Protokoll der Sitzung vom 24.10.2024

Einen Punkt möchte ich herausgreifen, weil er sehr interessant war. Das Hauptargument der aktuell verantwortlichen Partei, der SPD, ist es, mehr Leistungen über Steuermittel zu finanzieren. Ich glaube, das ist eine Schieflage in Ihrem Denken gegenüber Steuermitteln. Es ist doch völlig unerheblich, ob das Beitrags- gelder oder Steuermittel sind. Irgendjemand erwirtschaftet sie, Frau Richter-Airijoki. Irgendjemand muss dafür arbeiten gehen. Deshalb ist es ein Trugschluss, das einfach in anderen Töpfen zu verschleiern.

Übrigens passiert das gerade beim Bürgergeld der ausländischen Staatsbürger, Frau RichterAirijoki. Die werden nun mit ungefähr 114 € pro Person gegenfinanziert, obwohl die Kosten viel höher liegen, bei 500 € oder 600 €. Das heißt, das müssen andere Beitragszahler aktuell mitfinanzieren. Die Kassen fordern jetzt, dass

die Gesetze angehoben werden oder dass es aus Steuermitteln finanziert wird. Lange Rede, kurzer Sinn: Irgendjemand muss dafür arbeiten.

Was noch bemerkenswert war: Ich sage einmal, Frau Sziborra-Seidlitz und Frau Anger, ich glaube, ich werde Sie in zwei Jahren hier wirklich vermissen. Es war sehr spannend, dass Sie selbst bei diesem Thema, wenn ich über Familie spreche, wieder Ihr Rechtsextremismusbild vor Augen haben. Frau Anger, dass Sie heute so einen eklatanten Angriff auf die Pflege in der Familie gemacht haben, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Menschen in diesem Land, die sich mit pflegenden Angehörigen auseinandersetzen. Das ist schändlich gegenüber diesen Menschen, weil das ein sehr wichtiger Dienst an der Gesellschaft ist. Dafür sollten Sie sich heute schämen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Ich habe mich übrigens gewundert, dass Sie heute noch zur Debatte gesprochen haben. Ich hätte eigentlich gedacht, dass sie den Schneid haben, mit Ihrer Kollegin Frau Quade, diesem unsäglichen Antisemitismus in den eigenen Reihen zu widersprechen und die Fraktion auch zu verlassen. Vielleicht werden Sie das in den nächsten Wochen und Monaten machen.

(Zuruf von Nicole Anger, Die Linke)

Ich werde das gespannt beobachten. Ich bin auch gespannt, wer zum BSW geht, aber das ist etwas anderes. Das hat keinen inhaltlichen Bezug zu dem Thema heute, aber es war mir wichtig, das zu erwähnen.

Ansonsten, wie gesagt, ist alles beim Alten: oberflächlich, nicht auf die Inhalte eingegangen.

Die Fake News, Herr Krull, habe ich schon entkräftet. Wir können später mit dem Protokoll abgleichen, was ich genau gesagt habe und was Sie interpretiert haben. Darauf bin ich sehr gespannt, wenn wir den Faktencheck machen.

Bloß nicht auf die Inhalte von uns eingehen! Das war wie immer, würde ich sagen. Aber wir bleiben dran. Wir werden uns weiter für die Menschen in diesem Land einsetzen, weil sie das ganz einfach verdient haben. - Danke schön, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt eine Intervention von Frau Richter-Airijoki, wenn ich das richtig interpretiere. - Dann können Sie die jetzt durchführen.

Ich möchte zu zwei Punkten ganz kurz etwas sagen. Erstens. Die anteilige Steuerfinanzierung, die ich im Gesundheitsfonds mit etwa 5 % beziffert habe, ist seit Jahren stabil. Das ist meine Einschätzung. Ich habe nicht zitiert, was Bundespolitik oder sonstige sozialdemokratische Politik ist. Es ist meine Einschätzung und auch die von vielen Institutionen, die sich damit beschäftigen, dass eine Übernahme bestimmter Elemente des Beveridge-Modells, das ganz und gar steuerfinanziert ist und das Sie in Dänemark auch sehr gut gefunden haben, sinnvoll wäre. Ich habe es als meine Meinung gesagt, dass ich es auch für sinnvoll halte, Elemente dieses Modells zu übernehmen, Anteile, die steuerfinanziert sind. Dass das mit einer entsprechend guten Haushalts- und Steuerpolitik einhergehen muss, habe ich auch gesagt.

Ich wollte zweitens sagen, dass die Wirtschaftsleistung erwirtschaftet werden muss; das ist es ja gerade. Deshalb müssen wir die Menschen in Arbeit bringen, so schnell es nur geht. Wir haben hier sehr viele Menschen, auch geflüchtete, die sehr gern arbeiten möchten. Wir haben Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und, und, und. Es gibt sehr viele Hürden, die wir beseitigen könnten, um Menschen viel schneller in Arbeit zu bringen. Das halte ich für ein wichtiges Instrument, natürlich auch insgesamt Lohn, Mindestlohn. Die Lohnentwicklung trägt wesentlich dazu bei. Es hilft aber auch, die Menschen in Arbeit zu bringen und Hürden zu beseitigen. Dann steigen die Beiträge für die Sozialversicherung. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Sie können darauf reagieren, wenn Sie wollen.

