Protokoll der Sitzung vom 21.11.2024

Aktuell ist es so, dass mit Antragseingang noch längst nicht gesagt ist, dass die Behörde entscheidungsfähig ist. Daher werden jetzt oftmals Verzichtserklärungen zur Genehmigungsfiktion vollzogen, weil zwar der dreimonatige Bearbeitungszeitraum formal abgelaufen ist, aber eben noch nicht qualifiziert entschieden werden kann und daher oftmals die Empfehlung des Amtes ist, auf die Genehmigungsfiktion zu verzichten. Das halte ich nicht für sinnvoll und das müssen wir deutlich anders machen. Wir brauchen eine echte dreimonatige Bearbeitungszeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von der großen Fiktion und Vision für ein Bauen von morgen bis hin zu kleinen technischen Verfahrensfragen deckt unsere Bauordnung die gesamte Regelungsbreite ab. Die grüne Bauordnung entstand, wie ich eben schon erwähnte, in Rückkopplung mit der Fachwelt. Wir haben vor der Einbringung in den Landtag ein eigenes

Anhörungsverfahren durchgeführt, zahllose Gespräche geführt, die wegweisenden Empfehlungen der Bundesarchitektenkammer, der Landschaftsarchitekten und -ingenieure einbezogen und uns gelungene Beispiele anderer Bauordnungen zu eigen gemacht.

Wenn wir als Land beispielgebend werden wollen, wenn wir hierzulande ein gutes Bauen für morgen ermöglichen wollen, dann brauchen wir eine grundsätzliche Novelle zu unserer Bauordnung.

Für die Menschen im Land hoffe ich auf eine ernsthafte Diskussion; denn sicherlich gibt es noch viele andere Vorschläge, die man aufnehmen kann. Ich würde mich tatsächlich freuen, wenn wir uns ernsthaft mit diesen Vorschlägen auseinandersetzten könnten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank für die Einbringung. - Ich sehe keine Nachfrage oder Interventionen, sodass ich jetzt dem Mitglied der Landesregierung Frau Dr. Hüskens das Wort geben möchte. - Frau Dr. Hüskens, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordert die Antragstellerin eine umfängliche Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, und zwar in unterschiedlichen Themenfeldern.

Ich betone „Bauordnung“ deshalb, weil das Bauordnungsrecht vor allen Dingen ein Recht der Gefahrenabwehr ist und sich im Kern mit Stand-

sicherheit, also Statik, und mit dem Brandschutz beschäftigt.

(Beifall bei der FDP)

Das ist die Aufgabe dieses Gesetzes. Viele der Punkte, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eingebracht haben, gehören überhaupt nicht zum Bauordnungsrecht, sondern könnten in verschiedenen Umweltrechten stehen. Ich nenne ein paar Beispiele: Die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern wäre etwas, das wir im Umwelt- und Energierecht zu regeln hätten. Wasserrechtliche Regelungen - Nummer 5 - wäre etwas für das Niederschlagswasser. Unter Nummer 7 haben wir abfallrechtliche Regeln usw. usf.

Ich glaube, es wäre wirklich sachgerecht - auch weil wir hier immer über Entbürokratisierung, mehr Transparenz etc. reden -, diese Dinge in den Fachgesetzen zu regeln, in denen der jeweilige Komplex auch abgebildet ist. Ich glaube, das ist im Interesse aller.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nein!)

Ein zweiter Punkt: Bei den Änderungs- wünschen, die Sie haben und die tatsächlich im Baurecht zu regeln wären, ist die Veränderung der Stellplatzpflicht - Sie haben es auch vorgetragen - ein prominenter. Hier soll eine landesweite Stellplatzpflicht für Fahrräder eingeführt. Das lehne ich ab.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der AfD)

Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits eine Regelung zugunsten von örtlichen Regelungen. Wenn ich mein inneres Auge einmal in SachsenAnhalt spazieren führe, dann glaube ich, dass das für dieses Thema die richtige Lösung ist, weil die Kommunen hier bereits auf dem Weg sind

und sich das entsprechend zu eigen gemacht haben. Deshalb sollten wir diese Zuständigkeit auch bei den Kommunen belassen.

Ein dritter Punkt. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat einen umfangreichen Wirtschaftsdialog mit der Bau- und Wohnungswirtschaft geführt, um den Änderungsbedarf zu identifizieren, den ein größerer Teil dieser Branchenbereiche sieht. Dieser erhofft sich, dass entsprechende Erleichterungen dazu führen, dass das Bauen in Sachsen-Anhalt attraktiver, einfacher und preiswerter wird.

Diese Punkte werden aktuell in einer Novelle bearbeitet, und wir haben vor, diese dem Landtag im kommenden Jahr vorzulegen. Darin enthalten wird auch die Änderung der Musterbauordnung - Sie haben alle wahrgenommen, dass diese gerade diskutiert wird - sein. Wir werden außerdem Änderungen zu Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen aufnehmen. Ich glaube, dass ist ein wichtiger Punkt gerade in Sachsen-Anhalt, dem wir uns explizit widmen sollten.

