Protokoll der Sitzung vom 20.09.2024

Erstens. In § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind seit dessen Inkrafttreten Arbeitsgele-

genheiten geregelt. Das heißt, seit 1993, also seit mehr als 30 Jahren, ist es möglich, Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dem Allgemeinwohl dienende Aufgaben und Arbeiten zur Verfügung zu stellen.

(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)

Ich muss nicht betonen, dass die Bundesregierung im Jahr 1993 von der CDU geführt wurde. Das zeigt: Die selbst ernannte Alternative läuft den Entwicklungen um Jahrzehnte hinterher.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Beispiele für dem Allgemeinwohl dienende Arbeiten sind Tätigkeiten in der Unterhaltung der jeweiligen Unterkunft, in der Grünflächenpflege, in der Mitarbeit in Kleiderkammern oder auch im kommunalen Bauhof.

Arbeitsgelegenheiten können sowohl von Kommunen und staatlichen Stellen wie Landesbehörden als auch von gemeinnützigen zivilgesellschaftlichen Trägern wie z. B. Wohlfahrtsverbänden und örtlichen Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

(Lothar Waehler, AfD: Es wird aber nicht ge- macht!)

Zweitens. Für eine solche Arbeitsgelegenheit wird in der Regel eine Aufwandsentschädigung von 80 ct pro Stunde gewährt. Bei dem Betrag handelt es sich also gerade nicht um einen Arbeitslohn. Die Aufwandsentschädigung wird auch nicht von dem gezahlt, der die Arbeitsgelegenheit anbietet, sondern von der Asylbewerberleistungsbehörde gewährt.

(Lothar Waehler, AfD: Aber ich habe trotz- dem noch keinen arbeiten sehen!)

Für den, der die Arbeitsgelegenheit anbietet, entstehen, anders als in Ihrem Antrag unterstellt, durch die Aufwandsentschädigung also überhaupt keine Kosten. Den Landkreisen und den kreisfreien Städten werden die von ihnen als Asylbewerberleistungsbehörde gezahlten Aufwandsentschädigungen wiederum im Rahmen der Kostenerstattung nach dem Aufnahmegesetz vom Land erstattet. Die in dem Antrag enthaltene Forderung, die Kosten von Kommunen und Maßnahmenträgern zu refinanzieren, geht also völlig ins Leere. Das ist schon jahrzehntelange Praxis.

(Zustimmung bei der CDU - Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Drittens. Leistungsberechtigte, denen eine Arbeitsgelegenheit zur Verfügung gestellt wird, sind kraft Gesetzes verpflichtet, diese wahrzunehmen.

(Ulrich Siegmund, AfD: Ja!)

Gleichwohl handelt es sich nicht um Zwangsarbeit, wie manchmal polemisch behauptet wird. Schließlich wird diese Verpflichtung nicht unter Anwendung von Verwaltungszwang durchgesetzt.

(Zuruf von der AfD: Warum nicht?)

Allerdings hat der Gesetzgeber einen starken Anreiz geschaffen, die Arbeitsverpflichtung zu erfüllen. Leistungsempfänger, die die Arbeitsleistung ohne wichtigen Grund verweigern, erhalten für einige Monaten nur noch deutlich eingeschränkte Asylbewerberleistungen. Insbesondere haben Arbeitsverweigerer keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs, also keinen Anspruch mehr auf das derzeit noch meist in bar ausgezahlte sogenannte Taschengeld.

Diese Anspruchseinschränkungen halte ich für völlig legitim. Denn die Arbeitsgelegenheit ist eine Möglichkeit, die gerade auch den Leistungsberechtigten selbst zugutekommt. Einerseits erhalten sie die Möglichkeit, ihre aktuelle Lebenssituation selbst mitzugestalten, ihrem Alltag eine sinnstiftende Struktur zu geben und etwas zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen. Andererseits können sie auch ihre Deutschkenntnisse verbessern und lernen ihr örtliches Umfeld besser kennen. Zudem fördern Leistungsberechtigte, die durch Arbeitsgelegenheit sichtbar zum Allgemeinwohl beitragen und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen, auch die Akzeptanz innerhalb der örtlichen Gemeinschaft.

Wegen dieser positiven Effekte werden Arbeitsgelegenheiten in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes schon seit weit mehr als zehn Jahren rege genutzt. Dabei handelt es sich um ein breites Spektrum von Tätigkeiten. Neben für Arbeitsgelegenheiten klassischen Arbeiten wie Hilfeleistung bei der Sauberhaltung des Außengeländes, bei Malertätigkeiten

(Lothar Waehler, AfD, lachend: Wirklich lächerlich! Also …!)

oder bei Unterstützung in der Kleiderkammer und in der Wäscherei gehören hierzu z. B. auch die Übernahme von Sprachmittlungen und die Begleitung von behinderten Bewohnern bei Außenterminen.

In diesem Jahr wurden Straßen und Gehwege im Umfeld der ZASt bis in das Zentrum von Halberstadt hinein durch ZASt-Bewohner vom Müll befreit. Auch in Stendal werden bereits erste Arbeitsgelegenheiten angeboten und wahrgenommen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten wurden und werden ebenfalls Arbeitsgelegenheiten zur

Verfügung gestellt. Auch werden Leistungskürzungen durchgesetzt, wenn die Arbeitsgelegenheiten nicht wahrgenommen werden. Wir wissen allerdings auch, dass auf kommunaler Ebene und bei gemeinnützigen Trägern noch mehr Arbeitsgelegenheiten angeboten werden könnten. Um über die Möglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten besser zu informieren und weitere Anbieter zu gewinnen, hat das Innenministerium einen Leitfaden erarbeitet, der potenziellen staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern konkrete Informationen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten an die Hand gibt.

