Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weite- rer interessanter Befund wurde uns in der Antwort auf die Frage 3b präsentiert. Wir wollten wissen, wie viele Menschen sich vor dem Renteneintritt in einer sozialver- sicherungspflichtigen Beschäftigung befan-
den. - Lediglich 54 % waren sozialversiche- rungspflichtig beschäftigt. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Auswirkungen auf die Rente. Angesichts der Tatsache, dass das durchschnittliche Renten-eintrittsalter im Jahr 2023 bei 64 Jahren lag, wird klar, dass viele Erwerbstätige mit Abschlägen in Rente gehen. Dann weiß man auch, wie die Renten- situation aussieht.
Das belegen auch die Rentenzahlbeträge der Neurentnerinnen und -rentner, die oft- mals noch unter den Zahlbeträgen der Bestandsrentner liegen. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Erst- bezug, also für diejenigen, die zum ersten Mal Rente erhielten, bei 1 186 €.
Es ist nicht hilfreich, das Risiko der Alters- armut an der Quote der Rentnerinnen und Rentner zu messen, die Grundsicherung im Alter beziehen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Die Dunkelziffer liegt höher; denn es gibt viele Rentnerinnen und Rentner, die diese Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Gründe reichen von Scham bis Unwissenheit.
Aus diesem Grund müssen wir den Umrechnungsfaktor bei der Rentenberechnung für ostdeutsche Beschäftigte beibehalten. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung von der Renteneinheit spricht, während die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Ost und West weiterhin bei fast 20 % liegt. Auch das haben wir heute schon gehört.
Mit der Streichung des Umrechnungsfaktors wird sich die Rentenungleichheit wieder verschärfen und wird in Sachsen-Anhalt besonders spürbar werden. Es muss zu einer Stabilisierung des Rentenniveaus kommen. Wir plädieren für eine Anhebung auf 53 %. Das gelingt aber nur, wenn wir eine Bürgerversicherung haben, in die alle einzahlen.
Unser Nachbarland Österreich zeigt uns, wie es geht. Ein gesetzliches Rentensystem kann vor Armut schützen, den Lebensstandard sichern und gleichzeitig finanzierbar sein. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut.
Sehr geehrte Damen und Herren! In Ostdeutschland ist die gesetzliche Rente für die allermeisten Menschen die alleinige Einkommensquelle im Alter. Zusätzliche Einkünf- te aus Betriebsrenten, Versicherungen oder Kapitalerträgen sind nach wie vor die Ausnahme. Die Leistungen der gesetzlichen Rente bestimmen den Lebensstandard und die Teilhabe und haben Einfluss auf die Gesundheit im Alter.
Die Landtage des Ostens müssen das politische Sprachrohr in die Bundespolitik hinein sein, um die Verarmung durch Niedriglöhne und Niedrigrenten zu bekämpfen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. - Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen, höre aber sehr viel Gemurmel. Ich weiß, dass das Thema die Zuhörer heute individuell nicht so sehr betrifft. Aber viele von uns werden demnächst eine Rente bekommen; das hoffe ich zumindest. Deshalb möchte ich auch im Interesse der eigenen Betroffenheit bei diesem Thema um etwas mehr Ruhe bitten.
Jetzt hat die Frau Ministerin das Wort. Für die Landesregierung spricht Frau Grimm-Benne. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe es schon bei der Einbringung gesagt: Der Inhalt der vorliegenden Großen Anfrage war bereits vor sechs Jahren Thema in diesem Hohen Haus. Insoweit erfolgt mit der Beant- wortung durch die Landesregierung eine Fortschreibung der damals übermittelten Angaben.
Sechs Jahre sind im Bereich der gesetzlich- en Rentenversicherung ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum. Insbesondere zahlreiche
Rechtsänderungen führen dazu, dass lediglich eine bedingte Vergleichbarkeit mit früheren Zahlen gegeben ist. Zu erwähnen sind etwa
die zum 1. Juli 2023 vollzogene Angleichung der Renten in Ost und West sowie die zum 1. Januar 2023 eingeführte Möglichkeit des unbegrenzten Hinzuverdienstes bei vorgezo- genen Alters-renten. Eine Evaluierung genau dieser Rechtsänderungen wird erst in einigen Jahren möglich sein.
