Er ist nicht Mitglied der Landesregierung, und deswegen darf ich ihn dafür nicht rügen, was ich sonst natürlich auch nicht getan hätte. - Danke, Herr Kurze, Sie dürfen sich hinsetzen.
Damit dürften wir am Ende der Debatte angelangt sein. Wir fassen zur Aktuellen Debatte wie immer keine Beschlüsse.
Bevor wir hier vorn einen Wechsel durchführen, will ich auf unserer Pressetribüne Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt ganz herzlich begrüßen. - Herzlich willkommen!
Es handelt sich um eine verbundene Debatte. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Rede- zeit von zehn Minuten. Die Einbringung des Antrages erfolgt im Rahmen des Debattenbeitrags. Es wurde folgende Redereihenfolge vereinbart: GRÜNE, Die Linke, CDU, AfD, FDP und SPD. Zunächst hat die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. Darauf folgt der Redebeitrag der Linken, der gleichzeitig die Einbringung ihres Antrags bein- halten wird. Danach wird die Landesregierung sprechen.
Ich bitte jetzt Frau Sziborra-Seidlitz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Rednerpult. - Frau Sziborra-Seidlitz, bitte.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachts allein auf dem Nachhauseweg drehe ich mich auf der Straße um und schaue, ob mir je- mand folgt. Das hat meine Mutter mir schon als Jugendliche beigebracht. Ich wechsle die Straßenseite oder gehe schneller, wenn ich allein einem Mann begegne. Ich vermeide es, durch dunkle Parks zu laufen oder Parkplätze zu überqueren. Furcht ist ein ständiger Begleiter, wenn ich nachts Straßenbahn, Zug oder Bus fahre. Während viele Männer sicherlich gerade mit den Schultern zucken oder sich über die Angst vielleicht sogar lustig machen, werden viele, wenn nicht sogar alle Frauen genau dasselbe empfinden, nächtliche Ängste und Bedenken teilen.
Auch wenn diese Furcht draußen in der Welt nicht vollständig unbegründet ist, ist der größte Risikofaktor dafür, als Frau Opfer von Gewalt zu werden, in einer Beziehung zu einem Mann zu sein. Denn alle zwei Tage tötet in Deutschland ein Mann eine Frau in seinem Umfeld. An jedem einzelnen Tag findet ein Tötungsversuch statt. Fast jede dritte Minute erlebt eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Alle zwei Stunden erlebt eine Frau sexualisierte Gewalt durch ihren Partner. Das sind die Daten, die auf den Fällen basieren, die angezeigt wurden, die bekannt sind und die erst heute wieder veröffentlicht wurden. Die Dunkelziffer ist sicherlich um einiges höher.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr- te Kolleginnen! Wenn ich auf diese Zahlen schaue, dann bin ich entsetzt ob des Schweigens und der Sprachlosigkeit über diese Taten. Bei einem Teil der Empörungsöffentlichkeit ist es klar, warum er dazu schweigt: Femizide lassen sich nicht so gut verhetzen wie andere Gewalttaten.
Aber warum schweigen wir, die demokratische Mitte, dazu so oft? Warum reagieren wir nicht konsequenter, hörbarer, lauter? Warum schützen wir die Frauen und die Mädchen nicht wirksamer? Auch wenn sie hinter verschlossenen Türen passiert, ist Gewalt an Frauen keine Privatsache.
Die Verantwortung, sich vor Gewalt zu schützen, darf nicht bei den Frauen liegen. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Es ist unser aller Aufgabe, auch die der Männer, zu verhindern, dass Frauen Opfer von Gewalt werden. Stattdessen wird in der Gesellschaft über eine Mitschuld von Frauen an Gewalt diskutiert und lieber über die Kleidung und das Verhalten von weiblichen Opfern fabuliert, als die Schuld des männlichen Täters in den Vordergrund zu stellen.
