Auskofferung der Giftschlammgrube ist nicht verhandelbar - bei Weigerung der Neptune Energy keine Eignung für Lithiumabbau
Brüchau beschäftigt den Landtag schon seit vielen Jahren, genauer gesagt, seit 2016: Ausschussbefassungen, Landtagsdebatten, ein Untersuchungsausschuss und Ende 2020 sogar ein Beschluss, dass die Giftschlammgrube ausgekoffert werden soll, weil sie nachweislich undicht ist. Meine Damen und Herren! „Undicht“ heißt, dass permanent Giftstoffe in das Grundwasser eingetragen werden.
Meine Damen und Herren! Dass sich der Landtag so lange und so oft mit dem Thema beschäftigt, liegt auch daran, dass die Bürgerinitiative „Saubere Umwelt und Energie Altmark“ das Thema beharrlich immer wieder in die Öffentlichkeit trägt
und unnachgiebig auf den Anspruch einer sauberen Umwelt drängt. Für dieses Engagement möchte ich der BI ausdrücklich danken. Ihr Engagement ist wichtig.
Meine Damen und Herren! Dass sich der Landtag mit dem Thema beschäftigen muss, liegt aber auch daran, dass die Behörden lange Zeit bezweifelt haben, dass die Grube Brüchau undicht ist, obwohl es schon in den 90er-Jahren Hinweise darauf gab. Dass trotzdem bis 2012 Giftstoffe aus Erdgasgewinnung eingelagert wurden, zeigt, wie fehlerhaft gering die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen eingeschätzt wurden. Radioaktive Stoffe im Grundwasser wurden dem umliegenden Gestein zugeschrieben und die Mengen an Quecksilber und anderen Stoffen als nicht gesundheitsgefährdend eingestuft - alles, damit der billige Entsorgungsweg erhalten bleibt.
Es gab im Untersuchungsausschuss Hinweise darauf, dass auch rechtswidrig Stoffe anderer Firmen eingelagert worden seien. Das macht einem schon Sorgen.
Meine Damen und Herren! Es gehört zur Wahrheit dazu, dass der Landtag zwar eine politische Willensbekundung formulieren kann, aber am Ende muss ein rechtstaatlich korrektes Verfahren zu einem Abschlussbetriebsplan führen. Das LAGB hat die Auskofferung und die Verbringung der Altabfälle angeordnet. Gegen diese Anordnung hat das Bergbauunternehmen Rechtsmittel eingelegt - so weit, so schlecht, aber erlaubt. Trotzdem muss das Unternehmen erst einmal einen entsprechenden Abschlussbetriebsplan vorlegen, da es vor Gericht mit einer einstweiligen Anordnung gescheitert ist.
Meine Damen und Herren! Mit dem Bericht, den das Bergbauunternehmen am 15. Mai 2024 abgegeben hat, soll dargelegt werden, dass es insbesondere für die radioaktiven Stoffe keinen sicheren Entsorgungsweg gefunden hat. Diese Behauptung ist schon deswegen bemerkenswert, weil auch in der noch laufenden Erdgasproduktion radioaktive Stoffe anfallen, die entsorgt werden müssen. Zudem schlägt das Unternehmen vor, die Stoffe vor Ort in ein Zwischenlager umzulagern und eine künstliche Basisabdichtung zu schaffen, damit die Stoffe wieder eingebracht und nach oben hin ab- gedeckt werden können.
Einer künstlichen Basisabdichtung bei einer Deponie zu vertrauen, die dermaßen giftige und radioaktive Stoffe enthalten soll, ist waghalsig. Es geht an dieser Stelle um eine Ewigkeitsgarantie für Mensch und Umwelt. Diese Ewigkeitsgarantie gibt es nur, wenn das Gift wegkommt und fachgerecht entsorgt wird.
Meine Damen und Herren! Das Bergbauunternehmen wird sich daran messen lassen müssen, ob es der Anordnung des LAGB zur Auskofferung nachkommt. Für meine Fraktion ist damit die Frage der Zuverlässigkeit des Unternehmens verbunden. Ich sage ganz klar: Ein Unternehmen, das sich bei der Beräumung seiner Hinterlassenschaften als nicht zuverlässig erweist, kann nicht das nächste Geschäftsfeld in unserem Land erschließen. Es ist - um es ganz klar zu sagen - für uns dann nicht geeignet, Lithiumabbau aus Tiefenwasser zu betreiben.
Meine Damen und Herren! Man kann als Unternehmen nicht gutes Geld mit Erdgas verdienen und dann seine Hinterlassenschaften den Menschen vor Ort zumuten. Eigentum verpflichtet auch ein Bergbauunternehmen. Die Zeiten, in denen Gewinne privatisiert und Verluste der Gesellschaft übergeholfen wer- den, müssen endlich vorbei sein.
Die Landesregierung und die Behörde müssen alles daransetzen, dass es mit der Auskofferung der Giftschlammgrube endlich losgeht. Es ist wichtig, die Bevölkerung vor Ort regel- mäßig über den Fortgang zu informieren. Der Zeitplan muss eingehalten werden und die Entsorgungswege gehören offengelegt. Zudem,
meine Damen und Herren, gibt es immer wieder Hinweise darauf, dass auch im der- zeitigen Betrieb nicht alles korrekt läuft. Darum braucht es eine vertrauenswürdige, unabhängige Kontrolle des Unternehmens. Sich auf Berichte des Unternehmens zu verlassen, ist einfach zu wenig. Kontrolle ist besser.
