege Borchert. Das scheint nicht so zu sein. Herr Stehli steht in den Start- löchern. Dann machen wir das so. - Herr Stehli, Sie haben das Wort.