mögliche Änderungsvorschläge zu bewerten haben. Damit wird berücksichtigt, dass die Initiative zur Beauftragung der Kommission auch von der Bundesregierung ausgegangen ist und diese unisono unverzüglich ihr Interesse an einer umfassenden Bewertung der Empfehlungen bekundet hat. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer dahin gehenden Initiative des Bundesrates jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Vielen Dank.
Ich sehe hierzu keine Fragen. Deshalb können wir in die Aussprache eintreten. Sie wird eröffnet von Frau Gensecke für die SPD-Fraktion. Sie
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die meisten Männer ist es eine Selbstverständ- lichkeit, dass sie allein über ihren Körper bestimmen können. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, aber für viele Frauen ist es genau in einer Frage eben nicht selbstverständlich, nämlich bei der Entscheidung einer Frau, ob sie schwanger wird und diese Schwangerschaft austrägt oder ob sie diese Schwangerschaft beendet. Diese Entscheidung sollte und darf allein bei der Frau liegen.
(Beifall bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Sehr gut! - Kristin Heiß, Die Linke: Ja! Also wirklich! Sehr richtig! - Eva von Angern, Die Linke: Damit können wir ja endlich mal anfangen! - Weitere Zurufe)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in diesem Hohen Hause und im Sozialausschuss schon sehr häufig
über die Stärkung des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen, über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und über die Versorgungssituation von Frauen ausgetauscht,
Lassen Sie mich kurz auf die aktuelle Rechts- lage eingehen. Entscheidet sich eine ungewollt schwangere Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, so ist dieser in den ersten zwölf Wochen straffrei. Er ist dann möglich, wenn eine Pflichtberatung und eine dreitägige Wartezeit eingehalten werden. Eine Frau, die einen Abbruch nach den eben beschriebenen Regeln durchführt, bleibt zwar straffrei, aber sie bleibt nicht frei von Schuldgefühlen, von belastenden Gefühlen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Gensecke, warten Sie ganz kurz. - Ich weiß, dass ein großer Teil des Hauses aus biologischen Gründen von diesem Thema nicht betroffen ist. Aber die Lautstärke gerade dieses Teils ist im Moment etwas überproportional. Ich bitte darum, dass wir uns bei diesem Thema bis zum Ende konzentrieren und der Rednerin zuhören. - Frau Gensecke, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben eine gute Beratungs- und Versorgungsstruktur im Land. Jede und jeder, die bzw. der eine Beratung in Anspruch nehmen möchte, kann dies
auch tun. Informationen sind schnell und unkompliziert zu finden. Das ist in anderen Regionen unserer Republik - ich schaue gerade in die südliche Region - nicht immer ganz so. Wenn sich eine Frau nach der Beratung für einen Abbruch entscheidet, gibt es Frauen- arztpraxen, es gibt Gynäkologen in Krankenhäusern im ganzen Land, die den Eingriff vornehmen. Es gibt keine langen Wege zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder medizinischen Einrichtungen. Die Erreichbarkeit ist im Land gegeben.
Aber wir werden diese Entwicklungen - die Kollegin Sziborra-Seidlitz hat es angesprochen - natürlich sehr genau beobachten und ein wachsames Auge darauf haben.
Wir haben uns als Koalition auch vorgenommen, die Finanzierung der Schwangerschaftsberatungsstellen zu verbessern. Bei einem ersten Blick in den Haushalt ist uns das auch gelungen. An dieser Stelle - sie ist jetzt leider nicht da - einen ganz herzlichen Dank an die Sozialministerin.
Bevor meine Redezeit zu Ende geht, möchte ich noch daran erinnern, was in den letzten drei Jahren auf Bundesebene geschafft worden ist, nämlich die Streichung des § 219a, des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Das ist jetzt zweieinhalb Jahre her. Ich glaube, dass dieser unsägliche Paragraph endlich gestrichen worden ist, das ist auch gut so.
