eine Partei, die Jugendlichen zuruft, den Idealismus sein zu lassen und ihnen ignorant die Pro- bleme überlässt. Im Übrigen ist der Landtag im gewaltengeteilten Staat nicht dafür zuständig festzustellen, was eine kriminelle Vereinigung ist.
Ihr Antrag ist schon deswegen abzulehnen. Ihre Politik ist abzulehnen, weil sie eine Politik des Elends ist. Das, was wir brauchen, ist eine Klimapolitik, in der Hoffnung und Handlungs-
fähigkeit aufeinandertreffen. Hoffnung kann man übrigens wie Idealismus nicht verbieten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Besetzen und das Eindringen auf Flughäfen, das Festkleben auf Straßen und das Beschmieren von Kunstwerken sind Straftaten.
- Das sind Straftaten, unmissverständlich! - § 240 StGB - Nötigung -, § 123 StGB - Hausfriedensbruch -, § 823 BGB - Schadensersatzpflicht. Diese Straftaten sind nichts anderes, als vom Rechtsstaat zu verfolgen, und zwar in aller Konsequenz, meine Damen und Herren.
Davon zu unterscheiden - die Ministerin hat darauf hingewiesen - ist § 129 StGB. - Herr Büttner, das ist wichtig, weil dies die Dinge ein bisschen zusammenbringt. - Das eine sind die Straftaten, die unmissverständlich bestehen. Das andere ist die Feststellung einer kriminellen Vereinigung. Dafür gibt es höhere Hürden. Es gibt Anfangsverdachte, wie vom Amtsgericht München festgestellt. Das ist aber voneinander zu unter scheiden.
Wir als Rechtsstaat tun gut daran, diese Dinge zu unterscheiden, weil uns so etwas genau nicht passieren soll, nämlich dass - wir kommen wahrscheinlich heute noch bei dem Thema „Compact“ dazu - sich der Rechtsstaat eine blutige Nase holt. Ich habe keine Lust darauf, dass irgendwann festgestellt wird, dass es keine kriminelle Vereinigung ist und dass wir uns zur Last legen müssen, dass wir das möglicherweise rechtlich falsch eingeschätzt haben.
Deshalb: Klar, es sind Straftaten. Die Hürden für die Feststellung einer kriminellen Vereinigung sind wesentlich höher; deshalb der Alternativantrag. Aber die andere Seite der Medaille ist: Frau Quade, ich muss Ihnen sagen, Sie haben eine Vorstellung par excellence geboten. Sie sind in dieser Hinsicht tatsächlich eine Brandstifterin. Sie sind eine Brandstifterin!
Frau Quade, hören Sie zu! Sie relativieren das Strafrecht. Artikel 20a des Grundgesetzes besagt: Lebensgrundlagen retten - alles in Ordnung. Aber wir leben in einem Rechtsstaat. Sie fangen an zu sagen: „Na ja, aber …“; die „TAZ“: ziviler Ungehorsam als Korrektiv der Demokratie. Verstehen Sie? Sie fordern auf. Das sind vorsätzliche Straftaten. Sie relativieren diese. Sie gucken jetzt so, als wenn Sie nicht verstehen, was ich sage. Aber Sie verstehen genau, was ich sage. Sie relativieren die Taten und fordern damit diese jungen Leute auf, selbiges zu tun. Sie kotieren diese Straftaten.
Das funktioniert nicht. Das Landgericht München hat dazu festgestellt: Die Letzte Generation versucht, sich moralisch überhöhend über die rechtsstaatliche Ordnung zu stellen. - Das funktioniert nicht.
und zwar in aller Konsequenz. Sie befördern doch nichts anderes als das, was Sie eigentlich bekämpfen. Verstehen Sie das eigentlich? Sie müssen doch den Rechtsstaat irgendwo verteidigen.
