Protokoll der Sitzung vom 23.08.2024

in seiner Nachfrage deutlich gemacht -, dass Sie, Herr Abg. Büttner, Abschiebungszahlen in Relation zur Zahl der nicht deutschen Staatsangehörigen setzen, die in Sachsen-Anhalt leben. Daraus muss ich den Schluss ziehen, dass Sie Franzosen, dass Sie Polen, dass Sie Niederländer, die seit vielen Jahren in Sachsen-Anhalt leben, abschieben wollen.

(Oliver Kirchner, AfD: Das ist falsch! - Weitere Zurufe von der AfD)

Das gibt Ihrem Remigrationskonzept eine neue Dimension. Und ich verstehe einmal mehr, wieso Marine Le Pen und der Front National mit Ihnen gebrochen und nicht einmal mehr eine Fraktionsgemeinschaft mit Ihnen eingehen wollen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Doch kommen wir jetzt zum eigentlichen Thema. Dazu kann ich nur wiederholen, was ich schon seit einiger Zeit sage: Die Lage in Syrien ist eine andere als vor zehn Jahren. Vor mehr als zehn Jahren wurden dort landesweit bewaffnete Konflikte ausgetragen, und demzufolge wurde vielen Syrern in Deutschland subsidiärer Schutz gewährt,

(Zuruf von der AfD: Jedem 20.!)

da ihr Leben in Syrien ernsthaft bedroht war. Auch im ersten Halbjahr 2024 war die Gewährung subsidiären Schutzes für syrische Asyl- suchende durch das BAMF noch der mit Abstand wichtigste Schutzgrund.

Aber ich sage ganz klar, heute ist die Lage in Syrien eine andere. Deshalb habe ich mich auch schon auf der letzten Innenministerkonferenz im Juni dafür eingesetzt, dass der Bund unverzüglich eine aktuelle Lagebewertung zur Situa-

tion in Syrien vorlegt. Dadurch soll insbesondere die tatsächliche Gefahrensituation in verschiedenen Teilen des Landes neu bewertet werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Diese Forderung erhält durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster einen erheblichen Nachdruck. Denn was hat das Oberverwaltungsgericht im Juli unter anderem entschieden? - Es hat unter anderem entschieden, dass ein Kläger syrischer Staatsangehörigkeit nicht subsidiär schutzberechtigt ist. Ihm drohe kein schwerwiegender Schaden bei einer Rückkehr nach Syrien.

Der Bund muss die Entscheidungspraxis des BAMF in Asylverfahren schnellstmöglich an die Entwicklung der tatsächlichen, regional sehr unterschiedlichen Lage in Syrien anpassen. Soweit sichere Regionen in Syrien identifiziert werden könnten, wäre subsidiärer Schutz nicht mehr grundsätzlich zu gewähren.

Wenn seltener subsidiärer Schutz gewährt wird, liegen im Übrigen auch die Voraussetzungen für einen Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nicht mehr vor.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Auch dies würde die Zahl der Zugänge aus Syrien reduzieren.

Es ist wichtig, dass der Bund aktuell Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan ermöglichen will. Gleiches muss aus meiner Sicht auch für Syrien gelten.

(Zustimmung bei der CDU)

Der Bund muss die operativen Voraussetzungen schaffen, damit Abschiebungen auch tatsächlich durchgeführt werden können.

Ich gehe noch einen Schritt weiter. Sowie Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien zukünftig möglich werden sollten, sind im nächsten Schritt auch Abschiebungen anderer Personen im Hinblick auf die durch das Oberverwaltungsgericht Münster dargestellte Lageentwicklung im Einzelfall zu prüfen und anzugehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe keine Fragen oder Interventionen. Damit steigen wir in die Debatte der Fraktionen ein, und zwar in einer etwas anderen Reihenfolge als vorher verabredet. Als erster Redner spricht Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion. - Bitte, Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Hardliner Büttner, Staßfurt,

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Genau!)

versucht heute wieder, ein Thema aufzugreifen, das tatsächlich ein Thema ist. Ich hätte mir aber gewünscht, dass Sie das mit Fakten und Daten unterlegen. Wenn Sie einmal versuchen, mit Zahlen zu hantieren, dann sollten es doch Zahlen sein, die auch miteinander ins Verhältnis zu setzen sind.

Sie regen sich immer darüber auf, wenn wir alle gemeinsam einen großen Aufschrei zum Thema Remigration machen. Sie sagen, das hätten Sie gar nicht vor und dass die, die regulär hier sind, nicht betroffen seien. Wenn Sie aber die Gesamtzahl der Bürgerinnen und Bürger in

Sachsen-Anhalt mit ausländischer Herkunft ins Verhältnis zur Abschiebung setzen, dann setzen Sie diejenigen, die legal hier sind, auch auf die Liste derjenigen, die Sie abschieben wollen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Das Verhältnis geht leider nicht auf. Ich hoffe, dass Sie das noch einmal korrigieren.

