Protokoll der Sitzung vom 20.09.2024

Ganz im Gegenteil: Es müssen klare Regeln, Grenzen und Prozesse definiert werden. Das

bringt Rechtssicherheit und liefert die Basis für Fort- und Weiterbildungen. Ziel ist es, Diskriminierung auch im Verwaltungshandeln konsequent zu verhindern. Das kann nur im Einvernehmen mit den Beschäftigten und durch tätiges Handeln geschehen.

Viele der von Betroffenen wahrgenommenen Diskriminierungen durch Ämter und Behörden können Folge von Unwissenheit sein oder auch gelegentlich aus diskriminierenden Rechtsvorschriften resultieren. Wir müssen Formulare, Rechtsvorschriften, Abläufe auf mögliche Diskriminierungen hin prüfen. In Berlin wurde seit 2020 eine immense Klagewelle befürchtet. Sie ist bis heute ausgeblieben. Im Berliner Senat löste der § 7, die sogenannte Vermutungsregelung, eine Kontroverse aus. Aber es handelt sich nicht, wie häufig behauptet, um eine Beweislastumkehr. Es ist eine Regelung zur Beweis- lasterleichterung.

(Zustimmung bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Glaubhaftmachung. Das kennen die Richterinnen und Richter bereits aus zahlreichen Zivilprozessen. Dabei geht es insbesondere darum, dass es nicht immer den eindeutigen Beweis gibt und Aussage gegen Aussage steht. Ein Vorwurf muss überwiegend wahrscheinlich sein.

Die Antidiskriminierungsarbeit ist ein stetiger Prozess. Es braucht mehr als ein Gesetz, mehr als eine Stelle. Es ist eine gesamtgesellschaft- liche Aufgabe.

Die Wahrheit ist, Sachsen-Anhalt leistet bereits einen großen Beitrag im Kampf gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Wir haben die Antidiskriminierungsstellen des Landes. Auch die Universitäten, die Hochschulen, die Schulen und die Krankenhäuser haben bereits spezielle Antidiskriminierungsberatungen und -programme. Es gibt die Behindertenbeauftragten der Städte, die Opferberatungen, die Meldestellen für Gewalt.

Sachsen-Anhalt muss sich nicht verstecken. Aber es gibt noch Baustellen. Wir gehören zu den letzten drei Bundesländern, die der Koalition gegen Diskriminierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch nicht beigetreten sind. Ein Beitritt wäre ein sinnbildhafter Akt, und wir hoffen, weiterhin daran arbeiten zu können.

Ich denke, ich spreche für alle Demokraten und freiheitsliebenden Abgeordneten in diesem Haus, wenn ich sage, Diskriminierung ist in Sachsen-Anhalt unerwünscht und wir werden die Betroffenen niemals alleinlassen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Frau Richter-Airijoki, es gibt eine Nachfrage von Herrn Köhler.

Frau Dr. Richter-Airijoki, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben klar zum Ausdruck gebracht, dass Sie es nicht gutheißen, wenn Leute aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder vielleicht auch aufgrund ihrer politischen Einstellung diskriminiert werden oder vielleicht auch aus Verbänden oder von ihrem Ehrenamt ausgeschlossen werden.

Mir sind Fälle bekannt, in denen Leute bspw. aufgrund ihrer vermeintlich falschen politischen

Einstellung aus dem Ehrenamt herausgedrängt werden. Deswegen lautet meine Frage an Sie, zumal Sie sagten, dass Sie die Leute nicht hängen lassen wollten: Wollen wir gemeinsam ein Schreiben an den Verband der sehbehinderten und blinden Kinder aufsetzen, in dem wir deutlich machen, dass wir es nicht gut finden, wenn Ehrenamtler herausgedrängt werden, weil sie die falsche politische Einstellung haben?

(Beifall bei der AfD)

Diskriminierung und ein Ausschluss wegen einer politischen Einstellung sind die eine Sache. Das ist völlig richtig.

(Lachen bei der AfD)

Aber Hass ist kein universelles Recht. Wenn das Verbreiten von Hass nicht zugelassen wird, dann ist das nicht mit Antidiskriminierung zu verwechseln.

(Beifall bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Oh! bei der und Zuruf von der AfD: Ganz großes Kino! - Weitere Zurufe von der AfD)

Das ist die klare Unterscheidung.

Danke, Frau Richter-Airijoki. - Wir setzen die Debatte fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Striegel. - Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst die Gelegenheit

nutzen, der Kollegin Heide Richter-Airijoki für ihren sehr differenzierenden Redebeitrag zu danken. Ich glaube, so lohnt es sich, über ein solches Gesetz zu sprechen und zu streiten.

(Zustimmung bei der Linken und bei der SPD)

Der AfD will ich sehr deutlich sagen - ich weiß nicht, ob Sie von Karl Popper und dem Paradoxon der Toleranz gehört haben -: Es ist sowohl empirisch als auch politisch völlig klar, dass es keine Toleranz für die Intoleranten geben kann. Gegen Intoleranz muss man sich wehren.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei den Linken und bei der SPD)

Deswegen wehren sich Demokratinnen und Demokraten immer wieder gegen die Intoleranz der AfD, gegen den Rassismus, gegen den Sexismus, gegen all das, was Sie an Menschenfeindlichkeit verbreiten.