- Nein. - In Ihrer Sprache heißt es bei 10 % der Fälle: Na ja, das ist ein bisschen eine Straftat. Anschließend sagen Sie: Wir wollen die Welt retten. - Nein, wir leben in einem Rechtsstaat. Das müssen Sie akzeptieren.
- Nein, Sie akzeptieren es nicht. Sie versuchen durch die Hintertür den Eindruck zu vermitteln: Na ja, so ein bisschen ist es ja in Ordnung.
Es ist nicht in Ordnung und es sind vorsätzliche Straftaten. Ich als Staat würde diese Leute gnadenlos verfolgen und von ihnen jeden Cent, den es kostet, zurückzahlen lassen. - Danke.
tion noch eine Frage dazu. Demzufolge sind wir damit durch. Jetzt kann Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Rednerpult kommen. - Sie haben das Wort, bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Silbersack, bei Ihrem Redebeitrag habe ich mich gerade kurz ein bisschen in das „Leben des Brian“ versetzt gefühlt. Dort gibt es eine Szene, in der diese große Verwirrung auf dem Marktplatz ist.
Ich habe bei der Kollegin keine Billigung von Straftaten erlebt. Ich kann auch nicht erkennen, dass diese hier im Raum irgendwie stattfindet. Klar ist doch: Der Rechtsstaat funktioniert an genau dieser Stelle.
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein Straftatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuches. Über das Vorliegen von strafrechtlich relevantem Verhalten entscheiden letztlich Gerichte durch unabhängige Richterinnen und Richter. Die Landesregierung ist dafür nicht zuständig. Der Landtag ist dafür nicht zuständig. Insofern könnten wir uns die Debatte miteinander auch sparen. Beantragt wurde aber leider etwas und wir müssen uns dazu verhalten. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es aber klar.
Das, was die AfD hier macht, könnte im Gegenteil als Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz missverstanden werden. Ich glaube, das sollten wir alle miteinander sehr deutlich zurückweisen. Wir sollten sehr klarmachen: Im Rechtsstaat urteilen Gerichte. Sie schauen nach, ob die Straftatbestände vorliegen, und dann gibt es eine Entscheidung.
Ich habe von der „Letzten Generation“ auch nicht wahrgenommen - diesbezüglich teile ich die Einschätzung der Kollegin Quade -, dass die Kompetenz der Gerichte irgendwie angezweifelt wird und dass gesagt wird, dass sie die Gerichtsbarkeit nicht mehr akzeptieren. Vielmehr werden bewusst diese Schwellen überschritten. Man kann das schlecht oder gut finden. Meine große Frage bleibt weiterhin - es bringt viele Menschen auf -: Wo ist der nächste Schritt nach diesem Aufbringen? Wie bewegen wir uns in Richtung einer Lösung? Dass keine Akzeptanz für Gerichtsentscheidungen besteht, kann ich aber nicht sehen.
gibt es keine Gewaltenteilung. Dort galt vermeintlich: Der Führer schützt das Recht. Sie wollen ganz offensichtlich dorthin zurück. Ich sage Ihnen: Wir verteidigen die Gewaltenteilung und wir verteidigen die unabhängige Justiz.
Rechtspolitisch bleiben im Übrigen weiterhin erhebliche Zweifel an der Tatbestandsweite des § 129 StGB. Es wurden europarechtliche Vorgaben zur Einschränkung des Tatbestands bisher nicht umgesetzt. Daher bleiben auch strafverfassungsrechtliche Zweifel an der Angemessenheit.
Er war eigentlich für die Verfolgung von schwerstkriminellen Vereinigungen gedacht, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen in Fällen der Kameradschaft Sturm 34 oder im Cyberbunker-Prozess gezeigt haben. Der § 129 StGB ist zumindest nicht dafür geeignet, die gesellschaftliche Aushandlung über zivilen Ungehorsam oder über unliebsame politische Betätigungen auszutragen. - So weit dazu. Herzlichen Dank.