Protokoll der Sitzung vom 20.09.2024

Wie gesagt, das ist der nächste Schritt. Den können wir nach und nach abarbeiten. Wichtig war bisher, dass wir die Kommunen in die Lage versetzen, jetzt die Grundsteuerbescheide entsprechend festzusetzen. Wenn das Gesetz durchgeht, hat die Kommune auch noch die Möglichkeit, bis November - diese Zeitschiene wird sich so darstellen - entsprechende Korrekturen vorzunehmen, um Ungerechtigkeiten so weit wie möglich zu vermeiden.

Danke. - Für die AfD-Fraktion Herr Moldenhauer, bitte.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im September 2023 hat die AfDFraktion in diesem Hohen Haus einen Antrag mit dem Titel „Grundsteuerchaos beseitigen, Rechtssicherheit herstellen“ eingebracht. Wir haben also den Finger in die steuerpolitische Wunde gelegt. Wir haben aus der Opposition heraus Druck aufgebaut. Nun hat die Landes- regierung reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Zuruf von der CDU)

Dieser soll den Kommunen bei der Festsetzung von Hebesätzen ein Mehr als Flexibilität ermöglichen. Durch die Neuregelung soll das Steuerverwaltungsrecht der Kommunen gestärkt werden.

Die AfD-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf auf Herz und Nieren prüfen. Anschließend werden wir uns im zuständigen Ausschuss in gewohnter Manier konstruktiv einbringen. - So weit die gute Nachricht.

Und nun zu der schlechten Nachricht: Die vorliegende landesrechtliche Regelung ist keinesfalls geeignet, die völlig verkorkste und mutmaßlich verfassungswidrige Grundsteuer-

reform zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. Schließlich handelt es sich bestenfalls um eine kleine Stellschraube an einer von Grund auf baufälligen Steuerreform. Allein in Mitteldeutschland liegen mittlerweile mehr als 930 000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide vor. Rund 169 000 dieser Einsprüche stammen aus Sachsen-Anhalt.

Ein Blick ins benachbarte Sachsen zeigt, dass dort rund zwei Drittel der abgeschlossenen Klageverfahren erfolgreich waren. Wir können

also davon ausgehen, dass die Zahlen in Sachsen-Anhalt eine ähnliche Sprache sprechen.

Unter dem Strich steht eine mutmaßlich verfassungswidrige Grundsteuerpolitik mit oftmals rechtswidrigen Steuerbescheiden. Das vermag kaum zu verwundern, schließlich zeigt ein Blick auf die illegale Masseneinwanderung,

(Stefan Ruland, CDU: Das ist unglaublich! - Zuruf von der CDU: Nicht schon wieder!)

dass sich die regierenden Altparteien mit rechts- und verfassungswidriger Politik bestens auskennen.

(Beifall bei der AfD)

Letztlich bleibt die Erkenntnis, dass es in Deutschland und in Sachsen-Anhalt einer alternativen Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik bedarf, einer Politik ohne rechtswidrige Verletzung der Schuldbremse, einer Politik mit in- länderfreundlicher Steuergeldverwendung statt migrationspolitischer Steuergeldverschwen

dung und einer Politik mit verfassungskonformen Steuergesetzen. Wer sich eine derartige Politik wünscht, der muss AfD wählen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Moldenhauer. - Dann Herr Schmidt. - Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme

zur Sache zurück, nämlich zu dem Problem, das der Gesetzentwurf behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Grundsteuer gerügt, dass die Bewertung für Grundstücke und Bauten nicht aus Einheitswerten aus den Dreißiger- oder Fünfzigerjahren abgeleitet werden kann, sondern dass die tatsächliche Wertentwicklung - zumindest in Korridoren - berücksichtigt werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass Gewerbe bei dieser Gelegenheit grundsätzlich eine große Entlastung erfahren soll und Wohngrundstück in der Grundsteuer automatisch belastet werden müssen.

Auch wenn wir gemeinsam feststellen, dass eine solche Wirkung flächendeckend eintritt - der Einbringer hat den Sachverhalt voll umfassend geschildert -, ist der Gesetzgeber gefordert. Wir tun dies - auch darauf hat Herr Ruland bereits hingewiesen - in einer Welt, in der die Wirkung der Belastungsverschiebung in den Gemeinden sehr unterschiedlich ist. In der Gemeinde Leuna, die gefühlt zur Hälfte aus Gewerbeflächen besteht, schlägt das natürlich ganz anders ein als in der Gemeinde Petersberg, die sich gerade ihr erstes Gewerbegebiet mit einer größeren Gewerbefläche zugelegt hat. In diesen Gemeinden ist die Verteilung der Steuerer- hebung zwischen Wohnen, Mischgebiet und Gewerbe natürlich sehr unterschiedlich.

Deswegen ist es uns gemeinsam so erschienen, als sei nicht eine Regelung über eine Veränderung der Messzahl der Weg, dieses Problem der grundsätzlichen Entlastung zu beheben, sondern eine Hebesatzautonomie, die es den Gemeinden ermöglicht, jeweils auf ihre Situation zu reagieren und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen diesen unterschiedlichen Arten zu sorgen, ohne dass man die spezifische Situation der Gemeinde einfach mit dem Rasen-

mäher überfährt und in eine Lage kommt, in der der eine in der einen Gemeinde sagt: Ja bei mir ist die Grundsteuer bei einem ganz ähnlich bewerteten Grundstück aber komplett anders, und zwar aus keinem anderen Grund, als dass die Situation der Gewerbegrundstücke in der anderen Gemeinde halt eine andere ist als in der eigenen. Das erschien uns nicht sachgerecht.

