Mike Huster
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bekanntlich wollte ja die CDU dieses Thema schon auf die Tagesordnung der letzten Plenarsitzung setzen, und es ist schon von meinen Vorrednern gesagt worden, was der Antrag eigentlich zum Ziel hat. Es sollen hier
gesetzliche Verändungen, die erst zum 01.01.2004 in Kraft getreten sind, wieder verändert werden. Worum geht es. In § 8 a Körperschaftssteuergesetz wird die Gesellschafterfremdfinanzierung geregelt. Die Zinsen aus Darlehen von Gesellschaften oder ihnen nahe stehenden Personen an ihre Gesellschaft werden bei Überschreiten bestimmter Grenzen besteuert. Gesagt ist richtig, dass das in der Regel nur ausländische Steuerpflichtige betraf und der europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12. Dezember 2003 festgestellt hat, dass dies gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Im Korb-II-Gesetz, genauer also im Gesetz zu Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz, löst die Bundesregierung dieses Problem damit, dass nun auch Deutsche einbezogen werden. Außerdem ist dies als Maßnahme zu verstehen, die die Steuergestaltungsmöglichkeiten von Kapitalgesellschaften einschränken soll. Wie ergiebig dieses Steuerschlupfloch war, erkennt man schon daran, dass große Prüfungs- und Beratungsgesellschaften ganze Abteilungen von Menschen beschäftigt haben, die ausschließlich mit der Ausnutzung dieses einen § 8 a im Körperschaftssteuergesetz befasst waren und damit auch einiges an Geld verdient haben. Der Bundesrat hat, und das ist erwähnt worden von Herrn Müller, dieser Änderung bekanntlich auch zugestimmt.
Worum geht es nun in § 8 a? Ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person, also z.B. die Ehefrau, gibt seiner Gesellschaft ein Darlehen. Dieses Darlehen ist mindestens anderthalbmal so hoch wie der Anteil des Gesellschafters am Eigenkapital der Gesellschaft. Dazu kommt, dass die Vergütung für dieses Darlehen mindestens mehr als 250.000 Fremdvergleich drittens ergibt, dass diese Gesellschaft dieses Darlehen nicht von einem fremden Dritten zu besseren Konditionen, zu gleichen Konditionen erhalten hätte. Dann besagt § 8 a KStG, dass diese Vergütung für das Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist und damit der Körperschaftssteuer unterliegt. Meines Erachtens verbeißt sich die CDU-Fraktion in ihrem Antrag besonders auf den Passus in § 8 a, der besagt, dass Obiges auch gelten soll, wenn ein Fremder das Darlehen gewährt und ein Gesellschafter dies aber verbürgt. Damit wären so in Ihrer Lesart die kommunalen Wohnungsgesellschaften stark betroffen. Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass das Ziel, die Gestaltungsmöglichkeiten der insbesondere großen Kapitalgesellschaften deutlich einzuschränken, mit der Änderung weit gehend erreicht wurde. Die Freibetragsregelungen sichern zudem die Finanzierungen kleiner Gesellschaften ohne zusätzliche Belastung.
Zweitens: Die Forderung der CDU entspricht eigentlich ihrer eigenen Forderung im Vermittlungsausschuss und dem, was medial vermittelt wird, die Steuersenkungsreform mit Subventionskürzungen und der Beseitigung von Steuerschlupflöchern gegenzufinanzieren.
Drittens: Was die Wohnungsgesellschaften betrifft, für deren Kredite ein Gesellschafter, also in der Regel die Kommune, haftet, muss man der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag vorhalten, dass sie wohl zu wenig das Gesetz in der Gesamtheit betrachtet hat. In § 8 a, in der Neufassung, sieht es zwar so aus, als ob die kommunalen Wohnungsgesellschaften betroffen seien, aber wenn man das Gesetz zu Ende liest, dann fällt auf, dass auch in § 34 eine Änderung erfolgte und dort im neuen Absatz 6 a wird klargestellt, dass der § 8 in den Fällen der Gewährträgerhaftung nicht anzuwenden ist. So gesehen geht der zweite Absatz in der Begründung des CDU-Antrags an der Sache vorbei und wir empfehlen deshalb die Ablehnung des CDU-Antrags, nicht zuletzt auch aus den Argumenten, die Herr Müller zur Ablehnung genannt hat. Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Höhn hat dankenswerterweise noch mal in Kurzform beschrieben, worum es beim Cross-Border-Leasing geht. Ich will es kurz wiederholen. Das Verfahren ist dann auch relativ einfach zu verstehen. Eine deutsche Kommune, ein Zweckverband oder ein kommunales Unternehmen vermietet Wirtschaftsgüter von hohem Wert oder Infrastrukturanlagen
Wasser, Abwasser, dazu komme ich noch, genau - vermietet also Wirtschaftsgüter von hohem Wert oder Infrastrukturanlagen an einen in den USA beheimateten Investor und mietet in einem Untermietvertrag für eine Laufzeit von 29 oder 30 Jahren diese Anlagen zurück. Im Fall von Gera ist hier schon gesagt worden, dass es
sich um das Leasen und Rückleasen von Schieneninfrastrukturanlagen handelt. Aber Wasser- und Abwasseranlagen sind im Gespräch, Müllanlagen sind im Gespräch, Krankenhäuser - wie Herr Höhn das richtigerweise benannt hat.
Es handelt sich um komplizierte Rechtskonstruktionen, die alleinig mit dem Ziel entwickelt worden sind, Steuern in den USA zu sparen. Abgewickelt wird das Ganze über so genannte Hauptmietverträge und Mietverträge bzw. Untermietverträge. Das ganze Prinzip funktioniert nur, weil es Unterschiede in dieser Frage im deutschen und im amerikanischen Steuerrecht gibt. Insbesondere die Eigentumsfrage ist wichtig bei der Beurteilung von Cross-Border-Leasing. Nach deutschem Recht bleibt die deutsche Kommune Eigentümer der Anlagen, nach US-amerikanischem Recht wird dies der Trust, der gebildet wird, um letztlich Steuern zu sparen. Leid Tragende sind auf jeden Fall die US-amerikanischen Steuerzahler.
Herr Böck, ich bin mir nicht sicher, ob die sich bei der PDS bedanken. Wie auch immer, aber das ist nicht das vordere oder das primäre Ziel unseres Antrags, sondern wir wollen hier...
Jetzt kommt mal bitte wieder zur Ruhe, das ist nämlich wirklich ein ernstes Thema.
Herr Mohring hat angesprochen, dass der Vorwurf im Raum ist, dass dieses Geschäft zulasten des deutschen und amerikanischen Fiskus geht. Das ist eigentlich nicht so, sondern es geht zulasten des amerikanischen Steuerzahlers. Somit betrachtet sind CBL-Geschäfte auch Bestandteil der auch hierzulande oft beklagten systematischen Verarmung der öffentlichen Haushalte weltweit. Das muss man vom Prinzip her verstehen, wenn man CrossBorder-Leasing begreifen will. Einen Teil des Steuergewinns erhält die deutsche Kommune am Beginn der Transaktion. Sie nimmt dafür erhebliche Risiken über eine Laufzeit von insgesamt 99 Jahren in Kauf. Die Debatte in Deutschland läuft im Wesentlichen darauf hinaus, ob diese Risiken kalkulierbar sind oder nicht. Die PDS-Fraktion ist strikt gegen Cross-Border-Leasing-Geschäfte und dies aus einer Vielzahl von Gründen.
Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind höchst riskant, sie sind unmoralisch und sie verletzen hier im Land die demokratische Norm bezüglich Transparenz und Kontrolle durch die gewählten Gemeindevertretungen soweit sie diese Beschlüsse gefasst haben. Bezogen auf Thüringen sind Cross-Border-Leasing-Geschäfte anders als in anderen Bundesländern für Bürgerbegehren, also die Korrektur durch den Bürgerwillen, de facto ausgeschlossen. Aus der Summe der genannten Argumente fordern wir heute in unserem Antrag ein Verbot derartiger Geschäfte, gewissermaßen soll Thüringen künftig eine Cross-Border-Leasingfreie Zone werden.
Ich will im Einzelnen argumentieren. Na ja, Herr Innenminister, deswegen habe ich gesagt künftig. Zum Ersten moralisch: Cross-Border-Leasing-Geschäften liegt keine reale Wertschöpfung zugrunde. Kern des Geschäfts ist das Ausnutzen von Steuerschlupflöchern. Wenn in Sonntagsreden die weltweit akut zugenommene Steuerflucht beklagt wird, dann muss man sich vergegenwärtigen, dass Cross-Border-Leasing eine letztlich legale Form, aber immerhin eine Form der Steuerflucht ist. Es sind nicht allein US-amerikanische Finanziers, sondern die Debatte läuft auch dahin, inwieweit deutsche Firmen selbst Initiatoren dieser Cross-Border-Leasing-Verträge in den USA sind. Das entkräftet den Vorwurf des Antiamerikanismus. Hier geht es letztlich um eine weltweit aktive Finanzdienstleistungsbranche, die nach lukrativen Anlagemöglichkeiten sucht. Oftmals werden in diesen komplizierten Verträgen auch Anleger auf den Cayman-Inseln, CaymanIslands, zwischengeschaltet und Sie wissen, die CaymanIslands sind eine der bekanntesten, bedeutendsten Steueroasen auch für Geldwäsche aus zweifelhaften Geschäften über so genannte Briefkastenfirmen. Das ist so. Dann will ich Ihnen, vielleicht wissen Sie das nicht, noch sagen, dass diese Verträge, oder dass diese Finanziers und
diese Trusts ausschließlich ihren Sitz im US-Bundesstaat Delaware haben. Das hat einfach den Sinn, dass die ein Firmenrecht, Gesellschaftsrecht vergleichbar mit dem Liechtensteinischen Stiftungsrecht haben. Insbesondere eine Fraktion hier im Haus dürfte bei dem Nennen von Liechtenstein und dem Begriff Norfolk und Stiftung ungefähr wissen worum es geht.
Es geht also um ein Minimum, das sage ich nicht polemisch, sondern rein sachlich, an Transparenz. Aus diesem Grund wird der US-Bundesstaat Delaware gewählt, um sich nicht in die Karten schauen zu lassen, wer sind die eigentlichen Geldgeber in dieser ganzen Finanzierung. Ich kann auch noch erwähnen, dass die Vertragsunterzeichnung immer in New York stattfindet. Das hat die Bewandtnis, dass es einen erhöhten, sage ich mal, Rechtsschutz gibt für oft zweifelhafte Verträge, die in New York geschlossen werden. Also insofern wäre dann der jeweilige Oberbürgermeister oder Landrat, der unterschreibt dann in New York. Eingetragen ist die ganze Sache in Delaware.
Zu den Risiken, meine Damen und Herren: Ich hatte erwähnt, dass es bei dieser Transaktion einen Hauptmietvertrag und einen Mietvertrag gibt. Des Weiteren gibt es weitere Verträge, denn in der gesamten Transaktion sind weit mehr als zwei Partner beteiligt. In Gera geht es nicht nur um die Straßenbahnschienen, sondern auch um den neuen Betriebshof, öffentlich gefördert, um Haltestellen, Signalanlagen und Brücken, über die die Gleise führen. Für all das muss die Kommune sichern, dass während der gesamten Vertragslaufzeit keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Das führte in Berlin und in Rostock beim Verleasen von Straßenbahnen schon zu erheblichen Problemen. Hält sich die deutsche Kommune nicht an die Auflagen, kann der Trust den Vertrag kündigen und den finanziellen Schaden den Kommunen voll in Rechnung stellen. Es ist sicher verständlich und es sitzen hier viele Kommunalpolitiker im Raum, dass über einen Zeitraum von 99 Jahren, also das sind vier Generationen, mindestens jedoch über 29 Jahre bis der Rückmietvertrag sozusagen abgelaufen ist, solche Garantien, solche Bestandsgarantien über kommunales Eigentum entweder nicht zu geben sind, mindestens jedoch zu einer deutlichen Einschränkung über das kommunale Eigentum führen. Da diese Verträge erst seit einigen Jahren abgeschlossen werden, ist eine Rechtspraxis diesbezüglich noch nicht gegeben. Die Kommunen schließen also die Verträge ab in der Hoffnung, dass es gut geht. Man will sprichwörtlich das schnelle Geld. Für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand in den USA, dort wird Recht gesprochen. Meine Damen und Herren, seit Boris Becker wissen wir, dass es ein paar Unterschiede zwischen deutschen und amerikanischen Rechtsauffassungen gibt. Darüber hinaus wird in der Öffentlichkeit, in der deutschen Öffentlichkeit, in den letzten Monaten sehr intensiv über eventuelle auch rückwirkende Rechts
änderungen in den USA diskutiert und spekuliert. Meine Erwartung, und da teile ich Trautvetters geäußerte Auffassung, an den Kongress und den Senat sind diesbezüglich relativ gering. Es sind einfach zu viele Profiteure solcher Geschäfte mit zu viel Einfluss ausgestattet, um das mal vorsichtig auszudrücken. Aber, Herr Trautvetter, wenn man die Debatte, die jetzt seit November 2003 in Deutschland stattfindet, verfolgt, dann muss man zumindest objektiv feststellen, dass durch diese Diskussion über Änderung der Gesetzlichkeiten in den USA für die deutschen Kommunen nicht weniger, sondern mehr Risiko entsteht und das sollte verdeutlicht werden.
