Berichterstatter - so steht es zumindest bei mir - ist der Kollege Borchert. Das scheint nicht so zu sein. Herr Stehli steht in den Start- löchern. Dann machen wir das so. - Herr Stehli, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Machen wir ein- mal etwas Spannendes. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/4039 in der 66. Sitzung am 25. April 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
Mit der Schulgesetzänderung soll als sogenannte Experimentierklausel eine Rechtsgrundlage für die Erprobung eines Modellstudien-
gangs „Duales Studium“ an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für das Sekundarschullehramt und ggf. weitere Modellvorhaben im Bereich der Lehrkräfteausbildung geschaffen werden. Durch eine konsequente Verzahnung von akademischer Qualifikation und beruflicher Praxis sollen unter anderem Studierende in bewährter Qualität, aber schneller für das Lehramt qualifiziert werden. Das Land wiederum soll frühzeitig Studierende als künftige Lehrkräfte an Schulen und somit an das Land binden können.
Der Ausschuss für Bildung befasste sich im Anschluss an die Überweisung erstmals am 25. April 2024 mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Nach der Einbringung durch die Koalitionsfraktionen kam der Ausschuss überein, die Verbände und Institutionen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zu beteiligen. Dafür sollte der bei Schulgesetzänderungen übliche Adressatenkreis um Stellungnahme gebeten werden. Den Fraktionen stand es frei, weitere Anzuhörende zu benennen. Am Ende der Beratung wurde für die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung am 16. Mai 2024 beschlossen.
Nachdem vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN signalisiert worden war, den Gesetzentwurf grundsätzlich zu befürworten, kam die Frage auf, ob es notwendig sei, eine Beteiligung der Privatschulen in dem Gesetz separat zu regeln, oder ob diese von der vorgesehenen Regelung bereits erfasst seien.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nahm die Frage mit und sicherte die Erarbeitung einer Stellungnahme zu. Am Ende der Beratung wurde im Ausschuss für Bildung mit 11 : 0 : 2 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt erarbeitet und die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich am Morgen des 30. Mai 2024 mit dem Gesetz-
entwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Zu dieser Beratung lagen weiterhin vor
Nachdem der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die erforderliche Mehrheit nicht erhalten hatte, wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 1 Stimmen als Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss verabschiedet.
Am Nachmittag des 30. Mai 2024 fand im Ausschuss für Bildung die abschließende Beratung statt. Nach kurzer Debatte wurde der Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/4229 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. - Wir kommen nunmehr zur Dreiminutendebatte. Die beginnt mit der Bildungsministerin Frau Feußner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Änderung des Schulgesetzes. Die Koalition macht dadurch Modellstudiengänge für das Lehramt möglich. Was scheinbar eine Detailregelung ist, hat hoffentlich einen größeren Effekt auf die Ausbildung unserer zukünftigen Lehrkräfte.
Die Koalition zeigt damit: Wir sind schnell, innovativ und weitsichtig. Damit wird der Weg frei für das praxisintegrierende Lehramtsstudium an der Otto-von-Gericke-Universität, landläufig auch duales Lehramtsstudium genannt. Wir machen durch diesen Studiengang den Lehrerberuf attraktiver, indem wir das Studium vergüten, verkürzen und die Studierenden schneller an die Arbeitswirklichkeit heranführen. Wir stärken endlich den Praxisbezug unserer Lehramtsstudierenden. Dieses Ziel habe ich im Übrigen schon lange verfolgt.
Die Studierenden sind ab dem ersten Semester in der Schule und übernehmen ab dem dritten Semester Schritt für Schritt mehr Verantwortung. Ich erhoffe mir durch diese Anbindung an die Schulen eine frühzeitige Orientierung, geringere Abbruchquoten im Lehramt und einen zusätzlichen Haltefaktor für die Fachkräftebindung in unserem Land.
wenig wirken. Das Programm ist aufwachsend gestaltet und in zukünftigen Wintersemestern werden wir parallel dazu auch noch Masterstudierende immatrikulieren. Wir stärken zielgerichtet die Lehramtsausbildung im Norden unseres Landes in der Schulform, die zum mittleren Schulabschluss führt, also unseren Sekundar- und Gemeinschaftsschulen, die mit den größten Herausforderungen bei der Fachkräftesicherung kämpfen. Die Partnerschulen werden ausschließlich in den Landkreisen Salzwedel, Stendal, Börde und Jerichower Land liegen.