Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Häusliche Gewalt, die sich vor allem, nicht nur, aber in der Hauptsache gegen Frauen richtet, stellt unsere Gesellschaft vor enorme moralische und politische Herausforderungen.
oder tragischerweise auch ermordet. Im Jahr 2023 wurden 155 Frauen ermordet und ins- gesamt gab es in Deutschland laut dem Bundeskriminalamt mehr als 250 000 Opfer häuslicher Gewalt. Hierbei reden wir nur von den offiziellen Daten, die Dunkelziffer ist weitaus höher.
Täglich erleben Frauen Bedrohungen, die häufig in Taten münden. Fast jeden zweiten Tag wird eine solche Drohung umgesetzt. Gegen das Gewaltschutzgesetz wurden allein im Jahr 2023 fast 6 500 Verstöße registriert, was auf einen unzureichenden Schutz von Opfern hinweist.
Genau das sind diese Frauen: Sie sind Opfer, sie sind Menschen, die Gewalt erleben und die diese Gewalt manchmal nicht überleben. Der offizielle Begriff heißt Femizide, doch er spiegelt nicht einmal im Ansatz die Tragödien wider, die sich dahinter verbergen.
Die eben genannten Daten sind nicht nur erschütternd, sie müssen für uns ein ganz klares Signal sein, dass wir als Gesellschaft einen sehr großen Handlungsbedarf haben, um Frauen besser zu schützen, um Gewalt gegen sie konsequenter zu verhindern.
Der Staat hat in den letzten Jahren bereits einige Schritte unternommen, um Opfern häuslicher Gewalt zu helfen. Der Aktionsplan PROGRESS 2024 sorgt für eine koordinierte Herangehensweise, bei der Polizei, Schulen, Gesundheitswesen, Justiz und weitere Akteure eng zusammenarbeiten.
Vernetzung unabdingbar, um Opfern schnell zu helfen und ihnen schnell die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen. An
dieser Stelle dürfen wir uns nicht auf dem Status quo ausruhen. Diese Zusammenarbeit muss immer wieder und immer weiter ausgebaut werden.
Dass in Sachsen-Anhalt der Ausbau von Schutzwohnungen für hochgefährdete Frauen, wie in Fällen von Ehrgewalt und Zwangsverheiratung, vorangetrieben wurde, ist positiv. Dass die Fachkräfte in den Interventionsstellen und Beratungsstellen tarifgerecht vergütet werden, ist ein ebenso wichtiger Schritt. Doch die Realität zeigt uns, dass diese Bemühungen eben noch nicht ausreichend sind. Denn jedes Opfer ist eines zu viel.
Als CDU-Landtagsfraktion ist es uns wichtig, den Schutz von Frauen in unserem Land zu verbessern. Das bedeutet aber, nicht nur auf akute Fälle zu reagieren, sondern zu agieren, nämlich präventiv tätig zu werden. Denn es gilt, Gewalt zu verhindern, den Opfern zu helfen und vor allem schnell und unkompliziert Zugang zu Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.
Viele Einrichtungen berichten bundesweit von Engpässen bei verfügbaren Plätzen in Frauenhäusern. Es ist im Übrigen ganz schön erschreckend, zu erkennen, dass unsere Kapazitäten für gewaltbetroffene Frauen nicht ausreichen. Was sagt das über unsere Gesellschaft, dass wir uns an so einem Punkt befinden?
Die Eigenanteile, die für den Aufenthalt in Schutzunterkünften verlangt werden, stellen ebenso eine hohe Hürde dar. Denn es darf nicht dazu führen, dass Frauen der Zugang zur Hilfe verweigert wird, weil sie sich den Aufenthalt nicht leisten können. Hierzu müssen wir als Landtag aktiv werden und die Finanzierung umstrukturieren. Niemand soll für seine Sicherheit bezahlen müssen. Dazu gehört natürlich
auch, dass die Finanzierung der Frauenhäuser so gestaltet wird, dass eine auskömmliche Versorgung gewährleistet ist.
Wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, den Opferschutz weiter gesetzlich zu verankern. An dieser Stelle danke ich dem Innenministerium, dass es dieses Thema als Priorität in der Änderung des Gesetzes für öffentliche Sicherheit und Ordnung verankert hat.
So ist vorgesehen, den Schutz von Opfern und auch potenziellen Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Es sollen umfassende Daten- und Übermittlungssperren eingerichtet werden. Es soll die Möglichkeit bestehen, mit einer vorübergehenden Tarnidentität ausgestattet zu werden. Es ist auch geplant, Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit und Zusammenarbeit mit Organisationen zur Opferberatung im Rahmen von Fallkonferenzen zu treffen.
Auch die Verlängerung der Dauer polizeilicher Maßnahmen im Falle eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz wird an dieser Stelle Berücksichtigung finden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt: Hiermit soll im Sinne der Betroffenen, der Opfer, gedacht und gehandelt werden.
Aber ich sehe nicht nur das Land in der Handlungspflicht. Denn wenn wir davon reden, Frauen besser zu schützen, müssen wir Schutzmaßnahmen nicht nur konsequenter, sondern auch bundesweit durchführen.
Der Weiße Ring als größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer fordert ganz intensiv die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter, allgemein bekannt als Fußfesseln, und deren Implementierung in das Gewaltschutzgesetz.
durch Gerichte angeordnet werden, dass Täter eine elektronische Fußfessel tragen, damit sichergestellt wird, dass sie sich dem Opfer nicht näher als 500 m nähern. Das ist nicht festgelegt auf Arbeitsplatz oder Wohnung. Dort hat auch das potenzielle Opfer einen Empfänger, sodass sichergestellt ist, dass jederzeit ein Alarm ausgelöst werden kann, der einen schnellen Polizeieinsatz ermöglicht.
Dieses System hat sich in Spanien als äußerst effektiv erwiesen. Die Zahl der Femizide konnte in Spanien um 27 %, also um fast ein Drittel, gesenkt werden. Und bei überwachten Tätern gab es keinen einzigen Todesfall. Warum soll dieses Modell nicht bei uns in Deutschland funktionieren?
Der Weiße Ring hat weiterhin unter dem Titel „Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer“ eine Petition gestartet, die sich genau diesem Thema widmet und die an den Bundesjustizminister gerichtet ist. Ich hoffe, unabhängig von den derzeitigen Umbrüchen in der Bundesregierung, auf einen Erfolg. Ich hoffe darauf, dass sich der Bund dieses Themas ganz intensiv annimmt.
Denn eines muss ich ganz deutlich sagen: Hierbei geht Opferschutz vor Täterschutz und Täterinteressen. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Strukturen für die Unterstützung von Opfern von Gewalt zu erarbeiten, zu verbessern, durch den Ausbau von Schutzmaßnahmen besseren Zugang
zu Hilfsangeboten zu schaffen und das konsequente Umsetzen von Schutzmechanismen voranzutreiben. - Herzlichen Dank.
Eine Nachfrage. - Frau Godenrath, wollen Sie sie zulassen? - Nein, will sie nicht. - Also können Sie direkt nach vorne an das Rednerpult kommen als nächster Debattenredner, und zwar für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Femizid ist ein schillernder Begriff. Nach dem Antrag der GRÜNEN zu schließen, liegt immer dann ein Femizid vor, wenn ein Mann eine Frau ermordet. Jeden dritten Tag werde eine Frau in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Mann ermordet, schreiben Sie in Ihrem Antrag, wobei Ihre analytische Meisterleistung darin besteht, die Statistik, nach der pro Jahr ca. 100 Frauen in Deutschland Mordopfer werden, grob auf die 365 Tage des Jahres heruntergebrochen zu haben.
Femizid aber ist selbst für diejenigen, die diesen Begriff für tauglich halten und ernst nehmen, nicht einfach nur, wenn ein Mann eine Frau ermordet, sondern wenn er sie als Frau und aus Frauenfeindlichkeit ermordet. Die GRÜNEN lassen das in ihrem Antrag unter den Tisch fallen lassen und suggerieren so, jeder Mord an einer Frau sei irgendwie ein Femizid, also von Frauenfeindlichkeit getragen.