Meine Damen und Herren! Am Ende möchte ich die Einschätzung des Untersuchungsausschusses der letzten Wahlperiode in Erinnerung rufen. In seinem Abschlussbericht heißt es:
„Die Vorgänge um die Grube Brüchau sind ein Beispiel dafür, wie unter Verfolgung eher kurzfristiger wirtschaftlicher Ziele, mit Nutzen nur für einen historisch kurzen Zeitraum, dauerhafte Schäden angerichtet werden, die die nachfolgenden Generationen über Gebühr belasten - dies vorliegend durch kontaminierten Boden und Grundwasser und die damit potenziell einher- gehenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie eine intakte Umwelt. Hinzu kommen erhebliche finanzielle Schäden, die mit der Eindämmung/ Beseitigung der Gefahren einhergehen oder durch die Nichtnutzbarkeit von Boden und Wasser entstehen.
Vielen Dank für die Einbringung. - Bevor wir in die Dreiminutendebatte eintreten, wird zunächst die Landesregierung in Gestalt des Ministers Sven Schulze das Wort erhalten. - Herr Schulze, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Firma Neptune Energy hat entsprechend der Nebenbestimmung der Zulassung zum Abschlussbetriebsplan vom 31. Januar 2023 eine Durchführungsplanung vorgelegt. Eine erste Überprüfung der durch Neptune eingereichten Unterlagen durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen hat ergeben, dass neben anderen Inhalten zumindest teilweise die explizit im Zulassungsbescheid geforderten Aussagen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Vermeidung von Deponatverwehungen, über eine angepasste Technologie zur Entnahme vermuteter Giftlager, über eine Überprüfung der Restgrube außerhalb des Deponiebereiches und über einen Arbeits- und Sicherheitsplans sowie Gefährdungsbeurteilungen in der Planung enthalten sind.
Daneben hat Neptune seine Aussage wiederholt, dass bis zum Stichtag 15. Mai 2024 nicht für alle Abfälle aus der Deponie Brüchau gesicherte Entsorgungswege vorliegen würden, und hat ein nach eigener Einschätzung alternatives Sicherungskonzept gemäß dem Stand der Technik vorgestellt. Belastbare Angaben zur fehlenden Entsorgungsmöglichkeit für das Gesamtdeponat erbringt Neptune mit den vorgelegten Unterlagen nicht.
Die Forderung nach Vollauskofferung wurde in der Anordnung des LAGB vom 24. August 2020 und in der Betriebsplanzulassung fest- geschrieben. Beide Verwaltungsentscheidungen werden derzeit durch das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg beklagt.
Das LAGB hat die Aussagen von Neptune zu den fehlenden Entsorgungswegen für alle Abfälle aus der Deponie Brüchau in der vor- gelegten Durchführungsplanung nicht akzeptiert und Neptune aufgefordert, die Planungen hinsichtlich einer Vollauskofferung weiter voranzutreiben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Neptune mit einer angekündigten sogenannten Alternativvariante nicht nur eine Abdeckung, sondern auch eine nachträgliche Basisabdichtung als Kombinationsabdichtung beabsichtigt. Das
LAGB wird die Aktivitäten der Neptune weiter engmaschig im Rahmen von Befahrungen überwachen sowie die aktuellen Überwachungs- und Monitoring-Maßnahmen kontrollieren und auswerten.
Das LAGB wird das Unternehmen Neptune hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben aus dem Abschlussbetriebsplan weiterhin überwachen und bei etwaigen Versäumnissen im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen und ggf. auch Sanktionen ergreifen. Daneben wird das LAGB im Rahmen einer zeitlich, genehmigungsrechtlich und technologisch optimalen Umsetzung des Abschlussbetriebsplans dem Unternehmen Neptune bei Bedarf auch weiterhin kurzfristig für Besprechungen zur Abstimmung und Orientierung zur Verfügung stehen.
dings wird die ordnungsgemäße Verbringung der bei einer Vollauskofferung anfallenden Abfälle im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens sicherzustellen sein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen haben mit dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt einen
Die bergbaurechtlichen Arbeiten und Tätigkeit des Unternehmens Neptune in der Altmark unterliegen gemäß dem Bundesberggesetz der Aufsicht durch das LAGB. Darüber hinaus erfolgt, soweit rechtlich vorgeschrieben, eine Aufsicht auch nach anderen Rechtsvorschriften durch die dafür zuständigen Behörden und Prüfstellen.
Für eine weitergehende Überwachung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro ist für das LAGB keine Rechtsgrundlage erkennbar. Die Gremien des Altmarkkreises und der Stadt Kalbe (Milde) werden vom LAGB im Rahmen der Beteiligung auf der Basis des Bundesberggesetzes in die Verfahren einbezogen. Sie erhalten so Kenntnis über die geplanten und laufenden bergbaurechtlichen Arbeiten und Maßnahmen im Bereich der Deponie Brüchau. Daneben finden zwischen dem LAGB und dem Altmarkkreis Salzwedel regel- mäßig Gespräche sowie bedarfsweise fachliche Austausche zu konkreten Fachthemen statt. Dessen ungeachtet bestehen gegen eine zusätzliche regelmäßige Unterrichtung der Öffentlichkeit im geeigneten Rahmen seitens des LABG keine Bedenken. - Vielen Dank.