Die weiteren Rentenanpassungen sind be kanntlich an die Lohn- und Einkommens- entwicklung gekoppelt, allerdings zeitversetzt, sodass sich die zum Teil hohen Lohnsteige- rungen in diesem Jahr erst bei der Rentenanpassung im Jahr 2025 bemerkbar machen werden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu den wesentlichen Ergebnissen der Großen Anfrage aus der Sicht der Landes- regierung kommen.
Erstens. Das durchschnittliche tatsächliche Rentenzugangsalter steigt in Sachsen-Anhalt langsam an, was zum einen eine Folge der Anhebung der Regelaltersgrenze ist, zum anderen aber auch ein Zeichen dafür, dass viele Erwerbstätige länger fit sind.
Auch eine aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Oktober 2024 liefert eine Analyse, warum Rentne- rinnen und Rentner auch weiterhin erwerbs- tätig sind. Hauptgrund ist nicht etwa ein finanzieller Zwang, sondern der Wunsch nach weiteren sozialen Kontakten sowie beruflicher Bestätigung und Anerkennung.
Zweitens. Die durchschnittlichen Beitragszeiten bei Rentenbeginn sind relativ konstant, d. h. aktuell spiegeln sich hierin keine Krisen wider.
Drittens. Die Anzahl der Menschen, die mit Abschlägen in Rente gehen, steigt. Während 2020 noch ca. 9 000 Menschen vorzeitig mit
Abschlägen in Rente gingen, waren es 2023 bereits 10 700. Begründet wird dies bspw. mit den Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner.
Viertens. Bezogen aber auf den Kern der vorliegenden Anfrage, die Armutsgefährdung, zeigt sich auch weiterhin, dass Altersarmut verglichen mit anderen Personengruppen
deutlich unterdurchschnittlich verbreitet ist. Eine Pressemitteilung des Statistischen Lan- desamtes vom 12. Juli 2024 zeigt, dass die Armutsgefährdungsquote 2023 bei Personen, die 65 Jahre und älter waren, mit 12,1 % am geringsten ausfiel. Dagegen hatten Personengruppen wie z. B. Langzeitarbeitslose mit 62,8 %, alleinerziehende Frauen mit 33,1 %, erwerbsgeminderte Personen oder auch Per- sonen, die einen Migrationshintergrund haben, ein erhöhtes Armutsrisiko. Auch vor diesem Hintergrund zeigt sich wieder einmal, dass die Einführung des Mindestlohnes 2015 richtig war.
Zudem möchte ich nochmals darauf hin- weisen, dass die identische Frage 7 bzw. die Antworten hierzu in beiden großen Anfragen, also in der vor sechs Jahren und der nunmehr vorliegenden, von einer zurück- gegangenen Altersarmutsgefährdungsquote
Fraglich ist, ob die Festlegung auf 60 % des Medians des Gesamteinkommens für die Bestimmung von Armutsgefährdung tatsäch- lich der richtige Gradmesser ist. Die Höhe der Altersrenten allein spiegelt eben nicht die finanzielle Situation der Menschen im Alter in Sachsen-Anhalt wider. Hinzu kommt, dass in Ostdeutschland und so auch in
Sachsen-Anhalt kaum Renteneinkünfte aus Betriebsrenten oder aus privater Vorsorge zu konstatieren sind. Dieser Realität müssen wir uns stellen. Für viele Ostdeutsche ist die Altersrente die zentrale Absicherung im Alter und diese Absicherung braucht Stabilisierung und keine Aufweichung.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das ursprünglich von der Bundesregierung geplante Rentenpaket II wird zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mehr das parlamen- tarische Verfahren durchlaufen. Ich bedauere dies ausdrücklich. Das Rentenniveau verbleibt damit zunächst bei 48 %, allerdings lediglich bis zum Jahr 2025. Das Rentenpaket II sah vor, das Rentenniveau bis 2039 bei 48 % festzuschreiben. Auch gilt nunmehr die sogenannte Haltelinie nicht mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch die Renten sinken. Diese sind durch die Rentengarantie geschützt. Für 2025 ist eine Rentenerhöhung geplant. Allerdings bekommen Rentnerinnen und Rentner im Vergleich zu Erwerbstätigen weniger Geld.