(Daniel Rausch, AfD: Wer sind denn die pädo- philen Parteien? Das seid ihr doch! - Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

Ich hätte mir gewünscht, Frau Ministerin Grimm-Benne, dass die Landesregierung nicht nur Diskriminierung eine Absage erteilt, Beratungsstellen fördert, sondern dass sie auch ihre Möglichkeiten, die sie selbst hat, nutzt, an der Stelle gesetzgeberisch tätig zu werden. Das kann der Bund nicht für uns tun, sondern wir müssen selbst ran.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich glaube, dass auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs eine vernünftige Debatte möglich ist. Ich wünsche mir, dass wir über diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten und ihn im Plenum, dann vermutlich in geänderter Fassung, nach der zweiten Lesung verabschieden können.

Zu den Punkten, die von der CDU aufgeworfen worden sind. Angriff auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Entschuldigung, das ist wirklich ein infamer Vorwurf an der Stelle und nach meiner Rede umso mehr. Das Gesetz hat sich in Berlin nicht als Bürokratiemonster erwiesen. Ich kann mich noch an die Debatten im Landtag von Sachsen-Anhalt erinnern. Der damalige Innenminister hat gedroht, keine Beamtinnen und Beamten mehr nach Berlin zu entsenden. Wir haben sie trotzdem geschickt, und zwar richtigerweise - Gott sei Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf)

Dieses Land ist gesetzestreu. Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem Beamte aus Sachsen-Anhalt angezählt worden sind.

Gegen die Berliner Polizeibeamten richteten sich 187 Beschwerden. Im Übrigen erwiesen sich 162 Beschwerden als unbegründet. Es ist also nicht so, dass an dieser Stelle Missbrauch betrieben werden könnte.

(Guido Kosmehl, FDP: Hauptsache, wir haben eine solche Regelung!)

15 Beschwerden, also 8 %, waren begründet und es haben sich sogar Schadensersatzansprüche ergeben. Richtigerweise an einer Stelle, an der jemand gefragt worden ist, woher er denn eigentlich kommt. Der Geburtsort Bochum soll als Antwort nicht ausgereicht haben. Die Polizistin hat darauf bestanden, irgendwie seine Migrationsgeschichte zu hören, die es nicht gab, weil er in Bochum geboren ist.

(Zuruf: Geschichten aus dem Paulaner Gar- ten!)

Ich finde das wichtig. Das Zentrale bei diesem Gesetzentwurf ist nicht, dass am Ende staatliche Behörden gegängelt werden, Beamtinnen und

Beamte und Angestellte in den Fokus kommen, sondern es ist die Sensibilisierung, es ist die Prävention. Dort liegt der eigentliche Hase im Pfeffer.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei den Linken und bei der SPD)

Wenn wir uns ansehen - - Jetzt will ich auf Zahlen rekurrieren, die uns Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte selbst gegeben haben. Es gibt eine Studie, die hat - Achtung! Aufgepasst hier vorn! - Horst Seehofer in Auftrag gegeben. Der steht nun wirklich nicht im Verdacht, in irgendeiner Form eine grüne Agenda zu haben.

(Ulrich Siegmund, AfD: Doch!)

- Nein, überhaupt nicht. - Er hat eine Studie in Auftrag gegeben, und zwar die MEGAVO-Studie, in deren Rahmen Beamtinnen und Beamte über einen längeren Zeitraum zu ihren Erfahrungen befragt wurden. Ich will kurz über die Ergebnisse dieser Studie referieren. Jeder dritte Polizeibeamte hat im Dienst binnen eines Jahres rassistische Äußerungen von Kolleginnen und Kollegen erlebt. Beamtinnen und Beamte berichten, dass sie rassistische Äußerungen von Kolleginnen und Kollegen erleben. Bei zwei zeitlich versetzten Online-Befragungen waren es einmal 33 % und einmal 32 %.

Sexistische Äußerungen fielen im vergangenen Jahr laut der Studie etwas mehr als 40 % der teilnehmenden Polizistinnen und Polizisten auf. 10 % von ihnen gaben an, dies sei in ihrem Arbeitsumfeld binnen eines Jahres in mehr als zehn Fällen vorgekommen. Es gibt so etwas und es findet auch bei der Polizei statt, weil bei der Polizei Menschen arbeiten.

Wir stellen diese Menschen nicht unter Generalverdacht, sondern wir wollen ihnen helfen,

weniger diskriminierend zu wirken. Das ist eine Aufgabe für uns alle, und zwar egal, ob wir Fraktionsvorsitzender, einfache Abgeordnete oder Beamtinnen und Beamte sind. - Vielen herz- lichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der Linken und bei der SPD)

Danke, Herr Striegel. - Damit sind wir am Ende der Debatte.