Man kann, meine Damen und Herren, in Thüringen nur eine seriöse und verlässliche Finanzpolitik machen, wenn man auch auf Bundesebene redlich diskutiert und agiert. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, war dieser kleine Exkurs in die Steuerpolitik aus meiner Sicht ganz einfach notwendig.
Wenn es die CDU seriös meint mit dem Abbau der Verschuldung in Thüringen, dann muss endlich dieses unselige Doppelspiel aufhören, bei dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Finanzierungskonzepte vorzulegen und wenn sie dies tut, wird es von der CDU im Bundesrat abgelehnt. So geht es nicht, meine Damen und Herren. Aber zurück zur Landespolitik. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung dieser Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zur Entlastung verliefen, da kann ich allen meinen Vorrednern durchaus zustimmen, äußerst konstruktiv. Die Landesregierung beantwortete in diesem Falle bereitwillig alle Fragen relativ offen, das muss man an dieser Stelle wirklich deutlich feststellen, wie mit den vom Rechnungshof festgestellten Problemen umgegangen wurde. Resultierend aus den Anhörungen folgten in verschiedenen Bereichen aber durchaus unterschiedliche Bewertungen. Darauf hat mein Kollege Huster ebenfalls schon hingewiesen. Leider ließ die CDU-Fraktion bei der Abstimmung der Beschlussempfehlung wieder einmal nur ihre eigene Meinung gelten mit den uns nun vorliegenden Auswirkungen und stimmte alle anderen Vorschläge weg.
Aber irgendetwas hat mich dann doch ein bisschen gefreut, muss ich Ihnen sagen. Die PDS-Fraktion hatte als einzige Fraktion einen Antrag zum Komplex H beantragt. Der Inhalt dieses Komplexes ist, dass dort der Rechnungshof die Punkte der Übereinstimmung mit der
Landesregierung festgestellt hat. Also der Komplex H dokumentiert die Übereinstimmung Rechnungshof/Landesregierung. Nun hatte aber dummerweise die PDSFraktion einen Antrag gestellt, genau das zur Kenntnis zu nehmen. Mehr hatten wir ja nicht verlangt. Der ist nun dummerweise auch abgelehnt worden. Also es heißt, Sie haben es noch nicht einmal zur Kenntnis genommen. So viel zu Ihrer Abstimmungspraxis im Ausschuss. Ich finde, Sie sollten da mit Ihren Zwischenrufen in Zukunft etwas vorsichtiger sein, meine Damen und Herren Kollegen. Einen relativ schweren Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung stellte der Rechnungshof bei den überplanmäßigen Ausgaben von erheblicher finanzieller Bedeutung fest und das ist es durchaus wert, auch an dieser Stelle genannt zu werden. Dabei wurde eine Summe in Höhe von 8,3 Mio. 0 / & zeitnahe Information ausgegeben. Es handelte sich bei diesen 8,3 Mio. , 1 - .&wasserzweckverbände. Der Verwendungszweck wird ausdrücklich nicht kritisiert. Aber ab 8 Mio. &! )ßige Ausgaben sagt unsere Haushaltsordnung, der § 37 Abs. 4, ist ein Nachtragshaushalt. Nicht nur, dass man uns informiert, sondern da ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Dies hat die Regierung pflichtwidrig unterlassen. Wir wollten dieses Verhalten als Parlamentarier mit einem entsprechenden Antrag missbilligen, aber, wie gesagt, die Verfahrensweise im Ausschuss war so, wie sie immer war.
