Protokoll der Sitzung vom 20.09.2024

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4577

Herr Richter möchte gern einbringen. - Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der letzten Änderung des Kirchensteuergesetzes haben wir einem

Wunsch der steuererhebenden Religionsgemeinschaften entsprochen und geregelt, dass Widersprüche gegen die Festsetzung von Kirchensteuern durch die in den kirchlichen Steuerordnungen als Widerspruchsbehörden bestimmten Stellen zu bescheiden sind.

Das Ziel, den Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, über Rechtsbehelfsverfahren in Kirchensteuerangelegenheiten eigenständig zu entscheiden, ist damit allerdings noch nicht ganz erreicht, weil die in den kirchlichen Steuerordnungen bestimmten kirchlichen Stellen nicht gleichzeitig zum Prozessgegner in einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht werden.

Der Ihnen heute zur Beratung vorliegende Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes trägt diesem Änderungsbedarf Rechnung und legt fest, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Reli- gionsgemeinschaft zu richten ist, die im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren über den Rechtsbehelf zu entscheiden hat bzw. entschieden hat.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Finanzausschuss. Der Inhalt ist mit den Religionsgemeinschaften abgestimmt, die das sehr befürworten. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Wir werden uns nicht verweigern!)

Mir ist bekannt geworden, dass hierzu keine Debatte stattfinden soll. - Herr Rausch.

Wir haben unseren Redebeitrag nicht zurückgezogen.

In meinen Aufzeichnungen steht: ohne Debatte. Wenn die AfD gern sprechen möchte, dann erteile ich Herrn Tillschneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen uns natürlich dazu äußern, weil wir diese eher technische und unbedarfte Änderung ablehnen werden - und die Überweisung lehnen wir natürlich auch ab - und wir erklären wollen, weshalb. Und zwar: Wir wollen diese Änderung des Kirchensteuergesetzes ablehnen, weil wir jede Änderung des Kirchensteuergesetzes, die nicht in seiner ersatzlosen Streichung besteht, ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Die Staatsleistungen, der Religionsunterricht durch Kirchenpersonal, die staatlichen Zuschüsse an die kirchlichen Stiftungen, alle weiteren Verquickungen von Staat und Kirche und erst recht das ganze System des staatlichen Kirchensteuereinzugs gehören einfach abgeschafft.

(Guido Heuer, CDU: So ein Quark! - Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Eine Kirche, die den Staat unterstützen würde, die das Staatsvolk im Glauben vereinte, die ihm Halt und Orientierung böte, eine Kirche, die das „Gott mit uns“ predigen würde, das auf dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig in Stein gemeißelt ist, eine solche Kirche verdiente, staatlicherseits gefördert zu werden. Bei einer solchen Kirche wäre Staatsnähe kein Problem. Eine Kirche aber, die wie im Jahr 2016 in Köln geschehen, ein Schleuserboot zum Altar macht, eine solche Kirche verdient keinen Cent Steuergeld und keinen Handgriff irgendeines Staatsdieners.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja- wohl!)

Denn das, was für den Wohnungseinbrecher das Stemmeisen ist, ist für den Einbrecher in unser Haus Europa das Boot, ein Verbrecherwerkzeug. Und wer dieses Verbrecherwerkzeug, dieses Instrument der Schande ins Zentrum eines Gottesdienstes setzt, der zieht nicht nur den christlichen Glauben in den Dreck, nein, der gefährdet auch den Staat.

(Beifall bei der AfD)

Wenn dann die Kirche mit ihrem leidigen Kirchenasyl sogar noch die viel zu seltenen Abschiebungen zu vereiteln sucht oder die Regenbogenfahne hisst und sich damit zur Zerstörung der normalen Familie bekennt, dann wird jedermann deutlich, eine solche Kirche ist eine Gefahr für unser Gemeinwesen, eine solche Kirche ist gemeingefährlich. Unser Staat braucht alles, nur keine Kirche, die zu einer zweiten grünen Partei verkommen ist.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Was wir brauchten, das wäre eine grundstürzende Reform des Staatskirchenrechts, die dazu führt, dass die beiden großen Kirchen in staatsferne und staatsfreie, rein privatrechtliche

Vereine umgewandelt werden. Wer noch Wert darauf legt, dort Mitglied zu sein, der möge wie für jeden anderen Karnevals- oder Hühnerzüchterverein auch Mitgliedsbeiträge entrichten.

