Protokoll der Sitzung vom 24.10.2024

(Guido Kosmehl, FDP: Das ist in der Praxis schwierig! Das wissen Sie genau!)

- Das weiß ich. - Es ist aber keineswegs so, dass es keine Vorschläge gäbe, wie der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnte. In der letzten Woche hat ein Bündnis von insgesamt 26 Verbänden und Organisationen einen umfassenden Gesetzentwurf per Petition an den Bundestag übergeben.

(Zuruf)

Darin haben die Autorinnen aufgeschrieben, wie die Legalisierung von Schwangerschafts- abbrüchen in Deutschland geregelt werden könnte, indem Schwangerschaftsabbrüche zu einer rechtmäßigen medizinischen Gesundheitsleistung werden.

Um den Horrorszenarien entgegenzutreten, die in den sozialen Medien und auch jetzt wieder kolportiert werden: In dem Expertinnenbericht wird ausdrücklich von der Frühschwangerschaft gesprochen. Niemand in Deutschland außer der AfD spricht von der Abtreibung ausgereifter Babys.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Gradmesser ist immer mindestens die eigenständige extrauterine Lebensfähigkeit.

Und ja, zur Frage der Grenzen beim Schwan- gerschaftsalter gibt es unterschiedliche Hal- tungen. In manchen Ländern gibt es gar keine Fristen, und trotzdem - das lässt sich für Kanada, ein solches Land ohne Fristen, belegen - finden dort Schwangerschaftsabbrüche regelhaft in der Frühphase statt, weil Frauen nämlich - oh Wunder! - vernunftbegabte und empathische Wesen sind, die sehr wohl zwischen einem Fötus und einem lebensfähigen Embryo unterscheiden können und die genau das auch tun.

In dem Gesetzesvorschlag wird ein sehr weit- gehender Vorschlag gemacht und auch begründet. Darüber kann und sollte man mit Fachleuten diskutieren, ohne Horrorgeschichten und ohne Hetze. Ich und meine Fraktion stehen zu der Zwölfwochenfrist, die sich in Deutschland aus guten Gründen bewährt hat. Wir stehen dazu, weil das verinnerlicht worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der Linken)

In dem Entwurf wird auch klargestellt, was für mich völlig logisch ist, aber von Abtreibungsgegner*innen gern gegenteilig behauptet wird, dass Schwangerschaftsabbrüche gegen den Willen einer Schwangeren selbstverständlich unter Strafe stehen.

Gleichzeitig - das ist auch wichtig - sollen Ärztinnen weiterhin die Möglichkeit haben, sich aus persönlichen Gründen gegen das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen zu entscheiden. Die Beratungspflicht soll nach diesem Entwurf abgeschafft und stattdessen ein Rechtsanspruch auf Beratungsangebote geschaffen werden.

(Zuruf von der FDP)

Ebenfalls sehr wichtig: In dem Gesetzentwurf des Bündnisses ist die Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen enthalten. Denn das ist bisher nur in Ausnahmefällen möglich.

Und ja, das ist ein Vorschlag. Man kann und muss über vieles in diesem Vorschlag diskutieren. Aber hiermit liegt ein Vorschlag auf dem Tisch. Wenn der Bundestag das nicht allein hinbekommt und dort die Initiative fehlt, dann muss man eben über den Bundesrat gehen und nachhelfen. Deshalb fordern wir Bündnisgrüne die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des

Strafgesetzbuches auf.

Im Interesse der Frauen müssen die Länder jetzt im Bundesrat aktiv werden. Deshalb fordern wir Sie auf, sich für die Gesundheit der Frauen einzusetzen; denn Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen, und die Frauengesundheit gehört nicht ins Strafgesetz-

buch. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der Linken)

Frau Sziborra-Seidlitz, es gibt zwei Fragen aus der FDP-Fraktion. Wir befinden uns in einer Dreiminutendebatte. - Der Kollege Pott hat das Wort für eine Minute. - Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Sziborra-Seidlitz, Sie haben ja in Ihrem Antrag stehen und in Ihrer Rede noch einmal betont, dass Sie gegen diese Zwölfwochenfrist überhaupt nichts haben.

Jetzt haben wir eine Regelung auch in § 218. Meine Frage richtet sich darauf: Was würde sich konkret für die betroffenen Frauen ganz praktisch ändern, wenn wir das außerhalb des Strafgesetzbuches regeln würden? Würden Sie mir zustimmen, dass das nicht eigentlich eine symbolische Debatte ist, die wir hier führen?

(Unruhe bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zurufe von Eva von Angern, Die Linke, von Kristin Heiß, Die Linke, von Stefan Gebhardt, Die Linke, und von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Ich finde, die Tatsache, dass Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen, damit eine illegale Handlung begehen, und zwar unabhängig - -

(Unruhe - Zuruf: Ach! - Eva von Angern, Die Linke: Machen sie doch nicht! - Zuruf von der FDP: Was soll denn das? - Weitere Zurufe von Kristin Heiß, Die Linke, von Stefan Gebhardt, Die Linke, und von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

- Es ist illegal, aber straffrei.