Meine Damen und Herren, bezogen auf die Verletzung demokratischer Normen, da will ich die wichtigsten Argumente nennen. Eine Laufzeit von 99 Jahren ist in Deutschland unter anderem bei Erbbaupacht, Erbbaurechtsverträgen üblich. Dort kennt man die Partner, in der Regel sind das dann freie Träger in der jeweiligen Kommune. Das ist hier beim Cross-Border-Leasing ganz anders. Der Trust ist de facto anonym. Ich vermute, dass der Kämmerer in Gera den Vertrag wohl auch nicht richtig kennt. Der Vertrag, das gesamte Vertragswerk sind in englischer Sprache verfasst, in der Regel über 1.000 Seiten stark und die werden dem Stadtrat nicht vorgelegt. Es ist keine Frage, ob der Stadtrat will, dass die ihm vorgelegt werden oder nicht, sondern es ist Vertragsbestandteil und die Beraterfirma, die das einfädelt, dazu werde ich noch etwas sagen, legt darauf großen Wert, dass nicht in der Öffentlichkeit über den Inhalt des Vertrags diskutiert werden kann. Es bleibt letztlich untransparent und anonym und das finde ich nicht akzeptabel.
Meine Damen und Herren, die Beantwortung unserer Kleinen und Mündlichen Anfrage hat ja einiges ergeben. Also bisher ist noch kein Antrag einer Thüringer Kommune auf Genehmigung eines Cross-Border-Leasing-Geschäfts gestellt worden. Minister Trautvetter hat erklärt, dass er hohe Hürden für den Fall stellen will, falls es so einen Antrag einer Kommune geben wird. Minister Trautvetter sagte auch sinngemäß, dass er in Thüringen keinen Menschen kennt, der gleichwohl das deutsche und das US-amerikanische Vertragsrecht so umfassend beherrscht, wie das zur Beurteilung von CBL-Verträgen nötig ist. Und Minister Trautvetter hat weiter gehend formuliert, dass er die Beraterfirma in Mithaftung nehmen will. Das empfand ich vor ein paar Wochen als sehr weit gehend. Das Pro für dieses Argument ist, dass man dadurch gewissermaßen das für die Beraterfirma unlukrativ macht, weil es dann für sie zu riskant wird, wenn sie einen Teil Mithaftung tragen. Das Kontra ist, dass auch über eine Laufzeit von 99 Jahren möglicherweise diese Firmen dann nicht mehr existieren und die Frage ist, wer dann letztlich dafür haftet, wenn die ganze Sache schief geht. Aber ich will feststellen, auch die Landesregierung scheint sich der Risiken von Cross-Border-Leasing-Geschäften bewusst zu sein und das fand ich erst mal sehr vernünftig. Aber die Landesregierung will Cross-Border-Leasing bisher nicht verbieten lassen
und auch keine Verwaltungsvorschrift, wie beispielsweise in Sachsen, erlassen. Das heißt, es ist möglich, dass ein solches Geschäft in Thüringen unter Umständen doch genehmigt werden kann. Insbesondere weil es nicht nur um die Frage geht, das Restrisiko ist bei der Kommune, sondern auch der Freistaat Thüringen, denke ich, hat ein Risiko dabei mitzutragen und deswegen müssen diese Fragen unbedingt ausgeräumt werden.
Ich will einmal ein paar Fragen aufwerfen, die vor so einer möglichen Genehmigung stehen. Zunächst ist unklar, nach welchen Kriterien soll so eine Genehmigung geschehen. Herr Innenminister, haben Sie die Rechtsexperten im Landesverwaltungsamt, die das wirklich umfassend beurteilen können und nach welchen Kriterien sollen die wiederum beurteilen? Wie ist das mit den gezahlten Fördermitteln? Spielt es bei der Genehmigung von Cross-Border-Leasing-Geschäften eine Rolle oder nicht? Oder genehmigt man und fordert dann später die Fördermittel zurück? Das hätte sofort zur Folge, dass das Geschäft schon dann, also schon am Beginn der Vertragslaufzeit, für die Kommune ein absolutes Minusgeschäft ist. Ich finde, die Frage muss man zumindest, wenn man offen lassen will, ob Cross-Border genehmigt werden kann, auch am Anfang beantworten, weil sonst ist es völlig unsinnig. Dann ist die Frage nach der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Kommune gestellt. Da frage ich, ist sie ein hinreichendes Kriterium für die etwaige Genehmigung eines solchen Geschäfts, also die dauerhafte Leistungsfähigkeit einer Kommune, hier geht es um Zeiträume von 99 Jahren und nicht um das, was wir üblich bei Kreditgenehmigung anwenden, von drei Jahren, und wenn ja, also wenn es ein hinreichendes Kriterium für die etwaige Genehmigung von Cross-BorderGeschäften wäre, dann müssen Sie auch den Widerspruch erklären, dass beispielsweise in Gera seit Jahren keine Kredite durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden, aber es theoretisch möglich ist, dass ein Cross-BorderLeasing-Geschäft genehmigt wird. Das sind alles Fragen, meine Damen und Herren, auf die die Landesregierung bisher keine oder nur unbefriedigende Anworten gegeben hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Sinne, Herr Mohring, bei allem Respekt, die Forderung der PDS nach kommunaler Selbstverwaltung haben Sie mit unserem Antrag zu Cross-Border-Leasing in Widerspruch gebracht. Ich finde, dass das nicht sachgerecht ist. Kommunale Selbstverwaltung auf der einen Seite zu fordern und zu sichern, ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, zu sagen, wenn es Geschäfte gibt, die erhebliche Risiken für die Kommunen und für das Land Thüringen haben, dann kann man auch sagen, eigentlich zum Schutz der Kommunen, hier ist ein Punkt erreicht, das lassen wir als Land Thüringen nicht zu und dann wollen wir erst einmal sehen, ob die Kommune am Ende den Schaden hat. Ich gehe davon aus, dass sie am Ende froh ist, wenn sie solche Verträge nicht abgeschlossen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte CrossBorder-Leasing-Geschäfte für zu riskant und zumindest das sieht der Innenminister und der Rechnungshofpräsident auch so. Es gibt eine erhebliche Unruhe durch die Ankündigung von Gesetzesänderungen in den USA. Ich habe das bewertet und dennoch ist kein Verbot derzeit in Thüringen von Cross-Border-Leasing-Geschäften geplant. Es stellt sich schon die Frage, warum nicht. Zumindest, wenn man es nicht verbieten will, sind die Kriterien für eine mögliche Genehmigung unklar. Nun versetzen Sie sich einmal in die Lage derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die dagegen in einer Kommune in Thüringen zu Felde ziehen. Die wollen natürlich nicht bloß hören, dass die Kommunalaufsicht damit verantwortungsvoll umgeht, sondern die wollen genau wissen, nach welchen Kriterien wird letztlich entschieden. Wenn die sich schon einmal engagieren und sagen, wir wollen solche gefährlichen Verträge nicht abschließen, dann wollen die auch nicht Anonymes in das Landesverwaltungsamt geben, nun entscheidet einmal und wir werden dann die Entscheidung zur Kenntnis nehmen und sind damit zufrieden. Also das ist unklar.
Natürlich - Herr Mohring hat die prekäre Einnahmesituation beschrieben - geht es hier auch um die Verknüpfung mit anderen Themenbereichen. Ich meine, dass die Finanznot der Kommunen nicht dazu führen kann, dass wir jede Form von Geschäften genehmigen, insbesondere, wenn sie solche großen Risiken haben. Ich möchte eigentlich auch eine Debatte um einen verantwortungsvollen Umgang mit kommunalem Eigentum führen und, ich glaube, diese Debatte ist auch für dieses Haus in den nächsten Jahren nötiger denn je. Dazu kommt, dass die schlechte Finanzausstattung der Kommunen nicht dazu führen darf, solche wirklichen Scheingeschäfte abzuschließen, sondern ich denke, die Alternativen wären, eine Stärkung von der Einnahmeseite in Bund und Ländern, das Schließen von Steuerschlupflöchern auch im transnationalen Verkehr und natürlich eine kommunale Finanzreform, die den Kommunen wieder verlässliche Einnahmen sichert. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, muss es möglich sein, Fragen von so grundsätzlicher Bedeutung wie Cross-Border-Leasing den Bürgern in Thüringen zur Abstimmung zu stellen. Sie wissen auch beim Blick auf die Thüringer Kommunalordnung, dass GrossBorder-Leasing-Geschäfte de facto von Bürgerentscheiden ausgeschlossen sind. Das ist in Bayern und Hessen beispielsweise ganz anders. Dort hat die Bürgerschaft erfolgreich gegen Stadtratsbeschlüsse interveniert, hat erfolgreich Bürgerbegehren zu Ende geführt und das fordern wir auch für Thüringen und das heißt, Senkung der Hürden bei Bürgerbeteiligung in Thüringen und Ausdünnung des Negativkatalogs der Thüringer Kommunalordnung.
Ich muss nicht erwähnen, meine Damen und Herren, dass das, was ich jetzt für die kommunale Ebene und für die eventuelle kommunalaufsichtliche Würdigung solcher Verträge beschrieben habe, auch für die Landesebene und für Landesgesellschaften bzw. für Gesellschaften mit Beteiligung des Landes gelten soll, das halte ich dann nur für konsequent.
Meine Damen und Herren, wenn wir eine Situation haben, wo die Landesregierung die Bedenken teilt, die beiden Sprecher der Fraktionen von SPD und CDU im Kern auch Bedenken haben, der Präsident des Rechnungshofs auch Bedenken hat, dann sollten wir diese Thematik ohne Zeitverzug, aber doch mit der nötigen Angemessenheit im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren. Deswegen beantragen wir als PDS-Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und hätten dann auch Gelegenheit im Anhörungsverfahren eine breite und umfassende, aber auch eine zügige Debatte zu führen, mit dem Ziel, Cross-Border-Leasing-Geschäfte für Thüringen künftig auszuschließen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Kassenmäßige Steuereinnahmen
Nach wie vor verweigert die Landesregierung die Herausgabe der Ist-Stände der monatlichen kassenmäßigen Einnahmen in den Titeln des Kapitels 17 01 und der Titel 17 09/211 01 und 17 09/212 01 an die Fraktionen. Die monatliche Erfragung der Zahlen mittels Kleiner Anfragen verursacht einen unnötig hohen Aufwand. Es wäre viel effizienter, wenn die Daten in elektronischer Form übermittelt würden.
Informationen über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs sind für die Mitglieder des Landtags, insbesondere für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, zur Kontrolle des Handelns der Landesregierung unerlässlich. Das diesbezügliche Fragerecht ist verfassungsrechtlich gesichert. Zudem hat die Landesregierung in der 37. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 31. Mai 2002 auf meine Anfrage hin zugesagt, dem Haushalts- und Finanzausschuss monatlich die Ist-Listen für die Kapitel 17 01 und 17 09 zur Verfügung zu stellen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum hält die Landesregierung ihre Zusage aus der oben genannten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (mit Blick auf die mit Stand November 2003 in Drucksache 3/3956 gegebene Antwort für die folgenden Monate) nicht ein, so dass die Mitglieder des Landtags immer wieder über das diesbezüglich unstrittige Fragerecht die Informationen einholen müssen?
2. Ist die Landesregierung - um Zeit und Kosten zu sparen - bereit, die erbetenen oben genannten Angaben den Fraktionen monatlich zur Verfügung zu stellen?
3. Ist die Landesregierung bereit, des Weiteren den IstStand aller Haushaltstitel quartalsweise den Fraktionen zur Verfügung (z.B. als pdf-Datei) zu stellen?
Reform des kommunalen Haushaltsrechts
Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 den Bericht des Unterausschusses Reform des Gemeindehaushaltsrechts zustimmend zur Kenntnis genommen. Danach wird es zu einem grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen kommen.
Die Thüringer Verwaltungsschule bietet bereits eine Fortbildungsreihe mit dem Titel "Betriebswirt - Public Management" an. Das Innenministerium hätte angekündigt, dass die Haushaltsführung der Kommunen ab 2006 nach den Gesichtspunkten erfolgen müsse, die in der Wirtschaft gelten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Soll eine neue Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung ab dem Haushaltsjahr 2006 verbindlich gelten, und wenn ja, wann wird dem Landtag ein entsprechender Entwurf vorgelegt?