Noch einige Bemerkungen zu einigen Dingen des Rechnungshofs bei Feststellungen von bestimmten Einzelplänen. Sie wurden zwar von der Landesregierung überwiegend akzeptiert und auch in der schon angesprochenen Synopse in der Regel Besserung gelobt bzw. Veränderungen angekündigt, bemerkenswert ist allerdings, Frau Ministerin, dass der gröbste haushaltswirtschaftliche Verstoß ausgerechnet im Bereich des Finanzministeriums passiert ist. Sie wissen sicher, was ich meine. Beim mit einem erheblichen Aufwand betriebenen Umbau des Kellergeschosses des Bildungszentrums der Steuerverwaltung in Gotha, das sollte nämlich zu einer Wäscherei umgebaut werden, ich weiß zwar nicht genau, was da alles weiß gewaschen werden sollte, aber sei es wie es sei, es wird wohl mit dem angeschlossenen Internat begründet. Zumindest sollte das Kellergeschoss zu einer Wäscherei umgebaut werden. Man musste seitens des Ministeriums eingestehen, dass man keine Kostenvergleiche durchgeführt, aber 365.000 $& zu einer Wäscherei ausgegeben hatte. Jetzt stellt man fest, das war doch alles zu teuer und es ist auch im laufenden Betrieb zu teuer. Nun soll eine externe Vergabe dieser Wäschereileistungen zum 31.12.2004 erfolgen. Das ist natürlich, Frau Ministerin, ein herber Schlag ins Kontor, wenn ausgerechnet beim Sparministerium das Geld sozusagen verwaschen wird. Aber, wie gesagt, man hat zumindest noch gemerkt, dass der Zug dort an der Stelle in die falsche Richtung fuhr und hat die Notbremse eingelegt. Insofern denke ich, das dann im nächsten Jahr ausgemerzt sein wird.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung bedanken, die ihre Arbeit ordentlich gemacht haben. Das ist natürlich die übergroße Mehrzahl aller Mitarbeiter. Es bleibt zu hoffen, dass die Verstöße gegen das Haushaltsrecht in Thüringen, die auch in diesem Jahr wieder dokumentiert wurden, in den kommenden Jahren weiter zurückgehen werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank zunächst an den Rechnungshof für seine Berichterstattung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2001. Da ja nicht nur die Landesregierung entlastet werden soll, sondern auch der Rechnungshof, macht es sich natürlich gut, wenn er auch vollständig vertreten ist. Wir bedauern, dass das nicht ganz der Fall ist. Wer nicht da ist, wird auch nicht entlastet - so weit wollen wir es nicht kommen lassen. Aber es ist natürlich auch eine Frage des Miteinanders der Organe, dass diejenigen, die entlastet werden, auch gern hier mit dabei sind. Nichtsdestotrotz begrüßen wir die kritische beratende Tätigkeit des Thüringer Rechnungshofs, weil es für die Bewertung der Haushaltspolitik der einzelnen Haushaltsjahre, insbesondere auch mit Blick auf das Jahr 2001, für uns wichtig ist, die Zahlen und Argumente des Rechnungshofs zur finanzpolitischen Entwicklung und dem sorgsamen Umgang mit den anvertrauten Steuergeldern zu kennen und weil sie eine unverzichtbare Hilfe zur Wahrung des Budgetrechts für das Thüringer Landesparlament sind. Deshalb, gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2003 und 2004 die Nettoneuverschuldung erhöhen mussten, sind die Aussagen des Rechnungshofs zur Gesamtverschuldung im Land natürlich von besonderer Bedeutung. Wir hatten uns im letzten Doppelhaushalt für 2001 und 2002 ganz klar das Ziel gesetzt, die Nettoneuverschuldung in Thüringen bis zum Jahr 2006 auf null zu setzen. Die CDU-Fraktion hat zu dem damaligen Doppelhaushalt die ursprünglich geplante Nettoneuverschuldung noch einmal um 51 Mio. nach unten korrigiert. Leider, und das zeigt die aktuelle Haushaltslage, haben die dramatischen Einbrüche der Steuereinnahmen überall in Deutschland, aber auch im Freistaat Thüringen dafür gesorgt, dass wir neben vom Land unbeeinflussbaren Mehrausgaben gezwungen sind, dieses Ziel der Reduzierung der Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2006 zu verschieben. Die Finanzpolitik des Freistaats Thüringen muss sich deshalb wegen der dramatischen Steuerausfälle auch den Zwängen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beugen und dem Rechnung
tragen, um überhaupt noch gestalten zu können. Deshalb ist die zwangsläufige Erhöhung der ursprünglich geplanten Nettoneuverschuldung für 2003 und 2004 notwendig gewesen, entbindet uns, das Parlament, in seiner Gesamtheit aber nicht, den Druck zur Überprüfung der Effektivität und der Notwendigkeit von Verwaltungsstrukturen und Förderprogrammen, von Betreuungsrelationen, von Ausbildungsstandards aufrechtzuerhalten und das zu prüfen und damit für die Zukunft neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Deshalb ist natürlich das Beispiel, das der Abgeordnete Höhn von der Wäscherei gebracht hat, nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber ich will Ihnen etwas antworten. Wenn Sie sagen, dort kann man weiße Westen waschen, wir würden das sehr begrüßen, wenn vielleicht die PDS-Fraktion an der Stelle ihre PDS-Stasikandidaten überprüfen lassen könnte, und die mit weißer Weste dort in der Wäscherei vielleicht anstellen könnte.
