denstein und dem Erwerb der geographisch-kartographischen Perthes-Sammlung haben wir für Gotha neue Impulse gesetzt. Die Sammlungen des traditionsreichen Verlages Justus Perthes gehören zu den bedeutendsten ihrer Art weltweit und wir freuen uns, dass wir diese Sammlungen dem Freistaat erhalten konnten. Der in vielen Jahrhunderten gewachsene Reichtum an Herrschaftssitzen hat der 2. Thüringer Landesausstellung in Sondershausen das Motto gegeben. In wenigen Wochen können wir unseren Freistaat als Land der Residenzen neu entdecken, wenn die Ausstellung ihre Pforten öffnet.
Ich denke sehr gern an den parlamentarischen Abend zurück, bei dem sich die Landesausstellung Sondershausen und die Landesgartenschau Nordhausen gemeinsam hier im Thüringer Landtag präsentiert haben,
denn die zahlreichen ehemaligen Residenzstädte im Freistaat sind nicht nur ein historisches, sie sind ein aktuelles Thema. Die Restitutionsproblematik bewegte die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat besonders. Dabei ging es um die Sicherung von identitätsstiftenden Kulturgütern. In langwierigen Verhandlungen mit den ehemals regierenden Fürstenhäusern ist es gelungen, diese Kulturgüter dauerhaft für Thüringen zu sichern und für uns und unsere Gäste aus aller Welt zugänglich zu machen. Das ist ein sehr schöner Erfolg.
Zu unserem Erbe gehören aber ebenso rund 30.000 Bauund Kunstdenkmale sowie 3.000 Bodendenkmale. Sie sind in den letzten Jahren mit beträchtlichem finanziellen Aufwand restauriert worden. Seit 1990 gaben der Freistaat, der Bund sowie Stiftungen und private Förderer rund 900 Mio. # $ " so 24 historische Altstädte saniert werden. Auch wenn 40 Jahre Vernachlässigung und Verfall in zehn Jahren nicht vollständig beseitigt werden können, sind die Ergebnisse, so meine ich, doch sehr beeindruckend. Wer sich in unserem Freistaat umsieht, wird das bestätigen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, besondere Bedeutung kommt den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora zu. Hier gilt es, neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung die Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren: den Toten zum ehrenden Andenken, den Überlebenden zum Gedenken und den nachfolgenden Generationen zur Mahnung.
Zum Kulturland Thüringen gehört auch eine reiche Museumslandschaft mit rund 180 Museen. Insgesamt 21 Museen sowie der Museumsverband werden institutionell vom
Mir persönlich liegt besonders der jugendkulturelle Bereich am Herzen. Jugendliche arbeiten in vielfältigen Projekten, in einem Klima der offenen und kreativen Auseinandersetzung. Das ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung und vor allem positiv prägend für die Persönlichkeit der jungen Leute.
So unterstützen wir besonders als Landesregierung die Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses an den Jugendkunstschulen und an den Jugendmusikschulen. Um neue Akzente zu setzen, stellen wir ab jetzt jährlich 150.000 zur Verfügung, um zusätzlich zehn Stellen für Projektmitarbeiter im jugendkulturellen Bereich zu schaffen. Die Projektmitarbeiter sollen kulturelle Verbände oder Träger freier Jugendarbeit in ihrer Arbeit mit Jugendlichen unterstützen. Ich glaube, das ist ein hervorragendes Signal für die Zukunft,
Auch die Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen sucht ihresgleichen. Der Freistaat weist mit sechs Theatern und drei Orchestern ein dichteres Netz auf als jeder andere deutsche Flächenstaat. Wir haben pro 1.000 Einwohner 30 Theaterplätze, das sind etwa dreimal so viel wie im Bundesdurchschnitt. Wir fördern jede Theaterkarte mit knapp 120 % & falls an der Spitze; im Bundesdurchschnitt liegt die Förderung bei 96 ' möchte noch einmal betonen, dass wir im vergangenen September in Erfurt den ersten Theaterneubau Deutschlands in diesem Jahrhundert eröffnet haben.
Auf dem Gebiet der neuen Länder wurde seit dem Wiederaufbau der Semperoper kein vergleichbares Theaterhaus mehr geschaffen, und dieser Theaterneubau wird gut aufgenommen. Mit einem in Deutschland einmaligen Fünfjahresvertrag geben wir den Theatern und Orchestern eine außergewöhnlich lange Planungssicherheit.
