Der Vertreter des MI im Ausschuss wollte aber - Zitat - „keinen klaren Mehrwert“ durch ein solches Alarmierungssystem erkennen, und das bei 1 600 in Deutschland vermissten Kindern. Stattdessen schiebt die Beschlussempfehlung ein solches System der Alarmierung auf die sprichwörtlich lange Bank.
Unter Punkt 3 der Beschlussempfehlung ist von datenschutzrechtlichen Bedenken wegen sensibler Daten, die veröffentlicht werden können, die Rede. Ich weiß nicht, was daran und gerade bei der Abwägung hinsichtlich einer möglichen Entführung so sensibel sein soll, wenn man den Ort des Verschwindens, die allgemeinen Umstände des Verschwindens, die bekannte Bekleidung, die letzte Sichtung und Ähnliches bekanntgibt. Eine Nennung des vollen Namens ist nicht immer erforderlich. Übrigens kann ein Alarm genauso schnell wieder zurückgenommen werden, wie er ausgelöst wurde.
Da die Beschlussempfehlung weit hinter dem zurückbleibt, was wir in unserem Antrag fordern, und die Landesregierung auch nicht zu einem Versuch bereit ist, den man auswerten könnte, lehnen wir diese schwache Beschlussempfehlung ab. - Vielen Dank.
- Ja. Es hat sich aber zunächst Herr Kosmehl gemeldet. Er möchte keine Frage stellen - vielen Dank, Herr Korell -, sondern auch für die Fraktion sprechen, und zwar für die FDP-Fraktion. Danach erhält Herr Krull das Wort. - Jetzt erst einmal Herr Kosmehl.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht relativ schnell. Ich wollte an dieser Stelle nur meine Verwunderung zum Ausdruck bringen. Wir haben im Innenausschuss mehrfach darüber gesprochen. Der sehr geehrte stellvertretende Ausschussvorsitzende hat soeben in seiner Berichterstattung gesagt, wie schwierig es für den Ausschuss war, geeignete Stellungnahmen zu bekommen. Gleichwohl haben wir diese Beschlussempfehlung erarbeitet.
Eines ärgert mich und das will ich an dieser Stelle sagen: Der Ausschuss hat einstimmig - einstimmig! - empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu verhandeln,
und die AfD-Fraktion hat nichts dazu gesagt. Wenn wir solche Verabredungen, gerade als Empfehlungen aus den Fachausschüssen heraus, nicht mehr treffen können, dann müssen wir über den Umgang miteinander sprechen. Denn aus genau diesem Grunde fragen wir in den Fachausschüssen, ob noch Redebedarf besteht, ob dazu noch debattiert werden soll. Wenn die Kollegen - ich glaube, auch Herr Korell war in der Sitzung anwesend - nichts sagen und dann plötzlich hier eine Debatte aufmachen, dann halte ich das für kein gutes Miteinander zwischen den Fraktionen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜ- NEN - Ulrich Siegmund, AfD: Na, das ist ja mal was ganz Neues!)
Bei mir geht es auch sehr schnell. Ich bin mehr als verwundert. Als wir unsere Beschlussempfehlung im Ausschuss vorgestellt haben, haben die Vertreter der AfD nicht ein Wort gesagt.
Hier im Plenum erklären Sie nun wieder, dass das alles ganz schlimm ist. Sie haben sich der Stimme enthalten.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Ulrich Siegmund, AfD: Natürlich habe ich im Sozialausschuss etwas dazu gesagt!)
- Fragen Sie die Kollegen, die dabei waren. Sie haben im Ausschuss kein Wort gesagt, als die Beschlussempfehlung erarbeitet wurde. Sie haben sich der Stimme enthalten und hier wird es wieder abgelehnt. Das ist wieder ein typisches Beispiel dafür: Erst im Ausschuss die Arbeit verweigern und dann hier im Plenum den großen Zampano machen.
Vielen Dank. - Dass hier Märchen erzählt werden, daran sind wir gewöhnt. Aber dieses Märchen, Herr Krull, können wir ganz schnell entlarven. Ich war nämlich im Sozialausschuss anwesend. Dort haben wir beide über dieses Thema diskutiert, wir beide, Herr Krull. Jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, es sei kein Wort im Ausschuss gesagt worden. Wir können gern das Protokoll durchgehen.
Es ist ein ganz normaler parlamentarischer Prozess, dass man in einer Fraktion noch einmal über ein Thema spricht und zu dem Schluss kommt, dass es doch würdig ist, darüber im Plenum noch einmal zu sprechen. Das ist ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang.
Und wer mir hier etwas von einem Miteinander der Fraktionen erzählt, der kann sich erst einmal an die normalsten parlamentarischen Gepflogenheiten halten und einen Vizepräsidenten aus der größten Oppositionsfraktion wählen, Herr Krull. - Danke schön.
Noch einmal zur Klarstellung: Meine Aussagen bezogen sich auf den Ausschuss für Inneres und Sport, der an der Stelle federführend war. Da haben Ihre Kollegen geschwiegen, als wir unsere BE vorgestellt haben.
über diese Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer sich der Stimme enthält, stimmt jetzt ab. - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Bundesweiter Abschiebestopp für Jesid*innen und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/3730 in der 59. Sitzung am 21. Februar 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Die Fraktion Die Linke möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, gemäß § 60a Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes im Hinblick auf die Anerkennung des Völkermordes an Jesidinnen und Jesiden durch den IS in Sachsen-Anhalt anzuordnen, dass die Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden in den Irak mit sofortiger Wirkung gestoppt werden, und sich auf Bundesebene für einen Abschiebestopp einzusetzen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 29. Sitzung am 7. März 2024 darauf, die Landesregierung zur Aprilsitzung um einen Bericht zur Situation der Jesiden in Sachsen-Anhalt zu bitten.
Zu Beginn der 30. Sitzung am 11. April 2024 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt, da ein zu erwartender Bericht des Auswärtigen Amtes noch nicht vorlag.
Inhaltlich befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmals in der 32. Sitzung am 16. Mai 2024 mit diesem Antrag. Im Anschluss an die Berichterstattung der Landesregierung verständigte sich der Ausschuss darauf, das Thema erneut aufzurufen, sobald hierzu ein aktualisierter Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Dieser erreichte den Ausschuss für
Inneres und Sport mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport am 22. Juli 2024 als Verschlusssache zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Landtags.
Am 5. September 2024 befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 35. Sitzung erneut mit diesem Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor. Darin wurde vorgeschlagen, dem Landtag zu empfehlen, den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden und die damit einhergehenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf das Schärfste zu verurteilen. Der Landtag sollte ferner feststellen, dass ausweislich des Berichts des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak vom 5. Juni 2024 keine Verfolgung der Volksgruppe der Jesidinnen und Jesiden im Irak mehr stattfindet. Eine flächendeckende ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt sei gegenwärtig nicht zu verzeichnen und damit Abschiebungen möglich.
Im Ergebnis der Beratung wurde dieser Beschlussvorschlag mit 10 : 3 : 0 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 8/4564 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Krull, für diesen Bericht über den Gang der Beratungen. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung und es wird Frau Dr. Zieschang reden. - Bitte.