Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, den Zugang zu Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen also die Möglichkeit haben, Verwaltungsdienste vollständig digital zu nutzen. Das betrifft viele alltägliche Dinge wie die Beantragung eines Personalausweises, Ummeldungen oder die Gründung eines Unternehmens. Es ist ein großer Schritt und eine komplexe Aufgabe, die gesamte Verwaltung von der analogen in die digitale Welt zu überführen. In Sachsen- Anhalt machen wir dabei nach Jahren des Stillstands endlich spürbare Fortschritte.
Was heißt das konkret? - Einige Dienstleistungen werden bereits landesweit digital angeboten. Zum Beispiel können die Bürgerinnen und Bürger das Elterngeld, das Bürgergeld und den Unterhaltsvorschuss flächendeckend online beantragen. Weitere Dienstleistungen, wie die Kfz-Zulassung oder die Beantragung eines Führerscheins, sind in einigen Regionen verfügbar und werden bald ebenfalls landesweit digital bereitstehen. Hierbei steht für die Kommunen noch viel Arbeit an. Konkret bedeutet das aber, dass der Gang zur Behörde immer öfter durch wenige Klicks am Computer oder Smartphone ersetzt werden kann.
Ein weiteres Beispiel, wie sich die Digitalisierung ganz konkret auswirkt, ist der digitale Bauantrag. Dieser kann bspw. in Dessau-Roßlau bereits vollständig online gestellt werden.
Hierin hat sich bereits eine echte Entlastung für Bauherren, Architekten und Bauingenieure gezeigt. Dies zeigt sich auch im Harz, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Kfz-Zulassung
komplett digital abwickeln können. Diese Beispiele zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind und die Digitalisierung tatsächlich in der Praxis ankommt.
Einen wesentlichen Beitrag zu diesem Fortschritt leistet das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Digital- ministerin Lydia Hüskens und ihrem Team bedanken, die maßgeblich dazu beitragen, dass das Thema Digitalisierung endlich spürbar an Fahrt gewinnt.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Marco Tullner, CDU: Ja! - Weitere Zurufe: Jawohl! - Das stimmt!)
So hat Sachsen-Anhalt endlich eine zentrale Struktur geschaffen, um die Kommunen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Dazu gehört z. B. der Beitritt zur Kommunalen IT-UNION eG, kurz: KITU.
Diese genossenschaftliche Struktur ermöglicht es den Kommunen, auf digitale Lösungen des Landes zuzugreifen, anstatt eigene Insellösungen zu entwickeln. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern sorgt auch für einheitliche Standards.
Als weiteres Projekt ist hier das sogenannte CIOProjekt hervorzuheben, das eine engere Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ermöglicht hat. Hierdurch wurde der Austausch zwischen den Kommunalverwaltungen und der Landesregierung verbessert. Durch dieses Projekt konnten die Kommunen direkt an den Entscheidungen des Landes zur Digitalisierung teilhaben, aber vor allem auch ihre eigene Expertise und ihre Bedarfe einbringen.
Dieses Vorgehen hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen, weil so die praktischen Anforderungen vor Ort berücksichtigt werden und die Maßnahmen zur Digitalisierung viel zielgerichteter umgesetzt werden können.
Auch das Projekt „Digitallotsen“ ist ein wich- tiger Schritt. Um die Kommunen noch besser zu unterstützen, ist geplant, dass ab 2025 landesweit drei unabhängige Digitallotsen die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen coachen.
Auch der Austausch mit anderen Bundesländern ist erfolgreich. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des Einer-für-alle-Prinzips, bei dem die Länder digitale Lösungen gegenseitig nutzen können, bereits zahlreiche Nutzungsverträge abgeschlossen.
