Protokoll der Sitzung vom 21.11.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann wollen wir einmal voranschreiten. Wir hängen zeitlich noch ein bisschen, also machen wir uns gleich an die Arbeit. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt für Polizeiangelegenheiten (Polizeibeauftragtegesetz Sachsen- Anhalt - PolBG LSA)

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4798

Einbringer ist Herr Striegel. - Herr Striegel hat das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie zu Beginn meiner Rede gern einladen, sich einmal 17 Jahre zurückzuversetzen, auf den 21. November 2007. 17 Jahre sind eine lange Zeit, aber es lohnt sich. An diesem Tag stellte der bündnisgrüne Landesverband Sachsen-Anhalt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Polizeilicher Umgang mit Rechtsextremismus“ vor. Einer der zentralen Punkte, die darin standen, war eine Empfehlung. Ich darf diese zitieren: Die Landesregierung soll dauerhaft die unabhängige Stelle eines Polizeiombudsmannes als Vertrauensperson zu Polizeifragen einrichten. Diese soll Anlaufstelle für Polizist*innen und für Opfer sein können, umfassendes Akteneinsichtsrecht haben und der Vertraulichkeit gegenüber Einzelpersonen verpflichtet sein.

Wir wollen weg von einer internen Kontrolle der Polizei hin zu einem externen Kontrollinstrument, wie es bspw. die nordischen Länder oder auch Nordirland praktizieren. Eine unabhängige Stelle zur Kontrolle der Polizei würde sowohl auf Anfrage von Bürger*innen als auch Polizist*innen hin tätig werden, die Missstände im Polizeiapparat abstellen wollen.

Das Ganze war - Holger Hövelmann als damaliger Innenminister wird sich erinnern, Rüdiger

Erben als damaliger Staatssekretär sicherlich auch - Ergebnis einer sehr, sehr schwierigen Zeit für die Polizei in Sachsen-Anhalt. Es gab eine ganze Reihe von Fehlentwicklungen, von Fehlern, die gemacht wurden. Und es gab eine intensive öffentliche Befassung damit, die, so glaube ich, sowohl für die Betroffenen als auch für die Polizistinnen und Polizisten selbst nicht einfach war.

Ich bin dankbar dafür - das will ich an dieser Stelle ausdrücklich und ganz persönlich auch in Richtung des damaligen Innenministers Holger Hövelmann sagen -, dass es gelungen ist, sich aus dieser sehr schwierigen Situation herauszuarbeiten, und zwar im Dialog.

Die GRÜNEN, damals noch außerparlamentarische Opposition, haben eine Arbeitsgruppe zum polizeilichen Umgang mit Rechtsextremismus eingesetzt. Es gab einen Dialog mit Betroffenen und mit Expert*innen. Zudem gab es einen Dialog mit dem damaligen Innenminister Holger Hövelmann.

Bernward Rothe, dem ein oder anderen hier im Haus sicherlich noch bekannt, hat als SPD-Landtagsabgeordneter den Innenausschuss nach Nordirland eingeladen und diese Reise auch erfolgreich hinbekommen. Ich glaube, es war eine Reise, die ein Stück weit mit guten Erkenntnissen für alle Beteiligte ausgegangen ist. Ergebnis war, dass letztlich eine Zentrale Beschwerdestelle in Sachsen-Anhalt eingerichtet wurde. Ich würde sagen, die außerparlamentarische Opposition zeigte durchaus Wirkung.

Diese Zentrale Beschwerdestelle ist seitdem immer wieder weiterentwickelt worden. Sie ist - das muss man leider auch so deutlich sagen - seit dem Tod von Angela R., der einstigen Leiterin, deutlich weniger wahrnehmbar in der Öffentlichkeit, und das finde ich schade. Die Diskussion um unabhängige Polizeibeauftragte ist

seitdem in Deutschland und auch in SachsenAnhalt nie wieder verstummt. Inzwischen gibt es unabhängige Polizeibeauftragte im Bund und auch in einigen Bundesländern, z. B. in Brandenburg, in Schleswig-Holstein, in Berlin, in Rheinland-Pfalz - all das sind Beispiele.