So ist in allen Theaterstandorten des Landes ein Drei-Sparten-Angebot möglich. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, bald beginnt wieder die Festivalsaison. Am Samstag werden beispielsweise die Thüringer Bachwochen eröffnet. Solche Feste sind ein Stück Lebensqualität unseres Landes. Außerdem ziehen sie Touristen an und fördern so die heimische Wirtschaft. Die Landesregierung unterstützt deshalb die Festivals, wie das Kunstfest Weimar, die Kulturarena in Jena, die Er
furter Domstufenfestspiele, das Tanz- und Folkfest in Rudolstadt, um nur einige dieser Aktivitäten zu nennen. Solche Veranstaltungen stiften Identität und gehören zum Freistaat ebenso wie die national und international bedeutsamen Kulturtraditionen unseres Landes.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, die Kulturförderung in Thüringen nimmt das gesamte kulturelle Leben in den Blick. Denn wir meinen, Spitzenkultur kann sich nicht ohne Breitenkultur entwickeln. Ohne dass die Menschen sich für sie begeistern, werden Kunst und Kultur von ihren Wurzeln abgeschnitten und können sich nicht erneuern. Die Thüringer Landesregierung wird weiterhin alles in ihren Kräften stehende tun, um die Thüringer Kulturlandschaft auch künftig zu bewahren und fortzuentwickeln. Die neu zu gründende Stiftung ist ein Schritt auf diesem Weg.
Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Ministerin, ich habe jetzt noch einmal geschaut, bei welchem Tagesordnungspunkt wir sind.
Es ist also das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen. Ich war nämlich ganz verwirrt. Ich dachte, jetzt kommt eine Regierungserklärung. Wir haben die ja sowieso heute schon vermisst im Ablauf des Tages.
Aber Sie wollten wahrscheinlich uns nicht die Chance geben, auf die Regierungserklärung zu reagieren, denn dann hätten wir auch eine Generalabrechnung mit Kunst und Kultur im Freistaat vorgenommen. Und da sage ich Ihnen, das hätte mir außerordentlich viel Spaß gemacht. Aber ich hatte die Gelegenheit übrigens auf unserem Nominierungsparteitag, das hat mir Platz zwei eingebracht, vielleicht kriegen Sie den Platz fünf.
Ich sage es noch mal, damit alle wissen, worüber wir uns hier verständigen müssen. Es geht um die Gründung einer Stiftung zur Förderung von Kunst und Kultur im Freistaat. Da haben etliche Leute zu mir gesagt, jetzt ist offensichtlich die Landesregierung einem Vorschlag der PDS gefolgt, denn wir haben seit vielen Jahren gesagt, dass es eine solche Stiftung geben muss.
Wenngleich, und da muss ich doch einen Ausflug in einen etwas anderen Bereich vornehmen, wir immer gesagt haben, wir brauchen auch eine Stiftung für die Breitenund Jugendkultur in Thüringen, denn das Problem der Arbeitsstellen im jugendkulturellen Bereich ist nicht damit geklärt, dass nun heute endlich, endlich, endlich die zehn zusätzlichen Projektmanagerstellen angekündigt wurden. So kann man Politik nicht organisieren, wenn man meint, dass Jugendkultur ein Schwerpunkt der Landeskultur ist. Aber wieder zurück zu unserer Stiftung. Wenn wir also erst einmal sagen, ein solches Stiftungsgesetz, eine Landesstiftung für Kultur ist gut, geht es uns am Ende wie Otto Walkes in seinem Film, als er dann sagte: "Und da waren sie wieder meine drei Probleme." Und wenigstens auf drei Probleme möchte ich eingehen.
Als Erstes muss man feststellen, die Thüringer Landesstiftung wird aus oder auf dem Erbe einer Toten errichtet. Die Stiftung Kulturfonds, 1990 als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet, war Rechtsnachfolgerin des Kulturfonds der DDR. Das Stammkapital betrug damals 184 Mio. Mark der Deutschen Notenbank, das ist auch im Vortext zum Gesetz noch einmal beschrieben, und es kam aus Geldern, die die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED, weil dieses Geld nicht der Partei gehörte...
Dass die CDU in Thüringen nicht die Rechtsnachfolgerin der Blockpartei sein will, das müssen wir immer zur Kenntnis nehmen.