2. Favorisiert die Landesregierung das Modell der erweiterten Kameralistik oder das der kommunalen Doppik?
3. Mit welchem personellen Aufwand betreibt die Landesregierung diese Reform des kommunalen Haushaltsrechts und wer ist der Leiter/die Leiterin dieses Projekts?
4. Auf welchen fachlichen und gesetzlichen Grundlagen basiert die im März dieses Jahres beginnende Fortbildungsreihe der Thüringer Verwaltungsschule?
Herr Innenminister, die Fragen 1 und 2 haben Sie so beantwortet, dass es Gespräche gibt. In diesen Gesprächen müssten ja zum jetzigen Zeitpunkt, so wie Sie geschildert haben, auch Kostenschätzungen für die Implementierung eines eventuellen neuen Haushaltsrechts und der entsprechenden EDV etc. diskutiert worden sein. Gibt es da Kostenschätzungen bzw. ist angedacht, hier Analysen, Gutachten oder Ähnliches in Auftrag zu geben, um Klarheit über die Kosten zunächst zu bekommen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde gesagt, es geht um die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Entlastung ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, und hier besonders der Teil 2, der dann auch in der Praxis am kontroversesten diskutiert wird. Im Teil 2 - Feststellungen und Forderungen des Haushalts- und Finanzausschusses - wird üblicherweise der Bericht des Rechnungshofs reflektiert. Für die Damen und Herren der CDU scheint das allerdings wohl nicht mehr als eine Formsache zu sein. In der Beschlussempfehlung besteht die Möglichkeit, einzelnen Aussagen des Rechnungshofes oder der Landesregierung beizutreten; praktisch ausgedrückt, eine klare Position zu beziehen. Auch gibt es sprachliche Feinheiten, wie z. B. eine zustimmende Kenntnisnahme. Aber das kommt in dieser Beschlussempfehlung, die mehrheitlich verabschiedet wurde im Ausschuss, alles nicht vor. Für die Mehrheitsfraktion im Hause gibt es nur ein einfaches zur Kenntnis genommen. Wenn wir dann darüber reden, wie man den Stellenwert des Rechnungshofs und dessen Berichte erhöhen oder senken kann, so kann ich an dieser Stelle nur dafür plädieren, also auch bei der Formulierung der Beschlussempfehlung, hier stärker Position zu beziehen und auf Dinge, die der Rechnungshof angemerkt hat, auch stärker einzugehen.
Ein Beispiel: Der Rechnungshof moniert einen Verstoß der Landesregierung gegen die Landeshaushaltsordnung. In der Beschlussempfehlung steht dann, dass wir das einfach nur zur Kenntnis nehmen sollten. Ich sage an dieser Stelle Nein. Da möchten wir dann doch schon Stellung beziehen und die Vorschläge der Oppositionsfraktionen, das Verhalten der Landesregierung in diesem Punkt zu missbilligen, wäre aus unserer Sicht eine klare Position für die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung.
Mein Eindruck entsteht, dass Herr Mohring und die anderen stimmberechtigten CDU-Abgeordneten im Ausschuss die Bemerkungen des Rechnungshofs in dieser Sache offenbar nicht ernst genug nehmen.
Ich meine, das ist keine Unterstellung.
Nein!
Ich habe das so formuliert, mein Eindruck ist, dass Sie dieses nicht ernst genug nehmen, sonst hätten Sie hier in der Beschlussempfehlung eine andere Formulierung gewählt als einfach nur zur Kenntnis genommen. Es wird nicht klar, welche Position Sie bei dem Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung nun tatsächlich beziehen.
Zum zweiten Problem: Wir wollen wieder, dass der Landtag der Auffassung des Rechnungshofs beitritt, und zwar beim Thema "Schattenhaushalt". Das hat an anderer Stelle ja schon eine Rolle gespielt. Im Jahr 2000 wurde die Praxis bei der Auszahlung von BAföG verändert. Das Land zahlt bekanntlich BAföG nicht mehr komplett aus dem Haushalt, sondern lässt sich den Darlehensteil von der TAB finanzieren. Die Landesregierung nimmt also neben dem Haushalt einen Schattenkredit bei der TAB. Der Rechnungshof nun verlangt in seinen Bemerkungen, dass die Kreditaufnahme wieder im Haushalt veranschlagt wird. Ich meine, dass man dazu doch eine Meinung haben sollte. Entweder sagt man, der Rechnungshof hat Recht, Landesregierung, bitte veranschlage wieder Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe, oder man sagt, Landesregierung, deine kreative Umgestaltung beim BAföG (um das Ausgabevolumen und die Schulden künstlich zu senken) ist o.k., aber einfach nur Kenntnisnahme oder keine Meinung dazu zu haben, das ist auch ein wenig Ignoranz der Arbeit des Rechnungshofs gegenüber, zumindest muss ich es so interpretieren. Ich fordere an dieser Stelle für meine Fraktion erneut einen Kassensturz, meine Damen und Herren, der die tatsächlichen Verbindlichkeiten des Landes offen legt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der dritte Punkt unseres Änderungsantrags behandelt die Problemkreise Verschuldung und Personalabbau. Beim Thema "Nettoneuverschuldung" sind wir uns im Ziel einig. Wir haben vorgeschlagen, den Abbau der Nettoneuverschuldung an den gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu orientieren. Im Übrigen das, Frau Ministerin, was wir in der Praxis bei den Nachtragshaushalten, die wir beschließen durften, ja vollzogen haben. Ein "Sparen - koste es, was es wolle" ist und bleibt kontraproduktiv und geht stets zulasten der Schwächsten in
unserer Gesellschaft.
Zum zweiten Punkt in diesem Antrag: Bei der Entwicklung der Personalstruktur im Freistaat geben Sie mit der Beschlussfassung zu, dass das so genannte Personalentwicklungskonzept nichts weiter als ein Personalabbauplan ist.
Richtig, das haben wir schon immer gesagt. Wir verlangen dagegen, dass die Landesregierung überhaupt erst ein Personalentwicklungskonzept vorlegt, das diesen Namen auch verdient.
Dazu gehört neben der Beachtung der demographischen Entwicklung der Thüringer Bevölkerung auch die Betrachtung der Altersstruktur in der Landesverwaltung, selbstverständlich. Aber an erster Stelle muss unserer Meinung nach die Aufgabenanalyse stehen und dann ergibt sich daraus ein bestimmter Bedarf an Personal. Sie dagegen meinen, dass zuerst eine fiktive Zahl an zu streichenden Stellen in den Raum gestellt werden muss und sich daraus dann automatisch eine effiziente und bürgernahe Landesverwaltung ergibt. Ich glaube, so kann das nicht funktionieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte es bereits eingangs meiner Rede, wichtiger Bestandteil der Entlastung des Rechnungshofs ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich habe unseren Änderungsantrag begründet, und es ist klar, dass eine Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001 aus unserer Sicht nur dann in Frage kommt, wenn die Beschlussempfehlung entsprechend unseres Antrags geändert wird. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf die Rede von Herrn Mohring kurz eingehen, wenn die Abgeordneten dieses Hauses mir die Aufmerksamkeit dazu schenken.
Herr Mohring, Ihre Bemerkung, unseren Änderungsantrag betreffend, muss ich noch einmal, ja zurückweisen will ich sie ja gar nicht, ich will mich mit ihr auseinander setzen. Sie haben bemerkt, dass es fünf Seiten Bemerkungen gab und eine Dreiviertelseite, die die PDS in Form eines Änderungsantrages vorgelegt hat. Nun ist festgestellt worden, auch hier in der Debatte, dass es naturgemäß nicht in allen Punkten Unstimmigkeit zwischen den Fraktionen gibt, sondern auch einen erheblichen Teil an Übereinstimmung. Das sollte meiner Meinung nach auch die Regel sein. Aber die PDS-Fraktion hat mit ihrem Änderungsantrag in drei Punkten deutlich gemacht, wo sie der Beschlussempfehlung nicht zustimmen kann, weil sie das SchwarzWeiß, das aus dem Text hervorgeht, so nicht teilt und sie will Änderung. Das betrifft, das habe ich ja gesagt, die Frage der Nettoneuverschuldung, betrifft beispielsweise die Frage des Personalentwicklungskonzepts, wo es nicht bloß in Fragen des Rechnungshofberichts, sondern generell zwischen den im Landtag vertretenen Fraktionen doch erhebliche Unterschiede gibt. Ich denke, das ist sehr legitim, das hier auch noch einmal aufzurufen und
das auch in konzentrierter Form zu machen, also nicht noch einmal fünf Seiten dagegen zu stellen, wo es nicht fünf Seiten Unterschiede gibt, aber in den drei Essentials das deutlich zu machen. Herr Mohring, Sie haben Ihre doch etwas zweifelhafte Abstimmungsweise im Haushaltsausschuss damit begründet, dass Sie regierungstragende Fraktion sind. Das erschließt sich mir in der Logik nicht. Wir verhandeln hier über die Entlastung der Regierung im Haushaltsjahr 2001. Der Rechnungshof hat auf Dinge aufmerksam gemacht, die so nicht in Ordnung waren und nun mussten Sie sich entscheiden, ob Sie diese Sache einfach nur zur Kenntnis nehmen, oder ob Sie auch einmal den Mut haben zu sagen, also liebe Landesregierung, in diesen zwei, drei Punkten handelt es sich um Verstöße, die wir nicht tolerieren und wir drücken das auch einmal aus. Wir haben behauptet hier, und dazu stehe ich nach wie vor, wenn Sie sagen, wir nehmen das zur Kenntnis, dann wird nicht deutlich, wie Sie künftig bei ähnlichen Verstößen der Landesregierung dieses Verhalten bewerten. Zur Kenntnis nehmen kann auch heißen oder kann so interpretiert werden, naja, so etwas passiert vielleicht und so richtig sind wir auch nicht interressiert, dass das abgestellt wird. Es ist zumindest eine unklare Haltung und dabei bleibe ich auch in der Bewertung. Herr Mohring, dann der unvermeidliche Ausflug in die Steuerpolitik, durch Herrn Abgeordneten Höhn eingeleitet. Man kann natürlich jeden Rechnungshofbericht auch mit dieser Debatte um vernünftige Steuerpolitik zusammenbringen, weil die Dinge eigentlich zusammengehören. Es ist bloß immer die Frage, wie groß diese Debatte ausufert. Herr Mohring, ich will Ihnen aber eines sagen: Wenn Sie auf der einen Seite die enormen Einnahmeausfälle kritisieren, die auch der Freistaat Thüringen in den letzten Jahren zu verkraften hatte, dann ist es schlichtweg unlauter, nicht zu sagen, wie denn Alternativen besser möglich wären. Sich immer nur hinzustellen und zu sagen, wir fordern weitere deutliche Entlastungen und nicht zu sagen, wie das seriös gegenfinanziert wird, ohne die öffentlichen Haushalte an den Staatsbankrott zu fahren und den Leuten nicht nur Geld zu schenken, was ich ihnen dann auf anderer Seite wieder rausnehmen muss, insbesondere den Lohnsteuerzahlern. Wenn Sie das nicht tun und nicht sagen, wie das gehen kann, dann ist das schlichtweg unseriös. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, das lassen wir Ihnen nicht mehr durchgehen. Auf der einen Seite zu jammern und die Ausgabenkürzungen der letzten Jahre hier in Thüringen zu beklagen und auf der anderen Seite den Staat systematisch in den Staatsbankrott führen, indem immer neue und immer weitere Löcher in die öffentlichen Haushalte geschröpft werden. Da hilft Ihr Vergleich mit den anderen europäischen Ländern aus meiner Sicht überhaupt nicht weiter. Wenn man analysiert, was auch in den letzten Jahren im Zuge der zunehmenden Globalisierung stattgefunden hat, dann haben wir auch in den Ländern einen Steuersenkungswettbewerb nach unten. Es muss jemand mal seriös die Frage beantworten, wohin das noch führen soll. Das betrifft die öffentlichen Haushalte in Polen, es betrifft die öffentlichen Haushalte in Deutschland, das betrifft die in Österreich und wenn ich nicht ganz falsch
liege, hat selbst Herr Innenminster Trautvetter, als er noch Finanzminister war, und wir haben schon über hohe Steuerausfälle geklagt, sich über das Steuergebaren der großen Kapitalgesellschaften in Deutschland nicht sehr löblich geäußert. Das muss auch wieder deutlich gemacht werden. Ich meine, oberstes Ziel in der jetzigen Situation muss sein, Stabilität wieder in die öffentlichen Haushalte in Deutschland zu kriegen. Das bekommen Sie nicht, Herr Mohring, indem Sie Verschuldung und drastische Sparprogramme immer gegeneinander setzen. Verschuldung und drastische Sparprogramme sind zum Teil sich selbst verstärkende Effekte, zwei Seiten einer schlechten Medaille. Ich meine, es geht nur der Weg über eine Verbesserung der Einnahmesituation. Das habe ich Ihnen schon gesagt, das kriegen Sie nur hin, wenn Sie zunehmend auf die zugenommene Umverteilung in der Gesellschaft Bezug nehmen, wenn Sie die Einnahmeseite unter Gerechtigkeitsaspekten steigern, das heißt vernünftige kommunale Finanzreform, das heißt Vermögensteuer.