Wir werden sehen, was die kommunale Familie zu diesem Thema zu sagen hat. Ich vermute, es wird ein gewisses Spektrum geben. So wie die Betroffenheiten sind, so werden auch die Antworten unterschiedlich ausfallen. Mal sehen, wie der SGSA es vermag, dieses Spektrum dann in einer Anhörung zu bündeln.

Insgesamt, finde ich, ist das ein gutes Beispiel dafür, dass diese Koalition in der Lage ist, Probleme, die entstehen, wenn man so große Reformen wie diese Grundsteuerreform machen muss, dann tatsächlich auch sachgerecht zu lösen. Das bedeutet auch: Jeder, der Probleme in diesem Land gelöst haben will, kann alles Mögliche machen, aber auf keinen Fall AfD wählen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU, bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Schmidt. - Für die Fraktion Die Linke Herr Henke.

(Zuruf von Kristin Heiß, Die Linke)

- Das wusste ich nicht, dass Sie Herr Henke sind, aber ist okay.

(Kristin Heiß, Die Linke: Sehr gern!)

Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast alle Menschen in diesem Land sind irgendeiner Form von der Grundsteuer betroffen; manche unmittelbar als Eigentümer von Grundstücken, andere mittelbar als Pächter oder Mieter, da Eigentümer in der Regel die Steuerlast als Teil der Betriebskosten umlegen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ordneten die Richterinnen und Richter eine grundlegende Reform der Steuer an. Dabei kritisierten sie das Bemessungsverfahren auf der Grundlage der Einheitswertfeststellung aus den Jahren 1935 im Osten und 1964 im Westen, das in zunehmendem Maße zur Ungleichbehandlung durch Wertverzerrung geführt hat, insbesondere durch die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt.

Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer fließen an die Kommunen; aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und aus der Grundsteuer B für baulich genutzte Grundstücke. Die Grundsteuer ist eine sichere und in der Regel konstant planbare Größe für Haushalte der Städte und Gemeinden. Mit der Festsetzung von Hebesätzen entscheiden die Gemeinderäte eigenverantwortlich und über die tatsächliche Höhe der Steuerbelastung.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen, den realen Ertragswert berücksichtigenden Kriterien festgesetzt. Wie viele andere Bundesländer hat sich Sachsen-Anhalt auch für das wertbasierte Bundesmodell entschieden. Zudem kann eine weitere Grundsteuer C eingeführt werden. Mit der können Kommunen unbebaute, baureife Grundstücke höher besteuern. Das sieht auch der vorliegende Gesetzentwurf vor. Mit dem wesentlich stärker diffe-

renzierten Hebesatzrecht sollen in erster Linie Anreize für eine Bebauung geschaffen werden und darüber hinaus langfristig Spekulationen auf Wertsteigerungen entgegengewirkt werden. Den Kommunen wird damit die Möglichkeit eingeräumt, über Grundsteuerhebesätze eine gewisse entwicklungspolitische Steuerung für den Wohn- bzw. Wirtschaftsstandort vorzunehmen.

Eine nach dem Bundesmodell angestrebte Aufkommensneutralität schließt nach neuen Bewertungsverfahren eine partielle Mehrbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer per se nicht aus. Dies ließe sich jedoch mit Öffnung der Hebesätze weitgehend vermeiden.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion stimmt einer weiteren Befassung im Ausschuss zu. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)

Danke. - Für die FDP-Fraktion Herr Bernstein, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als FDP-Fraktion könnten wir es uns an der Stelle relativ einfach machen und uns entspannt zurücklehnen, weil wir, als die Weichenstellungen zu der Umsetzung der Grundsteuerreform hier im Parlament getätigt wurden, leider nicht anwesend waren.

(Marco Tullner, CDU: Die Gnade der späten Wahl!)

- Danke, Herr Tullner. - Aber, wie gesagt, dieses Zurücklehnen wäre uns selbstverständlich zu einfach. Wir sind natürlich auch an Lösungen interessiert und sehen bei diesem wichtigen Thema, der möglichst gerechten Festsetzung der Grundsteuer, einen gewissen Optimierungsbedarf. Woraus dieser Optimierungsbedarf erwächst, das wurde ja schon ausreichend dargestellt, nämlich aus der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken, die für Wohnzwecke genutzt werden, einerseits und von Grund- stücken, die eben für Nicht-Wohnzwecke genutzt werden, andererseits. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung - die unterschiedlichen Bewertungsmethoden wurden schon angeführt - gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, die der Gesetzgeber eröffnet.

Über die schon angesprochenen Steuermesszahlen haben wir natürlich auch nachgedacht und haben uns überlegt, ob das eine sinnvolle Lösung ist. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es eben keine sinnvolle Lösung ist. Denken Sie z. B. an das kleine Dorf, wo der Bäcker vielleicht der letzte Gewerbetreibende ist. Der müsste z. B. durch eine Verdopplung der Steuermesszahlen, wie sie in Sachsen erfolgt mit 0,36 Promille und 0,72 Promille, auf einmal einen doppelt so hohen Steuermessbetrag verkraften.

Deshalb ist die Lösung der Wahl aus unserer Sicht, dass wir den Kommunen als den Erhebern dieser kommunalen Steuer die Möglichkeit geben, über differenzierte Steuersätze auf die regionalen Besonderheiten einzugehen und der Ungleichbehandlung einzelner Grundstücks- arten entgegenzuwirken.

Wir als FDP-Fraktion werden dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht zustimmen, aber zunächst einmal der Überweisung in den Innenausschuss

(Marco Tullner, CDU: Und mit Wohlwollen begleiten.)

und zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss zustimmen. - Vielen Dank für Ihren Kommentar, auch Herr Tullner.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Bernstein. - Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Meister, bitte.