Herr Präsident, ich bitte einfach noch einmal darum - - Ich habe das Gefühl, dass es an mir liegt. Bei jedem Debattenbeitrag - heute Vormittag war es schon so - wird ununterbrochen dazwischengeredet. Es wird ununterbrochen ein Desinteresse gezeigt.
Frau Grimm-Benne, nehmen Sie es nicht persönlich. Das scheint in diesem Haus heute generell so zu sein. - Trotzdem ist es generell schlecht, übrigens auch in der Außenwirkung. Vor allen Dingen geht es hier um eine sehr große Bevölkerungsgruppe in Sachsen-Anhalt. Dann sollte bitte das Verhalten dieses Parlaments auch den Sonntags- und Wahlkampfreden zu diesem Thema adäquat entsprechen.
Das bedeutet, dass man, auch wenn man selbst kein Interesse daran hat, was ja sein kann, denjenigen, die ein Interesse daran haben, es ermöglicht, der Debatte zu folgen. - Bitte sehr, Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Herzlichen Dank. - Gerade in diesen Zeiten, in denen Verunsicherung um sich greift, braucht es mehr soziale Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ich hoffe sehr darauf, dass eine neue Bundesregierung sich prioritär dem Thema annehmen wird.
Lassen Sie mich an diesem Punkt noch er- gänzen: Ich warne davor, das Renteneintritts- alter von 67 Jahren weiter zu erhöhen. Dies wäre zutiefst ungerecht. Diejenigen, die lange und schwer arbeiten, erreichen bereits jetzt oftmals nicht das Renteneintrittsalter. Das haben unsere Daten auch gezeigt. Die gehen alle schon jetzt frühzeitig in Rente. Jede Erhöhung würde daher de facto eine Rentenkürzung für diese Rentnerinnen und Rentner bedeuten. Menschen, die 45 Jahre lang hart gearbeitet haben, haben sich ihre Rente redlich verdient.
All diejenigen, die über Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, mit einer niedrigeren als der derzeit geltenden Regel- altersgrenze abschlagsfrei in die Rente gehen zu können. Auch im Interesse der künftigen Rentnerinnen und Rentner sollte daran nicht gerüttelt werden.
braucht es gute Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten. Das hat die Debatte davor auch schon gezeigt. Wir haben in Sachsen-Anhalt bei den Löhnen noch Luft nach oben. Die Menschen hier bekommen immer noch 23 % weniger Lohn als in den westdeutschen Bundesländern, so eine Auswertung des MDR vom April dieses Jahres. Wir wollen die Tarifbindung stärken, um das Lohnniveau insgesamt anzuheben. Ein ordentliches Einkommen ist die Grundlage für ordentliche Renten.
Auch wird noch einmal darüber zu reden sein, meine Damen und Herren, wer alles in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen hat.
Wir alle wissen, dass das ein Thema ist, das nicht von heute auf morgen umsetzbar sein wird. Fakt ist aber, es liegt in unserer aller Verantwortung, alle Potenziale zu erschließen und das Beitragsaufkommen und damit die Stabilität der Rentenversicherung zu vergrößern.
Das ist übrigens das Thema. Von dieser Rente hängt eine ganze Menge ab. Wir werden nächstens einen Doppelhaushalt zu beschließen haben. Ich werde nicht müde zu erwähnen, dass mein Haushalt oder unser Haushalt in dem Einzelplan 05 hauptsächlich dadurch
belastet wird, dass wir Hilfen zur Pflege finanzieren müssen, dass wir eigentlich noch eine Pflegereform vor der Brust haben, die nicht umgesetzt wird. Wir müssen das auch im Zusammenhang mit den Renten machen.
Ich sage noch einmal eindeutig: Das Renten- paket II hätte uns auch eine Höherbewertung der Entgelte im Osten gebracht. Das wird nun nicht kommen. Und die Rentenauf- schubprämie wird auch nicht kommen.
Damit hätten diejenigen, die die vorgezogene Altersrente nehmen und weiter arbeiten gehen, eine Prämie bekommen. Das wäre ein Anreiz gewesen, länger zu arbeiten, auch über das Renteneintrittsalter hinaus. Das sind alles Aufgaben, die eine neue Bundes- regierung sehr schnell lösen muss. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.