Vor diesem Hintergrund freue ich mich, Ihnen heute unseren Gesetzentwurf zur Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragten vorzustellen und so unserer Forderung Nachdruck verleihen zu können.

Tagtäglich leistet unsere Polizei herausragende Arbeit. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte müssen alle Situationen meistern, in die sie gerufen werden, auch wenn sie kurz vorher gar nicht wussten, was auf sie zukommt. Dort treffen sie dann auf Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen und Einstellungen zur Polizei. Hier richtig zu reagieren, eine Gefahrenlage richtig einzuschätzen, vielleicht be- stehende Vorurteile zu überwinden, den richtigen Ton in der Ansprache zu treffen, die Rechtslage zu kennen - all das erfordert gute Menschenkenntnis, wachsendes Erfahrungswissen, gute Aus- und Fortbildung und ein umfang- reiches Fachwissen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Arbeit für Polizeibeamte ist umfassend, vielfältig und anspruchsvoll. Sie kann eben nur gelingen, wenn die Polizei in der Bevölkerung genügend Vertrauen genießt. Es erleichtert nicht nur die Arbeit, es ist für einen demokratischen Staat auch elementar, dass die Polizei das Vertrauen der Bevölkerung genießt; denn sie verfügt über das Gewaltmonopol, d. h., sie schützt die Grundrechte, sie sichert die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sie verfolgt Straftaten und sie kann und muss ihre Anordnungen letztlich auch mit Gewalt umsetzen können.

In einem Rechtsstaat müssen alle von Polizistinnen und Polizisten ergriffenen Maßnahmen auch rechtmäßig und verhältnismäßig sein. Gelingt das, ist die Polizei als täglich für Bürgerinnen und Bürger erkennbarer Akteur staatlicher Gewalt ein wichtiger Baustein für das Vertrauen in den Staat als Ganzes.

Umfragen zeigen, die Polizei genießt grundsätzlich und im Vergleich zu den anderen staatlichen Akteuren ein hohes Vertrauen. Schaut man sich das aber in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen an, zeigt sich, dass insbesondere die Menschen, die häufiger in Kontakt mit der Polizei geraten, ein eher niedrigeres Vertrauen in sie haben. Das betrifft Menschen mit Migra- tionshintergrund, junge Menschen in Städten und Menschen in sozioökonomisch schwächeren Stadtteilen, und zwar insbesondere dann, wenn sie befürchten, dass sie durch die Polizei diskriminiert oder nicht durch sie geschützt werden. Studien zeigen auch, dass insbesondere positive Erfahrungen mit der Polizei das Vertrauen in sie steigern können.

In Sachsen-Anhalts Polizei arbeiten Menschen, und wo Menschen tätig sind, passieren auch Fehler. Eine Organisation wie die Polizei mit mehr als 7 000 Vollzugs- und Verwaltungsmitarbeiter*innen braucht Instrumente, die eine gute und eine lebendige Fehlerkultur unterstützen. Eine unabhängige Polizeibeauftragte ist ein solches Instrument. Eine Polizeibeauftragte kann helfen, individuelles Fehlverhalten zu erkennen, aber auch systemische Defizite zu identifizieren und abzustellen. Daran müssen auch Sachsen-Anhalts Polizei und die Landesregierung ein vitales Interesse haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dass die Polizei sich selbst kontrolliert oder bei der Landesregierung angesiedelte Kontrollinstanzen dies tun, reicht nicht aus. Deshalb

halten wir den nun von CDU, SPD und FDP eingeschlagenen Weg, einen Polizeibeauftragten light ohne gesetzlich festgelegte Befugnisse und nur kraft Verwaltungsvereinbarung einzusetzen, für falsch. Denn damit sind eben keine spezifischen Befugnisse verbunden; für diese braucht es eine gesetzliche Grundlage. Kommt es zu Fehlern oder Fehlverhalten bei einem Polizeieinsatz, leiden darunter nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen. Denn Polizistinnen und Polizisten befinden sich in einer starken Solidargemeinschaft untereinander. Sie sind auf ihre gegenseitige Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig

machen sie sich aber auch selbst strafbar oder disziplinarrechtlich angreifbar, wenn sie Fehlverhalten und Fehler von Kolleg*innen nicht anzeigen.

