Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Bevor Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach vorn kommt, begrüßen Sie mit mir als letzte Besuchergruppe des heutigen Tages Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Südost aus Magdeburg. Sie haben jetzt in den oberen Reihen Platz genommen. - Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine echte Willkommenskultur und gelingende Zuwanderung durch Integration sind entscheidend für die Zukunft unseres Landes.
Wir können uns die politisch motivierten Abwehrkämpfe, den blanken Rassismus von rechts außen, den Hass gegen alles Fremde als Bundesland nicht leisten.
Sachsen-Anhalt braucht gelingende Zuwanderung, und wir GRÜNE engagieren uns dafür, dass diese Zuwanderung gelingt.
Die vergangenen Monate waren durch Diskussionen um die finanziellen und personellen Belastungen der aufnehmenden Kommunen geprägt. Die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach Entlastung sind richtig. Es ist wichtig, an den gefundenen Ausgleichsregeln festzuhalten. - Frau Ministerin, für diese Aussage bin ich Ihnen ausdrücklich dankbar.
Die Integration der durch Russland vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainer hat gezeigt, Integration kann ruhig und sachlich verlaufen, auch wenn ein solcher Prozess mit Anstrengungen verbunden ist. Wir sehen, dass ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Integration hier auch die Bereitschaft und die Kapazität der Verwaltung ist.
Dreh- und Angelpunkt sind hier die Ausländerbehörden. Bei Ihnen müssen wir endlich für bürokratische Entlastung sorgen. Wir als Politiker müssen das Verwaltungshandeln so aus- gestalten, dass unsere Ämter nicht mehr in der
Logik der Abwehr und Verhinderung verbleiben. Individuelle Ansatzpunkte für ein schnelleres Ankommen im Arbeitsmarkt sind dabei die Betreuungs- und Beratungsstrukturen.
Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz setzt europa- und bundesrechtliche Vorgaben zum Schutz von vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften um. Beschwerdestellen sollten hierzu eine weitere Ergänzung darstellen.
Richtig ist es auch, beratenden und betreuenden Personen und Organisationen Zugang zu den Gemeinschaftsunterkünften zu geben und das ausdrücklich im Gesetz zu regeln. Wir werden im Ausschuss weiter darüber sprechen, welche Verbesserungen und Anreize es für eine schlankere Verwaltung und schnellere Integration braucht. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat in ihrer Einbringung die wesentlichen Änderungen im Aufnahmegesetz dargestellt. Es sind hauptsächlich Anpassungen, die sich aufgrund von bundes- und europarechtlichen Vorgaben ergeben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit und einen Gleichklang, insbesondere mit höherwertigem Recht.
landesrechtlich Rechtsklarheit. So werden schutzbedürftige Personen, wie z. B. Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, besser geschützt und müssen entsprechend separat untergebracht werden.
Zur Abwehr einer dringenden Gefahr können nun die Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften betreten werden. Das dient dem Schutz der Allgemeinheit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Rechtskreiswechsel wird landesrechtlich geregelt.
Aber wir wissen, Theorie und Praxis gehen manchmal weit auseinander. Die Erfahrungen, die wir seit dem Rechtskreiswechsel mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine machen mussten, zeigen, dass die Anreize zur Arbeitsaufnahme fehlen und die Kosten für den Sozialstaat steigen. In Deutschland leben rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine. 700 000 von ihnen sind im erwerbsfähigen Alter, aber von den Erwerbsfähigen arbeitet nur etwa jeder Fünfte. Das sind deutlich zu wenige.
Denn viele Ukrainer sind seit mehr als zwei Jahren in Deutschland und müssten sich bei uns eigentlich integriert haben. Rund 200 000 Ukrainer sind im wehrfähigen Alter, doch deren Erwerbsquote ist mit 29 % erstaunlich gering. Die Beschäftigungsquote in anderen europäischen Staaten ist deutlich höher. Wir brauchen einen Richtungswechsel, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen.
Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kosmehl, Herr Schulenburg. Wollen Sie diese zulassen? - Ja. - Herr Kosmehl, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Schulenburg, wir sind häufig einer Meinung. An einer Stelle würde ich Ihnen eine Frage stellen und Sie um eine Einschätzung bitten. Die Frage der Reduzierung der Leistungsgewährung bei Ukrainern, aber auch bei anderen Asylbewerbern war gerade Gegenstand der Beratungen zum Sicherheitsgesetz, das, glaube ich, in der vorvergangenen Woche im Deutschen Bundestag durch die Ampel verabschiedet wurde. Vielleicht können Sie mir erklären, warum die CDU/CSU-Fraktion gegen die Regelung gestimmt hat, in der explizit eine Leistungseinstellung bzw. -kürzung vorgesehen war.
Sehr geehrter Herr Kosmehl, Sie wissen, dass wir hier im Landtag sind. Sie müssten schon die Kollegen im Bundestag fragen. Ich vertrete hier die Meinung der CDU-Landtagsfraktion und die habe ich an dieser Stelle deutlich gemacht.
Vielen Dank, Herr Schulenburg. - Wir sind am Ende der Debatte angekommen und kommen damit zum Abstimmungsverfahren.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. Die AfDFraktion hat außerdem beantragt, ihn zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und - -
- Verbraucherschutz. In den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu überweisen. Sollen wir darüber getrennt abstimmen?
- Okay. - Dann stimmen wir erst einmal über die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Innenausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen worden.
Wer dem Antrag zustimmt, den Gesetzentwurf außerdem zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist kein Raum mehr für Enthaltungen und der Gesetzentwurf ist in den Innenausschuss überwiesen worden. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 14 beendet.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das dritte Kita-Qualitätsgesetz des Bundes umgesetzt, dem der Bundesrat erst am vergangenen Freitag zugestimmt hat. Der Gesetzentwurf zeichnet unsere mit dem Bund geschlossene Vereinbarung, die wir dem Landtag vorgestellt haben, nach.
Damit, dass wir den Gesetzentwurf bereits im Oktober einbringen, erfüllen wir insbesondere eine Bitte der Regierungsfraktionen, die gesagt haben, sie möchten gern in Ruhe über diesen Gesetzentwurf beraten. Denn in der vorangegangenen Legislaturperiode musste wegen der Schnelligkeit der Bundesgesetzgebung im November, Dezember immer ein schnelles Verfahren gewählt werden.
Wir werden bis Ende 2026 weiterhin ca. 50 Millionen € an Bundesmitteln für unsere Kitas und die Entlastung von Mehrkindfamilien einsetzen können.
Was enthält der Gesetzentwurf nun im Einzelnen? - Erstens. Wir werden die erweiterte Mehrkindregelung bis zum 31. Dezember 2026 fortschreiben und den Kommunen die Kosten hierfür wie üblich erstatten. Eltern brauchen dieses Signal der Verlässlichkeit mehr denn je. Seit 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen, nur den Beitrag für das älteste Kind.
Die bestehende Entlastung ist nicht nur gut für Familien mit mehreren Kindern; damit gehen wir auch bildungspolitisch, gleichstellungspolitisch und arbeitsmarktpolitisch den richtigen Weg. Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Sachsen-Anhalt so gut funktioniert und insbesondere, dass Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können, hängt direkt mit der verhältnismäßig günstigen Kinderbetreuung und dem Anspruch auf eine Zehnstundenbetreuung zusammen.