Nur so haben wir überhaupt im Ansatz eine Chance, eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte hinzubekommen, den Anstieg der Nettoneuverschuldung zu begrenzen, vielleicht mal einen ausgeglichenen Haushalt hinzukriegen. Da redet im Moment noch keiner in Deutschland über den Abbau der enormen Schuldenberge, die in den letzten Jahren produziert wurden. Sie kriegen es nur über die Einnahmeseite hin. Sie kriegen die Stärkung der Einnahmeseite nur seriös hin, indem Sie wieder Gerechtigkeit in der Gesellschaft herstellen helfen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Stellenhebung von B 9 nach B 10 im Haushaltsvollzug
Ich frage die Landesregierung:
1. Woraus ergab sich angesichts der personalwirtschaftlichen Maßnahmen in allen Einzelplänen des Thüringer Landeshaushalts die Notwendigkeit, eine Hebung an dieser Stelle vorzunehmen?
2. Warum wurde diese außerplanmäßige Hebung nicht vor ihrer Genehmigung im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, sondern lediglich im Nachtragshaushalt 2004 als "Hebung im Vollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres" aufgeführt?
3. Ab welchem Zeitpunkt, gegebenenfalls mit welcher Rückwirkung, wurde der Stelleninhaber nach B 10 besoldet?
4. Welche weiteren Stellenhebungen hat das Finanzministerium in den Jahren 2003 und 2004 außerplanmäßig genehmigt und welche derartigen Anträge wurden aus welchen Gründen versagt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Hören der beiden Vorreden weiß ich nicht so richtig, was man nun mit den Anträgen, mit dem ursprünglichen Antrag der CDU und mit den entsprechenden Reden anfangen kann. Was soll damit gemacht werden? Die in den Bundesrat oder Bundestag einzuschicken und zur Kenntnis zu geben und damit aus Thüringen heraus die Debatte zu beflügeln, halte ich für relativ mühselig. Kernbotschaften zu formulieren im Sinne von "wir wollen es einfacher, wir möchten vielleicht auch Entlastungen, wenn es geht, aber es soll gerecht bleiben und eigentlich wollen wir, dass der Solidarpakt II nicht in Frage gestellt wird" - o.k., das, finde ich, hätten Sie auch einfacher haben können, das an anderer Stelle zu formulieren.
Mein Eindruck ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie natürlich eine Absicht mit diesem Antrag hatten, dass er Ihnen aber weder schadet noch nutzt, dem Parlament nicht so richtig schadet noch nützt und dass hier sehr viel mit platten Sätzen argumentiert wird. Ich werde versuchen, diesen Unterschied zwischen Anspruch und Wahrheit in den nächsten Minuten im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Zeit hier darzustellen.
Frau Ministerin Dietzel, Sie haben diese Woche haushaltswirtschaftliche Maßnahmen ergriffen. Die mussten Sie ergreifen mit Blick auf die äußerst unsichere Situation, die sich insbesondere aus der Konjunktur ergibt, aber
auch aus den Ergebnissen vom 21. Dezember, die wir für Thüringen noch nicht konkret abschätzen können. So ist das ja auch nur mittelfristig ausgeführt, also haben Sie Maßnahmen ergriffen. Sie sind als Finanzministerin verpflichtet, ein vernünftiges Buch zu führen, Überblick über Einnahmen und Ausgaben sauber zu haben und Risiken vom Land abzuwehren bzw. abzuwägen. Ich habe folgendes Problem: Während Sie also versuchen, eine Arbeit zu machen, die von Ihnen erwartet wird, läuft der Ministerpräsident durch das Land, redet immer Richtung Bund mit Forderungen nach mehr Entlastung, ohne das an einer Stelle konkret zu untersetzen, wie das gehen kann, wie das finanziert werden kann und auch ohne mal die Frage zu stellen, wie sich das für die öffentlichen Haushalte und auch für den Thüringer Landeshaushalt im nächsten Jahr auswirken wird.
Ich finde, so ein eklatantes Missverhältnis zwischen Anspruch und Wirklichkeit habe ich lange nicht mehr erlebt und diese Debatte muss beendet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden heute nicht alle Argumente aus der Haushaltsdebatte wieder aufwärmen, das ist auch nicht notwendig. Aber wir haben insbesondere am gestrigen Tag in vielen Politikfeldern gehört, wie eng die Decke ist. Wir wissen um den Hochschulbereich, wir haben über die gesetzlichen Sicherungssysteme in anderen Bereichen gesprochen. Wir wissen, dass im Prinzip alle Bereiche drohen unterfinanziert zu werden oder unterfinanziert sind. Deshalb hat die PDS seit längerer Zeit immer gesagt, in erster Linie muss die Einnahmeseite in Deutschland gestärkt werden. Wir haben deshalb die Vermögenssteuer gefordert, und das ist auch angesichts der Zunahme der privaten Vermögen, Verdopplung der Geldmillionäre in den letzten vier Jahren von 370.000 auf ca. 730.000 nach diesem Argument absolut berechtigt. Diese Frage, Gerechtigkeit in dieser Gesellschaft herzustellen, haben Sie von Anfang an kategorisch ausgeschlossen. Deshalb sage ich, es ist unverantwortlich, dann so zu argumentieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe immer auf diesen Kreislauf nach unten hingewiesen, wenn sich die Einnahmesituation nicht stabilisiert. Macht man eine Steuerreform, insbesondere eine Unternehmenssteuerreform, die die Großunternehmen entlastet, dann hat man enorme Einnahmeausfälle. Sie folgen einer Logik, Frau Diezel, die heißt: Umso weniger Kosten die Unternehmen haben, also Arbeitskosten, Steuern etc., umso mehr werden sie irgendwann investieren. Diese Investitionen führen zu neuen Arbeitsplätzen und Arbeitsplätze führen zu Steuereinnahmen und alles findet auf einem höheren, besseren Niveau statt. Die Realität in den letzten 20 Jahren ist doch aber genau eine andere und da müssen Sie doch merken, dass Ihre angebotsorientierte Philosophie nicht die richtige ist und zur systematischen Verarmung der öffentlichen Haushalte führt, also die Situation, die Sie
genau seit Jahren hier beklagen.
Herr Krone, haben Sie so viel Zeit? Dann können wir das auch noch behandeln, kein Problem.
Frau Diezel, Sie haben hier eine Bemerkung gemacht, die ich spannend finde. Sie haben gesagt, die zentrale Frage für uns ist, was braucht die Wirtschaft? Was braucht die Wirtschaft, das ist auch so ein platter Satz, der ist ja ganz nett gemeint, aber was heißt denn das? Wenn ich diese Frage als das oberste Prinzip für die nächsten Jahre definiere, dann heißt das, dass ich natürlich der unbedingten Kostensenkung für die Unternehmen absolute Priorität einräume. Dann bin ich genau an der Logik, die HansWerner Sinn aufgemacht hat, der Chef des ifo-Instituts München hat gesagt, mit Blick auf die EU-Erweiterung ist das Einzige, was den neuen Bundesländern noch hilft, drastische Lohnsenkung, damit die Unternehmen hier bleiben können und nicht nach Tschechien abwandern. Genau dem hat der Ministerpräsident widersprochen, weil erstens Wahlkampf ist und zweitens glaube ich, dass er wirklich davon überzeugt ist, dass das den Standort Thüringen nicht weiterbringt, diese Logik konsequent weiterzudenken. Also meine ich, ein Satz, der heißt, die zentrale Frage ist, was braucht die Wirtschaft, darf so nicht stehen bleiben, weil auch die Frage gestellt werden muss: Und was brauchen die Menschen, die dafür da sind, dass die Wirtschaft funktioniert?
Diese Vereinfachung immer auf diese Phrasen und diese Parolen, die kann man doch nicht durchgehen lassen, meine Damen und Herren. Frau Diezel, Sie persönlich, Sie kommen aus der gleichen Stadt wie ich. Sie erleben als Finanzministerin die Klagen aus allen Bereichen. Sie müssen auch Ihren Ministern erklären, Jungs und Mädels, es ist Haushaltssperre, schaut mal, was zu machen ist. Wir haben Ihnen vorgeworfen, dass Sie eigentlich anstatt einer Gestaltungskonzeption nur noch verwalten. Wenn Sie ein Mensch wären, dem es nur um persönliche Macht geht, dann sind Sie in diesen Zeiten genau die Richtige. Dann sind sie dicke da. Aber ich glaube das nicht. Ich glaube, dass Sie einen Gestaltungswillen in Ihrer Funktion als Finanzministerin haben. Dann sage ich Ihnen, Sie als Finanzministerin müssen dann auch im Notfall auf Ihren Ministerpräsidenten einwirken, wenn öffentlich mit einfachen Parolen immer mehr und immer neue Steuerentlastung gefordert wird, weil, wenn dieser Kreislauf nicht durchbrochen wird, werden wir uns erstens noch alle wundern und zweitens wird der Staat handlungsunfähig und drittens das Gemeinwesen geschwächt, weil wir dann für die Bürger auch nichts mehr leisten können. Das ist doch die Realität und die Ansprüche sind da. Deswegen sage ich, wer über neue Steuer
reformen diskutiert, soll - Herr Mohring, das habe ich wahrgenommen, was Sie gesagt haben, also Vereinfachung vor Entlastung - natürlich sagen, wie wird es finanziert. Jetzt bin ich nicht der Richter, Herr Mohring, zwischen Ihnen und der SPD, wer nun blockiert hat usw. Das ist nicht mein Ding und ich hoffe auch nicht, dass Uwe Höhn dieses Spiel mit treibt.
Ich will mal ganz wertfrei sagen, als das Thema Pendlerpauschale im Rahmen des Vermittlungsverfahrens öffentlich wurde, gab es Positionen zur Pendlerpauschale ablehnend aus Ihrer Fraktion. Sie haben darauf hingewiesen, wie wichtig die Pendlerpauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch aus Thüringer Sicht ist. Eine ähnliche Pressemitteilung haben wir gemacht. Ähnliche Positionen kamen aus Bayern. Man kann über alles reden, aber da konkret bitte nicht. Das Problem, Herr Mohring, bei dem Subventionsabbau ist, natürlich haben sich einige in den letzten Jahren verselbständigt, aber natürlich haben die alle einen sehr konkreten Hintergrund und wenn Sie sich das anschauen, sehen Sie, dass viele dieser Subventionen geschaffen worden sind in besonderen Situationen für Arbeitnehmerinnen und für Arbeitnehmer, um Mobilität zu fördern, um untere Einkommen zu stützen und dass es sehr verantwortungsvoll ist. Wenn der Ministerpräsident von Bayern dieses Thema so behandelt, macht er das, weil er seinen Leuten genau das nicht zumuten will. Was ich damit sagen will, so lange Sie nicht auch eine Konzeption vorlegen können, die gerecht ist, die gegenzufinanzieren ist und die nicht zum Schluss dazu führt, Herr Mohring, dass den Leuten mit kleinen und mittleren Einkommen das Geld an der anderen Stelle wieder aus der Tasche gezogen wird, denn da bringt es ihnen unterm Strich gar nichts, es bringt bloß die Handlungsunfähigkeit des Staates aus meiner Sicht - so lange das nicht geklärt ist, kann man die Debatte so nicht führen. Und dann ist es auch völlig sinnlos, Richtung Berlin zu melden, Thüringens Steuerreform soll gerechter und einfacher werden. Das ist mir zu wenig.
