Ich rate uns allen, die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land hochzuhalten und zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren, das schon in wenigen Monaten terminiert ist, zu einem klaren Ergebnis kommt. Dann können wir noch einmal darüber nachdenken und diskutieren, wie das Ergebnis aussieht. - Vielen Dank.
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Ulrich Siegmund, AfD: Der liest doch selber „Com- pact“! - Weitere Zurufe von der AfD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die besten Reden von Donald Trump und die wirren Verschwörungstheorien von Seymour Hersh zu Nord Stream habe „Compact“ doch auch ver- öffentlicht; selbst das ist nun verboten - be- klagen die Antragsteller.
Ich kann Sie beruhigen. Beides findet sich auch ohne „Compact“ noch online. Hersh war übrigens mal ein guter Journalist. Die AfD dagegen war von Anfang an eine Katastrophe, auch für die Pressefreiheit.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zu- ruf von der AfD: Bald sind Sie nicht mehr da! - Weitere Zurufe von der AfD)
Immer wieder muss deshalb der Rechtsstaat die Presse vor dieser Partei schützen. Journalistinnen und Journalisten kommen bei ihr in einen abgesperrten Bereich, einen Käfig für die freie Presse, den demokratische Parteien weder wollen noch brauchen.
Ich gebe zu, demokratische Parteien haben in der Regel auch nicht das Problem, dass sie Äußerungen ihrer Mitglieder vor der Presse verstecken müssen, bei denen der Verdacht der Volksverhetzung im Raum steht - in der Regel jedenfalls.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass der demokratische Rechtsstaat auch die Rechte derjenigen schützt, die ihn abschaffen wollen. Nichts anderes ist das Ziel des „Compact“-Magazins. Der Chefredakteur Jürgen
Es geht also nicht um Journalistinnen und Journalisten, die berichten wollen. Es geht um extreme Rechte,
Das Bundesverwaltungsgericht stellt schon in seiner summarischen Prüfung fest, dass Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen zu erkennen sind. Offen ist, sowohl mit Blick auf die Tatsachen als auch auf deren juristische Bewertung, wie prägend diese Inhalte für die verbotene Vereinigung insgesamt sind und ob das Verbot verhältnismäßig ist. Darüber entscheidet das Bundesverwaltungs- gericht, und nicht der Landtag von Sachsen-Anhalt.
Um es einfach zu formulieren: Wenn es Ihr Ziel ist, die Demokratie zu beseitigen, dann ändert sich das nicht, wenn Sie zwischendurch Koch- rezepte veröffentlichen. Eine Zeitschrift, in der unter Anspielung auf die Protokolle der Weisen von Zion gegen Israel und gegen das Judentum
gehetzt wird, steht in einer Kontinuität, die gebrochen werden muss; denn es ist die von antisemitischer, rassistischer und demokratiefeindlicher Massenpropaganda für einen völkischen Staat.
Meine Damen und Herren! Das Bundesinnen- ministerium muss sich nun gut auf das aus- stehende Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorbereiten. Eine Demokratie muss sich mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen jene wehren, die sie zerstören wollen, und dafür auch zur Tat schreiten. Das gilt für ein Verbot von „Compact“ und das gilt auch für ein Verbot der AfD.
Rechtsextreme Netzwerke gehören zerschlagen, und zwar bevor jemand den Bundeswirtschaftsminister angreift, bevor jemand den Bundesgesundheitsminister entführt, bevor
(Oh! bei der AfD - Nadine Koppehel, AfD: An- hängerin von Lina E.! Also! Was ich selber tu, traue ich anderen zu! - Dr. Hans-Thomas Till- schneider, AfD: Da hat eine aber Halluzina- tionen! Geh zum Arzt! Lass dich behandeln! Gibt‘s doch nicht!)
Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kosmehl, bitte. - Nein. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Striegel, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD will über Pressefreiheit reden. - Echt jetzt?
Meine Damen und Herren, sehen Sie in einer weiteren Folge dieser komplett beklatschten Serie auch: „Ölkonzerne sorgen sich um den Schutz des Weltklimas“ und „Tabakindustrie kämpft gegen Lungenkrebs“. Das ist doch absurdes Theater, was Sie hier aufführen.
Täglich verunglimpfen Kader Ihrer rechtsextremen Partei Journalist*innen als Vertreter*innen der Systemmedien. Sie faseln von Lügenpresse - ist gerade gesagt worden - und Pressevertreter*innen sind auf Ihren Versammlungen regelmäßig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt,
in Ihre Veranstaltungen, ob nun in Sachsen-Anhalt oder Thüringen, einklagen müssen, weil sie gern Hofberichterstattung haben, kritische Nachfragen aber mundtot machen wollen.
Ich weise im Übrigen darauf hin: Dieses Einklagen ist regelmäßig erfolgreich. Sie haben nun wirklich kein Recht, die Presse zu beschränken.
Die Debatten über Pressefreiheit und Medienlandschaft mögen bisweilen hitzig geführt werden, so schlecht steht es aber um die Presse- und Medienlandschaft dieses Landes nicht, dass sie den Schutz derer braucht, die sie tagtäglich verunglimpfen. Bitte opfern Sie doch wirklich einmal anderswo herum.
Ich werde Ihnen aber noch etwas zum „Compact“-Verbot sagen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das vorläufige Verbot des „Compact“Magazins teilweise wieder aufgehoben, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Es musste dabei das öffentliche Interesse am Vollzug des Verbots zum Schutz der fdGO gegen das grundrechtlich geschützte Interesse des Antragstellers am Weiterbetrieb des Magazins ab- wägen.
Das Gericht stellte fest, dass aufgrund der vorliegenden Begründung der Verbotsverfügung nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob die verfassungsfeindlichen Inhalte, die es im Übrigen als zweifelsfrei erwiesen ansieht, auch in ihrer Gesamtschau gegenüber unproblemati-