Protokoll der Sitzung vom 20.09.2024

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich dadurch mit Themen des Naturschutz- und Umweltschutzes in ihrer Heimat, aber auch mit örtlicher und landwirtschaftlicher Nutzung aus- einander. Viele Schule haben Patenschaften mit regionalen Erzeugern abgeschlossen oder

nutzen auch den Besuch z. B. von Wochenmärkten für die Wissensvermittlung über regionale Produkte.

Bei der derzeitigen Überarbeitung der Lehrpläne für die Grundschulen stellt die Bildung für nachhaltige Entwicklung einen der maßgeb- lichen Überarbeitungsschwerpunkte dar. Daher wird der Umwelt- und der Naturschutz im Zusammenhang mit der regionalen Lebensmittelerzeugung und mit der nachhaltigen Landwirtschaft im neuen Lehrplan sehr umfänglich ausgewiesen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nun zu den Märchen der Brüder Grimm. Die Märchen der Brüder Grimm sind bereits ein

Bestandteil des Fachlehrplanes des Unterrichtsfaches Deutsch in der Grundschule.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Sie werden auf der Grundlage der allgemeingültigen Textausgaben im Unterricht vermittelt, selbst gelesen und vorgelesen sowie zu unterschiedlichen Fragestellungen der Texterschließung und Sprachbetrachtung auch thematisiert. Im Grundwissen des Fachlehrplanes sind dafür die deutschen Volksmärchen der Brüder Grimm ausgewiesen worden. Die altersentsprechende Auswahl und der fachdidaktische Einsatz des konkreten Märchens der Brüder Grimm liegen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.

Auch Märchen unserer europäischen Nachbarn wie von Hans Christian Andersen können Gegenstand des Unterrichts sein.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Bis zum Ende der Grundschulzeit entwickeln die Kinder gemäß dem Fachlehrplan prozessbezogene Kompetenzen wie das Bilden von eigenen Vorstellungen, besonders auch bei Märchen und Fabeln, wodurch sie sich zunehmend selbstständig mit kulturell überlieferten und tradierten Bildern auseinandersetzen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Der Musikunterricht in der Grundschule hat gemäß dem Fachlehrplan die Aufgabe, das Bedürfnis der Kinder nach Singen, instrumentalem Musizieren, Tanz und Bewegung sowie Musikhören zu erhalten, weiterzuentwickeln und auch zu kultivieren. Das Singen als musikalische Handlungskompetenz ist ein durchgehender Bestandteil des Unterrichts, auch mit instrumentaler Begleitung durch die Musiklehrkraft.

Dies ist auch ein grundlegender Prüfungsinhalt der auszubildenden Lehrkraft für das Fach Musik. Gemäß den Festlegungen im Fachlehrplan sind bis zum Ende der Grundschulzeit - jetzt hören Sie gut hin, Herr Tillschneider - 20 tradi- tionelle und aktuelle Volks- und Kinderlieder

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

melodisch, rhythmisch und textlich sicher zu singen. Was das Singen vor allem zu Beginn des Schulalltags betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass in den Grundschulen oft gesungen wird. Die konkrete Auswahl obliegt dabei immer der Verantwortung der Lehrkraft bzw. des Kollegiums.

Eine staatliche Festlegung der Schulaufsicht zu der konkreten Auswahl von Liedern und zu deren zeitlichem Einsatz im Schulalltag lehne ich ab. Das entspräche auch nicht der pädagogischdidaktischen Freiheit der Lehrkräfte, in die ich im Übrigen als Ministerin absolutes Vertrauen habe. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Damit kommen wir zu der Debatte der Fraktionen. Ich habe bisher einen Redeverzicht der Koalitionsfraktionen gesehen. Für die Fraktion Die Linke sollte Herr Thomas Lippmann sprechen. - Er verzichtet ebenfalls. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe ich auch einen Redeverzicht gesehen. - Herr Tillschneider, dann können Sie noch einmal sprechen.

(Beifall bei der AfD - Kathrin Tarricone, FDP: Märchen erzählen!)

Sie haben das Wort.

