Bei meiner Recherche zu dem Thema stieß ich schnell auf die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Diese war von der Bundesregierung damit beauftragt worden, die aktuelle Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer, psychologischer, soziologischer, ethischer und rechtlicher Sicht zu bewerten. Ihren Abschlussbericht übergab diese Kommission im April 2024 gleich an drei Bundesminister, welche sich in einem offenen und faktenbasierten Diskurs mit dem Thema befassen wollten. Dieser Diskurs kann aufgrund der geringen Zeit bis zum heutigen Tage noch nicht beendet sein. Ich sehe nicht, weshalb sich das kleine Sachsen-Anhalt bei einem solchen Thema, zu dem eine Kommission aus Experten ein Jahr lang zusammensaß, im Bundesrat auf die Überholspur begeben sollte.
In dem hier eingebrachten Antrag wird das Ziel formuliert, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu lega- lisieren. Ein Blick in das Gesetz offenbart dazu, dass gemäß § 218 Abs. 1 StGB der Schwangerschaftsabbruch strafbar ist. Nach § 218a Abs. 1 ist der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs aber nicht erfüllt, wenn die Schwangere durch eine Bescheinigung eine anerkannte Beratung nachweist, wenn der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird und wenn nach der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Damit ergibt sich keine zeitliche Dringlichkeit, sich in den ethisch sehr sensiblen und bedeutsamen Prozess der Suche nach dem richtigen Gleichgewicht zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes einzumischen.
Gerade bei einem solchen Thema sollte man den Fachpolitikern und Ministerien auf Bundesebene erlauben, sich mithilfe vieler Experten dem Fall zu widmen.
von Schwangerschaftsabbrüchen in SachsenAnhalt. Diese wird sich nicht ändern, wenn der Schwangerschaftsabbruch eine andere gesetzliche Regelung erhält; denn ein solcher Abbruch wird zumindest nach der zwölften Woche nach der Empfängnis niemals nur der Selbstbestimmung der Frau überlassen werden können.
Vielmehr wird der Gesetzgeber immer den Schutz des ungeborenen Lebens bedenken müssen. Auch die Verantwortung der Väter sollte bedacht werden.
Jeder Parlamentarier wird diese Entscheidung nur seinem Gewissen verpflichtet treffen. Wir können dieses große Thema im Rechtsausschuss und im Sozialausschuss weiter erörtern, aber eine voreilige Bundesratsinitiative zu diesem sensiblen Komplex ist gegenwärtig nicht zielführend und wird es mit der CDU nicht geben.
Zum Abschluss der Debatte spricht noch einmal für die antragstellende Fraktion Frau SziborraSeidlitz. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich vor allen Dingen für diese Debatte.
Ich beginne mit meinen Erwiderungen bei Ihnen, liebe Frau Tschernich-Weiske. Sie haben gefragt, warum wir als Teil der Bundesregierung an dieser Stelle diesen Antrag stellen. Ich glaube, es wird erstens aus dem Antragstext sehr deutlich sichtbar, warum wir es auf diesem Weg probieren.
Zweitens habe ich es auch ausgeführt. Es geht darum, dass es den Bericht der Expertinnenkommission gibt und dass im Moment im Bundestag absehbar nichts erfolgt, obwohl es anders vereinbart war.
Ich möchte an dieser Stelle darauf eingehen, dass Sie sagen, es gibt einen schwierigen ethischen und rechtlichen Prozess auf der Suche nach einem Gleichgewicht zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau. - Ja, da haben Sie vollkommen recht. Aber genau das ist es, was in der Expertinnenkommission passiert ist. Es war eine Gruppe von Menschen aus allen gesellschaftlichen Strömungen. Es waren im Übrigen auch deutlich konservative Menschen dabei. Frau von Angern hat es ausgeführt, es waren Männer dabei, es waren Frauen dabei. Die Kirchen saßen mit am Tisch.
Das Ergebnis dieser Expertinnenkommission ist die Aussage, dass die Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des ungeborenen Lebens durchaus zu dem Schluss und zu dem Kompromissvorschlag führt, dass eine Abtreibung in der Frühschwangerschaft außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln ist.
Der vielbeschworene Kompromiss, ist ein Kompromiss, der immer von Beginn an zulasten der betroffenen Frauen ging. Das muss man an dieser Stelle einmal sehr deutlich sagen.
Herr Kosmehl, Sie haben gefragt, woher ich wissen will, wie die FDP dazu steht. - Herr Pott hat es deutlich gemacht. Das will ich an dieser Stelle in aller Kürze sagen.
In Richtung der AfD sage ich: Zuhörkompetenz ist so wichtig. Dass man, wenn Ihnen jemand erklärt, dass ein bestimmter Punkt in dem Gesetzentwurf, auch aus unserer Position, diskussionswürdig ist - niemand hat an dieser Stelle etwas anderes gesagt, als dass es um die ersten zwölf Wochen geht -, sich dann blöd an sein Skript hält und weiterhin behauptet, es würde um eine Abtreibung eines lebens- fähigen Embryos gehen, dann ist das einfach unredlich.
Trotzdem wäre es ganz gut, wenn wir uns nicht gegenseitig mit bestimmten Graden von Intelligenz beschreiben würden. Das ist im Grunde genommen nie wirklich ein Argument außer einer persönlichen Wertung.
Wir haben es mit einem Antrag auf eine Überweisung zu tun, und zwar zur feder- führenden Beratung in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Sozialausschuss. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Wer stimmt dagegen? - Das ist AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung beschlossen worden.
Wir können unseren Arbeitstag, zumindest in diesem Raum, beenden und hoffen, dass wir uns beim DRK vielleicht noch wiedersehen. - Danke.