Es gab eine große Diskussion zur Frage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die mehrheitlich im Ausschuss beschlossen wurde. Ich kann nicht verstehen, das will ich namens unserer Fraktion sagen, woher der Vorwurf lautet, die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Entlastung der Haushalts- und Wirtschaftsführung für 2001 sei nicht konkret und kritisch untersetzt. Sie umfasst fünf Seiten klein gedruckte Beschlussempfehlungen zur Entlastung der Regierung für das Jahr 2001.
Der vorgelegte PDS-Antrag, der als Alternativantrag vorgelegt wurde, umfasst in seinem jetzigen Text eine knappe Dreiviertelseite. Nicht das Volumen des Antrags ist das Maß aller Dinge, aber ich wehre mich gegen die Kritik, dass Sie meinen, die CDU-Fraktion, die diese Regierung trägt, sei unkritisch mit der Rechnungsprüfung. Das ist falsch.
Ich will Ihnen unter anderem, wo das deutlich wird, weil ein Teil der Beschlussempfehlung nämlich identisch ist mit dem, was auch PDS und SPD beantragt haben, noch einmal zitieren. Dort heißt es unter anderem in der Beschlussempfehlung: "Die Landesregierung wird aufgefordert, weiterhin den schrittweisen Abbau der Nettoneuverschuldung zu verfolgen sowie die Vorgaben des Finanzplanungsrats bei der Haushaltsplanung einzuhalten. Dabei ist die Leistungsfähigkeit der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung durch eine konsequente Umsetzung der Behördenstrukturreform zu steigern und ferner ist der mit dem Personalentwicklungskonzept verfolgte Personalabbau umzusetzen sowie der Personalbedarf entsprechend der demografischen Entwicklung aufgabenorientiert anzupassen." Das umschreibt genau die Handlungsfelder, die wir notwendig machen müssen, auch in der nächsten Wahlperiode, nämlich das zu überprüfen, was können wir uns als Staat noch leisten und wie wollen wir uns als
Freistaat Thüringen so einrichten, dass wir auch in der Zukunft handlungsfähig sind. Das ist Text der Beschlussempfehlung und unsere Fraktion wird diesen Teil der Beschlussempfehlung auch beschließen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, enthält die Beschlussempfehlung, die der Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt hat, sieben Empfehlungen, die identisch sind mit dem, was auch die SPD beantragt hat, also ein Großteil der Forderungen, die sich überlagert haben, überschneiden, inhaltsgleich sind, sind vom Ausschuss berücksichtigt und empfehlen auch Dinge, die die Opposition vernünftigerweise vorgeschlagen hat. Deshalb ist es wichtig, dass man nicht jetzt plötzlich mit rosaroter Brille hier vorn sagt, uns sei ein Eindruck entstanden, die Fraktion wolle nicht. Die Fraktion insgesamt, die CDU-Fraktion, will natürlich die Regierung entlasten. Wir wehren uns auch dagegen, Haushaltsführung für 2001 zu missbilligen. Wir als CDU-Fraktion tragen diese Regierung und Missbilligung ist an dieser Stelle falsch.
Meine Damen und Herren, im Übrigen sind deshalb die Forderungen, die der Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt hat, mit fast allen Vorschlägen aus den Fraktionen von PDS und SPD, was der Ausschuss vorgelegt hat, identisch. Die Landesregierung ist darüber hinaus zu dem, was wir vorschlagen, was noch notwendigerweise aus Empfehlungen aus den Prüfungen des Rechnungshofs für die Zukunft zu leisten ist, selbst nicht untätig gewesen. Die Steuerausfälle der letzten Jahre sind nicht nur durch neue Schulden, sondern auch durch echte Einsparungen kompensiert worden. Allein im Jahr 2002 - ich will daran noch mal erinnern, weil das wichtig ist - sind über 550 Mio. eingespart worden. Bei den Einsparungen von 205 Mio. für 2003 bis zum Ende 2004 nochmals in Höhe von 151,5 Mio. 2 haltsgesetzgeber bis an die Grenze des Machbaren gegangen. Ich will es noch einmal sagen, weil seit 1998 im Freistaat Thüringen gegenüber der damals gültigen Mittelfristigen Finanzplanung insgesamt, ich will es nennen, weil das eine überdimensionierende Zahl ist, 4 Mrd. # nahmen gegenüber den geplanten Ansätzen in Summe kumuliert verloren gegangen sind. 4 Mrd. tische Summe - hätten wir bei gleichen Einsparungsbemühungen, so wie ich es Ihnen genannt habe, und bei gleichen Einnahmen, die auch im Ist gekommen wären wie wir sie im Soll bei der damaligen Mittelfristigen Finanzplanung geplant hätten, hätten wir schon im Jahr 2004, das ist rechnerisch theoretisch, aber wäre machbar gewesen, einen Haushalt ohne neue Schulden haben können. Deshalb muss es Ziel sein, dass bei anziehender Konjunktur und konsequenter Ausgabendisziplin das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in der nächsten Legislaturperiode erreicht wird. Mehreinnahmen müssen deshalb vorrangig dann zur Verringerung der Nettoneuverschuldung verwendet werden und weniger dazu dienen, neue Ausgabenstrukturen zu zementieren.