Bundesweit belegt Sachsen-Anhalt damit den zweiten Platz. Das Einer-für-alle-Prinzip ermöglicht es, dass digitale Lösungen, die in einem Bundesland entwickelt wurden, auch in anderen Bundesländern genutzt werden können. Das reduziert den Entwicklungsaufwand massiv und sorgt dafür, dass erfolgreiche digitale Dienste bundesweit schneller und effizienter verfügbar sind
Trotz dieser positiven Entwicklungen gibt es noch Herausforderungen. Einige von Ihnen werden sicherlich auf das Bitkom-Länder- Ranking verweisen, nach dem Sachsen-Anhalt in den Bereichen Wirtschaft und Gesellschaft noch Nachholbedarf hat.
Insbesondere im Bereich der IT-Fachkräfte gibt es weiterhin große Defizite. Die Digitalwirtschaft in Sachsen-Anhalt braucht verlässliche
Rahmenbedingungen, eine gute Infrastruktur und weniger Regulierung. Insoweit bestehende EU-Regelungen müssen überprüft werden.
Doch wir müssen auch betonen, dass wir im Bereich der digitalen Verwaltung und Governance im Bitkom-Ranking auf Platz 8 stehen. Das ist ein wichtiger Fortschritt, den wir nicht kleinreden sollten, der - wohlgemerkt - auf alten Zahlen beruht. Wir haben im Bereich der digitalen Verwaltung wirklich deutliche Fortschritte gemacht.
Auch von der Bundesebene kommt endlich mehr Tempo in die Digitalisierung. Das OZG 2.0, die Weiterentwicklung des ursprünglichen Onlinezugangsgesetzes, bringt wichtige Entwicklungen voran. Die Bürger erhalten einen Rechtsanspruch auf digitale Leistungen. Damit kommt mehr Verbindlichkeit in die Digitalisierung. Außerdem werden Schriftformerfordernisse abgeschafft - das zentrale Digitalisierungshemmnis in Deutschland.
Weiterhin wurde das Once-Only-Prinzip verankert. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur noch einmal an eine Behörde übermitteln müssen. Andere Behörden müssen dann darauf zugreifen. Das bedeutet eine immense Bürokratieentlastung.
Auch die Verwaltungsportale der Länder und des Bundes werden endlich kompatibel, was die Nutzung der digitalen Angebote für die Bürgerinnen und Bürger noch einfacher und intuitiver machen wird.
Wer von Ihnen jetzt nachschaut, welche digitalen Leistungen bei Ihnen vor Ort verfügbar sind, der wird schnell feststellen, dass dies dringend notwendig ist. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig nur noch einen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen haben.
Doch Digitalisierung bedeutet nicht nur Technik. Es geht auch um ein Umdenken in den Köpfen. Insbesondere auf kommunaler Ebene müssen wir weiter daran arbeiten, die Bedeutung der Digitalisierung noch stärker herauszustellen.
Viele Bürgermeister und Landräte haben bereits erkannt, dass es ohne digitale Prozesse keine effiziente Verwaltung mehr gibt. In Zeiten des Fachkräftemangels und zunehmender Pensionierungswellen werden uns digitale Lösungen helfen, Massenaufgaben effizient und automatisiert zu bearbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann für wichtigere Aufgaben eingesetzt werden.
Auf der Landesebene gibt es ebenfalls noch viel zu tun. Besonders in der internen Vorgangsbearbeitung fehlt es oft noch am Willen, vollständig auf digitale Lösungen umzusteigen. Auch hierbei muss konkret über digitale Prozesse gesprochen werden.
Unser Ziel ist eine Landesverwaltung, die die Anliegen von Bürgern und Unternehmen schneller, verlässlicher und effizienter bear- beitet. Dabei ist die Digitalisierung alternativlos. Dafür müssen endlich alle Ressorts die Digita- lisierung in ihren Bereichen zur Chefsache machen.
Abschließend lässt sich sagen: Sachsen-Anhalt ist auf dem richtigen Weg, aber es bleibt noch viel zu tun.
