Protokoll der Sitzung vom 24.10.2024

Des Weiteren streben wir als Koalition einen Änderungsantrag an, der eine Gleichwertigkeitsanerkennung der Absolventen von Kindheitswissenschaften zu Erziehern regelt.

(Zustimmung bei der CDU und von Katrin Gensecke, SPD)

Damit kommen wir einem Petitionsersuchen nach.

Für eine gründliche Beratung bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Stefan Ruland, CDU: Im- mer gern!)

Vielen Dank, Herr Teßmann. - Die nächste Rednerin ist Frau Anger für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Änderung ist keine Verbesserung. Sie ist eine Mogelpackung. Fangen wir einmal mit einem vermeintlich positiven Punkt an. Augenscheinlich dürfen sich die Familien jetzt freuen, dass der kruden Debatte um die Veränderung der Geschwisterermäßigung nun nicht gefolgt werden soll. Aber für den Punkt Hort wird das Prinzip der Freiwilligkeit des Besuches außer Kraft gesetzt und auch eine Unterstützung der zunehmenden Selbstständigkeit der Hortkinder wird damit reduziert, gar gefährdet. Denn wer in den Hort geht, der erlebt einen Entwicklungsprozess und es schleicht sich, wie die Pädagog*innen in den Kitas oder im Hort sagen, am Ende aus. Die Kinder sind nicht mehr jeden Tag im Hort und auch nicht mehr drei Tage im Hort. Gewollt ist aber, dass die Kinder mindestens vier Stunden an mindestens drei Tagen in der Woche in den Hort gehen. Das hat mit Selbstständigkeit nichts mehr zu tun. Das führt pädagogische Konzepte ad absurdum. Frühhort, meine Damen und Herren, funktioniert dann schon gar nicht mehr.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Wieso? Sie sind doch da!)

- Zwei Stunden. Vier Stunden sind der Mindestanspruch.

(Unruhe)

Kommen wir einmal zu den Sprachfachkräften, die in das KiFöG überführt werden sollen. Die Ministerin betonte dabei vor allen Dingen auch in der Pressekonferenz, dass bei dem Personal nun von 150 auf 255 Vollzeitstellen aufgestockt werde. Das seien also 105 Stellen

mehr. - Das ist falsch; es gibt sogar eine Stellenreduktion. Es gibt einen Abbau von zusätzlichem Personal in den Kitas und ich erkläre Ihnen das auch.

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass der Geräuschpegel auf einem sehr niedrigen Level bleibt, damit man die Rednerin besser verstehen kann.

Mit dem bisherigen KiFöG werden nach § 23 Abs. 1 100 Stellen und im folgenden Abs.1a weitere 50 Stellen ausgegeben. Das ergibt zusammen 150. Der Gesetzentwurf spricht von 255 Stellen - augenscheinlich ein Aufwuchs, aber lassen Sie sich nicht täuschen. Im Programm für Sprachfachkräfte sind momentan 236 halbe Stellen ausgewiesen, also 118 Vollzeitstellen. Die bisherigen 150 Stellen im KiFöG plus den 118 Sprachfachkräften ergeben zusammen 268 Stellen. Im KiFöG-Entwurf stehen aber nur 255. De facto gehen bei den Sprachfachkräften 13 Stellen verloren. 13 Sprachfachkräfte werden nicht in das neue KiFöG übernommen, meine Damen und Herren. Das ist die Täuschung an der Stelle.

(Zustimmung bei der Linken)

Es handelt sich um eine eindeutige Reduktion des Personalbestands. Es ist unfassbar: 1 800 Einrichtungen im Land rufen nach mehr Personal und Sie bauen sogar noch Stellen ab.

(Zustimmung bei der Linken)

Der Hilferuf bleibt ungehört. Trotz sinkender Kinderzahlen, meine Damen und Herren, und erster Entlassungen von pädagogischen Fachkräften verweigert sich das Ministerium der Realität. Wir können es uns nicht erlauben, die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung gehen zu lassen. Wir müssen den Kreislauf der Belastung der Erzieher*innen durchbrechen, indem wir sie entlasten - und das jetzt.