Im Ländervergleich, auch darauf will ich noch einmal eingehen, steht Thüringen bei der Pro-Kopf-Verschuldung vergleichsweise günstig da. Hier wird deutlich, dass dort die meisten Schulden gemacht wurden, wo CDU nicht in politische Verantwortung gewählt wurde. Am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern will ich Ihnen sagen, dass Ende des Jahres 2003 die Pro-Kopf-Verschuldung bei 5.514 3 & &4566! Einwohner und in Sachsen-Anhalt gar bei 6.529 - gegenüber auch viel, aber dennoch in dem Verhältnis geringen 5.486 0 - ! -* + 2 wird deutlich, dort, wo verschiedene Verantwortung getragen wird, wird auch verschiedene haushaltspolitische Verantwortung wahrgenommen. Ich meine, dass wir in Thüringen gezeigt haben, das zeigen auch Analysen der ProKopf-Verschuldung, die in den einzelnen Legislaturperioden aufgenommen wurden, dass wir den konsequenten Weg des Abbaus der Nettoneuverschuldung in der Verringerung des Gesamtvolumens hier in dieser Legislatur Rechnung und Verantwortung getragen haben.
Meine Damen und Herren, ich will ein Wort zur alternativen Finanzierung sagen. Natürlich ist die alternative Finanzierung in ihrer Gesamtgröße eine große Belastung für den Haushalt, aber hätten wir die Projekte in der alternativen Finanzierung nicht getätigt, wären auch Investitionen in diesem Maße nicht getätigt worden.
Da würde es in Thüringen schlechter gehen. Deswegen war es gut, dass wir wichtige Projekte in Thüringen vorangetrieben haben und diese über alternative Finanzierung gesichert haben.
Doch, meine Damen und Herren, die Entwicklung Thüringens ist trotz der Steuerausfälle weiter vorangebracht und rechtzeitig sind die notwendigen Schritte zur Konsolidierung der Landesfinanzen eingeleitet worden. Wir haben seit 1999, seitdem wir hier allein Verantwortung getragen haben in diesem Haus, bis zum Jahr 2002 4.279 Stellen eingespart. Nach dem Nachtragshaushalt 2003/2004 werden bis zum Ende dieses Jahres noch 56.205 Stellen im Landesdienst vorhanden sein. Das heißt, dass im Verlauf dieser Legislaturperiode, zum Abschluss der Periode kann man das auch noch einmal bilanziert zusammenfassen, insgesamt 6.948 Stellen abgebaut wurden bzw. bis zum Ende des Jahres noch abgebaut werden. Zusätzlich zum beschlossenen Personalentwicklungskonzept vom Juli 2000, das bereits den Abbau von 8.904 Stellen bis zum Jahr 2005 vorsah, werden somit langfristig weitere 1.758 Stellen im Landesdienst abgebaut. Deshalb ist es falsch, wenn immer wieder gesagt wird, die Landesregierung hätte nicht die nötigen Schritte zur Behörden
struktur unternommen. Das ist eine weit verbreitete Mär und hat - anhand der Zahlen, die ich genannt habe - wenig mit der Realität in Thüringen zu tun. Im September 2000 sind 27 Einzelmaßnahmen zur Behördenstruktur beschlossen worden, die inzwischen größtenteils umgesetzt sind. In einem 15-Punkte-Programm, das die CDU-Landtagsfraktion auf den Weg zum Doppelhaushalt 2003/2004 gebracht hat, ist die Landesregierung zu weiteren Reformmaßnahmen aufgefordert worden. Dabei sind insbesondere die effiziente Neuordnung der Landesgesellschaften, die Maßnahmen zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung sowie der weitere Personalabbau durch eine konsequente Behördenstrukturreform genannt worden. Die Landesregierung ist auf dem Weg, auch diese Beschlüsse umzusetzen.