Das ist eigentlich die gleiche Diskussion wie immer. Ich wundere mich gerade darüber, dass ich jetzt der Adressat dieser Meinung bin. Vielleicht sollten Sie das jeden Morgen einmal dem Spiegel sagen, weil Sie, wenn ich mich richtig erinnere, dieses Land regie- ren. Wir haben mit ungefähr 25 %, 26 % der ukrainischen Bürgergeldempfänger den geringsten Leistungsbezug in ganz Europa. Das habe ich jedes Mal gesagt, Polen 90 %, Niederlande 85 %, 90 %, ganz einfach weil es dort keine Anreize gibt, die Sie als SPD aussenden. Das ist das Problem, warum die Menschen bei uns nicht in Arbeit sind: weil dieses soziale Netz so weich und so ge- mütlich ist, dass sich Arbeit in diesem Land

immer weniger lohnt. Das sage nicht nur ich, das sagen unzählige Betriebe und Verbände da draußen, mit denen Sie nichts mehr zu tun haben. Das ist das große Problem.

Sie haben gerade den Vorteil in Dänemark erwähnt. Ja, in Dänemark ist es so, dass man nach drei Monaten ohne Arbeit leer ausgeht. Dann werden die Hähne abgedreht. Das möchten wir hier auch, wenn nicht sogar noch schneller. Das ist auch dort eine sozialdemokratische Politik, Frau Richter-Airijoki. Das habe ich beim letzten Mal schon gesagt. Davon sollten Sie sich eine Scheibe abschneiden, weil das eine AfD-Politik ist, und die sind damit erfolgreich.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der SPD)

Wir führen im Präsidium einen Wechsel durch, Frau Keding.

Der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet, wie Sie alle gemerkt haben, nur ich nicht so schnell. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4652

Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Frau Dr. Zieschang. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für die Landesregierung bringe ich den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes ein. Wesentliches Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, das Aufnahmegesetz in dem erforderlichen Umfang an das geltende Europa- und Bundes- recht anzupassen und damit die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern. Zudem sollen verschiedene Änderungen dazu beitragen, das Gesetz anwendungsfreundlicher zu ge- stalten.

Die Novelle betrifft vor allem § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes. Es sind aufgrund bundesrechtlicher Rechtsänderungen insbesondere Änderungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Sinne von § 24 des Aufenthaltsgesetzes nachzuvollziehen. Wie Sie wissen, hat der Bund im Mai 2022 einen Rechtskreiswechsel beschlossen, wonach Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sondern in das Leistungsrecht des Zweiten Buches oder des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch überführt werden. Der bundesgesetzlich verankerte Rechtskreiswechsel wurde in der Praxis bereits umgesetzt, ist aber im Aufnahmegesetz des Landes noch nicht abgebildet.

Die Neuregelung des § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes soll zukünftig auch im Gesetzeswortlaut die bundesrechtlich vorgesehenen Fallgruppen abbilden. Auch dies ist aufgrund bundesrechtlicher Regelungen in der Praxis bereits erfolgt und wird jetzt landesrechtlich nachvollzogen.

Die sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie ergebenden Verpflichtungen für die Unterbringung vulnerabler Personen werden in § 1 Abs. 2

Satz 5 des Aufnahmegesetzes nachvollzogen. Danach sollen bei der Unterbringung geeignete Maßnahmen getroffen werden, um bei der Unterbringung den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Außerdem werden durch neue Regelungen in § 1 Abs. 5a und Abs. 5b sowie § 1a Abs. 4 des Aufnahmegesetzes rechtssichere Regelungen für das Betreten von Wohnraum in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen.

Absatz 5b regelt die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für das Betreten der Bewohnerzimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft. Das Betreten kann zur Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Einhaltung der Nutzungsordnung in der Gemeinschaftsunterkunft erforderlich sein.

In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass sich das Betreten sowie das Durchsuchen von Wohnraum zur Durchführung einer Abschiebung - -

Frau Dr. Zieschang, könnten Sie einmal gucken, ob Sie die Mikrofone noch einmal justieren müssen?

(Kristin Heiß, Die Linke: Das liegt an denen da drüben; die reden zu laut!)

- Die reden zu laut. Ich habe gedacht, die Ministerin redet zu leise. Wenn das so ist, dann bitte ich die Kollegen der AfD-Fraktion darum, den Geräuschpegel etwas zu senken.

(Lothar Waehler, AfD: Das war wieder mal klar!)

Frau Ministerin, bitte.

Ich will auch darauf hinweisen, dass sich das Betreten sowie das Durchsuchen von Wohnraum zur Durchführung einer Abschiebung auch weiterhin allein nach einer bundesrechtlichen Regelung, nämlich nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes richtet.

Mit der Neuregelung in Absatz 5a geht auch die gesetzliche Klarstellung einher, dass bei der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Aufnahmekommune ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis begründet wird. Mit dem Ende der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Verpflichtung zur Herausgabe und Räumung der als Sachleistung zur Verfügung gestellten Unterkunft verbunden.

Zu guter Letzt der Hinweis, dass wir die Kostenerstattung an die Kommunen im Aufnahmegesetz unverändert lassen. Das heißt, dass das Land auch weiterhin die angemessenen Kosten für die Aufnahme der den Aufnahmekommunen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 zugewiesenen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, erstattet. Die Regelungen zur Kostenerstattung haben sich in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Praxis bewährt und deswegen bleiben die Regelungen unverändert. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Wir haben verabredet, eine Dreiminutendebatte zu füh-

ren. Den Anfang macht Herr Hecht für die AfDFraktion.

(Beifall bei der AfD)

Bevor Herr Hecht zum Rednerpult kommt, darf ich mit Ihnen ganz herzlich Damen und Herren der Städtischen Volkshochschule Magdeburg begrüßen, die auf der Tribüne Platz genommen haben. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir freuen uns über das Interesse der Volkshochschule und ihrer Seminarteilnehmer an den Plenarsitzungen. - Herr Hecht, bitte schön.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - wir haben es gerade gehört - sollen Anpassungen an das Bundes- und Europarecht erfolgen sowie Regelungslücken geschlossen werden.