(Beifall bei der Linken)

Die Situation der sinkenden Kinderzahlen ist dafür eine Chance, die ergriffen werden sollte. Die Fachkräfte in den Kitas haben eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen verdient. Das Gleiche gilt für die Kinder, denen gleiche Chancen für gutes Aufwachsen gewährt werden müssen, egal wo sie aufwachsen. Das können nur ausreichend viele Fachkräfte in den Kitas tun. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Anger. - Es folgt Herr Pott für die FDP-Fraktion. Lassen Sie mich aber bitte zuvor kurz eine Ansage machen: Entgegen dem verteilten Sitzungsplan werden wir heute nicht mehr den Tagesordnungspunkt 16 behandeln, sondern mit dem Tagesordnungspunkt 17 fortfahren. Das ist eine Verabredung der Parlamentarischen Geschäftsführer. Ich teile das mit, damit Sie sich darauf einstellen können.

Aber jetzt, Herr Pott, haben Sie das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes

möchte ich in einem Punkt ganz klar widersprechen, und zwar darin, dass ein gelingendes Aufwachsen der Kinder nur in Kindertageseinrichtungen möglich ist. - Das diskreditiert die vielen Eltern, die ihr Kind selbstständig allein zu Hause erziehen.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP, von Andreas Silbersack, FDP, und von Stefan Ruland, CDU)

Ihnen zu unterstellen, dass ein vernünftiges Aufwachsen der Kinder damit nicht möglich sei - das ist in der Aussage, die eben getroffen wurde, quasi inkludiert -, ist aus meiner Sicht komplett falsch.

In den vergangenen Wochen gab es aber bereits mehrere Diskussionen über das KiFöG, auch hier im Landtag. Im vergangenen Jahr haben wir die befristeten Regelungen zur Beitrags- entlastung erst einmal ohne Änderungen fortgeführt. Aber auch in dieser Debatte haben wir als Freie Demokraten bereits deutlich gemacht und angesprochen, dass wir in den aktuellen Regelungen Fehlanreize sehen und deswegen über die Ausgestaltung der Geschwisterkindregelung diskutieren wollen.

Wir haben damals bereits einen konkreten Änderungsvorschlag unterbreitet, der keine zusätzliche Bürokratie und keinen zusätzlichen Aufwand schafft, weiterhin massiv entlastet, aber Fehlanreize abschafft. Wir hätten uns gewünscht, dass wir das bereits im letzten Jahr erreichen. Aber dazu ist es leider nicht gekommen, wir konnten uns damit nicht durchsetzen. Aber an diesem Vorschlag werden wir auch in den aktuellen Debatten und in dem, was jetzt im parlamentarischen Verfahren passiert, weiterhin festhalten. Wir halten ihn für sinnvoll und dessen Umsetzung für notwendig.

Denn ganz grundlegend ist klar, dass frühkindliche Bildung eine enorm wichtige Rolle einnimmt. Sie ist ein Fundament für das spätere Leben und bildet damit auch eine Grundlage für Chancengerechtigkeit. In Sachsen-Anhalt ist die Betreuung der Kinder generell recht gut aufgestellt. Von der Krippe über die Kita bis hin zum Hort sind verschiedene Betreuungsmöglichkeiten gegeben. Sie gewährleisten eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gute Bildung braucht aber auch gute Rahmenbedingungen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und deshalb festgesetzt, dass die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für neue qualitätssichernde Maßnahmen ausgegeben werden sollen. Dadurch kommt es auch dazu, dass im Land weniger Mittel für Beitragsbefreiung und Beitragsentlastungen zur Verfügung stehen. Diesbezüglich müssen wir also Prioritäten setzen und damit für möglichst gute Rahmenbedingungen für frühkindliche Bildung sorgen und gleichzeitig die Eltern nicht zu sehr belasten. Dafür ist unser vorgelegter Vorschlag, der in sehr guter Weise auch von der Union unterstützt wird, aus unserer Sicht ein guter Anfang und der richtige Schritt.

Im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Erstattungspflicht festgehalten, nach der die Betreuung im Hort dokumentiert wird und anhand dessen eine Entlastung bzw. ein Anspruch gewährleistet werden. Hierfür müssen betreute Kinder innerhalb von drei Monaten im Durchschnitt mindestens drei Tage pro Woche betreut werden. Ist dies nicht der Fall, entfällt der entsprechende Anspruch.

