sehr sensibles Thema sind. Im Mittelpunkt steht ein Spannungsverhältnis zwischen vor allem moralisch unterschiedlichen Verständnissen und der Definition, wann Leben be- ginnt und wie weit die Selbstbestimmung der Frau geht. Ein häufiger, zumindest unterschwelliger Diskussionspunkt ist genau diese Frage. Darauf gibt es aber keine faktische Antwort. Deshalb müssen wir in meinen Augen in der Debatte auch immer versuchen, die unterschiedlichen Vorstellun- gen und unterschiedlichen moralischen Ansichten miteinander in Einklang zu bringen und dann einen gesellschaftlichen Kompromiss zu finden.
Für mich und auch für uns als Freie Demokraten ist der aktuelle Kompromiss durchaus sinnvoll. Bis zur zwölften Schwangerschafts-
woche ist ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Danach greift der Schutz des ungeborenen Lebens. Die Selbstbestimmung der Frau wie auch ein Schutz des ungeborenen Lebens sind in meinen Augen dadurch sichergestellt. Des-wegen lehnen wir eine komplette Ab- schaffung des § 218 ab.
Wenn in der Debatte gesagt wird, in der DDR waren wir deutlich weiter oder gab es ein deutlich liberaleres Recht, dann empfehle ich doch einmal einen Blick in das DDR- Strafgesetzbuch, § 153. Darin steht inhaltlich genau das Gleiche, was wir aktuell in § 218 geregelt haben. Also, dass wir ganz andere Regelungen hatten, das stimmt an der Stelle nicht. Deswegen bitte ich auch um ein biss- chen mehr Sachlichkeit. Wir sollten das hier nicht zu sehr emotionalisieren. Dafür ist das Thema zu wichtig.
Wichtig war in unseren Augen aber die Abschaffung des § 219a durch den Justiz- minister Marco Buschmann; denn dadurch, durch diese entsprechende Änderung, dürfen jetzt Informationen bereitgestellt werden. Frauen können sich unabhängig über Schwangerschaftsabbrüche und auch über die möglichen Nebenwirkungen erkundigen, ohne da- bei irgendwie unter diesen § 219a zu fallen. Das ist, glaube ich, ein richtiger Schritt.
Entscheidend ist aber auch, dass es am Ende eine bundespolitische Entscheidung ist. Sie schlagen eine Bundesratsinitiative vor, dass § 218 gestrichen und dass es außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden soll. Ich hätte mir gewünscht, dass in dem Antrag vielleicht auch steht, worin es genau geregelt werden soll, weil das tatsächlich eine Frage ist, über die man dann auch sprechen müsste.
Das so offen zu lassen, finde ich persönlich ein bisschen schwierig. Das ist dann auch nicht ganz vollständig.
Wir würden den Antrag prinzipiell ablehnen, aber verwehren uns natürlich auch einer Überweisung an den Ausschuss nicht. - Dementsprechend vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Dann kommen wir zur nächsten Rednerin, Eva von Angern für die Fraktion Die Linke. - Sie haben das Wort, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bekanntermaßen setze ich mich ja seit Jahren für eine paritätische Zu- sammensetzung des Landtags oder der Parlamente ein. Diese Debatte hat mir wieder ein- mal bewiesen, warum das tatsächlich nach wie vor ein wichtiges Unterfangen ist.
Herzlichen Dank an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Vorlage dieses Antrages. Ich muss sagen, ich finde es bedauerlich: Wir schreiben das Jahr 2024 und reden tatsächlich seit Jahrzehnten über ein Recht, das es in Ost-
deutschland so schon einmal gab, eben ohne eine Zwangsberatung, und das viele Frauen hier in Ostdeutschland auch noch kennen.
Ich finde es wirklich müßig, immer wieder erklären zu müssen, dass es eben keine Lifestyle-, keine hippe Entscheidung ist, dass Frauen nicht selten unter Druck, sei es finan- zieller, psychischer oder auch familiärer Druck, eine solche Entscheidung treffen.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Eine Abtreibungsklinik ist keine Schönheitsklinik. Das, was hier insbesondere die AfD wieder gezeigt hat, zeigt einfach nur, welches frauenfeindliche Menschenbild Sie haben.
