Es gab eine erste Abschiebungsmaßnahme nach Afghanistan, mit der auch aus Sachsen- Anhalt zwei ausreisepflichtige Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit abgeschoben wurden. Ich sage dazu klar: Diese Abschiebungsmaßnahme darf keine Eintagsfliege sein, sondern es müssen weitere Abschiebungen von ausreisepflichtigen Straftätern nach Afghanistan erfolgen.
Es gibt stationäre Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen. Ich wiederhole, was ich bereits mehrfach dazu gesagt habe: Diese Grenzkontrollen müssen fortgeführt werden, solange der Schutz der europäischen Außengrenzen nicht ausreichend gesichert ist
Außerdem muss Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen, grundsätzlich die Einreise verweigert werden. Schließlich sieht das Dublin-Verfahren vor, dass Asylverfahren dort durchgeführt werden, wo ein Asylantrag erstmals hätte gestellt werden können.
Viele Maßnahmen sind vom Bund aber noch nicht angegangen worden. Auch insoweit reiße ich die Themen nur kurz an. Ich trete nach wie vor für die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Herkunftsländer Armenien, Indien und die Maghrebstaaten ein. Dies hätte meines Erachtens längst erfolgen müssen.
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten könnte umgehend ausgesetzt werden. Von dieser Möglichkeit ist auch in früheren Legislaturperioden Gebrauch gemacht worden.
Darüber hinaus müsste bei Leistungskürzungen noch ein Schritt weiter gegangen werden. Die Möglichkeit von Leistungseinschränkungen
sepflichtigen ausgeweitet werden, die ihrer Ausreisepflicht aus von ihnen zu vertretenen Gründen nicht nachkommen.
Zur Begrenzung der irregulären Migration sollte auf diese Möglichkeiten nicht verzichtet werden. Bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember werde ich mich weiter für die Umsetzung dieser Maßnahmen einsetzen. - Vielen Dank.
Frau Dr. Zieschang! Es geht mir um diese Begrifflichkeit der illegalen Einreise von Asylbewerbern. Sie haben betont: Wer über einen sicheren Drittstaat einreist, muss an der Grenze zurückgewiesen werden. Das haben Sie gerade noch einmal gesagt.
Sagen Sie mir doch bitte einmal: Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt für Asylbewerber, nach Deutschland zu kommen, die aus Ihrer Perspektive nicht illegal sind, also die nicht über einen sicheren Drittstaat kommen?
Per U-Boot durch die Nordsee oder wie stellen Sie sich das vor? - Das würde mich einmal interessieren. Denn meines Wissens gibt es z. B. auch auf dem Flughafen von Frankfurt am Main extra Stellen, die praktisch exterritorial sind. Also, wie soll eigentlich ein Asylbewerber nicht illegal nach Deutschland kommen?
Sie haben beschrieben, was der SchengenRaum vorsieht und was das Dublin-Verfahren vorsieht. Das Dublin-Verfahren sieht vor, dass der Asylantrag dort gestellt werden soll, wo er das erste Mal gestellt werden könnte.
Italien, Griechenland die Menschen einfach weiterziehen lassen, bei sich keine Asylverfahren durchführen - teilweise die Menschen noch nicht einmal registrieren, obwohl dort die Möglichkeit bestehen würde - und sie dann nicht zurück nehmen.
Solange das Dublin-Verfahren nicht funktioniert, müssen wir eigentlich umso mehr auf dessen Einhaltung pochen; d. h. , es gibt nach dem Dublin-Verfahren - das habe ich in der vorletzten Landtagssitzung im September dargelegt - die rechtliche Möglichkeit, die Einreise zu verweigern, weil man aus einem sicheren Drittstaat kommt.
Meine Frage war: Welche legale Möglichkeit gibt es für Menschen in Deutschland, ein Asylverfahren zu beantragen?
per Flugzeug einreisen. Dann ist die Frage: Wo stellen sie dann jeweils einen Asylantrag, von wo kommen sie hierher?
Aber Fakt ist doch, dass viele Menschen, die nach Deutschland kommen, durch mehrere sichere Drittstaaten reisen
und eben erst hier den Asylantrag stellen, obwohl sie es vorher woanders hätten tun können. Das gibt die Möglichkeit, die Einreise zu verweigern.
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Wir treten ein in die Debatte und die erste Debatten- rednerin ist Frau Dr. Richter-Airijoki für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Unser Land hat seine eigenen Erfahrungen mit Migration und Flucht gemacht: die Verfolgung, Vertreibung und Ermordung von Millionen deutscher Staatsbürger jüdischer Abstammung während der NS-Herrschaft; die Millionen von Geflüchteten während des Zweiten Weltkriegs in Europa;
(Felix Zietmann, AfD: Vertriebene, Vertrie- bene! Das waren keine Flüchtlinge! - Lothar Waehler, AfD: Das waren keine Flüchtlinge!)
Auch aufgrund dieser Erfahrungen ist es richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland Verfolgten und Geflüchteten Schutz vor
Bomben, Krieg, Terror und Verfolgung bietet. Das Recht auf Asyl ist unverrückbar in unserem Grundgesetz verankert und das ist auch gut so. Es ist richtig, dass 1 Million Ukrainerinnen und Ukrainer bei uns Schutz vor den Bomben Putins gefunden haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die Bundesrepublik wirtschaftlich so erfolgreich ist,
hat sie den vielen fleißigen Männern und Frauen zu verdanken, die jeden Tag dafür arbeiten, und auch jenen, die aus Europa und anderen Teilen der Welt in unserem Land anpacken und ihre Kraft und Talente einsetzen.
Unser Land steht vor großen Herausforderungen. Regelmäßig debattieren wir im Hohen Hause über die wirtschaftliche Entwicklung und den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Entwicklung. Wir werden weniger und insbesondere Sachsen-Anhalt hat eine ältere Bevölkerung. Wir werden langfristig noch weniger Erwerbstätige haben.
Um es deutlich zu sagen: Im letzten Jahr beruhte der Beschäftigungsaufwuchs in Deutschland nur noch auf zugewanderten Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmern - das muss man sich einmal klar machen - vor allen Dingen aus Drittstaaten, also aus Ländern, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören. Wir brauchen genügend Fach- und Arbeitskräfte, um zukunftsfähig und wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Liebe Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen und vor allen Dingen auch werte Abgeordnete der AfD, fragen Sie doch einmal bei der Wirtin Ihres Lieblingslokals, ob sie in der nahen Zukunft noch Koch und Kellner hat,