Dieses Dilemma - der Landtag hat das Ende vergangenen Jahres in einem Beschluss anerkannt - ist strukturell bedingt. Jede Polizistin und jeder Polizist wird im Laufe des Lebens mindestens in eine solche Situation geraten. Es ist Aufgabe des Staates als Arbeitgeber, die Beamtinnen und Beamten in diesem strukturellen Dilemma nicht alleinzulassen, sondern ihnen alle notwendigen Mittel an die Hand zu geben, um diese Dynamiken aufzubrechen. Dazu gehören Fortbildungen, Änderung des Führungsstils, Ausbau von Reflexionsräumen und Supervision.

Dazu gehört aber auch die Einführung einer unabhängigen Stelle, an die man sich vertraulich oder auch anonym wenden kann, die einen als Polizist oder Polizistin schützt und die über den konkreten Einzelfall hinaus auch zu strukturellen Verbesserungen innerhalb der Behörde führt. Das kann die Leistungsbereitschaft und die Zufriedenheit unserer Polizistinnen und Polizisten steigern.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Nach dem Beschluss der Landesregierung wird der sogenannte Polizeibeauftragte seine Unabhängigkeit verlieren, bevor er überhaupt im Amt ist. Die Ansiedlung dieses Beauftragten beim Innenministerium ist falsch. Eine solche Stelle gehört analog zu dem Aufarbeitungsbeauftragten oder der Landesdatenschutzbeauftragten an den Landtag angedockt, um Unabhängigkeit zu sichern.

Wir wollen, dass die Stelle mit klaren Befugnissen ausgestattet ist. Dafür leistet unser Gesetzentwurf die entsprechende Arbeit. Wir wollen, dass er eine Geschäftsstelle hat, die Unab- hängigkeit genießt, genau wie die Datenschutzbeauftragte, und in der Schwerpunkte der Tätigkeit auch nach dem eigenen Ermessen der Beauftragten festgelegt werden können.

Wir wollen, dass die Beauftragte nicht nur Stellungnahmen abfordern kann. Sie soll auch Auskünfte und Akteneinsicht bekommen. Sie soll ein Betretungsrecht für die Räumlichkeiten der Polizeibehörden haben. Sie soll bei Polizeieinsätzen anwesend sein können und sie soll natürlich auch auf sämtliche Beschwerdemaßnahmen und Vorgänge innerhalb der Polizei zugreifen können. Auch Zwangsmaßnahmen bei Vollstreckungsbeamten auf der kommunalen Ebene soll sie untersuchen können. Das ist für die Betroffenen oftmals mit der gleichen Wirkung verbunden, als wenn die Polizei entsprechend tätig wird.

Ich möchte Sie herzlich einladen, unseren Gesetzentwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Wir sollten darüber diskutieren. Sachsen-Anhalt sollte den Weg der Weiterentwicklung der bisherigen Beschwerdestelle hin zu einem unabhängigen Polizeibeauftragten weitergehen. Wir sind da im guten Konzert mit den anderen Bundesländern unterwegs, und ich glaube, es führt dazu, dass ein Ziel, das wir alle hier miteinander haben, nämlich das Vertrauen in unsere Polizei

zu stärken, damit erreichbar ist. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Fragen. Wir steigen in die Drei- minutendebatte ein. Frau Zieschang spricht zunächst für die Landesregierung. - Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Welcher Institution vertrauen Sie? Diese Frage wird den Bürgerinnen und Bürgern seit dem Jahr 2007 in regelmäßigen Abständen in Zusammenhang mit der Erstellung des Sachsen-Anhalt-Monitors gestellt. Seit 2018 wird im Sachsen-Anhalt-Monitor die Polizei als Institution explizit ausge- wiesen.