Genau in diesen Kontext, meine Damen und Herren, gehört auch die Debatte zur Steuerreform. Angesichts von drei Jahren fehlender Konjunktur in wirtschaftlicher Entwicklung, ist es für uns von existenzieller Bedeutung, vor allen Dingen für den Aufholprozess in den jungen Ländern, dass der Staat seine Aufgabe wahrnimmt dort, wo er sie wahrnehmen muss, d.h. effiziente und vereinfachte Gesetze, weniger Belastung für den Bürger. Am Beispiel des Einzelnen, das was jeder leiden muss im Bereich der Steuerbelastung, ist es von immenser Bedeutung, dass wir solche Steuergesetze auf den Weg bringen, die einfach und verständlich sind. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es auch in der Debatte dazu gekommen und Ziel gewesen, dass jeder Bürger in diesem Land die Möglichkeit haben soll, seine eigene Steuererklärung so einfach zu gestalten, dass er auch in der Lage ist, sie aus eigener Kraft bewerkstelligen zu können. Deshalb, meine Damen und Herren, will ich ihnen auch noch mal was sagen, weil auch Uwe Höhn falsche Zahlen genannt hat. Wir als CDU/CSU haben beschlossen, dass mit Steuerreform und Steuervereinfachung, das ist das oberste Ziel, insgesamt ein Entlastungsvolumen für den Staat Bundesrepublik inklusive seiner föderalen Länderstruktur 10 Mrd. 3 tungen hinzukommen soll. Es ist falsch, Herr Höhn, wenn Sie sagen,
allein die Vereinfachung der Steuertatbestände hätte eine Mehrbelastung für den Staat zur Folge, die nicht finanzierbar wäre. Wir wollen es begrenzen auf 10 Mrd. weil Sie erstens verkennen, dass sich aus Steuervereinfachung wirtschaftliche Entwicklung ergibt und zweitens, weil Sie offensichtlich übersehen, dass wir natürlich auch Subventionstatbestände abbauen wollen und müssen. Dieser Abbau der Subventionstatbestände ermöglicht es nämlich auch neue Handlungsspielräume zu erzielen im Staat, weil weniger Ausgaben zu leisten sind. Das Modell des Bierdeckels, der genannt wird, ich will ihn auch noch einmal hochzeigen, damit es sich jeder auch symbolhaft vergegenwärtigen kann, weil Steuerrecht eine komplizierte Materie ist. Das, was wir vorschlagen, was Fried
rich Merz damit umschrieben hat, jeder soll in der Lage sein, auf der Größe eines Bierdeckels seine Steuererklärungsformulare auszufüllen, haben wir hier so umgesetzt. Das soll nicht zeigen, dass das das Nonplusultra ist, aber es zeigt, dass man Steuerpolitik einfach gestalten kann, wenn man will. Diese Aufgabe haben wir uns als Union als Ziel gesetzt. Wir werden sie auch umsetzen. Herr Höhn kann seine Frage am Schluss meiner Rede stellen und kann sich deshalb wieder hinsetzen.
Meine Damen und Herren, zum Bericht des Rechnungshofs noch ein Weiteres. Von 683 Prüfungen, Beratungen und Empfehlungen haben letztendlich 16 Fälle Eingang in den Jahresbericht des Rechnungshofs gefunden.