Wir haben gezeigt, dass wir als Land in der Lage sind, bei der Digitalisierung voranzu- gehen, sei es durch die Zusammenarbeit mit den Kommunen, sei es durch die Nutzung
von Nachnutzungsverträgen, sei es durch Pilotprojekte wie die erfolgreiche Auszahlung der Einmalzahlung von 200 € für Studentinnen und Studenten.
Diese Fortschritte sind nur der Anfang. Unsere Vision für die Zukunft ist klar: Sachsen-Anhalt soll Vorreiter bei der Digitalisierung werden. Wir wollen eine moderne Verwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern effiziente und bürgerfreundliche Dienstleistungen anbietet. Das ist erreichbar, wenn wir konsequent an den begonnenen Projekten weiterarbeiten und die Digitalisierung als Chance für die Verwaltung, für die Wirtschaft und für die Gesellschaft in unserem Land begreifen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zu dem Beitrag der Landesregierung. Dieser wird von Frau Dr. Lydia Hüskens vorgetragen. - Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Zuständigkeit für die Infrastruktur gibt es neben dem Thema Bahn ein weiteres Thema, bei dem Gesprächspartner immer wieder sehr vorhersehbare Reaktionen zeigen, und das ist die Digitalisierung, dort vor allem die Digitalisierung der Verwaltung.
Die feste Grundannahme in Deutschland ist: In den baltischen Staaten funktioniert das ganz hervorragend - ich bin übrigens immer wieder überrascht, wer aus Sachsen-Anhalt schon in den baltischen Staaten war -, aber in Deutsch-
land funktioniert das nicht. Gerade wenn wir über Verwaltungsdigitalisierung reden, hinken wir in Deutschland erheblich hinterher.
Die Annahme ist grundsätzlich richtig oder - vielleicht korrekter- sie war richtig; denn inzwischen sind die Behörden in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt erheblich vorangekommen. Das gilt für den gesamten Bereich, das gilt für die Netze, selbst in der Altmark, und das gilt für die digitalen Verwaltungsleistungen.
Gehen wir einen Schritt zurück und fragen uns ganz kurz: Warum machen wir das mit der Digitalisierung überhaupt? - Erstens weil es für die Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsprozesse einfacher, transparenter und die Wege gerade in den ländlichen Regionen kürzer machen soll und weil es die Dienstleistungen der Verwaltung unabhängig machen soll vom - ich nenne es immer so - Terminbingo oder eben von den Öffnungszeiten einer Amtsstube.
Der zweite Punkt ist, dass wir in unseren Verwaltungen, insbesondere in den Kommunen, inzwischen auch im Land, wo wir sehr viele Verwaltungsvorgänge zu erledigen haben, kaum noch Personal finden, das diese Arbeiten erledigt.
Ich verweise in dem Kontext etwa auf die Diskussion um die Wohngeldausweitung. Das war sehr gut gemeint, hat aber dazu geführt, dass unsere Kommunen im Land verzweifelt Sachbearbeiter für die Wohngeldbearbeitung gesucht und oft nicht gefunden haben.
Das heißt, wir haben hier diese beiden Aspekte, die wir mit der Digitalisierung umsetzen wollen. Verwaltungsdigitalisierung ist also kein Selbstzweck, sondern hat diesen beiden Zielen zu dienen. Damit das funktioniert, haben wir ein paar Grundvoraussetzungen, die zwingend erfüllt sein müssen:
Erstens. Die Prozesse eines jeden Verwaltungsvorgangs müssen überprüft und verschlankt werden, bevor sie digitalisiert werden.
Auch hierfür ist das Wohngeld leider ein schlechtes Beispiel. Denn dabei wurde die Chance verpasst, vorher darüber zu reden: Kann ich das eine oder andere pauschalieren? Kann ich das eine oder andere vereinfachen, bevor ich es umsetze? Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben ist zunächst also eine Organisationsaufgabe, im zweiten Schritt eine IT-Aufgabe.