Und was antworten die Bürgerinnen und Bürger auf die Frage? - Die Antwort war im Jahr 2018 dieselbe wie im Jahr 2020 und auch im Jahr 2023: Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen der Polizei des Landes am stärksten,

(Zustimmung bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)

und das übrigens zu Recht. Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei leisten tagtäglich eine beeindruckende Arbeit, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzustehen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Polizei ist erheblich stärker ausgeprägt als das Vertrauen gegenüber anderen Institutionen, wie z. B. dem Bundesverfassungsgericht oder der Verwaltung.

Wieso also bedarf es eines Polizeibeauftragten, der, wie es im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt - ich zitiere - „das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft“ stärkt? Offensichtlich haben alle anderen Institutionen einen Beauftragten nötiger als die Polizei.

Ein Grund dafür, dass das Vertrauen in die Polizei so stark ausgeprägt ist, liegt sicherlich auch darin, dass im Bereich der Landespolizei seit vielen Jahren Fehlerkultur aktiv gelebt wird und es seit Jahrzehnten vielfache Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gibt, sich über ein nicht auszuschließendes Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen zu beschweren.

Wer sich beschweren möchte, der kann dies bei den dezentralen Beschwerdestellen der vier Flächenpolizeiinspektionen, bei der Polizei- inspektion Zentrale Dienste, dem Landeskriminalamt und der Fachhochschule Polizei tun. Man kann sich beschweren in jedem der 14 Polizeireviere, bei der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium, bei der Ansprechperson für LSBTTI. Und natürlich kann man sich auch bei jedem Regionalbereichsbeamten, jedem Streifenpolizisten oder Kriminalpolizisten beschweren. Die Beschwerden können persönlich, telefonisch, schriftlich oder auch über das E-Revier vorgetragen werden.

Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit, sich bei der Zentralen Beschwerdestelle im Innen- ministerium zu beschweren; diese besteht seit dem Jahr 2009. Sachsen-Anhalt war übrigens nach Berlin das zweite Bundesland, das eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei eingerichtet hat. Diese Zentrale Beschwerdestelle soll nun in Umsetzung des Koalitionsvertrags durch einen Polizeibeauftragten ergänzt werden, der bzw. die ein unmittelbares Vortragsrecht beim Ministerpräsidenten hat.

Entscheidend ist und bleibt für mich allerdings, dass wir das in der Landespolizei entwickelte Leitbild und die damit verbundenen Grundprinzipien polizeilicher Arbeit aktiv leben. Dazu gehört eine gute Fehlerkultur. Das können wir nicht an Beauftragte wegdelegieren. Das müssen wir jeden Tag von innen heraus leben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir können in die Debatte der Fraktionen eintreten. Herr Erben spricht für die SPD. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Sebastian Striegel hat jetzt die lange Geschichte vorgetragen. Ich glaube, ich könnte noch deutlich mehr dazu vortragen, was ich mir aber heute ersparen möchte.

Auch ich habe mir die Reden noch einmal angesehen, die damals in der Wahlperiode von 2006 bis 2011 hier im Landtag von Sachsen-Anhalt von einigen heute Anwesenden, aber auch von nicht Anwesenden gehalten worden sind. Ich glaube, das alles hat wenig Einfluss auf das, über das wir heute zu entscheiden haben.

Frau Ministerin hat eben richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir das zweite Bundesland waren, das eine Zentrale Beschwerdestelle der Polizei hatte. Ich hatte die Ehre - das gehört auch zur Geschichte -, das Türschild damals dort mit einem Akkuschrauber anzuschrauben. Andere haben das nachgemacht.

Lieber Kollege Striegel, ich will darauf hinweisen, dass unsere Zentrale Beschwerdestelle eins zu eins vom Freistaat Thüringen übernommen worden ist und die nunmehr - zumindest noch - grüne Justizministerin nach meiner Kenntnis Sachbearbeiterin in selbiger gewesen ist. Thüringen hat das eins zu eins übernommen; nun entwickeln wir das weiter.