Aber wir standen immer dazu, dass wir zu diesem Erbe sowohl im positiven als auch im negativen Sinne stehen. Zu diesem positiven Erbe gehört übrigens, dass beträchtliches Vermögen im Kulturbereich vorhanden war, welches nicht der SED gehörte, das ist richtig, und welches der DDR, damit dem Volk, den Bürgerinnen und Bür
gern gehörte, und dieses ist als Grundkapital, als Stiftungskapital für die Stiftung Kulturfonds aufgewandt worden. Darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, das steht übrigens auch in allen Unterlagen dazu. Nun möchte ich auf den Stiftungszweck dieser Kulturstiftung schon noch einmal verweisen. Denn auf der Grundlage des Einigungsvertrags Artikel 35 Abs. 6 setzte die Stiftung Kulturfonds ihre Mittel zur Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Ländern und in Berlin ein. Die Stiftung vergab Stipendien, förderte länderübergreifende Projekte und betreibt - oder muss man inzwischen schon sagen betrieb zwei international renommierte Künstlerhäuser in Ahrenshop und auf Schloss Wiepersdorf. Mit der Stiftung war ein Fonds zur spartenübergreifenden, interdisziplinären Förderung der zeitgenössischen Kunst in den neuen Ländern entstanden. Wir haben in dieser Debatte zur Vorbereitung der Stiftung bzw. der Länderstiftung Kultur, schon einmal darüber gesprochen, dass 1997 das Land Sachsen aus der Stiftung ausgeschieden ist. Danach verminderte sich der Buchwert des Stiftungskapitals um 30 Prozent. Seit dem 1. Januar ist die Stiftung Kulturfonds in Liquidation. Am 31. Dezember 2004 wird sie ihre Fördertätigkeit aufgeben. Es gibt noch einige Stipendiaten, einige Leute, die gefördert werden, aber jeder weiß, das ist das Ende der Stiftung Kulturfonds. Letzter Grund war übrigens dann, dass die Regierungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaats Thüringen Gebrauch davon machten, die Mitträgerschaft in der Stiftung aufzukündigen und zusammen rund 50 Prozent des derzeitigen Kapitalvermögens abzuziehen. Defacto ist die Stiftung damit tot. Und defacto ist damit die Frage der Förderung zeitgenössischer Kunst, das heißt auch lebender Künstlerinnen und Künstler, im Moment in den Sternen stehend. Ungeklärt ist, wenn es mir nicht anders erklärt wird, auch, was mit den beiden Künstlerhäusern der Stiftung in Ahrenshop und in Wiepersdorf geschehen wird. Es wäre übrigens ein großer Verlust für Deutschland, wenn diese beiden ältesten deutschen Künstlerhäuser aufgelöst werden müssten. Im Erläuterungstext des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu § 3 heißt es dazu: "Für die Betreibung der beiden Künstlerhäuser soll eine Nachfolgeregelung gefunden werden, die Thüringen nicht finanziell belastet, aber voraussetzt, dass die Vertragspartner des Staatsvertrags vorerst auf die Verwertung dieser Immobilien verzichten." Es bleibt dabei die Frage nach der Verantwortung dieser Landesregierung für den Erhalt der beiden Künstlerhäuser, die, das weiß auch die PDS-Fraktion, nicht auf Thüringer Territorium stehen. Trotzdem gibt es diese Verantwortung. Die Verantwortung sollte genauso ernst genommen werden wie der Wunsch nach dem Geld, welches aus der Stiftung dann nach Thüringen fließt.
Damit komme ich nämlich zu dem zweiten Problem. In allen Ankündigungen bisher ist gesagt worden, dass wir nun auf einem guten Weg sind, dass wir eine hervorragende Unterstützung, eine zusätzliche Unterstützung der Kultur im Freistaat Thüringen erreichen werden. Ich sa
ge, so, wie das Gesetz im Moment vorliegt, gleicht es einer Mogelpackung, deren Inhalt wesentlich geringer ist als die äußere Hülle. Ich will Ihnen das auch begründen. Seitens des Ministeriums, und das ist eben noch einmal gesagt worden, wird mit dem auszuzahlenden Vermögensanteil von 7,6 Mio. !( da- rüber gesprochen, dass es nun 7,6 Mio. die Kultur im Freistaat gäbe. Dem ist aber nicht so, man muss ehrlicherweise sagen, dass wir es hier mit einer ech- ten Stiftung zu tun haben und dass wir etwa - Frau Mi- nisterin, Sie bestätigten es - 300.000 bis 320.000 ! Jahr zur Verfügung stellen können. Die Pressemitteilung sagt, 7,6 Mio. ) * stellt und da interpretiert das Volk sehr gerne, dass das jetzt als zusätzliches Geld kommt. Sagen wir also sehr ehrlich, wir haben es mit 300.000 bis 320.000
Nun sagen Sie in Ihrer Rede, dass dieses Geld ausdrücklich für die zeitgenössische Kunst und für die Künstlerinnen und Künstler z.B. als Stipendien zur Verfügung gestellt wird. Diesem Zweck würden wir gerne folgen, wenn nicht im Gesetz gleichberechtigt nebeneinander mehrere Förderzwecke aufgelistet wären und nur in der Erläuterung zum Gesetzestext gesagt wird, dass die zweiten und dritten Förderzwecke dann bedient werden, wenn man Mittel von Dritten erhält oder wenn man Zustiftungen vielleicht auch aus der Landeskasse erhält. Im Gesetzestext, ich sage das jetzt noch einmal, steht als Stiftungszweck jeder Stiftungszweck aufgelistet, und zwar gleichberechtigt. Da liegt natürlich die Vermutung nahe - und ich glaube, das ist an die anderen Fraktionen auch herangetragen worden -, dass diese etwa 300.000 bis 320.000 + , nössischer Kunst eingesetzt werden können und mit dem anderen Teil werden dann Aufgaben erledigt, die als Stiftungszweck im Weiteren noch benannt werden, z.B. die Förderung bedeutsamer Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Geschichte sowie der Erwerb besonders wertvoller Kulturgüter mit herausragender Bedeutung. Wollen wir am Ende vielleicht so weit kommen, dass wir die Entschädigung für die Rückforderungen der Fürsten aus dem Stiftungsgeld bezahlen, welches aus der ursprünglichen Stiftung Kulturfonds herkommt?