Herr Abgeordneter Mohring, ich weiß ja, dass Sie in verschiedenen Angelegenheiten sehr großzügig sein können, aber Sie können nicht darüber entscheiden, ohne dass ich die Frage an Sie gestellt habe. Der Abgeordnete Höhn möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Um das zu bewerten, was Jahresrechnung 2001 bedeutet, will ich es noch einmal wiederholen. 683 Prüfungen und Beratungen hat der Rechnungshof vorgenommen für dieses Jahr. Allein 16 Fälle haben Eingang in den Jahresbericht gefunden. Das zeigt, dass die Thüringer Verwaltung, und ich will das ausdrücklich für unsere Fraktion an dieser Stelle sagen, mit Kompetenz und Verantwortung gearbeitet hat. Wir wollen uns deshalb ausdrücklich dafür bedanken. Angesichts eines Haushaltsvolumens von 9,7 Mrd. & " & *fehlungen allein 6 Mio. samtvolumen des Haushalts 0,06 Prozent im Jahr 2001. Ob diese Summen, die tatsächlich summiert vom Rechnungshof aufgeführt, tatsächlich hätten eingespart werden können, konnte auch in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses nicht abschließend geklärt werden. Dennoch, meine Damen und Herren, waren die kritischen Bemerkungen des Rechnungshofs wichtig und wurden von den zuständigen Stellen nicht nur einfach abgehakt und ig
noriert, sondern die erfolgten Änderungen von Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften und die Rückführung von Steuermitteln an den Landeshaushalt haben gezeigt, dass auch konsequent die Bemerkungen und Empfehlungen des Rechnungshofs Beachtung und Umsetzung gefunden haben. Ich will Beispiele nennen: Allein bei der Förderung von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen haben die Rückführungen nach den Bemerkungen des Rechnungshofs 1,418 Mio & / denen mittlerweile schon 509.000 haushalt zurückgeführt wurden. Auch bei der Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz konnten durch die Beratungen des Rechnungshofs weitere 1,18 Mio 7" geltend gemacht werden, die nun für weitere Investitionsmaßnahmen in dem Bereich des Einzelplans beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zur Verfügung stehen. Auch konnten nicht verbrauchte Zinszuschussmittel aus dem Landesinvestitionsprogramm, die der Thüringer Aufbaubank vom Land zur Verfügung gestellt wurden, 1,16 Mio "geführt werden. Deshalb noch einmal vielen Dank an den Landesrechnungshof, weil seine Beratung dazu geführt hat, dass ganz konkret weitere Einnahmen in die Landeshaushaltskasse erzielt werden konnten. Für mich bleibt deshalb festzuhalten, dass sich gezeigt hat im Laufe der Beratungen der Haushaltsjahre und der Rechnungslegung, dass die Thüringer Verwaltung effizienter geworden ist und sorgsamer mit den knapper werdenden Mitteln umgegangen ist. Ich bitte deshalb die Abgeordneten dieses Hauses, sowohl die Landesregierung als auch den Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2001 zu entlasten. Vielen Dank.
Versprochen ist versprochen, Herr Kollege. Geschätzter Kollege Mohring, noch einmal zu Ihren Ausführungen zur Steuerreform. Haben Sie zur Kenntnis genommen, wie das Bierdeckelkonzept in der letzten Woche von der Finanzministerkonferenz unter der, denke ich, maßgeblichen Mitwirkung unserer Frau Ministerin bewertet worden ist, und wie bewerten Sie persönlich diese Bewertung?
Das sage ich Ihnen ganz deutlich. Fast alle Körperschaftssteuersätze in Europa sind in den letzten Jahren drastisch gesenkt worden. Ich will Ihnen dafür Beispiele nennen: In Belgien von 40,2 Prozent auf 34 Prozent, in Irland von 16 Prozent auf 12,5 Prozent, in der Schweiz gesenkt, in Kanada von 38,6 Prozent auf 36,6 Prozent. Weitere Länder haben geplant, in Polen von 27 Prozent auf 19 Prozent,
in der Slowakei von 25 Prozent auf 19 Prozent, in der Tschechischen Republik von 31 Prozent auf 24 Prozent ab dem Jahr 2006. Ich will Ihnen das auch an Hand einer Grafik zeigen, wenn Sie es unbedingt sehen wollen. Die Unternehmenssteuersätze 2003 nominal auf Deutschland gerechnet, in der Tabelle aller Länder, die in Europa demnächst im Verbund ab 1. Mai dabei sind, steht Deutschland mit 40 Prozent auf dem vorletzten Platz. Wenn Sie das wollen und wenn Sie meinen, dass wirtschaftliche Entwicklung damit geleistet werden kann, dass wir an diesen hohen Steuersätzen festhalten, irren Sie. Es bleibt unser Ziel, Steuern müssen gesenkt werden, damit es in diesem Land vorangeht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf die Rede von Herrn Mohring kurz eingehen, wenn die Abgeordneten dieses Hauses mir die Aufmerksamkeit dazu schenken.