Die Regelung ist aus unserer Sicht aber nicht zielführend. Wir werden das in der Form aller Voraussicht nach nicht mittragen, sondern wir wollen dazu in die weitere Debatte gehen. Das parlamentarische Verfahren fängt jetzt an und

einen Konsens zu dieser Regelung hat es in dieser Koalition bislang nicht gegeben. Wir haben also noch einigen Klärungsbedarf. Im Sozialausschuss können und werden wir darüber diskutieren.

Neben der Änderung des KiFöG wollen wir ebenfalls, wie in einer Stellungnahme zu einer Petition bereits beschrieben, eine rückwirkende Möglichkeit zur staatlichen Anerkennung der Kindheitswissenschaften festschreiben. Dazu werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag mit einreichen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU, und von Thomas Krüger, CDU)

Ich freue mich auf die weitere Debatte. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Pott. - Die nächste Rednerin ist Frau Sziborra-Seidlitz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Glückwunsch an die Koalition: Sie halten sich an Ihren eigenen Koalitionsvertrag. Dabei schien es bei Teilen der Koalition schon ausgemacht, die Kinder- betreuung zum Sparschwein des Haushalts zu machen.

(Jörg Bernstein, FDP: Nein! Umverteilung!)

Daher gebührt der Glückwunsch ehrlicherweise gänzlich der SPD.

Nicht nur die Entlastung von Mehrkindfamilien ist gesichert. Vielmehr lenken Sie mit der Sonderförderung für Kitas mit besonderen Bedarfen die Bundesmittel gezielt dorthin, wo sie am meisten gebraucht werden. Zusätzliche 100 Stellen werden die Arbeit in diesen Einrichtungen unterstützen und damit die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter verbessern. Der Ansatz des Bundes und der GRÜNEN- Ministerin Lisa Paus, auf Qualität in der Kinderbetreuung zu setzen, geht hier im Land also auf. Alles ziemlich schick so weit.

Noch besser wäre es allerdings, wir würden die sich im Moment auftuende demografische Chance nutzen und die Kita-Qualität und die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte durch eine Verbesserung des Fachkräfteschlüssels verbessern, statt Kita-Fachkräfte zu entlassen, wie das im Land schon passiert.

Im Hinblick auf Ihre Neuerung in § 13 KiFöG habe ich doch Zweifel an der Umsetzbarkeit. Die Beitragsentlastung soll im Falle von Hortkindern nur dann greifen, wenn diese im Dreimonatszeitraum nicht mehr als zwei Tage in der Woche anlasslos fehlen. Der Hintergrund für diese Regelung ist mir schon klar. Wenn kein Bedarf nach einem Hortplatz besteht und die Betreuungsverträge quasi nur auf dem Papier bestehen, dann ist die Mehrkindregelung für das Land eine unnötige Kostenstelle und für die Kommunen ist ein blinder Fleck in der Hortplanung. Aber der bürokratische Aufwand in den Horten zur Umsetzung erscheint mir enorm.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Kon- stantin Pott, FDP)

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es dazu nur, es gebe Hinweise seitens der Kommunen. Zahlen zu dem Ausmaß des Phänomens „Hortverträge nur auf dem Papier“

gibt es nicht. Ohne wirkliche Datengrundlage hierzu ein arbeitsintensives Prozedere in die Welt zu setzen, das vor allem die Kommunen und die Fachkräfte in den Horten belastet, halte ich für falsch.

Mir erscheint es so, als sei diese Regelung schlicht eine Beruhigungspille für die CDU. Wenn sie der bestehenden Mehrkindregel in der bisherigen Form zähneknirschend zustimmen muss, dann soll es doch bitte irgendeinen Ansatz geben, um aus der Kinderbetreuung an der Stelle noch ein klein wenig herauszuholen.

Es soll auf Teufel komm raus beim unge- liebten KiFöG gespart werden. Darunter wird es offensichtlich nicht funktionieren. Ob das dann in den Einrichtungen zu einem enormen bürokratischen Aufwand führt - geschenkt. Ob das vermeintliche Problem ggf. nur in einzelnen Ausnahmefällen besteht - auch geschenkt. Wir machen erst einmal.

An dieser Stelle sehen wir noch großen Beratungsbedarf. Allerdings freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs. - Vielen Dank.