Meine Damen und Herren, Frau Finanzministerin, zur Mittelfristigen Finanzplanung haben Sie gesprochen, wie auch Herr Mohring. Wir haben die kurze Beratungszeit kritisiert. Dazu stehe ich auch nicht zuletzt aus einem Grund: Ich glaube, dass diese Mittelfristige Finanzplanung im III. Quartal 2003 aufgeschrieben, eher gemacht ist, um Richtung Bund ein paar Zahlen zu melden, wie das vereinbart ist. Wir reden hier darüber, wir nehmen diese Zahlen zur Kenntnis. Es gilt als Programmcharakter, also weniger verbindlich als ein Haushalt. Wir wissen aber eigentlich alle, dass diese Zahlen nach der Maisteuerschätzung möglicherweise obsolet sein können oder sein werden. Das sagen Sie selber, indem Sie hineinschreiben in die Mittelfristige Finanzplanung: alles unklar, alles unsicher.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihre bisherige Position zur Nettoneuverschuldung korrigiert haben aufgrund der Gegebenheiten, aber ich muss auch sagen, dass über dieser Finanzplanung immer noch eine positive Steuererwartung für die nächsten Jahre liegt. Es kann ja
eintreten. Aber wenn genau die nicht eintritt, weil man sich wieder geirrt hat, weil man wieder positive Erwartungen hineingeschrieben hat, dann ist alles andere, was Sie dort noch aufbauend geäußert haben, wie z.B. das Ziel des Abbaus der Nettoneuverschuldung in den nächsten Jahren, obsolet und Sie wissen genau, was das dann bedeutet, Frau Ministerin Diezel. Deswegen hätte es sich gelohnt, über diese Frage Mittelfristige Finanzplanung auch in einem anderen Rahmen zu reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde ein bisschen abkürzen müssen und noch zu ein paar Punkten aus dem Antrag reden. Zur Position Gewerbesteuer habe ich immer deutlich gemacht, dass die PDS den Erhalt der Gewerbesteuer möchte. Ich finde es schade, dass diese Einigung in der Kommission nicht zustande gekommen ist. Eine Gewerbesteuer, die reformiert ist auf breitere Bemessungsgrundlagen, wäre der bessere Weg als das BdI-Modell, das jetzt offensichtlich die CDU/CSU wieder verfolgt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle bemerken, da Sie in Ihrer Antragsbegründung darauf Bezug nehmen, der Bund würde den Kommunen immer weitere Aufgabenübertragungen bringen, ohne die entsprechende Mittelausstattung mitzuliefern. Das mag so sein, trifft zweitens aber auch für Thüringen zu, das genauso mit seinen Kommunen verfährt und drittens wäre dann ein Weg, wenn Sie den Vorschlag, den die PDS seit Jahren einbringt, übernehmen würden, nämlich Verankerung dieses Konnexitätsprinzips im Grundgesetz, ähnlich Verankerung eines Vetorechts auf gesetzlicher Basis wie in Österreich, wo Gesetze, die die Kommunen letztlich bezahlen müssen, nur dann verabschiedet werden können, wenn die kommunalen Spitzenverbände dem zustimmen. In dem Moment, wo sie das Geld nicht bekommen für eine übertragene Aufgabe, haben sie ein Vetorecht. Das ist gesetzlich gesichert und dann kommt dieses Gesetz nicht zustande.
Meine Damen und Herren, ich finde es unlauter, auch in so einer Antragsbegründung zu suggerieren, nur die Bundesregierung überträgt Aufgaben. Problem der Bundesrepublik Deutschland, von Bund und Ländern ist, dass seit 40 Jahren, glaube ich, in der Tendenz so verfahren wird. In der Praxis bezahlen die Kommunen die Zeche.
Jetzt will ich Ihnen noch sagen, weil Sie vorhin zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe diskutiert haben, der Deutsche Städtetag befürchtet - er prognostiziert, dass die Kommunen durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht wie ausgewiesen entlastet, sondern zusätzlich belastet werden, während auf der anderen Seite der Bund nach bisherigen Berechnungen wahrscheinlich höher entlastet wird als das bisher im Gesetzgebungsverfahren behauptet wurde. Wenn sich das bewahrheitet, haben Sie wieder ein Problem, Frau Ministerin, weil das, was Sie hier dazu gesagt haben, so nicht stimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch zwei kurze Bemerkungen zu dem wortgleichen Punkt 3 von SPD und CDU. Hier geht es im Wesentlichen um die Solidarpaktfinanzierung. Offensichtlich gibt es zunehmende Stimmen in den alten Bundesländern, die die Finanzierung des Aufbaus Ost mehr oder weniger deutlich in Frage stellen. Da Sie bisher, Frau Ministerin, wenn ich es nicht überhört habe, auf diesen Punkt des Antrags nicht eingegangen sind, dann frage ich mich zunächst mal, was war denn der Hintergrund. Offensichtlich gibt es interne Debatten. Sie haben sich auseinander zu setzen, Sie wollen aber auch nicht so öffentlich darüber reden, was da für eine Stimmung ist. Da will ich Ihnen meine Position sagen. Wir haben hier im Landtag über die grundsätzliche Frage von Wettbewerbsföderalismus diskutiert über den Abbau von Überregulierungen, wo man sich treffen kann. Aber wir haben auch immer als PDS deutlich gemacht, dass dieser Wettbewerb unter Umständen kein Wettbewerb unter Gleichen ist, d.h., es besteht keine Chancengleichheit. Wenn sich Länder auseinander entwickeln in ihrer Dynamik, dann ist es gefährlich, dort völlig loszulösen und loszubrechen, weil dann die Gefahr besteht, dass der eine wie ein Katapult nach oben geht und der andere in den tiefen Abgrund.
Meine Damen und Herren, deswegen ist es so wichtig, auch eine solide Finanzierung für die neuen Bundesländer wie beschlossen zu fordern und das ist zu unterstützen. Allein dieser Antrag, so wie er steht, nützt Ihnen nichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushaltsausschuss war im Juni in Frankfurt zu einer auswärtigen Reise und die CDU-Kollegen waren dabei. Wir haben den Bundesbankpräsidenten an einer etwas anderen Stelle gefragt, was ist, wenn der Stabilitätspakt verletzt wird, wer bezahlt den da eigentlich? Der Hintergrund meiner Frage war damals, dass Hessen 2 Mrd. neue Schulden gemacht hat aus dem Stand mit dem Nachtragshaushalt, während Thüringen seinem Land wieder ein richtiges Kürzungsprogramm aufgelegt hat. Die Frage, die gestellt worden ist: Ist es denn gerecht, dass nach geltendem Recht, wenn der Stabilitätspakt verletzt wird, wenn Deutschland Strafzahlungen leisten muss, dass alle Bundesländer diese Strafzahlungen auch leisten müssen? Über den Daumen, Frau Finanzministerin, 150 Mio. gemäß, ob das gerecht ist, ist vielleicht nicht die entscheidende Frage, aber es wäre politisch nicht sehr klug, wenn die Ostländer das in der Öffentlichkeit diskutieren, weil wir ja eigentlich die Geldgeber sind, füge ich hinzu. Ich will sagen, diese Art und Weise der Diskussion, der stillen Diskussion, die ist schädlich, die ist nicht gut und ich glaube, Herr Ministerpräsident, dass wir eine Position finden müssen, eine ostdeutsche Position, die auch Selbstbewusstsein deutlich macht. Es kann keine Position in der Praxis geben, die heißt, sagen wir nicht, dass wir hier besser sind in diesem Bereich als die alten Bundesländer, weil die das Geld geben. Da will ich Ihnen ein Beispiel aus dem gesamten Komplex Kindertagesstätten nennen, wo wir zugegebenermaßen bessere Standards haben. Wie oft höre
ich auch in Kommunen: Sagen wir gegenüber dem Land Thüringen nicht, dass wir noch das und das haben, weil die uns dann ja zwingen könnten, bei der Genehmigung des Haushalts hier zu streichen. Genauso läuft das doch auch in Thüringen. Ich höre auch von Ihnen oft das Argument, dass es nicht sehr klug ist zu sagen, wo wir bessere Ausstattungen haben, weil im Westen die Begehrlichkeiten sofort laut werden. Die sagen, na, das muss dann aber auch noch weg.
Gerade in dem Bereich, Herr Ministerpräsident, was Kinderbetreuung betrifft, wo wir gut sind und wo wir eigentlich wissen, dass unsere Standards die Messlatten sind, wo die anderen ja erst einmal hinwollen - ganz Deutschland diskutiert darüber, dass wir erst einmal hinwollen ich glaube, da müssen wir auch eine öffentliche Sprache finden, die heißt, und das verteidigen wir, ihr wollt da erst hin. Ich glaube, so wie die Diskussion um die Zukunft des Solidarpakts läuft, um die Finanzierung der deutschen Einheit auch künftig, laufen wir zu sehr mit gebücktem Buckel herum und das finde ich nicht gut, sondern wir müssen eine selbstbewusste Sprache finden. Ich will Sie auch dazu auffordern, das so zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind noch weitere Redner angekündigt. Ich will zusammenfassen: Richtig habe ich die Zusammenhänge der Anträge mit dem, was Sie dann wirklich daraus machen können für Thüringen, nicht verstanden. Ich halte vieles an Argumentationen schlichtweg für zu oberflächlich, zu vereinfacht, auf Schlagbegriffe gebracht. Ich glaube, bei all den Verunsicherungen, die derzeit im Land sind über die Steuerreform, Arbeitsmarktreform, Reform der sozialen Sicherungssysteme wäre etwas mehr Ruhe, etwas mehr Stabilität sinnvoll, soziale Gerechtigkeit sowieso. Die könnte ich durch eine Vermögenssteuer erreichen und Herr Ministerpräsident, ein wenig mehr Verlässlichkeit. Es ist fehl an Ihrer Argumentation, über Monate lang der Bundesregierung vorzuwerfen, dass sie alle Unternehmen und Konsumenten verunsichert, dass es wichtig ist, nun endlich die Reform zu beschließen, damit Sicherheit eintrete. Und das passiert drei Tage vor Weihnachten und drei Tage nach Weihnachten wird alles wieder in Frage gestellt, alles wieder aufgemacht. Dann frage ich mich, wie sollen Konsumenten und wie sollen Wirtschaft, wie soll Plan, wie soll überhaupt noch verlässlich in diesem Land etwas gedacht werden - und das noch gepaart mit dieser gesamten sozialen Schieflage, mit den Ausnahmetatbeständen für die Besserverdienenden. Deshalb haben Sie die Probleme in der Bevölkerung, SPD und CDU, überhaupt begreiflich zu machen, um was es geht. Deswegen ist die Aussage von einer Finanzministerin, das Ganze transparent und nachvollziehbar zu machen, nur ein Teil der Medaille. Das Entscheidende ist, wenn es gerecht zugeht, gehen die Leute Wege mit. Die Bereitschaft war in Deutschland schon einmal 1998 aus meiner Sicht da. Die ist gründlichst vermasselt worden. Wenn die Gerechtigkeitsfrage nicht gelöst wird
zusammen mit der Einnahmefrage dieser Gesellschaft, können Sie nie und nimmer erwarten, dass Sie mit hohlen Phrasen mehr Entlastung - und alles wird jetzt gut und einfacher - überhaupt die Leute erreichen können. Ehrlich gesagt, das ist Ihnen dann auch nicht zu wünschen und auch nicht zu gönnen. Danke sehr.
Cross-Border-Leasing
Der Stadtrat der Stadt Gera fasste am 20. November 2003 einen Grundsatzbeschluss, der den Abschluss eines Vertrags über Cross-Border-Leasing zur Schieneninfrastruktur des kommunalen Verkehrsbetriebes zum Inhalt hatte. Einer Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Höhn entsprechend bewertet die Landesregierung den Abschluss solcher Geschäfte als kreditähnliches Geschäft, welches der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf. In der Debatte im Stadtrat Gera spielte die notwendige Genehmigung eines solchen Cross-Border-Leasing-Geschäfts eine Rolle. Es wurde auf erfolgte Gespräche zwischen Vertretern der Stadt Gera und dem Landesverwaltungsamt verwiesen. Das Landesverwaltungsamt hätte, so die Aussage im Stadtrat, die Genehmigung eines Cross-BorderLeasing-Geschäfts in Gera in Aussicht gestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Genehmigung eines möglichen Cross-Border-Leasing-Geschäfts in Aussicht gestellt, obwohl es in Thüringen anders als in Sachsen noch keine entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt?
2. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich CrossBorder-Leasing-Geschäfte hinsichtlich ihrer Risiken?
3. Welche Rolle spielt bei der Bewertung und einer möglichen Genehmigung solcher Geschäfte durch die Landesregierung bzw. die Kommunalaufsicht die Frage, ob für Sachanlagen, die von derart geplanten Transaktionen betroffen sind, öffentliche Fördermittel ausgereicht wurden?
4. Welche Unterschiede sieht die Landesregierung bei der Bewilligung von Kreditaufnahmen einerseits und von Cross-Border-Leasing-Geschäften andererseits hinsichtlich der Risiken und der mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht verbundenen Verantwortung?
Herr Minister, wenn ich Sie in Beantwortung der Frage 1 richtig verstanden habe, haben Sie ja zu diesem Gespräch mit dem Landesverwaltungsamt ausgeführt. Die Frage, ob es in Thüringen eine entsprechende Verwaltungsvorschrift gibt bzw. ob und wann eine entsprechende Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung solcher Geschäfte erarbeitet werden soll, die sind Sie mir schuldig geblieben. Also bitte ich um Beantwortung.