Aus meiner Sicht ist das der richtige Weg, um dem Bauordnungsrecht gerecht zu werden. Ich halte es persönlich wirklich für falsch, dass wir alle Wünsche, die wir in dem einen oder anderen politischen Feld haben, einzeln in Gesetze gießen und zum Schluss bei jedem Gesetz einen bunten Strauß an Themen haben. Ich weiß, diese Art und Weise ist ein bisschen nüchterner, klingt auch nicht so schön und ist nicht so ganzheitlich.

(Guido Kosmehl, FDP: Und nicht so grün!)

Aber ich bin überzeugt, dass dieser klare und transparente Weg für die Menschen, die damit umgehen und arbeiten müssen, die das rechtlich und technisch umsetzen, der richtige ist und werbe für diese Variante. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe keine Nachfragen. Wir steigen in die Debatte ein. Der erste Debattenredner ist Herr Gürth für die CDU-Fraktion. - Bitte schön, Herr Gürth.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Solange Menschen wohnen, ändern sich die Baustoffe, ändern sich die Technologien. Solange Menschen in urbanen Räumen dicht beieinander wohnen, gibt man sich Regeln, wie man zusammenwohnt und wie man baut. Deswegen ist es auch ganz normal, dass sich das Baurecht ändert.

Die Ministerin hat den Bauausschuss des Landtages schon vor Monaten darüber informiert, dass eine neue Landesbauordnung in Erarbeitung ist. Aus diesem Grund - wirklich nur aus diesem Grund -, so sagen wir, soll der Gesetzentwurf mit in den Ausschuss überwiesen werden. Dort können alle ihre Ideen dazu packen, dann vergleichen wir das mit dem Entwurf der Landesregierung, und dann machen wir daraus etwas, das mehrheitsfähig ist.

Der Gesetzentwurf allein müsste von der CDU einfach abgelehnt werden.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Er trägt die Überschrift: „Nichts dazu gelernt!“ - Kein einziges Jahr hat die Bundesregierung die versprochenen 400 000 Wohnungen erreicht. Warum nicht?

(Zuruf von der AfD: Weil sie es nicht selber bauen!)

Baukostensteigerungen, immer neue Vorschriften - man kann sich das nicht mehr leisten.

Jetzt komme ich einmal zu Ihrer ehemaligen Vorsitzenden Ricarda Lang und was sie in Wiesbaden gesagt hat; da haben Sie wahrscheinlich auch nicht zugehört.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: An welcher Stelle denn?)

Sie hat kritisiert, dass die GRÜNEN das Image eines Elitenprojektes haben.

Diese Bauordnung trägt genau diesen Geist: Bauen muss man sich leisten können, oder muss grün sein, dann zahlt es der Staat. Dieses ganze Gesetz ist von einem Geist weiterer Gängelung, weiterer Vorschriften, weiterer Verteuerung durchzogen. Das kann man nur ablehnen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der AfD und bei der FDP)

Es ist auch eine Ausblendung der Lebensrealität. Ich will nicht sagen, dass alles falsch ist, aber man muss nicht alles mit Zwang machen. Das ist das Problem. Wer sich das leisten kann, der soll es machen; wo es gewollt ist, sollen sie es machen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wir wollen aber, dass alle dahin kommen!)

Aber nicht alles mit Zwang. Blenden Sie die Realität nicht aus: Bauen ist so teuer wie nie.

(Markus Kurze, CDU: Richtig!)

Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt. Auch in den Jahren der Ampel, wo alles besser werden

sollte, sinkt die Zahl der Baugenehmigungen und der fertiggestellten Bauten. Warum? - Dass die Zinsen höher sind, dafür können Sie nichts. Die Politik ist aber indirekt auch schuld; denn Geldangebote, Inflation sind oft politikgetrieben. Aber immer mehr Vorschriften haben das Bauen auch verteuert. Das führt dazu, dass sich immer weniger Normalverdiener den Traum vom Wohneigentum noch verwirklichen

können.

(Guido Kosmehl, FDP: My home is my castle!)

Wir sind in Deutschland bereits europaweit das Land mit der geringsten Wohneigentumsquote. Es gibt andere Länder in der Europäischen Union, in denen die Wohneigentumsquote doppelt so hoch ist wie in Deutschland und bei über 90 % liegt. Wir sind bei ungefähr 47 %. Italien ist ein gutes Beispiel.

Das hat auch eine soziale Komponente, die die GRÜNEN immer öfter einfach ausblenden. Das, was Sie machen, ist nicht mehr sozial; denn das ist ein Baustein für die Altersabsicherung, der dann fehlt.

(Beifall bei der FDP)

Wenn 90 % der Leute Wohneigentum haben, dann stehen sie mit ihrer Rente anders da als hier mit den 47 %, und man dann noch schauen muss, wie man wohnt.

Ein Nächstes kommt hinzu. Bei uns ist es kein akutes Thema, aber in fast allen Großstädten in Deutschland gibt es Wohnungsnot und fehlt bezahlbarer Wohnraum. Die Vorschriften in diesem Gesetzentwurf würden nicht in einem Quartier Wohnungsnot bekämpfen, sondern zusätzliche Wohnungsnot schaffen, weil noch weniger gebaut werden würde.