Ja, also erst einmal zur Frau Ministerin. Sie haben nicht so richtig verstanden, was wir wollen.

(Guido Heuer, CDU, lacht)

Wir wollen nicht nur umbenennen - Worte sind Schall und Rauch -, sondern wir wollen auch umgestalten und neue Schwerpunkte setzen. Es geht uns darum, Wertungen und Wurzeln zu vermitteln und den Kindern eine gesunde Nationalidentität mitzugeben, was zurzeit offenkundig nicht geschieht; denn deshalb sind die Zustände an der Grundschule so, wie sie sind.

Jetzt zum Redeverzicht der Altparteien. Ich habe es ja schon erwartet;

(Guido Heuer, CDU: Ah! - Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

denn es ist wirklich immer so: Wenn Herr Lippmann nicht mit seinen Lehrerstellenplänen ankommen und sich sozusagen mit dem letzten Plan der letzten Grundschule beschäftigen kann, also wenn man nicht irgendeinen technokratischen Kram bringt, wenn man nicht über dieses ganze technokratische Zeug, das nichts zur Lösung unserer Probleme beiträgt,

(Holger Hövelmann, SPD: Aber Märchen tra- gen dazu bei?)

hier verhandelt, dann verzichten Sie. Wenn man grundsätzliche Fragen aufwirft, die Grundsatzfragen,

(Zurufe von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

die wir hier klären müssen, dann verzichten Sie. Weshalb? - Weil Sie auf die Grundsatzfragen, die sich uns heute stellen, einfach keine Antwort haben.

(Beifall bei der bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Da hat er recht! - Zurufe von Susan Szi- borra-Seidlitz, GRÜNE, und von Hendrik Lange, Die Linke)

- Natürlich, so ist es.

(Unruhe bei der AfD)

Damit haben das Ende der Debatte erreicht und können zur

Abstimmung

kommen. Zur Abstimmung steht der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/4574. Wer dem seine Zustimmung erteilt, bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Alle anderen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt 22.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 24

Beratung

Einstellstopp verhindern: Personalentwicklung fördern - Organisation effizient gestalten

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4578

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/4618

Die Einbringerin ist Frau Heiß. - Bitte sehr.

(Beifall bei der Linken)

Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Am Dienstag stellten der Ministerpräsident und der Herr Finanzminister gemeinsam in der Landespressekonferenz den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 vor.

Ein Teil dieses Kabinettsbeschlusses ist ein sogenannter Nachbesetzungsstopp von 24 Monaten. Dieser sei notwendig, weil ansonsten nicht genug Geld da wäre, um alle Ausgabenwünsche der Ministerien zu erfüllen. Einsparen möchte man mit dieser und mit weiteren Personalmaßnahmen insgesamt 580 Millionen €.

Ein Nachbesetzungsstopp bedeutet, dass die Stellen, die zum bis 31. Dezember 2024 nicht besetzt sind, und die, die in den Jahren 2025 und 2026 frei werden, nicht nachbesetzt werden dürfen. Erst nach dem Inkrafttreten des Haushaltes für das Jahr 2027 darf in der Verwaltung wieder eingestellt werden. Vom Einstellungsstopp ausgenommen sind Lehrer, Polizisten Auszubildende und Anwärter. Betroffen ist also vorrangig die Kernverwaltung. Das sind also die Bediensteten in den Ministerien und in den Behörden.

Schauen wir uns einmal einige Zahlen an, die aus dem Informationssystem des Landes kommen. Momentan gibt es im Land mehr als 51 000 Stellen. Ich rede von Stellen, nicht von VZÄ. Das ist ein wichtiger Unterschied. Ungefähr ein Drittel davon arbeitet in der Kernverwaltung. Das sind ungefähr 15 400 Personen. Von diesen Personen sind rund 2 800 Mitarbeiter 60 Jahre oder älter. Diese gehen also in den nächsten Jahren in Rente. - 2 800 Personen.

Der Ministerpräsident sagte in der Pressekonferenz, dass eine strategische Überlegung hinter dem Personalausbau stecke.

(Eva von Angern, Die Linke: Man frage sich, welche!)