- Meine lieben Damen und Herren! Ich komme nicht hierher und habe im Hinterkopf, welche Werbeagentur für welche Maßnahmenlinie verantwortlich ist.
Die Antwort auf die Frage werden wir Ihnen, wie das üblich ist, schriftlich nachreichen. Dann werden Sie erfahren, welche Werbeagentur es gewesen ist, und ggf. auch, wie das Auswahlverfahren verlaufen ist. Aber das kann ich jetzt beim besten Willen nicht stehend freihändig beantworten und möchte auch gar nicht Gefahr laufen, dass ich an dieser Stelle Halbwahrheiten zum Besten gebe, die sich am Ende dem Belastungstest nicht stellen können.
In Bezug auf die Farbgebung kann sich, so würde ich sagen, jeder sein eigenes Bild machen und einfach die Anzeigen miteinander vergleichen. Dann wird jeder zu einer ähnlichen Feststellung wie ich kommen.
Gleichwohl würde mich interessieren, wie oft diese Agentur schon beauftragt wurde; denn Sie sagten gerade, dass bei vorangegangenen Wahlen ähnliche Werbekampagnen zur Wählermobilisierung geschaltet worden sind. Vielleicht können Sie das mitnehmen. - Vielen Dank.
Das nehme ich gern mit. Ich könnte auch diese Frage hier stehend freihändig nicht beantworten. - Danke schön.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD sieht vor, das Mitglied des Landtages Herrn Matthias Lieschke zum Vizepräsidenten zu wählen.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, möchte ich an die gefestigte Praxis erinnern, dass an der Durchführung von Wahlhandlungen im Plenum ausnahmslos alle Fraktionen zu beteiligen sind. Die Fraktion der SPD wird jemanden zur Auszählung schicken. Vonseiten der AfD-Fraktion erwarte ich dies ebenso. Diese Aufgabe werden Herr Rausch von der AfD und Frau Elrid Pasbrig von der SPD über- nehmen.
Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GO.LT ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gelten.
Fraktion ein anderes Mitglied des Landtages benennen. Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses. Entsprechend ist durch die Fraktionen kein Redebedarf angemeldet worden.
Wir kommen jetzt zur eigentlichen Wahl. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/4245 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei „Ja“ an, wer gegen ihn stimmt, der kreuzt bei „Nein“ an, wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an.
Zum Wahlverfahren selbst nur so viel: Sie werden durch einen Schriftführer einzeln auf- gerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie den Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stifte liegen in der Wahlkabine bereit.
Wer den Stimmzettel verziert, beschriftet oder anderweitig markiert, der macht seine Stimme ungültig.
Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Namensaufruf: Frau Elke Simon-Kuch; Führen der Wählerliste: Frau Nicole Anger; Ausgabe der Stimmzettel: Frau Eisenreich; Aufsicht an der Wahlurne: Herr Gludau; Aufsicht an der Wahlkabine: Sven Rosomkiewicz.
Wenn alle ihre Plätze eingenommen haben, überzeugen wir uns davon, dass die Wahlurne leer ist. - Die Wahlurne ist leer. - Danke.
- Ich bitte darum, sich zu konzentrieren, und zwar auch diejenigen, die gerade erst gekommen sind, damit die Wahl zügig vonstatten- gehen kann.
Ich bitte die genannten Mitglieder des Landtages, ihr Amt zu übernehmen. - Frau SimonKuch, beginnen Sie mit dem Namensaufruf.
(Schriftführerin Elke Simon-Kuch ruft die Mit- glieder des Landtages namentlich zur Stimm- abgabe auf)
Gibt es jemanden, der beim Namensaufruf nicht anwesend war? - Nein. - Frau Anger. - Frau Simon-Kuch. - Herr Gludau. - Herr Rosomkiewicz. - Frau Eisenreich und ich.
Ich stelle die Standardfrage. Sie lautet: Ist noch jemand im Saal, der stimmberechtigt ist und seine Stimme nicht abgegeben hat? - Nein, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und wir kommen zur Auszählung.
Ich bitte je einen Vertreter der Fraktionen, nach vorn zu kommen, sodass alle sechs Fraktionen bei der Auszählung zugegen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Würden Sie wieder Platz nehmen. - Ich gebe das Ergebnis der Wahl für ein Amt des Vize-
präsidenten bekannt. Nach der mir vorliegen- den Wahlniederschrift zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4245 wurden 90 Stimmzettel abgegeben. Ungültige Stimmzettel: keine, gültige Stimmzettel: 90. Für den Wahlvorschlag stimmten 36 und gegen den Wahlvorschlag 53 Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es eine. Ich stelle fest, dass Herr Lieschke die Mehrheit der Stimmen nicht auf sich vereint hat.
Bestimmung des entsendungsberechtigten Verbandes in den Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Amtszeit des ZDF-Fernsehrates endet am 5. Juli dieses Jahres. Wir haben wir nunmehr die Entsendung eines Mitgliedes in den Fernsehrat des ZDF festzustellen. Hierzu liegt uns der Antrag der Koalitionsfraktionen vor, wonach als Mitglied im Fernsehrat der Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. benannt werden soll.
Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Somit treten wir sogleich in das Abstimmungsverfahren ein.
Wer der Entsendung des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt e. V. als Mitglied in den Fernsehrat zustimmt, den bitte ich um das Karten- zeichen. - Das sind die Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit gibt es eine große Mehrheit für die Entsendung des Museumsverbandes Sachsen-Anhalt e. V.