Es mutet heute noch etwas absurd an, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschafts- abbrüche vornehmen, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen mussten, wenn sie öffentlich sachliche Informationen über den Ablauf und die Methodik des Schwangerschaftsabbruchs geben.
Den Schutz von Frauen, die vor Beratungs- stellen - auch das hat die Kollegin angesprochen - von Abtreibungsgegnern belästigt wurden, hat der Bundesgesetzgeber im Sommer mit einem Gesetz auf den Weg gebracht. Dazu kann man nur sagen: Das ist richtig und gut so.
Es ist klar: Die Rechte der Frauen müssen gestärkt werden. Ich beantrage die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Sozialausschuss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. Es spricht Herr Köhler für die AfD-Fraktion. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Halten wir eingangs erst einmal fest: Mein Körper gehört mir. - Genau das, liebe SPD, liebe GRÜNE, hat uns in der Debatte über die sektorale Impfpflicht zur Coronazeit tatsächlich gefehlt. Das erst einmal vorweg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem alten Antrag - ich kann mich daran noch sehr genau erinnern; es war im Januar 2023, als wir über dieses Thema diskutierten - war die Herauslösung dieses Themas aus dem Strafgesetzbuch nur ein Teilaspekt. Wahrscheinlich war damit seinerzeit ein Stück weit auch die Hoffnung verbunden, es würde unter dem Deckmantel der Schwangerenberatung und auch der Verfügbarkeit von Ärzten irgendwie mit durchrutschen. Aber heute, mit diesem Antrag, wurde es dann doch auf das Wesentliche zusammengedampft.
Nichts, was in diesem Antrag steht, tragen wir mit. Wir wollen diesen Status quo, wie er jetzt im Strafgesetzbuch verankert ist. Es ist ein gesellschaftlicher Kompromiss, mit dem viele Seiten leben können, so auch wir.
Er kennt Ausnahmetatbestände zu jeder Zeit in Fällen, in denen ein Abbruch medizinisch notwendig ist, und räumt auch die Möglich-
keit eines frühen Abbruchs ein, wenn sich die Mutter aus verschiedensten schweren Gründen dafür entscheiden muss.
Genauso wird aber der Schutz des Lebens an sich, auch des ungeborenen Lebens, unter den Schutz unserer Rechtsordnung gestellt, und das aus gutem Grund. Dass wir dem Leben an sich einen unvergleichlich hohen Stellenwert beimessen, das ist eine zivilisa- torische Errungenschaft, wobei es entgegen Ihrer Erzählung ja eben nicht nur um die Selbstbestimmung, sondern tatsächlich um zwei Menschen geht, um die Frau und um die Leibesfrucht, das Kind.
Die gesellschaftspolitische Dimension Ihres Antrags kann im Rahmen der Redezeit nur angerissen werden, aber einen Aspekt möchte ich mit herausgreifen, weil es sich jetzt doch mit Ihrem Antrag überschneidet. In der ver- gangenen Woche gab es eine Initiative von 26 Verbänden. Ich habe mir den Gesetzent- wurf eben noch einmal angeschaut, explizit § 12 dieses Entwurfs. Darin steht, dass eine Abtreibung, ein Abbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden darf. Wir reden hierbei über ein menschliches Wesen, das, sollte es zur Frühgeburt kommen, im sechsten Monat bereits eine bis zu 50-prozentige Lebenschance hat. Das möchte ich hier erwähnen, weil es mich wirklich unfassbar mitnimmt. Dass Sie, die SPD und auch die Linken, diesen Entwurf auch noch begrüßen - ich kann das mit meinem Gewissen einfach nicht vereinbaren -,
Wir reden hier über ein menschliches Wesen, das bereits zu diesem Zeitpunkt 28 cm groß ist und bis zu 500 g wiegt. Das kann nicht Ihr Ernst sein. Mir läuft es gerade eiskalt den Rücken herunter.