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)

Diesen Leitfaden werden wir breit streuen. Ich bin gern bereit, diesen Leitfaden persönlich dem Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz zuzuschicken, damit auch seine Stadt entsprechende Arbeitsgelegenheiten anbietet.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Frau Ministerin, es gibt Fragen, und zwar erstens von Herrn Roi. - Bitte.

Das ist wunderbar, Frau Ministerin; vielen Dank für die Möglichkeit. Der Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Hannes Loth von der AfD, war einer der wenigen Bürgermeister in AnhaltBitterfeld, der auf die Anfrage des Landrates Andy Grabner von der CDU hin einen Bedarf angemeldet hat, und das, wenn ich richtig informiert bin, bereits vor einem Jahr. Das können Sie schon einmal mitnehmen.

Das führt mich zu meinen Fragen. Sie wissen, der Bürgermeister kann sich nicht selbst Asylbewerber holen; denn der Landkreis ist zuständig. Das muss der Landkreis verfügen. Die Arbeitsgelegenheiten müssen durch den Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Zumindest muss der Landkreis an die Asylbewerber herantreten; das kann nicht der Bürgermeister tun. Dazu jetzt meine Fragen: Haben Sie für uns einen Überblick darüber, wie sich das in den Landkreisen und den kreisfreien Städten verhält? Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten wurde denn überhaupt eine Arbeitsgelegenheit angeboten? Können Sie das sagen? Seit wann wird das überhaupt gemacht?

Sie können antworten.

Die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen und das mit einer Aufwandsentschädigung von 80 ct zu vergüten, besteht, wie gesagt, seit 1993.

(Zuruf von Felix Zietmann, AfD)

Wir haben nur einen Überblick darüber, welche Landkreise - denn die Asylbewerberleistungsbehörden können die Leistungen im Rahmen der Aufnahmeerstattung beim Land geltend machen - diese Gelegenheit wahrnehmen. Die für die Asylbewerberleistungsberechtigten zuständigen Stellen machen das gegenüber dem Land geltend. Sie haben recht, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu den Landkreisen gehört, die offensichtlich keine Arbeitsgelegenheiten anbieten.

(Nadine Koppehel, AfD: Aha! - Lothar Waeh- ler, AfD: Aber sie musste das erwähnen! - Zu- rufe von der AfD: Genau!)

Trotzdem geht das unmittelbare Angebot der Arbeitsgelegenheit von der Kommune aus. Das kann von der Kommune ausgehen, vom Sportverein. Die Abrechnung und die Erstattung der Aufwandsentschädigung erfolgen über die Asylbewerberleistungsbehörden.

(Daniel Rausch, AfD: Das brauchen Sie Herrn Loth nicht zu schicken!)

Sie haben eine kurze Nachfrage?

Eine Nachfrage. Sie unterstützen den Bürgermeister von Raguhn-Jeßnitz also in seiner Forderung, die er bereits vor einem Jahr vorgebracht hat, dass er an solche Menschen kommt, die ihn in seiner Stadt mit unterstützen? Das habe ich jetzt herausgehört. Sie wollen einen Leitfaden zur Verfügung stellen und in RaguhnJeßnitz vorstellen. Darüber würde sich Herr Loth sehr freuen. Also unterstützen Sie das? Habe ich Sie richtig verstanden?

Den Leitfaden gibt es schon. Diesen kann man bei uns auf der Homepage einfach abrufen. Ich kann ihn auch gern persönlich zuschicken.

(Zuruf von Daniel Rausch, AfD)

Ich unterstütze jede Form von Arbeitsgelegenheiten, die angeboten wird, und zwar völlig unabhängig davon, ob durch Kommunen oder durch gemeinnützige Träger. Ich sage einmal, gerade auch für Sportvereine ist das eine Möglichkeit.

(Lothar Waehler, AfD: Sie haben doch den Bürgermeister erwähnt!)

Sie haben in Ihrem Antrag unterstellt, dass diejenigen, die die Arbeitsgelegenheiten anbieten, auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben. - Das ist absolut unzutreffend. Denn die Kosten werden über die Asylbewerberleistungsbehörden ausgezahlt und diese wiederum können sich das Geld bei uns über die Aufnahmeerstattung zurückholen. Das heißt, die Finanzierung ist sichergestellt. Ob es zutrifft, dass dieser Antrag tatsächlich gestellt worden ist - - Gestern haben Sie behauptet, dass ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes im Innenausschuss eingegangen ist. Ein solches kennen weder der Innenausschuss noch der Städte- und Gemeindebund. Insofern werden wir uns das gern anschauen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Herr Siegmund.

Vielen Dank. - Frau Ministerin, nicht ohne Grund blickt die gesamte Presselandschaft gerade nach Thüringen in den Landkreis - ich glaube, es ist der Saale-Orla-Kreis -, wo das wirklich zum ersten Mal vehement umgesetzt wird und wo

auch ausgewertet wird, wer verweigert hat etc. Meiner Kenntnis nach gibt es in Sachsen-Anhalt keinen einzigen Landkreis, in dem das entsprechend äquivalent getan wurde.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Warten Sie einmal. - Ihre Ausführungen bestärken mich darin; denn Sie haben jetzt das Meisterwerk vollbracht, in den Ausführungen nicht eine einzige Zahl zu nennen. Sie haben nicht eine einzige Zahl dazu genannt, wie viele herangezogen wurden, wie oft es eine Leistungskürzung gab etc.

(Frank Bommersbach, CDU: Das muss sie doch gar nicht!)