Ich will die kurze Redezeit dazu nutzen, der Innenministerin die volle Unterstützung der Freien Demokraten in Sachsen-Anhalt zu ver- sichern, aber natürlich auch in Richtung Berlin. Wir müssen beim Thema Abschiebungen nicht nur nach Afghanistan, sondern auch nach Syrien echt vorankommen. Wir müssen auch bei der Frage der Ausweisung von mehr Staaten als sichere Herkunftsländer in der Koalition in Berlin vorankommen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir als Freie Demokraten arbeiten daran weiterhin mit; denn das ist der richtige Weg. Ich bin sehr dankbar für die Entscheidung des OVG Münster. Das Gericht hat ohne eine aktualisierte Lagebeurteilung aus der Fallschilderung, aus der eigenen Amtsermittlung heraus festgestellt, dass es möglich ist, dass es sichere Gebiete gibt.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Deshalb müssen wir an der Stelle auch den Vollzug realisieren.

Ich will an dieser Stelle noch einen weiteren Punkt in die Debatte einführen, auf den wir, so glaube ich, ein größeres Augenmerk richten müssen. Wir nehmen in letzter Zeit häufiger auch Berichte darüber wahr, dass Menschen,

die zu uns kommen und Schutz suchen, also nicht nur Asyl, sondern auch Schutz nach der Genfer Konvention beantragen, weil sie aus einem Kriegsgebiet kommen, trotzdem später wieder in ihr Heimatland zurückreisen, um dann wieder hierherzukommen und weiter den Schutz zu genießen.

(Zuruf von der AfD)

Ich bin dafür - das Verfahren ist schon möglich -, dass die Prüfungen zukünftig stärker durchgeführt werden, dass z. B. auch eingeführt wird, dass dem Amt vor der Ausreise eine Meldung zu machen ist oder dass der Stempel im Passpapier und nicht in einem Beiblatt vermerkt wird. Denn diejenigen, die Schutz benötigen, sollen hier Schutz erhalten. Wer aber freiwillig wieder in ein angeblich unsicheres Land ausreist, der hat den Schutzstatus bei Rückkehr jedenfalls aus unserer Sicht verwirkt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deshalb müssen wir auch darauf vermehrt achten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Jetzt steht Frau Quade für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste. Sie kommt nach vorn.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Urteil des OVG Münster zeigt anschaulich, dass Gerichte frei und unabhängig

entscheiden. Es widerspricht den Lagebildern und Einschätzungen des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Europäischen Asylagentur, von Menschenrechtsorganisationen und UN-Hilfswerken ganz zu schweigen.

Das passt Menschenfeinden ganz gut in den Kram, wie wir gehört haben, die jetzt auch mit Verweis auf ein Urteil fordern, was sie schon immer wollten - „Syrerinnen und Syrer raus!“ und, wie wir gehört haben, eben nicht nur die, sondern alle, unabhängig davon, wie lange sie hier sind, wie gut integriert sie sind und wie bedroht sie sind. Das ist das Ziel dieses Antrags und deswegen ist er abzulehnen.

(Beifall bei der Linken)

Das Urteil des OVG Münster ist vieles. Was es aber nicht ist: ein Präzedenzurteil, aufgrund dessen die Sicherheitslage in Syrien neu zu bewerten wäre. Denn erstens ist das nicht die Praxis unseres Rechtssystems. Zweitens - das ist viel wichtiger - beschäftigt sich das Gericht sehr lang mit der Frage, ob diesem Kläger in Syrien durch Krieg oder Bürgerkrieg Gefahr droht und verneint dies. Schon dazu wäre viel zu sagen, z. B. dass der Europäische Gerichtshof die dem zugrundeliegende sogenannte Bodycount-

Methode, also eine Zahl von Mindestopfern, die kriegerische Handlungen erfordern müssen, kritisiert hat.

Was das Gericht aber kaum prüft, ist die Gefahr der Folter oder der unmenschlichen Behandlung in Syrien. Dem sind ganze zwei von 80 Seiten Urteilsbegründung gewidmet. Genau das ist aber mittlerweile der Hauptgrund dafür, dass - das ist entscheidend - Syrerinnen und Syrern Schutz in Deutschland gewährt wird.

Im ersten Quartal 2024 basierten über 90 % der Entscheidungen eben nicht auf der Gefahr

durch kriegsähnliche Handlungen, sondern auf der Gefahr erniedrigender Behandlung, Folter oder Menschenrechtsverletzungen. Aus der Verneinung einer Bedrohung durch kriegerische Handlungen folgt also keineswegs, dass es keine Schutzgründe gäbe. Dass das für die AfD keine Rolle spielt - geschenkt. Dass aber die Koali- tionsfraktionen das ignorieren, den Ball der AfD aufnehmen und ihr so zum Erfolg verhelfen, ist ein Schlag ins Gesicht derer, die vor Krieg, Menschenrechtsverletzungen und Folter ge- flohen sind. Syrien ist nicht sicher.

(Beifall bei der Linken)