- dabei schaue ich insbesondere die Fraktio- nen an, die die Ampelkoalition stellen -, Sie haben einen Koalitionsvertrag geschlossen, in dem die Einsetzung einer Expertinnenkom- mission vorgesehen ist. Sie besteht aus Männern, Frauen, Ostdeutschen, Westdeutschen, auch verschiedenste Genre. Frau Weidinger, ich finde, wenn der Antrag jetzt überwiesen wird an die Ausschüsse, dann qualifizieren Sie es vielleicht so, wie Sie es sich wünschen, aber das Ziel sollte das bleiben, was im Übrigen auch die Ampelkoalition wollte, dass der Vorschlag der Expertinnenkommission umgesetzt wird. Der ist klar und liegt seit April 2024 auf dem Tisch.
Sie haben der FDP den Cannabiswunsch er- füllt. Jetzt erfüllen Sie bitte den Wunsch von vielen Frauenrechtlerinnen und tun Sie das, was die Expertinnenkommission vorgesehen hat: Entkriminalisieren Sie endlich Frauen in diesem Land und lassen Sie es zu, dass der Schwangerschaftsabbruch endlich aus dem Strafgesetzbuch entfernt und dass die Zwangsberatung abgeschafft wird.
Flächendeckende Beratung, ja, das ist richtig, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch darüber hinaus. Das halte ich für sehr wichtig. Wir wissen alle, dass eine Zwangsberatung eher selten von Erfolg gekrönt ist, weil Zwang eben nicht funktioniert.
Frau von Angern, wollen Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten? - Dann machen wir das so. Dann kann er sie auch stellen. Warten Sie kurz, einen Augenblick. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.
Danke, Frau Kollegin, dass Sie die Frage zulassen. Ich würde Sie ganz allgemein fragen wollen, ob Sie der Meinung sind, ob Sie meine Meinung - - Nein, ich formuliere es offen. Sind Sie der Auffassung, dass die Entscheidung über gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch dem Frakti-
onszwang unterliegen sollte oder ob das der freien Gewissensausübung des frei gewählten Abgeordneten unterfällt?
Das ist eine spannende Frage, Herr Kosmehl, über die ich tatsächlich noch nicht nach- gedacht habe. Wir hatten ja auch hier schon ab und zu die Öffnung des sogenannten Fraktionszwangs, lieber Herr Kollege und Jurist, den es nicht gibt, wie wir wissen. Sie sind alle frei in Ihrer Entscheidung. Insofern werbe ich dafür, dass sich insbesondere die Kolleginnen ein Herz nehmen und sagen, wir unterstützen das. Ich denke - auch dabei bin ich wieder bei dem Punkt -, dass Parität einem Parlament nicht schaden würde, Herr Kollege.
Frau von Angern, es gibt noch eine Interven- tion von Herrn Köhler. Das können Sie machen, wie Sie wollen. - Herr Köhler, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Halten wir erst einmal fest, mir hier Frauenfeindlichkeit attestieren zu wollen, das ist ziemlich peinlich. Halten wir einmal fest, gerade Die Linke mit ihrer grenzenlosen Migrationsagenda hat da- für gesorgt, dass es in Deutschland so etwas wie Frauenbeschneidungen gibt. Ihre Agenda hat dafür gesorgt, dass es Ehrenmorde in Deutschland gibt, dass es Zwangsverheiratungen gibt.
Sie haben die Frauenrechte auf dem Altar des Multikulturalismus geopfert. Denken Sie einmal drüber nach. Ich brauche von Ihnen keine Denkanstöße.
(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Ja- wohl! - Ja! - Daniel Roi, AfD: Pfui Deiwel, eure Doppelmoral! Ehrlich! - Lothar Waehler, AfD: Die schämen sich nicht einmal dafür!)
Jetzt kriegen wir uns wieder ein und kommen zum nächsten Redebeitrag. - Frau TschernichWeiske, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der GRÜNEN möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Mich verwundert beim Wunsch der Änderung eines Bundesgesetzes, weshalb dazu nicht der Weg über den Bundesgesetzgeber gegangen wird,