Für mich ist, Herr Minister, noch eine Frage relativ unklar, und zwar wenn Sie sagen, dass die amerikanische Seite, das haben Sie erwähnt, darüber nachdenkt solche Geschäfte relativ zu erschweren und andererseits solche Geschäfte ja in den letzten Jahren in Deutschland schon getätigt wurden, dann steht ja die Frage, warum bisher an so einer Erarbeitung einer Richtlinie in diesem Sinne nicht gearbeitet worden ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Nachtrag offenbart die Landesregierung mehrere hausgemachte Probleme. Dieser Nachtrag wird zum einen eine höhere Arbeitslosigkeit im Land produzieren. Dieser Nachtrag kürzt entgegen anders lautender Behauptungen in Zukunftsbereichen. Dieser Nachtrag kürzt im Bildungsbereich, bei der Forschung und bei der Entwicklung. Dieser Nachtragshaushalt treibt soziale Einrichtungen und Dienste ins Aus und, meine Damen und Herren, dieser Nachtragshaushalt verschiebt wichtige Investitionen in die Zukunft des Landes Thüringen. Dieser Nachtrag ist auch Ergebnis einer Konzeptions- und Willenlosigkeit der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, dieser Nachtrag und unsere Erwiderung darauf lassen sich in fünf Thesen zusammenfassen.
1. Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen sind Veränderungen machbar, wenn man sie wirklich will. Es gibt eine Alternative zur Politik des Sozialabbaus. Die PDS hat versucht, mit ihren Anträgen die entsprechende Richtung aufzuzeigen.
2. Es gäbe neue Spielräume, wenn die Landesregierung endlich bereit wäre, auch über eine Veränderung der Rahmenbedingungen nachzudenken, zum einen nachzudenken über eine gerechtere Steuerpolitik, die die wirklich Reichen und Vermögenden in diesem Land nicht weiter mit Steuergeschenken überhäuft und die sich dann - ich habe es letztens schon erwähnt - mit der Entlassung zehntausender Menschen bedanken. Dass sich in bisher ungekanntem Maße auch die SPD an dieser Umverteilung von unten nach oben beteiligt, ist schrecklich und wird nachhaltige Konsequenzen nicht zuletzt für die deutsche Sozialdemokratie nach sich ziehen.
Zur Verstärkung, meine Damen und Herren, dieser These sei der Kämmerer der Stadt München zitiert, der sich zu Eichels urprünglichem Entwurf einer reduzierten Gewerbesteuer auf eine reine Ertragssteuer äußerte. Im Übrigen ist dieser Mann SPD-Mitglied. Er sieht darin, ich zitiere: "ein großes Entlastungsprogramm für Kapitalgesellschaften, das der Mittelstand und die Freiberufler im Land finanzieren müssen."
Meine Damen und Herren, auch wenn es einige hier im Saal nicht mehr hören können: Wir betonen immer wieder, die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist notwendig, sie wird aber ohne die Verbesserung der Einnahmen scheitern.
Der Kreislauf aus Ausgabenkürzungen und Schuldenaufnahmen am Jahresende lediglich zum Stopfen der Löcher verstärkt die Arbeitslosigkeit sowie die Armut der öffentlichen Haushalte und ist wirtschaftlich falsch.
3. Die Landesregierung allein trägt die Verantwortung für fehlende Strukturreformen in Thüringen. Ein Personalkonzept liegt als solches nicht vor. Nach wie vor handelt es sich um ein Personalabbauprogramm. Das Hin und Her mit dem Landesentwicklungsplan, mit der Neuordnung der Landesgesellschaften, zu viele Förderprogramme, die fehlende Tourismuskonzeption und nun der Rückzieher bei der Mitte-Deutschland-Initiative, all das verstärkt den Eindruck, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung die Probleme bis zur Landtagswahl aussitzen will. Meine Damen und Herren, das geht auch zu Lasten des Freistaats und auch dieses Nachtragshaushalts.
4. Ein Kassensturz in Thüringen ist dringend notwendig. Dazu gehört, dass endlich alle Verbindlichkeiten auf den Tisch gelegt werden müssen, nicht irgendwann, sondern sofort. Dazu gehört die tatsächliche Situation der Landesgesellschaften sowie die wirkliche Veranschlagung/Verausgabung der Mittel.
Das Gebot der Stunde, Frau Ministerin, auch vor dem Hintergrund der erweiterten Befugnis zur Deckungsfähigkeit muss 5. vollständige Transparenz sein. Nicht genug, dass Sie die Beratung zum Nachtragshaushalt in vier Wochen durchpeitschen, nicht genug, dass Sie monatelang die Herausgabe der Ist-Zahlen so, wie vom Parlament beschlossen, titelbezogen verweigern. Nachdem sich die Landesregierung lange sträubte, uns die Ist-Zahlen zu geben, erhalten wir nun am Dienstag nach der Beschlussfassung über die Änderungsanträge im Haushaltsund Finanzausschuss die Ist-Zahlen. Man höre und staune, aber nicht etwa alle Zahlen, nein, sondern nur die Titel, die im Nachtragshaushalt angefasst werden. Das ist ein Skandal, das ist schlichtweg ein Skandal, meine Damen und Herren.
Damit immer noch nicht genug.
Jetzt im Oktober 2003 erhalten wir die titelbezogenen Zahlen des Jahres 2002. Aber auch hier wiederum nicht vollständig, sondern nur die Ausgaben und nicht die Einnahmen.
Meine Damen und Herren, ich will das wirklich hier im Haus feststellen, das ist eine neue Qualität in der Arbeitsweise der Landesregierung gegenüber dem Parlament. Ich bezeichne das als Gutsherrenmentalität und eine unvergleichliche Arroganz.
Herr Althaus, entschuldigen Sie, wenn ich Sie störe, ich kann Sie wirklich auch von dieser Stelle nur auffordern, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Es kann nicht sein, dass Sie uns hier im Haus auffordern, konstruktiv am Haushalt mitzuarbeiten und uns dann gar keine oder nur halbe Zahlen auf den Tisch legen.
Ich will an dieser Stelle auch klar sagen, die Zusammenarbeit im Haushalts- und Finanzausschuss hat sich im letzten Jahr nach meiner Einschätzung dramatisch verschlechtert. Ich behaupte, dass Sie entgegen allen Äußerungen hier im Haus kein wirkliches Interesse an einer konstruktiven Arbeit mit allen Fraktionen haben.
Für Sie, Herr Jaschke, ist es eine pure Unterstellung. Die Art und Weise auch der letzten Sitzung verstärkt meinen Eindruck. Ich nehme dazu nur Stellung.
Meine Damen und Herren, in der letzten Haushaltsausschuss-Sitzung stellt Herr Mohring Anträge auf Absetzen von Tagesordnungspunkten, wie es ihm passt. Herr Mohring stellt Anträge auf das Verschieben von Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, weil einige seiner Abgeordneten nicht da sind - mal abgesehen davon, dass er zunächst für diesen Antrag überhaupt keine Begründung geliefert hat. Auch das ist schon eine Unverschämtheit an sich. Am neuen Termin, der nun festgelegt worden ist, sind die Abgeordneten der SPD verhindert. Ohne Rücksicht darauf wird einfach willkürlich festgelegt und beschlossen. Ich meine, dass das stillos und verantwortungslos ist, meine Damen und Herren.
Allerdings ist für uns auch klar, dass sich meine Fraktion diese Art und Weise des Umgangs nicht länger gefallen lassen wird.
Wir werden uns wegen letzteren Fakten an die Präsidentin wenden. Herr Pietzsch, wir fordern Sie auf, in Ihren Reihen, wenn schon nicht für Kollegialität, dann doch wenigstens für ein Mindestmaß an politischem Anstand gegenüber den Abgeordneten der Opposition zu sorgen.
Was die Ist-Listen betrifft, so behalten wir uns vor, Kleine Anfragen in jedem Quartal zu allen Titeln zu stellen, auch wenn das dann immer 2.000 Stück sind. Wir werden Ihre Arroganz nicht widerspruchslos hinnehmen, meine Damen und Herren.
Die Landesregierung hat wiederholt gezeigt, dass sie nicht fähig oder nicht willens ist, dem Parlament den Vertrauensvorschuss mit der erweiterten Deckungsfähigkeit zurückzugeben, deshalb beantragt die PDS auch folgerichtig eine Änderung des Haushaltsgesetzes:
1. soll die Deckungsfähigkeit auf das durch die Landeshaushaltsordnung vorgesehene Maß zurückgeführt werden.
2. soll die Landesregierung verpflichtet werden, uns quartalsweise die titelbezogenen Ist-Listen und monatlich die Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen zur Kenntnis zu geben.
Meine Damen und Herren, ich will sagen, wenn Sie wirklich an Kooperation interessiert sind, dann müssten Sie sich eigentlich zu diesem Antrag positiv verhalten.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat sich intensiv trotz allem mit dem Nachtragshaushalt auseinander gesetzt. Wir wollen vor allen Dingen mit unseren Anträgen einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. Deshalb haben wir
1. den Kürzungen im Landesarbeitsmarktprogramm und bei der Arbeitsförderung Ost einen so genannten Initiativfonds Arbeit entgegengesetzt. Diese Mittel in Höhe von 5 Mio. licher Regelungen spätestens im nächsten Jahr für neue Beschäftigungsinitiativen auch in vorhandenen Trägerstrukturen eingesetzt werden.
2. legt Ihnen die PDS einen Änderungsantrag zur Verbundforschung vor. Wir halten die Kürzungen dort für katastrophal und für nicht akzeptabel. Im Fortschrittsbericht "Aufbau Ost" - da möchte ich die Landesregierung zitieren, der ist erst ein paar Tage alt: "Da andererseits die Absorptionsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft aufgrund mangelnden Eigenkapitals und fehlender Fachkräfte erschöpft ist, muss die öffentliche Hand in erheblichem Umfang Hilfestellung leisten, indem sie Zuschüsse für die Durchführung von F- und E-Vorhaben vergibt (Verbund- forschung)."
Meine Damen und Herren, das eine schreiben Sie in den Fortschrittsbericht "Aufbau Ost", Ihre Politik, die Sie mit dem Nachtragshaushalt vollziehen ist das genaue Gegenteil dessen, was im Fortschrittsbericht "Aufbau Ost" von Ihnen aufgeschrieben wurde.
Ebenso tragen wir die Kürzung bei der STIFT nicht mit. Ich kann Sie an dieser Stelle wiederholt nur auffordern, endlich die Arbeitsfähigkeit der STIFT zu sichern, verlieren Sie keine Zeit mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am dreistesten finde ich die Behauptung der Landesregierung, dass im Bildungsbereich nicht gekürzt wird. Einmal abgesehen davon, dass nur Ignoranten über Stundenausfall und Abwanderung von jungen Lehrern hinwegsehen können, Sie kürzen in diesem Bereich weiter, so beim Schullastenausgleich und bei der Schülerbeförderung mit der Aufstellung des Doppelhaushalts und nun bei den Privat- und Förderschulen. Das nehmen wir nicht hin. Unser dritter Antrag zielt auf die Wiedereinstellung der Mittel.
Qualität von Schule hat nicht nur mit Finanzen zu tun, aber auch - und das wird gelegentlich in der Debatte vergessen, meine Damen und Herren.
Im Sozialbereich läuft vieles auf das Zerstören von Trägerstrukturen hinaus. Über 100 Projekte sind schon gestorben, ebenso viele gefährdet. Das ist das falsche Signal und es zeugt davon, dass die Landesregierung den Ernst der Lage offensichtlich nicht verstanden hat, meine Damen und Herren. Es ist auch klar, was einmal weg ist, kommt so schnell nicht wieder. Gerade weil ABM und SAM nicht mehr im bekannten Maße zur Verfügung stehen werden, ist eine Stabilisierung in diesem Bereich dringend notwendig. Wir haben deshalb einerseits mit unseren Anträgen in einzelnen Bereichen die Kürzungen rückgängig gemacht und haben 4. durch die Verankerung einer Sozialpauschale in Höhe von 5 Mio. Weg vorgeschlagen, um diese gefährdeten Projekte dauerhaft zu sichern.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich kann nur an Sie appellieren, stimmen Sie unserem Antrag zu. Die Sozialpauschale ist notwendig und es ist in dieser Frage schon verdammt viel Zeit verloren worden.
Herr Kretschmer, es ist unlauter, meine ich, im Land, im Wahlkreis die Einführung einer Sozialpauschale zu fordern und hier im Plenum jahrelang deren Einführung abzulehnen.
Des Weiteren wollen wir die Kürzungen, ich sagte es schon, in einzelnen Sozialbereichen rückgängig machen, vor allem dort, wo wir sie für überhaupt nicht vertretbar halten, so bei der Sucht- und Drogenberatung, der Schulden- und Insolvenzberatung, bei der Erziehungs-, Ehe-,
Familien- und Lebensberatung, bei der Aidshilfe und bei den Zuschüssen an die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände. Man muss immer daran denken, meine ich, dass sich hinter diesen Namen Einzelschicksale befinden, für die eine demokratische Gesellschaft eine Mitverantwortung trägt, damit sie nicht in einen kalten und menschenverachtenden Kapitalismus abgleitet.