Man müsste aus der Statistik zunächst alle Frauen, die von Frauen ermordet werden, herausrechnen, und dann alle Frauen, die nicht aus Frauenhass, sondern aus anderen Motiven von Männern ermordet werden. Das tun Sie aber nicht. Sie blasen das Phänomen, wenn es denn überhaupt eines ist, mit bewusst schlampiger Argumentation auf. Das ist unredlich und zeigt an, dass hierbei politische Instrumentalisierungen im Spiel sind.
Richtig ist, dass Männer viel häufiger - etwa sechs bis acht Mal häufiger als Frauen - Morde begehen. Umgekehrt sind sie aber auch ungefähr sechs bis acht Mal häufiger Mordopfer. So bleibt festzuhalten: Ob nun als Täter oder als Opfer - von Mord sind in erster Linie Männer betroffen. Das sei vorausgeschickt.
Wenn wir uns nun, freilich ohne eine konkrete Dimension zu kennen, rein abstrakt den Femiziden sensu stricto, den Morden an Frauen durch Männer aus Frauenfeindlichkeit, zuwenden, dann frage ich mich: Ist ein Mord an einer Frau aus Habgier, etwa an einer Taxifahrerin, um an ihre Tageseinnahmen zu kommen, nicht genauso abscheulich und kein Jota besser oder schlechter als ein Mord aus Frauenfeindlichkeit? Wäre ein solcher Mord, wenn der Taxifahrer ein Mann ist, nicht genauso verwerflich? Wie wäre es, wenn ein Mann eine Frau
nicht speziell aus Frauenhass ermordet, sondern aus purer Mordlust, die sich wahllos gegen Mann und Frau richten kann?
Indem der Begriff Femizid eine bestimmte Mordkonstellation aus der Allgemeinheit des Mordbegriffs herausgreift, schreibt er dem einen besondere Relevanz zu und wertet die anderen Fälle als weniger relevant ab.
Als analoge Bildung zu Genozid sucht der Begriff Femizid die Ächtung, die mit dem Begriff Genozid verbunden ist, vom einen auf das andere zu übertragen. Damit sagt der Begriff Femizid, es soll besonders abscheulich sein, wenn ein Mann eine Frau aus Frauenhass ermordet. Aber weshalb ist das eine niedere Motiv schlechter oder besser als das andere niedere Motiv? - Das ist nicht begreiflich zu machen. So zeigt sich, dass der Begriff Femizid in Wahrheit eine politische Wertung transportieren und eine Hierarchie der Opfer begründen soll.
Dürften die meisten Morde an Frauen nicht, wie die meisten Morde überhaupt, reine Beziehungstaten ohne politisch deutbare Dimension sein? Wie sollte überhaupt nachgewiesen werden können, dass in dem tragischen Gewirr aus Kränkungen, Ängsten, Wut und Aggression, das jedem Mord zugrunde liegt, ein besonderer Hass nicht auf die konkrete Person des Opfers, sondern auf ihr Geschlecht führend war? Welchen Unterschied sollte es denn machen, ob der mörderische Hass sich an dem Charakter einer Person oder möglicherweise an ihrem Geschlecht festmacht?
von den so richtig bösartigen frauenfeind- lichen Taten ab, um sodann die bloße Beziehungstat als das irrelevante Phänomen zu marginalisieren und jeden Mord an einer Frau als Ergebnis einer politisch zu wertenden Misogynie zu deuten. Damit offenbart der Begriff eine politische Voreinstellung, die in jeder Hinsicht ungeeignet ist, um sich diesen Taten zu nähern.
Indem der Begriff Femizid unterstellt, dass ein Mann, wenn er eine Frau ermordet, immer aus quasi ideologischem Hass auf das andere Geschlecht mordet, ist er darüber hinaus pauschalisierend und eminent männerfeind- lich. So nimmt es nicht Wunder, dass der Begriff Femizid von radikalen Feministinnen in den USA entwickelt wurde, um ihre fami- lien-, männer- und traditionsfeindliche Agenda durchzusetzen.