(Anhaltende Unruhe - Zuruf von der Linken: Nein!)

Frau Sziborra-Seidlitz, warten Sie! - Es wurde eine Frage gestellt. Bitte lassen Sie die Rednerin antworten. - Bitte, Frau Sziborra-Seidlitz.

Das ist nach wie vor ein Stigma. Das führt auch dazu, dass auch Ärztinnen stigmatisiert werden. Das ist im Übrigen gerade in den Bundesländern, in denen das besonders ausgeprägt ist,

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

auch ein Grund, warum Ärztinnen das häufig nicht anbieten oder nicht darüber sprechen, dass sie es anbieten. Es ist für Frauen schwieriger, diese Orte zu finden. Zudem kann es, wenn es nicht mehr im Strafgesetzbuch steht, wenn es also nicht mehr grundsätzlich strafbar und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei ist, auch regulär und offensiver in der Ausbildung gelehrt werden. Das ist relevant, weil die Frauenärztinnen, die das in der DDR gelernt haben, wo es ein deutlich liberaleres System gab, jetzt massenhaft in den Ruhestand gehen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist echt ein Problem! - Zurufe von der AfD und von der Linken)

Das Problem mit den früher 40, jetzt 30 Ärztinnen, die das anbieten, wird sich in den kommenden Jahren noch sehr, sehr viel deutlicher stellen, wenn wir an dieser Stelle nicht nachsteuern.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der Lin- ken)

Wir kommen nun zur Aussprache der Fraktionen. Zuvor spricht Frau Weidinger für die Landesregierung. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das geltende Recht, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, wurde nach intensiven Beratungen und insbesondere nach den Vorgaben des Bundesverfassungs- gerichts zum Schwangerschaftsabbruch im Jahr 1993 beschlossen. Nach dem Urteil verpflichtet das Grundgesetz den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Ausgehend von der im Grundgesetz verankerten zentralen Verpflichtung des Staates, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, ist der Gesetzgeber gehalten, sich schützend und fördernd vor das ungeborene menschliche Leben zu stellen. Die Aufgabe, Art und Umfang dieses Schutzes angemessen und wirksam zu regeln, erfordert auch strafrechtliche Regelungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch

zugleich festgestellt, dass das Grundgesetz ein Schutzkonzept zulässt, nach dem in der Frühphase der Schwangerschaft der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens mit

der Mutter und nicht gegen sie erreicht wer- den soll. Daran anknüpfend hat es ein dem Schutzauftrag entsprechendes Beratungskonzept für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft als zulässig angesehen. Dem tragen im geltenden Regelungsgefüge die §§ 218 ff. StGB, ins-besondere § 218a StGB, Rechnung. Dieser bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch für die Schwangere straflos bleibt.

Die im Antrag geforderte vollständige Streichung des § 218 StGB würde dem ungeborenen Leben den verfassungsrechtlichen Schutz entziehen. Der Antrag betont recht einseitig die Rechte der Frauen. Zum Schutz des ungeborenen Lebens lese ich in Ihrem Antrag leider kein Wort.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Streichung, wie es der Antrag ebenfalls fordert, durch Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches auszugleichen, wirft äußerst anspruchsvolle gesellschaftspolitische, rechtliche sowie ethisch höchst sensible und zum Teil natürlich auch persönliche Fragen auf. Bezeichnenderweise enthält der Antrag an dieser Stelle überhaupt keinen eigenen konkreten Regelungsvorschlag.

(Zuruf von der Linken)

Eine mit 18 ehrenamtlichen Expertinnen und Experten besetzte Kommission unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich rund ein Jahr lang mit zahlreichen Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung und der Fortpflanzungsmedizin beschäftigt und am 15. April 2024 ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen vorgelegt.

Anlässlich der Übergabe hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

den Abschlussbericht als „gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs“ bezeichnet.

(Zuruf)

Insbesondere vor dem Hintergrund jahrzehn- telanger Debatten zu Fragen der reproduk- tiven Selbstbestimmung hat auch das Bundesministerium für Gesundheit die Notwendigkeit eines breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsenses betont.

Ungeachtet dessen leitet der heute zur Debatte stehende Antrag aus den Empfehlungen des Berichts bereits heute gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab. Der Bundesregierung ist allerdings darin zuzustimmen, dass sich die Regelungsmaterie aufgrund ihrer fachübergreifenden und gesellschaftlichen

Relevanz über-eilten Reaktionen nicht zu- gänglich ist. Die Bundesregierung hat zuge- sagt, den Bericht gründlich auszuwerten und dabei insbeson-dere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente sorgfältig zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wird die Bundesregierung Konsequenzen und

mögliche Änderungsvorschläge zu bewerten haben. Damit wird berücksichtigt, dass die Initiative zur Beauftragung der Kommission auch von der Bundesregierung ausgegangen ist und diese unisono unverzüglich ihr Interesse an einer umfassenden Bewertung der Empfehlungen bekundet hat. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer dahin gehenden Initiative des Bundesrates jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Vielen Dank.