Meine Damen und Herren, gedeckt haben wir diesen fünften Antrag mit einer veränderten Lottomittelpraxis. Die PDS will, dass diese Mittel nicht mehr willkürlich am Parlament vorbei verteilt werden,
sondern sie einerseits den sozialen Trägern und Verbänden direkt zukommen lassen und andererseits der Stiftung Ehrenamt zur Verwendung zuführen. Dies halten wir auch vor dem Hintergrund einer gerechten Mittelvergabe für sinnvoll und notwendig. Natürlich können die Mittel so dann auch nicht mehr zu Wahlkampfzwecken missbraucht werden.
Meine Damen und Herren, ebenso halten wir die vorgesehenen Kürzungen bei der Jugendpauschale für widersinnig. Unser sechster Antrag zielt auf die Wiedereinstellung der entsprechenden Mittel. Mit dem hinzugefügten Vermerk wollen wir erreichen, dass eventuell nicht benötigte Mittel dem Landesjugendförderplan zugute kommen, denn auch dort gibt es ja bekanntlich Kürzungen. Im Kulturbereich ist es ähnlich. Seit Jahren wird in der Breitenkultur und in der Soziokultur gekürzt. Die Landesregierung versprach im Frühjahr dieses Jahres die Fortsetzung des Projektmanagerprogramms und die Schaffung zehn weiterer Stellen. Ich stelle fest, die Landesregierung hat die Versprechen nicht gehalten. Wir erinnern sie daran mit unserem siebenten Antrag.
Zum Jahr der Behinderten ist schon viel gesagt worden in diesem Hause. Wir meinen, dass es ein Skandal ist, das vorgesehene Gesetz an 300.000 sen. Die PDS hat Ihnen einen achten Antrag vorgelegt, der diese Summe im Jahr 2004 für die Gebärdendolmetscher vorsieht. Sie können sich zu unserem Antrag verhalten, meine Damen und Herren. Im Bereich der regenerativen Energien kürzen Sie und das in einem Zukunftsbereich, nicht nur das, auch ein besonders nachhaltiger Bereich ist damit betroffen. Die PDS will dies nicht und legt Ihnen einen neunten Änderungsantrag vor, der die Förderung regenerativer Energien mit einem vermehrten Holzeinschlag unterhalb des natürlichen jährlichen Aufwuchses finanziert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Anträge umfassen ein Mittelvolumen von 46 Mio. Einsparungen, Herr Jaschke hat es schon erwähnt, haben wir vorwiegend bei den sächlichen Verwaltungsausgaben vorgenommen. Ohne Zinsen werden dort jährlich über 400 Mio. ausgegeben. Gegenüber dem Jahr 2003 gibt es einen geplanten Zuwachs um 34 Mio. wo natürlich hauptsächlich - nicht nur, aber hauptsächlich - die Zinsen infolge der höheren Kredite veranschlagt sind. Meine Damen und Herren, wir wollen im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben tatsächlich sparen. Angesichts der Haushaltslöcher und der Kürzungen in anderen Bereichen halten wir die Einsparungen in diesen Positionen für vertretbar. Wohl wissend, dass auch dort die von uns vorgesehenen Kürzungen zu Einschnitten führen. Die andere Seite der Medaille ist, dass an einigen Stellen noch viel zu viel Geld ausgegeben wird. Ich will hier nur an die Stichworte "Gutachteritis" und "Veröffentlichungen" erinnern.
Meine Damen und Herren, mit unserem zehnten Antrag zur Senkung der Nettoneuverschuldung erinnern wir die Landesregierung daran, dass es zum einen einmal eine vor allem völlig verfehlte Einnahmepolitik ist, die uns zu immer neuen Schulden zwingt. Zum anderen machen wir deutlich, dass auch unter schwierigen Rahmenbedingungen politischer Gestaltungsspielraum vorhanden ist und erweiterbar wäre und dennoch nicht zwangsläufig zur Erhöhung der Nettoneuverschuldung führen muss.
Dass Ihnen das, meine Damen und Herren in der CDU, nicht gefällt, ist offensichtlich. Meine Damen und Herren, mit unseren Entschließungsanträgen fordern wir Sie auf, endlich etwas zur Verbesserung der Einnahmesituation in Deutschland zu tun. Herr Ministerpräsident, die PDS will die Vermögenssteuer ausdrücklich. Wir wollen diese Steuer in einem Land, in dem sich die Zahl der Menschen mit mehr als 1 Mio. Geldvermögen von 1999 bis 2001 von 365.000 auf 730.000 verdoppelt hat. Wir wollen des Weiteren Veränderungen bei der Erbschaftssteuer und bei der Gewerbesteuer. Herr Ministerpräsident, nicht die Erhöhung der Gewerbesteuer, sondern deren Stabilisierung durch die Einfügung ertragsunabhängiger Komponenten sowie die Auflage einer kommunalen Infrastrukturpauschale des Bundes in Höhe von 3 Mrd. über den zweiten Weg ebenfalls verbessernd auf die Haushaltssituation der Kommunen auswirken wird. Die PDS fordert die Landesregierung weiter auf, sich gegenüber dem Bund für eine ermäßigte Besteuerung arbeitsintensiver Dienstleistungen einzusetzen.
In der Antragsbegründung werden Sie die Argumentation eines CSU-Kreisverbands gelesen haben, aber dieser Kreisverband der CSU steht nicht allein. Es gibt mitt
lerweile Zustimmung von der F.D.P. in Baden-Württemberg, es gibt Zustimmung aus der Thüringer Handwerkerschaft - die liegt schriftlich vor - und anderen. Wir werfen der Landesregierung hier exemplarisch vor, dass sie allein schon die Prüfung eines solchen Versuchs hier im Haus verweigert hat und dies ist angesichts der Situation vieler kleiner Thüringer Betriebe tatsächlich ein Vergehen, welches nicht akzeptabel ist, meine Damen und Herren.
Mit einer dritten Entschließung fordern wir die Landesregierung auf, sich mit dem Bund und den Thüringer Trägern für eine Fortsetzung der Civitas-Programme einzusetzen. Meine Damen und Herren, ich will es klar sagen, diese müssen fortgesetzt werden, da sie eine demokratische, gemeinwesenorientierte Kultur befördern helfen.
Meine Damen und Herren, ich habe versucht Ihnen die Änderungsanträge und Entschließungsanträge der PDS in Kürze zu erläutern. Mehrheitlich schaffen diese Anträge Arbeitsplätze, sie stützen Zukunftsbereiche wie Forschung und Entwicklung und Bildung und sie stabilisieren den Sozialbereich, wo uns vieles wegzubrechen droht. Unsere Anträge sind machbar und sie sind finanzierbar, wenn man dies will. Unsere Anträge allerdings entziehen sich der Logik des ungehemmten Sozialabbaus. Ich will an dieser Stelle die Mehrheitsfraktion auffordern, sich sachlich mit den gewollten Änderungen auseinander zu setzen und an die Landesregierung geht die Aufforderung, notwendige Strukturreformen in Thüringen endlich zu beginnen. Ich will Ihnen auch sagen, dass Ihr Nachtragshaushalt dafür das falsche Signal ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum genannten Entschließungsantrag "Honeckers Autoflotte wird versteigert" von zehn PDS-Abgeordneten sagen. Wir wollten verdeutlichen - dass ist durchaus auch im Kontext zur Kritik an der Verfahrensweise mit der Opposition zu sehen -, dass wir das Verhalten Dr. Lincks für anmaßend halten. Meine Damen und Herren, dieses Ziel ist erreicht
und namens meiner unterzeichnenden Kollegen ziehe ich den Entschließungsantrag in der Drucksache 3/3678 zurück und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein paar Dinge müssen richtig gestellt werden,
ein paar Dinge müssen beantwortet werden, obwohl das schwer fällt, weil die Tiefe Ihrer Argumente tatsächlich zu wünschen übrig lässt, meine sehr verehrten Damen und Herren im Mittelblock.
Ich werde es im Einzelnen ausführen. Zunächst zum Grundsätzlichen: Natürlich kann man die Steuerausfälle beklagen, das haben wir auch gemacht in einer Form, wir wissen alle, wie schwierig die Situation ist. Man muss natürlich sagen, dass von der Philosophie, die dahinter steckt, sich in Deutschland eine Entwicklung durchgesetzt hat, die letztlich die beiden großen Volksparteien CDU und SPD und andere natürlich auch, vereint, die glaubt, man könne mit Steuergeschenken an die großen, insbesondere die Kapitalgesellschaften Investitionen und daraus folgend Arbeitsplätze und Steuereinnahmen hervorbringen. Ich meine, dass dieser Ansatz der Wirtschaftspolitik und der Finanzpolitik im Kern falsch ist und Teil unseres Problems und unserer Probleme hier in Thüringen mit verursacht hat, meine Damen und Herren.
Dann höre ich an der Stelle immer wieder: Wir setzen auf Wachstum, das Einzige, was wir brauchen, ist Wachstum, Wachstum, Wachstum.
Darüber kann man ja reden. Wie bekommt man ein - ich sage insbesondere - nachhaltiges Wachstum? Aber die Frage, Herr Ministerpräsident, die muss doch heißen: Wie bekomme ich ein Wachstum
trotz der Tatsache, dass insbesondere den kleineren Einkommen, den kleineren Arbeitnehmern das Geld aus der Tasche gezogen wird? Wie bekomme ich eine vernünftige Binnennachfrage hin? Alles das, was uns jetzt seit zwei Jahren an großen Regierungs- und so genannten Reformgesetzen vorliegt, bedeutet, dass die Kaufkraft der kleinen Leute rausgezogen wird.
Herr Ministerpräsident,
ich bin nicht der Richter zwischen Ihnen beiden, aber ich will Ihnen sagen, in diesem Punkt, in dieser Philosophie, die letztlich eine stark angebotsorientierte Philosophie ist, da unterscheiden Sie sich kaum oder gar nicht, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Vermögenssteuer sagen. Da wird immer viel Unsinn erzählt.
Die PDS will die Vermögenssteuer, das habe ich bereits gesagt.
Meine Damen und Herren, wenn Sie auf der einen Seite argumentieren, der Staat muss flexibel werden, der kann sich nicht mehr so viel leisten, Sie beschließen in diesem Kontext riesige Steuerentlastungspakete, wollen aber auf der anderen Seite nicht sagen, wie Sie die Einnahmen des Staates in naher Zukunft so gestalten wollen, dass dieser Staat noch handlungsfähig ist, dann ist da zumindest eine argumentative Lücke zu finden. Wir sagen Vermögenssteuer doch nicht deshalb, weil wir nun irgendeinen Schuldigen im Land brauchen, sondern wir sagen Vermögenssteuer, weil es erstens eine Sozialpflicht des Eigentums im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt und weil sich
zweitens in den Jahren 1999 bis 2001 die Zahl der Vermögensmillionäre in Deutschland verdoppelt hat, meine Damen und Herren. Wer nicht versteht, dass das auch etwas mit den Reformen und dem Prozess, der seit über 20 Jahren in Deutschland stattfindet, zumindest im Zusammenhang steht, der hat nun tatsächlich überhaupt nichts verstanden, meine Damen und Herren.
Die PDS bleibt bei ihrer Forderung nach Vermögenssteuer.
Frau Ministerin, natürlich Ihr Haushalt ist verfassungsgemäß. Ja, das hören wir aber jetzt nun auch schon seit Monaten immer wieder. Das ist doch schön, dass dieser Haushalt verfassungsgemäß ist, aber ich will Sie warnen, Frau Ministerin, diese Aussage allein und die Ignoranz der Thüringer Probleme suggeriert auch, wir verwalten im Sinne der Gesetze ganz hervorragend, nur wir gestalten nichts mehr. Genau das macht Ihr Nachtragshaushalt. Es wird nichts mehr gestaltet, meine Damen und Herren.
Zu den Einzeldingen: Jetzt haben Sie zweimal, sowohl die Sprecherin der CDU-Fraktion als auch die Ministerin, z.B. bei den unabweisbaren Mehrausgaben den Maßregelvollzug erwähnt. Hier in diesem Raum sei nur die Frage gestattet, wer hat denn im Plenum behauptet, die Privatisierung oder die Beleihung wird billiger? Wir waren das nicht, meine Damen und Herren.
Wir werden darüber reden, das wollte ich Ihnen damit auch ankündigen, Sie sollen sich auch vorbereiten können.