In den Medien ist es inzwischen üblich, Gewalt gegen Frauen verbal zu verharmlosen. Statt eine mutmaßliche Vergewaltigung einer Mitarbeiterin durch einen Abgeordneten so zu benennen, schreiben regionale Tageszeitungen von einer Hotelaffäre. Bei Femiziden wird meist von Familien-, Liebes- oder Beziehungsdramen geschrieben. All das suggeriert eine Mitschuld der Frau an der sexuellen oder häuslichen
Auch Gerichte tun sich mehr als schwer im Umgang mit Gewalt- und Tötungsdelikten gegen Frauen. Viel zu selten werden geschlechtsspezifische Tatmotive eines Femizids anerkannt und bei der Verurteilung berücksichtigt. Viel zu oft werden die wahren Gründe für einen Femizid, wie Misogynie, gekränkte Männlichkeit oder Besitz- und Kontrollansprüche von Männern an Frauen, von Gerichten nicht als Motive des Täters anerkannt. Stattdessen werden sie als Trennungstötungen oder Beziehungstaten verharmlost.
Gleichzeitig gibt es auch eine Ungleichbehandlung zwischen weißen Männern und Männern mit Migrationshintergrund bei Femiziden.
(Ulrich Siegmund, AfD: Rassistisch ist das, was Sie hier machen, dass Sie das von der Hautfarbe abhängig machen! Eine Frechheit ist das!)
Auch der Vergleich von Frauen, die ihre Partner töten, mit Männern, die Femizide begehen, zeigt ein Ungleichgewicht bei der Bestrafung auf. Denn während Frauen bei dem sogenannten Haustyrannenmord für Mord mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden können, gilt dasselbe oft nicht für Männer bei Femiziden. Denn diese werden meist für Totschlag verurteilt, der nur in besonders schweren Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich zieht.
Um das Ganze einmal verständlich zusammenzufassen: Wenn du als weißer Dude eine Frau tötest, kommst du wahrscheinlich mit einer geringeren Strafe davon, als wenn ein Mann mit Migrationshintergrund eine Frau tötet oder eine Frau einen Mann tötet. Das ist Statistik.
(Guido Heuer, CDU: Oh, oh, oh! Steile These! - Oliver Kirchner, AfD: Die Frauenhäuser sind voll mit ausländischen Frauen, weil Sie die hierhergeholt haben! - Zustimmung - Un- ruhe)
Das ist statistisch nachweisbar. Es gilt frei nach George Orwells „Farm der Tiere“: Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.
Doch die Bestrafung von Femiziden ist nicht das einzige Problem in unserem juristischen System in Bezug auf Gewalt gegen Frauen. Denn viel zu oft werden Frauen, die häusliche oder sexuelle Gewalt erfahren, durch die Be-
fragung im Gerichtssaal retraumatisiert. Dabei gibt es Fortbildungsangebote für Richterinnen und Anwältinnen zum Umgang mit genau diesen Opfern. Zum Beispiel bietet Wildwasser e. V. so etwas an. Doch wenn man dort nachfragt, inwieweit solche Fortbildungen von Juristinnen genutzt werden, dann bekommt man die Antwort: kaum bis gar nicht.
Mit verpflichtenden Fortbildungen für Juristinnen über den sensiblen Umgang mit Opfern von sexueller und häuslicher Gewalt sowie einer Klärung, wie Frauentötungen zu bestrafen sind, wären wir bereits einen Schritt weiter. Außerdem kann und muss man darüber diskutieren, ob es z. B. einen neuen Straftatbestand Femizid braucht, um die unsägliche Ungleichbehandlung von Mord an Frauen vor Gerichten zu beenden.
Und natürlich kann und muss gehandelt werden, bevor es zu Femiziden kommt, um Frauen besser zu schützen, auch hier in Sachsen-Anhalt. Dazu möchte ich gleich zu Beginn betonen: In den letzten Jahren sind genau in diesem Bereich viele Verbesserungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf den Weg gebracht worden. Ein großer Dank dafür geht an unsere Sozialministerin Frau GrimmBenne.