(Stefan Ruland, CDU: Was sind denn das für hanebüchene Vergleiche!)

Staatlicherseits aber soll kein Bürger mehr mit kirchlichen Ansprüchen belästigt werden.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt eine Intervention. - Herr Stehli, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Es ist nun wirklich erstaunlich, dass man im Umgang mit einem Gesetz, das eine Verwaltungsstruktur ändern soll, die Verbohrtheit und Inkompetenz im Umgang mit dem Staatskirchenverhältnis in einer Art und Weise unterbringt, wie Sie es uns dargestellt haben. Sie verlangen nichts anderes, Herr Dr. Tillschneider, als das bewährte, über Jahrzehnte, Jahrhunderte gut gelaufene Verhältnis partnerschaftlicher Natur mit gleichzeitiger Trennung von Kirche und Staat zum Nachteil aller Menschen hier im Land aufzuheben.

Außerdem erbitten Sie das bei einem Gesetz, mit dem der Staat im Bereich der Kirchensteuer Geld verdient und kein Geld einbringt. Sie wollen dem Staat in schwierigen Haushaltszeiten Mittel kürzen. Das geht nicht.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nein, wir wollen dem Staat durch die Abschaffung aller Kirchensubventionen, der Staats-

leistungen und aller weiteren Fördermittel sehr, sehr viel Geld ersparen. Ich freue mich über Ihre Intervention; denn ich kenne Sie eigentlich als sehr ruhige Person; Sie sind aber jetzt doch sehr gereizt. Das zeigt, dass wir einen wunden Punkt getroffen haben.

(Beifall bei der AfD - Oh! bei der CDU - Un- ruhe)

Denn es ist doch so, die Altparteien haben natürlich die beiden großen Kirchen als Stützen ihrer Macht lieb gewonnen und sind vielfältig verbandelt.

(Oh! bei der CDU)

Das lief in der Vergangenheit auch Jahrzehnte lang gut, aber in der Zukunft wird damit Schluss sein und dafür werden wir sorgen.

(Beifall bei der AfD - Marco Tullner, CDU: Das war ein Draculaauftritt!)

Da sich nunmehr eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Verfahrens ergeben hat, möchte auch Herr Schmidt für die SPD sprechen. - Bitte, Herr Schmidt.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Herr Tillschneider eine im Übrigen ausgesprochen sinnvolle Rechtsänderung nutzt, um seine fundamentalistischen Thesen zu einer mittelalter- lichen Gesellschaft, in die er nun gern zurück möchte, darzulegen, ist nicht ganz überraschend. Dass er das von ihm so hochgeschätzte Mittelalter dabei komplett ignoriert, verun- sichert mich ein wenig.

(Lachen bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der CDU - Marco Tullner, CDU: Das soll nicht passieren, um Gottes willen!)

„Extra ecclesiam nulla salus“, hat Cyprian von Karthago im dritten Jahrhundert festgestellt.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ja, in dieser Kirche, aber nicht heute! Ja, klar!)

Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts ist das kirchliches Dogma.

Herr Tillschneider, als Katholik sieht es für Sie ganz schlecht aus.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil. Gott mag das offensichtlich nicht. Jedenfalls ist das die katholische Lehre. Gott mag es nicht, wenn man sagt, ich bin ein Christ, aber ich stelle mich neben die Kirche oder ich bin ein Feind der Kirche. Ich will Ihnen sagen, dass das Fegefeuer in der katholischen Lehre bis heute nicht abgeschafft worden ist.

(Lachen bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Es könnte sein - ich will darüber nicht spekulieren, ich bin nicht fromm, aber Sie sind es offensichtlich oder behaupten es von sich oder glauben es von sich; das ist möglicherweise auch eine Art von Glauben -, dass sie schon warten und einen Jahrmarkt abhalten, wenn Sie dort aufkreuzen.

(Lachen und Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Es gibt eine Intervention von Herrn Dr. Tillschneider. - Bitte.