Zweitens, hier ist zu unseren Änderungsvorschlägen Kritik von Frau Lehmann an den Globalen Minderausgaben der Opposition in den Änderungsanträgen vorgebracht worden. Ich habe das, denke ich, ausführlich begründet. Ich will nur an eines erinnern. Man muss kein Freund unserer bisherigen Ententeichmethode sein, aber wir hatten dort immerhin 70 Prozent Trefferquote gehabt und wir hatten die Vermutung, dass die eine oder andere Sparbüchse insbesondere im Verwaltungsbereich dort aufzufinden ist. Diese These würde ich nach wie vor unterstützen. Natürlich, meine Damen und Herren, fordern wir, dass uns die Ist-Listen quartalsmäßig auf den Tisch gelegt werden. Na, wo kommen wir denn hin, wenn Sie die erweiterten Deckungsfähigkeiten des Parlaments zum Anlass nehmen, uns nun überhaupt nichts mehr zu geben, wo wir Sie doch erst mit diesen erweiterten Deckungsfähigkeiten ausgestattet haben? Das ist doch schizophren, wenn ich mir das in der Steigerung vorstelle.
Dann lassen Sie sich das nächste Mal zum nächsten Haushalt von den Fraktionen, während Sie einen Antrag einbringen, die Deckungsfähigkeit auf alles und sämtliches erweitern, um dann das Argument zu haben, uns überhaupt keine Zahlen mehr zu geben. Wo kommen wir denn da hin?
Nein, meine Damen und Herren, Ihre Argumentation ist nicht schlüssig, und was wir mit den Ist-Listen machen, ist immer noch unsere Sache, auch wenn die Einwände durchaus zu diskutieren sind, aber was wir damit machen, wir können auf jeden Fall mit den Ist-Listen mehr machen, als wenn wir sie nicht haben.
Ich meine, was bei Trautvetter ging, das muss bei Diezel auch gehen,
ansonsten bleibt das Willkür.
Zum EU-Modellversuch - Reduzierung der Steuersätze auf Arbeitsinitiative Dienstleistung: Meine Damen und Herren, hier hat niemand von der PDS-Fraktion behauptet, das wäre das Nonplusultra. Wir haben kritisiert, dass die Landesregierung seit Jahren keinen Versuch unternommen hat zu prüfen, ob das ein Weg wäre. Wir haben Ihnen jetzt einen Weg vorgeschlagen, nämlich sich gegenüber dem Bund einzusetzen, so etwas zu prüfen, was mittlerweile auch die Thüringer Handwerkerschaft macht. Ein zweiter Weg wäre denkbar. Sie beschreiten eigene Wege in Thüringen und versuchen zu prüfen, wie relevant wäre das in Thüringen, mit welchen Risiken, aber auch mit welchen Chancen. Jammern Sie nicht nur, sondern diskutieren Sie darüber, welche Lösungen es gibt.
Zu den Zinsen haben Sie einfach nur Unfug erzählt. Die PDS will die Zinsen nicht kürzen, sondern wir wissen, dass sich innerhalb der sächlichen Verwaltungsausgaben die Zinsen befinden. Diese steigen infolge der erhöhten Nettokreditaufnahme. Das ist logisch. Wenn wir einen Antrag schreiben und sagen, wir möchten tatsächliche Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, dann ist doch klar, Frau Ministerin, dass Sie, weil Sie nicht richtig lesen, argumentieren, aber ihr habt die Zinsen vergessen. Nun haben wir es aufgeschrieben und jetzt argumentieren Sie trotzdem so, als hätten wir es gar nicht reingeschrieben. Na so ein Nonsens kann ich da nur sagen.
Obwohl wir wissen, dass die Zinsen steigen werden, wenn sich da nichts Großes ändert, wollen wir oder
gerade deshalb die Kürzungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben im Verwaltungsbereich, wohl wissend, dass diese Kürzungen schmerzhaft sind. Meine Damen und Herren, ich habe das in der letzten Plenarsitzung deutlich gemacht, wenn ich mich entscheiden muss, ob ein freier Träger seine Zuschüsse nicht mehr bekommt, der draußen soziale Betreuungsdienste für die Bevölkerung darbietet, die verlässlich sein müssen, die solide finanziert sein müssen, wenn ich mich entscheiden muss, diesem Träger die Mittel zu kürzen oder in der Verwaltung ein Projekt und eine Maßnahme um ein Jahr zu verschieben, dann ist meine Entscheidung klar, dann entscheide ich mich und ich sage, ihr in der Verwaltung habt die größeren Ressourcen, ihr kommt das eine Jahr auch mit einer Einsparung - und ich will es mal sagen von insgesamt 10 Prozent aus. Bei dem freien Träger bedeutet das unter Umständen, dass er kaputt geht.
Meine Damen und Herren, unterstellen Sie uns nicht Sachen, die wir nicht gemacht haben, wir haben die Personalkosten bewusst nicht angefasst, sondern sind ausschließlich in den Bereich der sächlichen Verwaltungskosten gekommen. Es bleibt dabei, ich halte das für vernünftig.
Lassen Sie mich, Frau Lehmann, noch das Letzte sagen: Natürlich, Inflationsraten treffen die Verwaltung besonders hart. Da kommen mir nun wirklich fast die Tränen. Ist denn das bei dem freien Träger etwas anderes, wo die Zuschüsse gekürzt werden? Hat der denn nicht auch mit Preissteigerungen zu kämpfen oder was ist los? Das Argument gilt, wenn für alle und im Zweifelsfall habe ich gesagt, wo ich kürzen würde.
Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde nicht zulassen, dass Sie unsere Anträge denunzieren. Einige haben Sie ja gar nicht gelesen, das kann ich übrigens auch aus dem Haushalts- und Finanzausschuss bestätigen, wenn man sich da so Einzelne anschaut. Ihre Erwiderung hier war insgesamt sehr hilflos, ja konzeptionslos.
Meine Damen und Herren, für die nächste Zeit:
1. Es gibt keine Alternative dazu, die Einnahmesituation in Deutschland grundlegend und unter Gerechtigkeitsaspekten zu verbessern.
2. Wir brauchen einen Kassensturz in Thüringen, nicht irgendwann, sondern sofort.
3. Frau Finanzministerin, gerade in diesen Zeiten sind Sie als Erstes in der Pflicht, den Abgeordneten der Opposition - natürlich auch im ganzen Hause, wenn die es wünschen, ist eher nicht wahrscheinlich, aber insbesondere den Abgeordneten der Opposition - mit Transparenz entgegenzukommen. Nur so kann sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickeln, anders nicht.
Meine Damen und Herren,
4. Unsere Anträge leisten einen, wenn auch kleinen, aber unter diesen Rahmenbedingungen doch einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten mit dem Nachtragshaushalt ein ähnliches Signal gesetzt bzw. wären offen für unsere Änderungsanträge gewesen.
Abschließend - 5. Gehen Sie endlich Strukturreformen an auch mit Blick auf die Wahl. Gehen Sie Strukturreformen an, denn hier liegen hausgemachte Thüringer Probleme, die unsere Spielräume im nächsten Jahr weiter verengen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Nein, ich gestatte das nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, liebe Staatssekretäre,
nach der Bewirtschaftungsreserve und der Haushaltssperre liegt uns nun der Entwurf für den Nachtragshaushalt vor und ich will es vorwegnehmen, dieser Nachtragshaushalt offenbart die Notwendigkeit eines gründlichen Kassensturzes in Thüringen.
Herr Althaus, es wäre zumindest nach fast 100 Tagen ein Signal von Ihnen gewesen, wenn mit diesem Nachtrag die wirklichen Verbindlichkeiten auf den Tisch gelegt würden. Meine Behauptung ist, dass von Sparen und Gestalten spätestens mit diesem Nachtragshaushalt nichts mehr übrig ist.
Sie kürzen in Zukunftsbereichen, Lasten werden in die Zukunft verschoben und von Transparenz kann auch keine Rede mehr sein. Frau Ministerin, das ist der entscheidende Punkt. Sie hätten die Pflicht gehabt, hier im Plenum über die Konsequenzen aus der Bewirtschaftungsreserve und der Haushaltssperre zu berichten. Genau das haben wir verlangt und dazu waren Sie nicht bereit.
Meine Damen und Herren, die Ministerin ist auf die Ursachen eingegangen. Natürlich, die Ergebnisse der Steuerreform sind für den Landeshaushalt verheerend. Aber
natürlich schlägt sich nicht nur die Steuerreform nieder, sondern auch die hohen Kosten der Arbeitslosigkeit und es wird gelegentlich in der finanzpolitischen Debatte vergessen. Wer systematisch die Einnahmeseite schwächt, der muss sich nicht wundern, wenn das Geld vorn und hinten nicht reicht. Er muss sich auch nicht wundern, wenn er am Jahresende neue Schulden aufnehmen muss, nicht um das Geld arbeiten zu lassen, sondern lediglich um Löcher zu stopfen. Diese permanente Ausgabenkürzung, die dann daraus ebenfalls folgt, beschleunigt den verhängnisvollen Kreislauf nach unten, in dem sich Deutschland seit Jahren befindet. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland wurden in den letzten Jahren systematisch verarmt und geplündert. Große Kapitalgesellschaften und Vermögende tragen immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Die Steuerlast liegt ganz klar auf Seiten der Lohnsteuerzahler. Dieser Prozess, meine Damen und Herren, ging einher mit einer gigantischen Umverteilung von unten nach oben. Im Osten Deutschlands, also auch in Thüringen, wird die Situation durch eine zunehmende Abwanderung verstärkt. Lassen Sie mich an dieser Stelle bemerken, dass finanzielle Not auch immer einhergeht mit dem Abbau von Demokratie, weil Menschen sich nur engagieren oder besonders engagieren, wenn es auch etwas zu verteilen gibt,
und das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich rede hier von einer Kontinuität, von einer Kontinuität in der Politik, die reicht von Helmut Kohl bis zur Politik von Gerhard Schröder. De facto bestand und besteht im Bundestag eine große Koalition und diese große Koalition setzt die soziale Schieflage fort. Das Scheitern der Gemeindefinanzreform zeigt, dass beide großen Parteien nicht in der Lage sind, substanzielle Verbesserungen für die Kommunen Deutschlands herauszuholen, obwohl wir genau in dieser Situation endlich Hilfe für die Kommunen in Deutschland bräuchten.
Die PDS hat von Anfang an die falsche Grundrichtung der Steuerreform kritisiert. Ja, wir behaupten, der Ansatz von CDU und SPD ist insgesamt falsch gewesen und er ist es noch heute. Es stimmt eben nicht, dass Steuergeschenke an die großen Kapitalgesellschaften und die wirklich Reichen unmittelbar zu mehr Investitionen und zu mehr Steuereinnahmen und daraus folgend zu mehr Arbeitsplätzen führen. Das Ergebnis der letzten Jahre, meine sehr verehrten Damen und Herren, müsste eigentlich alle Philister der Betriebswirtschaft und deren Parteiideologen erzittern lassen, denn genau die besonders Begünstigten der Steuerreform haben sich mit der weiteren Entlassung Hunderttausender Menschen in Deutschland bedankt. Auch alles Gerede von der Förderung des Mittelstands kann daran nichts ändern. Gerade den Mittelstand hat man jahrelang vernachlässigt, auch wenn er im Wahlkampf immer wieder als vorzügliches Mittel taugt.
Meine Damen und Herren, nun soll diejenige Stufe der Steuerreform vorgezogen werden, die den kleinen Leuten mehr Geld in die Tasche bringt. Die erfolgten und erfolgenden Ausfälle sorgen dafür, dass diese neuen Entlastungen teils mit neuen Schulden, teils mit Subventionsabbau gegenfinanziert werden müssen. Und wie die Diskussion um die Kilometerpauschale zeigt, geht es in die eine Tasche hinein und aus der anderen Tasche heraus. Zusätzlich haben die Länder erhebliche Ausfälle, Frau Ministerin hat davon gesprochen, und für diese sind noch keine ausreichenden Kompensationen in Sicht. Jawohl, wir wollen die Entlastung insbesondere der abhängig Beschäftigten zum Anschieben der Binnennachfrage. Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, dass zur Binnennachfrage auch öffentliche Investitionen gehören. Das sollte hin und wieder mal klargestellt werden.
Meine Damen und Herren, diejenigen, die die Misere in Bund und Ländern verursacht haben, kämpfen jetzt wieder um die Meinungsführerschaft, um den kleinen Leuten zu sagen, dass wir uns kaum noch etwas leisten können. Ich halte das für eine ziemliche Verdummung und ich hoffe, dass sich das in den nächsten Monaten rächt, meine Damen und Herren.
Unsere Position ist: Wir haben in Deutschland vor allem ein Einnahmeproblem. Mit diesem Einnahmeproblem verbunden ist eine gewachsene enorme soziale Schieflage zu beklagen. Ohne die deutliche Erhöhung der Einnahmen kommen wir dem Ziel der Konsolidierung des Landeshaushalts auch nicht näher